Beamten der Monarchie leisteten ihren Diensteid bei Gott dem Allmächtigen und schworen dem Kaiser die Treue ehe sie dann noch gelobten, ihren Dienst ordentlich zu versehen, den Vorgesetzten zu gehorchen, keinen ausländischen Gesellschaften anzugehören u.a.m. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie gab es keinen Kaiser mehr, dem man Treue schuldig war, vielmehr trat an seine Stelle die Republik Deutsch-Österreich. Gott als Referenz und Vollstrecker der „bedingten Selbstverfluchung“, die ein Eid traditionell darstellt, fiel ebenfalls weg. Somit verlor das Treueversprechen etwas an Gewicht, und wurde von einem Eid zum Gelöbnis.* Gelobt wurde nunmehr bei der eigenen Ehre und dem eigenen Gewissen.

Die erste Version der neuen Gelöbnisformel, wie sie im Dezember 1918 verwendet wurde, begann mit den Worten: „Sie werden bei Ihrem Mannesworte, bei Ihrer staatbürgerlichen Ehre geloben …“ Es gab ja 1918 nicht sehr viele beamtete Frauen, aber im oö. Landesarchiv habe ich eine Variante des Gelöbnisses für Landeslehrpersonen gefunden. Unter diesen wird es doch die eine oder andere Frau gegeben haben. Ob es für sie wohl seltsam gewesen ist, bei ihrem Mannesworte zu geloben?

Zur Geschichte von Eid und Gelöbnis in der Habsburgermonarchie und der Ersten Republik erscheinen in Bälde Beiträge von Thomas Stockinger (Der Diensteid der Beamten in der Habsburgermonarchie in Revolution und Neoabsolutismus, 1848–1868, in: La question du serment. De l’âge du prince à l’ère des peuples, eds. Hervé Bismuth and Fritz Taubert, Heidelberg 2019 im Druck) und mir (Therese Garstenauer, Diensteide und Gelöbnisse ehemaliger Bediensteter der Habsburgermonarchie 1918–1921, ebd.), hier ein First Draft zum Reinlesen für Interessierte.

* Über die Unterschiede zwischen Eid und Gelöbnis kann man in rechtshistorischen Wörterbüchern nachlesen, z.B. Becker Christoph, „Gelöbnis“ in Albrecht Cordes u. a. (Hg.), Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Band II, Berlin, Erich Schmidt Verlag, 2012, S. 44-47; Luminati Michele, “Eid” in Friedrich Jaeger Enzyklopädie der Neuzeit, Stuttgart, J. B. Metzler Verlag, 2005, S. 90-93; Munzel-Everling Dietlinde, „Gelöbnis“ in Albrecht Cordes u. a. (Hg.), Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Band II, Berlin, Erich Schmidt Verlag, 2012, S. 1249-1261.