Am 2. und 3. 11. 2017 findet an der Universität Wien der Workshop „Der Eid in der öffentlichen Verwaltung“ statt. Dies spielt sich im Rahmen des deutsch-französischen Forschungsnetzwerks „La question du serment“ ab. Hier findet man das Programm, und mein Beitrag dazu heißt „Eid oder Nicht-Eid? Ehemalige Bedienstete der habsburgischen Monarchie 1918 – 1920“. Ich bespreche darin, was es mit dem sehr ausführlichen Diensteid von 1919 auf sich hatte. Berechtigt dazu waren nur Staatsbedienstete deutscher Nation, und diese Zugehörigkeit wurde an Heimatrecht, Umgangssprache, politischem Verhalten u. a. m. festgemacht. Besonders kompliziert war die Situation für ehemals habsburgische Beamte in Gebieten, von denen in dieser Zeit nicht gewiss war, ob sie der Republik Österreich oder den jeweiligen Nachfolgestaaten (Tschechoslowakei, Slowenien…) zufallen würden. Mit der Leistung eines Dienst- und Treueeids für den einen oder den anderen Staat waren Ansprüche auf Beschäftigung und Pension verbunden. Nur eindeutig als vertrieben geltende Beamte wurden in den (deutsch-)österreichischen Staatsdienst übernommen. Das zwischenstaatsamtliche Komitee, das ein Interesse daran hatte, die deutschsprachigen Beamten so lange wie möglich in strittigen Gebieten zu belassen, empfahl ein „einfaches Gelöbnis“, das implizierte, seine Dienstpflichten zu beachten und seinen Vorgesetzten zu gehorchen, ohne Loyalitätszusagen zu einem Staat zu machen.