Ein Wiener Stadtschutzwachmann hatte als verheirateter (wenn auch in Scheidung begriffener) Mann und Vater von sechs Kindern „gleichzeitig zwei Liebesverhältnisse unterhalten, eine dieser beiden Frauenspersonen durch falsche Angaben über seinen Namen und seine Adresse irregeführt  und sie schließlich aus eigennützigen Beweggründen verlassen.“ Dazu befragt meinte er in der mündlichen Verhandlung vor der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 18. Oktober 1927:

„Es ist richtig, daß ich mit der Klara S. ein Verhältnis unterhielt. Meine Frau verbitterte mir das Leben und ich suchte daher fremde Gesellschaft auf. Die S. kannte ich vom Sehen her und, als ich einmal beim Schottentor Dienst hatte, sprach sie, die Bedienerin in einem Friseurgeschäfte am Schottentore ist, mich an und fragte mich, wann ich einmal zu ihr kommen wolle. So kamen wir einander näher. Es war mir auch recht, da es noch Winter war. Das war etwa im Frühling 1925. Ich stand mit ihr durchaus länger in Beziehungen, blieb aber später vollkommen aus, weil ich die Sophie Sch. kennen lernte. Davon erzählte ich der S. nichts.“

Besagte Klara S. äußerte dazu, wie im Referat in der Disziplinarsache Franz Zotter festgehalten ist: „Auf meine Frage, ob er verheiratet sei, antwortete er mir, daß er zwar verheiratet sei, aber nicht mit seiner Frau lebe und in der Kaserne wohne. Wegen Kinder habe ich ihn nie gefragt. Zotter hat mir nie die Ehe versprochen und auch nie erklärt, daß er zu mir ziehen werde. Ich habe allerdings aus seinen Aeußerungen, daß er sich ganz alleinstehend fühle, geschlossen, daß er mich möglicherweise heiraten werde. Zotter war des Abends nie bei mir, hat daher auch nie Nachtmahl bei mir gegessen. Zur Jausenzeit ist es vorgekommen, daß er über meine andauernde Nötigung Kaffee mit mir trank. Zum Verkehr mit ihm ließ ich mich herbei durch die Hoffnung auf eine Heirat, obwohl er nichts dazu tat, diese Hoffnung in mir zu erwecken. Es ist nicht richtig, daß ich dem Zotter täglich zu essen gab, wohl habe ich ihm zeitweise die Wäsche gewaschen, doch hat er mir niemals die Miete gezahlt oder sonst Geldbeträge gegeben.“

Der Stadtschutzwachmann wurde aufgrund dieser Vorfälle, weil sie dem Standesansehen abträglich waren, mit 36 Jahren in den dauernden Ruhestand mit um 1 % gekürztem Ruhegenuss versetzt.

(Quelle: Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundeskanzleramt (BKA), BKA-I Präs, Disziplinaroberkommission (DOK), Karton 82: Franz Zotter).

Bild: Filmstill aus „The Stolen Kiss“ (1920) mit Constance Binney und Rod La Rocque (Wikicommons).