Ein Fundstück aus der Zusammenstellung der Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie Normativbestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und Magistrates der Stadt Wien, Jahrgang 1919. Die Medienlandschaft war freilich noch etwas übersichtlicher als heute.

„Berichtigung unwahrer Zeitungsnachrichten

Erlaß des Magistratsdirektors Dr. Karl Hartl vom 24. Oktober 1919, M.D. 7102

Der Herr Bürgermeister hat am 18. Oktober 1919, zur P. Z. nachstehenden Erlaß an die Magistratsdirektion gerichtet: „Die Magistratsdirektion wird eingeladen, den Zeitungsnachrichten in Angelegenheiten der Wiener Gemeindeverwaltung mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Fälle unrichtiger Darstellungen in letzter Zeit sich mehren, erhöhten Aufmerksamkeit zuzuwenden. Zu diesem Zwecke wären die städtischen Aemter, Anstalten und Unternehmungen anzuweisen, über Zeitungsnachrichten, welche derlei Unrichtigkeiten enthalten, unaufgefordert der Magistratsdirektion Bericht zu erstatten. Die Magistratsdirektion hat diese Berichte zu überprüfen und mir – gegebenenfalls mit dem Entwurfe einer Berichtigung nach dem Preßgesetze – vorzulegen. Hiervon werden die städtischen Aemter, Anstalten und Unternehmungen zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig ersuche ich, diese Berichte womöglich noch am Tag des Erscheinens der Zeitungsnachricht, längstens aber am nächstfolgenden Tage in die Magistratsdirektion gelangen zu lassen, weil Berichtigungen nur ihre entsprechende Wirkung haben, wenn sie unmittelbar nach Erscheinen des berichtigten Artikels der Oeffentlichkeit zur Kenntnis kommen. Dementsprechend wolle auch stets ein Entwurf der Berichtigung oder nach der Sachlage eines aufklärenden Schreibens beigefügt werden.“