Prüfungen

Meine Prüfungen aus Rechts- und Verfassungsgeschichte finden ab März 2023 wieder IN PRÄSENZ statt!

Prüfungsstoff: Geprüft wird nicht ein bestimmter Lernbehelf, sondern ein wissenschaftliches Fach bzw. dessen Grundzüge. Die Entscheidung, nach welchen Unterlagen die Kandidaten (m/w/d) sich den Prüfungsstoff aneignen wollen, obliegt diesen selbst. Unterschiedliche Studienunterlagen haben keine Auswirkung auf die Prüfungsfragen oder auf die Beurteilung.

Der Inhalt des Prüfungsstoffes deckt sich allerdings mit dem folgenden Lernbehelf:
Arbeitsgemeinschaft Österreichische Rechtsgeschichte (Hrsg), Rechts- und Verfassungsgeschichte (maßgeblich ist ab März 2023 die 6. Auflage 2022).

Davon ausgenommen sind jeweils die nicht prüfungsrelevanten Abschnitte „IV. Strafrechtsgeschichte“.

Download: Stoffabgrenzung

Prüfungsvorbereitung: Zur Frage, wie man lernt, empfiehlt sich die Lektüre der „Hinweise, wie man dieses Lehrbuch benützt“ in der 6.Auflage des oben genannten „Manuals“. Vom Lernen nach diversen studentischen „Zusammenfassungen“ wird jedenfalls dringend abgeraten! Einerseits können sich auch im Kleindruck des „Manuals“ prüfungsrelevante Inhalte befinden, andererseits verstellen derartige „Zusammenfassungen“ als Exzerpte, die man nicht selbst angefertigt hat, die inhaltlichen Zusammenhänge und verhindern damit das (für den Prüfungserfolg wesentliche) Verständnis des Stoffes. Aus diesem Grund ist auch das Lernen nach Fragensammlungen (deren zwangsläufig fragmentarischer Charakter das Verstehen von Zusammenhängen erschwert) nicht sinnvoll.

Rechtskurse werden zur Prüfungsvorbereitung nicht empfohlen. Soweit über Video-Aufzeichnungen Einblick in einschlägige Angebote möglich ist, werden dort teils falsche, teils irrelevante Fakten vermittelt und vielfach beziehungslos (=verständnislos) aneinandergereiht.

Prüfungsmodalitäten: Die Prüfung ist mündlich, Prüfungssprache ist deutsch. Prüfungen finden einzeln statt, dh es werden keine Fragen weitergegeben. In der Regel werden in 20 Minuten vier Fragenkomplexe besprochen (einzeln hintereinander, ohne Vorbereitungszeit). Hilfsmittel sind nicht vorgesehen. Positiv beurteilt wird, wer die Hälfte der Fragen beantworten konnte, sofern erkennbar ist, dass beide Teilgebiete des Prüfungsfaches (Verfassungsgeschichte, Privatrechtsgeschichte) gelernt wurden. Wer also zu einem der Teilgebiete zwei perfekte Antworten liefert, zum anderen hingegen keine Antwortansätze zeigt, wird negativ beurteilt. – Kandidatinnen und Kandidaten ohne rechthistorisches Pflichtübungszeugnis erhalten eine Frage in Form einer Quellenstelle. Es handelt sich dabei also nur um eine besondere Form der Fragestellung, nicht um zusätzliche oder andere Inhalte. Dementsprechend sollte man gar nicht versuchen, „Quellenstellen zu lernen“ (zB nach darin vorkommenden Personennamen etc.). Es geht vielmehr darum, einen kurzen Text zu lesen, die darin enthaltene inhaltliche Aussage zu verstehen, mit dem Gelernten in Beziehung zu setzen und diese Fähigkeiten im Gespräch mit dem Prüfer unter Beweis zu stellen. (Daraus resultiert ausnahmsweise eine kurze Vorbereitungszeit.) Wer den Prüfungsstoff verstanden hat, wird diese Aufgabe ohne Probleme lösen! Um der völlig verfehlten Herangehensweise des Auswendiglernens von Quellenstellen nicht Vorschub zu leisten, wird auf eine Veröffentlichung solcher Texte bewusst verzichtet! Wer sich unbedingt einen Eindruck davon verschaffen möchte, welche Quellenstellen wie besprochen werden könnten, sei auf die Möglichkeit des Zuhörens bei Prüfungen verwiesen. Anhaltspunkte bieten darüber hinaus die angebotenen Übungen sowie – infolge der gemeinsamen Stoffabgrenzung aller Prüfer – natürlich auch von anderen Prüfern veröffentlichte Sammlungen.

Prüfungszeiten: Prinzipiell werden die Prüfungen in den dafür vorgesehenen Prüfungswochen (jeweils am Beginn, in der Mitte und am Ende des Semesters) abgehalten, wobei die Prüfungsadministration durch das StudienServiceCenter erfolgt. Einschlägige Fragen (zB nach konkreten Terminen) können vom Prüfer daher in der Regel nicht beantwortet werden! Allgemein ist zu empfehlen, sich auf den jeweils frühestmöglichen Prüfungstermin einzustellen!

Prüfungsergebnisse: Um allfälligen Gerüchten vorzubeugen bzw entgegenzuwirken und im Sinne maximaler Transparenz werden die Prüfungsergebnisse hier veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Anmerkungen zur Interpretation dieser Daten! Vor falschen Schlüssen etwa im Hinblick auf „günstige Antrittstermine“ kann nicht genug gewarnt werden: Die hier präsentierten Ergebnisse sind historische Fakten, keine Prognosen für die Zukunft!

Abmeldungen sind bis 24 Stunden vor dem Prüfungstermin per E-Mail möglich (an: rechtsgeschichte@univie.ac.at).


INFORMATIONEN ZU DIGITALEN PRÜFUNGEN (aktuell nicht relevant)

Hier finden Sie Details zu den digitalen Prüfungen:

a) Technik
Primär gelangt das Videokonferenz-Programm „Big Blue Button“ (BBB) zur Anwendung. Als „Backup“, dh nur bei Ausfall von BBB, wird (nach telefonischer Vereinbarung) ein anderes Programm (Zoom) verwendet. Dazu müssen Sie über Moodle Ihre Mobiltelefonnummer mitteilen, damit kurzfristig auftretende Probleme telefonisch besprochen werden können.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre technische Ausstattung richtig voreingestellt (insbesondere Freigabe von Kamera und Mikrofon auch in den allgemeinen Sicherheitseinstellungen) und aufgeladen oder ans Stromnetz angeschlossen ist. Sorgen Sie ggf für eine leicht erreichbare Stromquelle.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass auf die Verwendung von Kopfhörern/Headsets oft verzichtet werden kann. Wesentlich ist nur, dass die Tonqualität zur sicheren Verständigung ausreicht; darüber hinaus bezweckt die Prüfung kein besonderes Klangerlebnis, sondern dient lediglich der Leistungsfeststellung. Sorgen Sie dessen ungeachtet für einen ruhigen Hintergrund und eine ungestörte Prüfungsatmosphäre (Schließen der Fenster, Betreuung für Kleinkinder, Einsperren von Haustieren etc). Bereiten Sie zur Sicherheit ein Headset in Griffweite vor.
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen und/oder -übertragungen sind nicht erlaubt. Auch ich werde keine solchen Aufzeichnungen anfertigen.
Bei technischen Problemen werden wir zunächst telefonisch eine Lösung suchen. Sind die Probleme nicht in angemessen kurzer Zeit lösbar, dh bestehen sie auch nach Verschiebung der Prüfung (zB durch das Vorziehen eines anderen Kandidaten oder einer anderen Kandidatin) bzw nach Umstieg auf den „Backup-Raum“ weiter, so kann die Prüfung ohne Konsequenzen (dh ohne Anrechnung auf die zulässige Zahl von Antritten) abgebrochen werden.
Die Einrichtung der Moodle-Kurse für die einzelnen Prüfungstermine (idR Halbtage) erfolgt zum Teil sehr kurzfristig. (Eben deshalb stehen diese Informationen hier dauerhaft zur Verfügung.)

b) Ablauf
Die Prüfung beginnt nach Freischaltung mit der Identitätsfeststellung. Halten Sie dazu bitte nach Aufforderung Ihren Studierendenausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vor die Kamera, und zwar möglichst so, dass ich Sie selbst und Ihr Foto miteinander vergleichen kann. Im Falle eines Zweit- oder Drittantrittes teilen Sie mir dies bitte mit, sofern Sie die damit verbundenen Vorteile (insbes. vermehrte Zeit) in Anspruch nehmen wollen. Bereiten Sie in einem solchen Fall einen Sammelzeugnis-Ausdruck vor, auf dem frühere Antritte farblich gekennzeichnet sind. Noch besser ist es, mir vorab ein Sammelzeugnis per E-Mail zu schicken (spätestens 24 Stunden vor dem Prüfungstermin). Das gilt auch für den Nachweis von Übungszeugnissen etc für Quellenentfall oder Bonus.
Sofern Sie eine physisch anwesende Vertrauensperson beiziehen möchten, so hat diese Person im Hintergrund des Kamerablickfeldes – dh für Sie unsichtbar, für mich sichtbar – Platz zu nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie zum Ausschwenken der Kamera aufgefordert werden.
Weitere Zuhörer sind möglich. (Am Zuhören interessierte Personen finden weitere Informationen dazu auf der Institutshomepage!) Nur einzeln bestimmte Zuhörer (m/w/d) können von den Prüfungskandidaten (m/w/d) abgelehnt werden
Setzen Sie sich so, dass ich während der Prüfung Ihre Hände sehen kann.
Besteht der Verdacht, dass Sie unerlaubte Hilfsmittel verwenden, so wird die Prüfung abgebrochen. Eine Vorwarnung ist denkbar, aber nicht zwingend.

c) Inhalt
Die Fragestellung wird jener des Präsenzmodus entsprechen. Auf die Ausgabe längerer schriftlicher Quellentexte wird in Anbetracht der Umstände zwar verzichtet, doch kann auch im Rahmen des gewöhnlichen Prüfungsablaufs zur Interpretation von Textpassagen aufgefordert werden. (Dazu wird idR die Chat-Funktion verwendet.)
Die Anzahl der Fragen wird jener des Präsenzmodus entsprechen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich Ihnen – anders als im Präsenzmodus – nicht minutenlang beim Nachdenken zusehen oder bei der Erörterung nicht themenrelevanter Aspekte zuhören kann. Antworten sollten möglichst rasch und zielgerichtet erfolgen. Die Dauer der Prüfung sollte 20 Minuten nicht übersteigen
Bei Zweit- bzw Drittantritten kann auf die Fragen früherer Antritte nicht immer Bedacht genommen werden.
Inhaltliche Probleme mit dem Prüfungsstoff sollten nicht dazu verleiten, technische Probleme zu provozieren. Besteht infolge der bereits erbrachten (bzw. nicht erbrachten) Teilleistungen der Verdacht, dass die technischen Probleme von der Kandidatin/vom Kandidaten mit Absicht verursacht wurden, so wird die abgebrochene Prüfung (unter Anrechnung auf die zulässige Zahl der Antritte) beurteilt bzw. ein sogenannter „Schummelvermerk“ ins Zeugnis eingetragen. Ein solcher Vermerk bleibt während Ihres gesamten Studiums und auch danach im Sammelzeugnis sichtbar (z.B. könnten Sie, wenn Sie eine Karriere als Richterin oder Richter anstreben, beim Vorstellungsgespräch mit dem OLG-Präsidenten darauf angesprochen werden). Verderben Sie sich Ihre Berufschancen nicht gleich zu Beginn Ihres Studiums.

d) Zuhören bei digitalen Prüfungen
Informationen zum (sehr empfehlenswerten) Zuhören bei Prüfungen finden Sie auf der Instituts-Homepage unter:
https://rechtsgeschichte.univie.ac.at/pruefungen/