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Löbliche Direktion!
Am heutigen Tag erhielt ich eine Zuschrift vom 3. Mai d. J. Nr. 357/22 mit der Mitteilung, dass mir mein regulärer Urlaub bewilligt und gleichseitig eine entsprechende Remuneration zur Auszahlung überwiesen worden ist.
Ich betrachte es als meine Pflicht, der löblichen Direktion meinen aufrichtigen Dank für das Wohlwollen auszusprechen, das sie mir nun schon wiederholt erwiesen hat.
Prag, den 12. Mai 1922
Letzte Änderung: 17.4.2009 werner.haas@univie.ac.at