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[Tagebuch, 4. August 1914; Dienstag]

4 VIII 14 Ich habe dem Hausherrn, als ich die Wohnung für mich mietete, wahrscheinlich ein Schriftstück unterschrieben, in dem ich mich zu einer zweijährigen oder gar sechsjährigen Miete verpflichtet habe. Jetzt stellt er die Forderung aus diesem Vertrag. Die Dummheit oder besser allgemeine und endgültige Wehrlosigkeit, die mein Verhalten zeigt. In den Fluß gleiten. Dieses Gleiten kommt mir wahrscheinlich deshalb so wünschenswert vor, weil es mich an "geschoben werden" erinnert.

Letzte Änderung: 17.4.2009werner.haas@univie.ac.at