Voriger Eintrag | Jahresübersicht | Indexseite | Nächster Eintrag |
Löblicher Vorstand
der Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Anstalt
für das Königreich Böhmen!
Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich an den löblichen Vorstand die Bitte zu richten, seinen Grundgehalt auf 2600 K zu erhöhn und begründet diese Bitte mit Folgendem:
Sein Alter, seine Vorbildung, seine Familienverhältnisse und die allgemeine Teuerung aller Lebensbedürfnisse legen dem ergebenst Gefertigten Verpflichtungen auf, denen er mit seinem gegenwärtigen Gehalte vollständig nicht genügen kann. Demgegenüber glaubt der ergebenst Gefertigte durch die Art seiner Verwendung im Dienste, ferner im Hinblick auf die Gehaltsverhältnisse der Konceptsbeamten in öffentlichen Diensten, endlich im Hinblick auf Gehaltsverhältnisse innerhalb der Anstalt selbst berechtigt zu sein, seine Bitte der Einsicht und dem Wohlwollen eines löblichen Vorstandes zu überreichen.
Prag, am 13. Mai 1911
Letzte Änderung: 17.4.2009 werner.haas@univie.ac.at