Gefühle sind der Grund, warum es in letzter Zeit gar so selten Neues im Blog gibt. Gefühle von Beamt_innen nämlich, über die ich einen Beitrag für die Zeitschrift Administory schreiben darf (ja, geschätzte Herausgeber, ich beeile mich). Was versteht man z.B. unter „Beamtengefühl“?

Der Verteidiger in einem Disziplinarverfahren gegen einen Regierungsrat, der seine finanzielle Situation dadurch aufzubessern suchte, dass er einem Kaufmann beim Schmuggeln von Teppichen aus Österreich nach Deutschland half, verwendete den Begriff so:

„Mehr kann man aber dem Beschuldigten nicht vorwerfen, als dass er in einer etwas odiosen Form an dem Schmuggel nach Deutschland teilgenommen habe und dass er durch seine Verbindung mit dem jüdischen Agenten Neumann einen Mangel an Zartgefühl bewiesen habe. Dass er so lange geleugnet habe, ist menschlich begreiflich, aber auch aus seinem Beamtengefühl zu erklären. Er wollte im öffentlichen Interesse die Sache möglichst gut bereinigt haben. Vor der Disziplinarkommission hätte er ja vielleicht gestanden, wenn sich das Geständnis auf den Disziplinarfall beschränkt hätte. Dass er dem Auslande gegenüber die Sache zu retten trachtete, war gerade aus dem Beamtengefühl verständlich.“

Ein solches Beamtengefühl ist freilich nicht die einzige Gefühlsregung, derer Staatsbedienstete fähig sind.

(Quelle: Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundeskanzleramt (BKA), BKA-I Präs, Disziplinaroberkommission (DOK), Karton 17: Wilhelm Friedrich).