Pressemeldungen und Aktuelles

24 Februar 2005

 
Pressemitteilung vom 11.05.99

EU - Raumordnungsministerrat in Potsdam - Müntefering: "Starke Regionen für ein starkes Europa"

Unter dem Vorsitz von Bundesminister Franz Müntefering haben sich die Raumordnungsminister der Europäischen Union am Dienstag auf ihrem informellen Rat in Potsdam auf ein gemeinsames Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) verständigt. "Damit sind nun endgültig die Weichen für engere europaweite Kooperationen in Fragen räumlicher Entwicklung gestellt und zwar grenzüberschreitend auf allen Kompetenzebenen", erklärte Müntefering. "Insbesondere die Städte und Regionen können künftig aktiv mehr "europäische Verantwortung" übernehmen. Schließlich ist gerade die regionale Vielfalt der EU eines ihrer wichtigsten Entwicklungspotentiale, das künftig besser für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Gesamtentwicklung genutzt werden muß", so Müntefering.

Müntefering erläuterte, derzeit konzentriere sich die Wirtschaftskraft der EU in einem Kernraum, der durch das "Städtefünfeck" London, Paris, Mailand, München, Hamburg begrenzt wird. Hier, also auf 20 % des EU-Territoriums, würden rd. 50 % des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet. Der Unterschied in der Wirtschaftskraft zwischen den einzelnen Bundesstaaten der USA sei beispielsweise 1996 weniger als halb so groß wie in vergleichbaren Regionen der EU. Letztere würden auch im Zuge der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) keineswegs automatisch zu einem regional ausgewogenen Raum zusammenwachsen können, unterstrich Müntefering. EUREK gebe hier einen Orientierungsrahmen für die Planungen und großen Investitionen öffentlicher und auch privater Entscheidungsträger.

Die Vision eines Europas, das mittelfristig zu einer ausgewogeneren und damit nachhaltigen Struktur findet, eines Europas mit starken, selbstbewußten Regionen und Städten sei indes nur zu erreichen, wenn von Anfang an die Entscheidungsträger vor Ort beteiligt würden, stellte Müntefering klar. In dieser Hinsicht sei EUREK ein klares, unverkennbares Bekenntnis zu einer Raumordnungspolitik "von unten". Wenn dasselbe Gebiet betroffen ist, sollen künftig alle bisher häufig unabhängig voneinander agierenden Fachpolitiken und administrativen Ebenen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten.

Die Zusammenarbeit der Regionen soll hierbei auch über den unmittelbaren Grenzbereich hinausgehen. Durch Förderprogramme der EU wird es möglich sein, daß beispielsweise eine "Kernregion" wie Hessen mit einer Region im Zentrum Frankreichs im Bereich der Raumentwicklungspolitik zusammenarbeitet. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine ähnlich geartete Problemlage. So können Überschneidungen und Konflikte frühzeitig vermieden, Prioritäten richtiger gesetzt werden. "Dies ist nicht nur praktizierte Subsidiarität ganz im Sinne des europäischen Gedankens, es macht vor allem auch die Vorteile der europäischen Integration für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer jeweiligen Heimatregion erlebbarer", so Müntefering.

Noch naheliegender sei die intensive Zusammenarbeit von angrenzenden Nachbarregionen in den EU-Ländern. "Jetzt gilt es, EUREK mit Leben zu füllen", sagte der Minister abschließend. "Die Regionen haben jetzt eine Schlüsselrolle, denn auch die praktische Programm- und Projektarbeit wird "regionaler" ausgerichtet." Initiativen und Vorschläge sollen möglichst unmittelbar auf Vorschläge regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zurückgehen. Grenzübergreifende Kooperationsformen sollen also ganz gezielt nicht mehr ausschließlich an Großprojekten erprobt werden. Müntefering: "Raumentwicklung lebt von Ideen, von der Bereitschaft zur Innovation, vom Mut zum Neuen. Das ist der Kitt für Europa".

 

 

 

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5. Juni 99
Strenge Auflagen bei Kika-Deal


Die Kartellwächter zeigen Muskeln. Kika muß nach dem Einstieg bei Michelfeit einen Umsatz von 600 Millionen Schilling abgeben.


WIEN (SN-frö).

Das Urteil des Kartellgerichts wird den Betroffenen zwar erst nächste Woche schriftlich zugestellt, nach einer mündlichen Vorinformation ist aber klar: Österreichs führender Möbelgruppe Kika/Leiner werden für die 26-Prozent-Beteiligung bei Michelfeit schmerzhafte Auflagen vorgeschrieben. Die Kika-Gruppe muß wegen ihres großen Marktanteils im Osten Österreichs einen Umsatz von rund 600 Mill. S abgeben. Das bestätigte Kika-Chef Herbert Koch am Freitag den SN.

Durch das Urteil geht Kika fast ein Drittel des dazugewonnenen Michelfeit-Umsatzes von jährlich rund 2 Mrd. S wieder verloren. Man habe mit Auflagen gerechnet, aber nicht in diesem Ausmaß, räumte Koch ein. "Wir können aber damit leben." Kika, Leiner und Michelfeit setzten zusammen 16 Mrd. S um, die abzugebenden 600 Mill. S seien also nur 3,5 Prozent des Gesamtumsatzes.

Für den Spruch des Kartellgerichts war ein Gutachten des Paritätischen Ausschusses, der von den Sozialpartnern beschickt wird, entscheidend. In diesem wird für die Kika-Gruppe nach dem Einstieg beim Wiener Platzhirschen Michelfeit ein Marktanteil von 36,4 Prozent (23,2% Kika/Leiner, 13,2% Michelfeit) im Osten Österreichs errechnet. Um eine marktbeherrschende Position zu verhindern, wird vorgeschlagen, den Marktanteil auf 30 Prozent zurechtzustutzen. Wobei Kika noch glimpflich davongekommen ist, weil vor der Umsetzung stehende Erweiterungen der Konkurrenten Lutz (11% Marktanteil) und Ikea (6%) bei den Auflagen berücksichtigt worden sind.

Wie Kika die Auflagen umsetzen wird, ist noch unklar. Koch sagte, es sei noch nicht entschieden, ob und welche Möbelhäuser abgegeben würden. Man habe ein Jahr Zeit dafür. Insider vermuten, daß die Gruppe zwei Standorte aufgeben wird.

 

8. April 99

300 Orte ohne Geschäft

Nahversorger verschwinden, Filialketten expandieren

WIEN (SN).

Die Versorgungslücken in Österreich werden größer: Nach einer Studie der RegioPlan gab es 1998 bereits 300 Gemeinden ohne Lebensmittelgeschäft. Seit 1996 ist dieser Wert um mehr als ein Viertel gestiegen. Im Vorjahr waren 264.200 Menschen (3,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) ohne Nahversorgung. Gegenwärtig gehe der Trend in Richtung großflächigere Betriebstypen, für kleinflächige Geschäfte unter 350 Quadratmetern verschärfe sich der Wettbewerb. Laut RegioPlan sind von den 7500 Lebensmittelgeschäften in Österreich aber 64 Prozent unter 350 Quadratmeter groß. "Allein diese Zahl zeigt, daß mit einer weiteren Verschlechterung der Nahversorgung zu rechnen ist", so die Studie.

Die Steiermark führt mit 134 nicht versorgten Gemeinden und 114.612 betroffenen Einwohnern, gefolgt von Oberösterreich (71 Gemeinden) und Tirol (38). Nur in Kärnten (3), Salzburg (8) und Vorarlberg (10) blieb die Situation im Vorjahr stabil, überall sonst verschlechterte sie sich.

 


Quelle:

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Pressemitteilung vom 17. September 1998

Factory Outlets contra lebendige Innenstädte
Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (BCSD) kritisiert inkonsequente planerische Vorgaben

In die Diskussion um die Factory Outlets mischt sich jetzt auch die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (BCSD) ein. Sie kritisiert Inkonsequenz bei den Entscheidungsträgern von Bund, Land und Kommune bei planerischen Vorgaben. Einerseits werde von nicht zulässigen Projekten gesprochen, führt BCSD-Vorsitzender Florian Birk aus, andererseits werden Factory Outlet-Betreiber von Bürgermeistern mit offenen Armen empfangen, Planvorhaben kräftig unterstützt.
Schon vor einem Jahr habe der ehemalige Bundesbauminister Töpfer die Factory-Outlets als "ökologische Standortsubventionierung" bezeichnet. Die Ministerkonferenz für Raumordnung war in einer Entschließung im letzten Jahr zu dem Ergebnis gekommen, daß die Factory Outlets außerhalb von Großstädten und Oberzentren nicht zulässig seien. Die Rechtsprechung wie das OVG Münster mit Urteil vom Juli 98 setze dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese immer stärkere Restriktionen entgegen. Nicht zuletzt hätten sich Bundespräsident Herzog und Bundesbauminister Oswald genau aus diesen Gründen für eine Stärkung der innerstädtischen Standorte ausgesprochen. Andererseits werde die Realisierung von Factory Outlets beispielsweise in Ingolstadt oder Zweibrücken konkret vorangetrieben. Um so unverständlicher ist für die 1996 gegründete Bundesvereinigung, die derzeit für rund 70 Städte spricht, die etwa von vom bayrischen Umweltminister Thomas Goppel vertretene Zurückhaltung gegenüber raumordnerischen und Landesplanerischen Steuerungsmechanismen.

Die BCSD wendet sich dabei nicht grundsätzlich gegen neue Vertriebsformen. Florian Birk: "Bestandsschutz darf es in einer Marktwirtschaft nicht geben. Die Bürgermeister dürfen jedoch zugunsten einer vermeintlichen schnellen Steuermark nicht sämtliche langfristigen Auswirkungen für ihre Stadt außer acht lassen."

Als eine Weiterentwicklung der Fabrikverkäufe schließen sich beim Factory Outlet Center mehrere Hersteller zusammen und errichten eigene Zentren, die sich mit ergänzenden Einrichtungen wie Restaurants und Freizeitangeboten zunehmend zu Entertainment-Centern entwickeln. Indem die Ware ohne Zwischenhandel und Einzelhandel direkt an den Kunden verkauft wird,kann der Preis sehr attraktiv gestaltet werden. Mit Nachlässen von teilweise über 50% auf bekannte Markenware werden Kunden aus einem Einzugsbereich von mindestens eine Mio. Menschen gebunden. Besonders interessant ist der automobile Kunde, weshalb die Betreiber Standorte zwischen Verdichtungsräumen in direkter Autobahnnähe bevorzugen.


Die vergleichsweise immense Bodenversiegelung der flächenintensiven Factory Outlets und die faktisch ausschließliche Autokundenorientierung geht letztlich aber nicht auf Kosten der Betreiber, sondern der Gesellschaft. Gleiches gilt für den Abzug von Kaufkraft und Kopplungspotentialen aus den Innenstädten, die als Zentren der gesellschaftlichen, kulturellen politischen Funktion und Identität einen hohen Eigenwert aufweisen und die deshalb zu Recht massive öffentliche Investition in Infrastruktur und Städtebau rechtfertigen.

Die BCSD kreidet den Entscheidungsträgern an, daß man offenbar nicht bereit sei, hinzuzulernen. Die Erfahrungen in den neuen Bundesländern mit einer unkontrollierten Ansiedlung von Einzelhandelsverkaufsflächen im Außenbereich und gleichzeitig verödenden Innenstädten hätten längst zu klaren Steuerungsvorgaben führen müssen. Dennoch werde im interkommunalen Wettbewerb wie im Wilden Westen geschachert.

Die BCSD fordert strengere Kriterien für die zulässige Abschöpfung von Kaufkraft in den Landesentwicklungsgesetzen, aber auch Konsequenzen für die an Factory Outlet-Neuansiedlungen im Außenbereich interessierten Kommunen. Hier könnte eine Kürzung der Städtebauförderungsmittel oder die Abschaffung steuerlicher Vorteile greifen. Die raumordnerischen Vorgaben seien hierfür klar und ausreichend genug.

Diskussionsbedarf sieht die BCSD aber noch beim Thema Chancengleichheit der Standorte Innenstadt und Außenbereich. Unter gleichen Wettbewerbsbedingungen nämlich würden sich die Factory Outlet-Visionen mit einem Potential in Deutschland von 30 Standorten um einem Umsatz von 1,5 Mrd Mark schnell relativieren. Solange diese nicht erreicht werden, lehnt die BCSD die Ansiedlung von Factory Outlets an nichtintegrierten Standorten ab.

 


Quelle:

http://bcsd.dvs.net/

 

17. April 99

Sechs Einkaufszentren geplant

Stadt widmete insgesamt 32.000 Quadratmeter Verkaufsfläche - Land muß noch zustimmen

SALZBURG-STADT (SN-alf). Das Wachstum der Einkaufszentren im Zentralraum geht weiter. Diesmal ist es die Stadt Salzburg, die aktiv ist. Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden die Voraussetzungen für sechs neue Einkaufszentren geschaffen. 32.000 Quadratmeter zusätzliche Verkaufsfläche können entstehen. Zum Vergleich: der Europark im Salzburger Stadtteil Taxham verfügt über 29.000 Quadratmeter.

Die Standorte für die neuen Einkaufszentren und Fachmärkte sind über die ganze Stadt verteilt. Auf der Liste stehen das Zentralkino in der Linzer Gasse, die Fläche der Firma Knoll an der Alpenstraße. Weiters das Bluna-Gelände an der Münchner Bundesstraße, eine Fläche in der Nä-he des Hauptbahnhofes und zwei Liegenschaften an der Sterneckstraße (Porsche und Konstruktiva). Für die meisten dieser Flä-chen gebe es bereits konkrete Projekte, sagte der Salzburger Planungschef Johann Padutsch (Bürgerliste). So soll auf dem Gelände an der Alpenstraße von der Firma Reiter ein Markt für Elektrogeräte, Spielwaren, Bekleidung und Heimtextilien errichtet werden. Die geballte Umwidmung in der Stadt ist seit längerem in Arbeit. Daß sie jetzt auf einen Schlag verwirklicht wurde, hat auch mit dem neuen Raumordnungsgesetz zu tun. Wie die SN berichteten, hatte der Landtag bei einer seiner letzten Sitzungen vor den Wahlen einen vorläufigen "Einkaufszentrum-Stopp" beschlossen. Erst wenn ein sogenanntes "Sachprogramm" vorliegt, sollen neue Konsumtempel bewilligt werden. In der Stadt rechnet man, daß dies zumindest zwei bis drei Jahre dauern wird. "Wir wollen, daß diese Einkaufszentren verwirklicht werden können", so Padutsch. Er sehe nicht ein, daß in der Stadt nichts mehr umgesetzt werden kann, weil es die Nachbargemeinde Wals-Siezenheim nicht so genau genommen habe. Anlaß für die rigorose Haltung des Landtages war ja die Eröffnug des "bauMax" ohne entsprechende Bewilligung.

Der Stadt kann nur noch das Land einen Strich durch ihre "Einkaufszentrum-Rechnung" machen. Das Land als Aufsichtsbehörde muß den Widmungen noch zustimmen. Passiert das nicht, dann gibt es auch die sechs Einkaufszentren-Standorte nicht. "Dazu gibt es allerdings keinen rechtlichen Grund", so Padutsch.

 

Quelle:

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Wirtschaftskammer begrüßt ROG-Novelle: Wirksame EKZ-Prüfung ermöglicht

Sachprogramm legt EKZ fest

Mit der am Mittwoch beschlossenen ROG-Novelle kann die Verträglichkeit von neuen Handelsgroßbetrieben auf die überörtliche Handels- und Gewerbestruktur endlich wirksamer überprüft werden. Damit wird die Genehmigungspraxis für Handelsgroßbetriebe grundsätzlich verbessert und einem weiteren Wildwuchs von Einkaufszentren auf Kosten ganzer Regionen ein Riegel vorgeschoben.

Dies betonten am Donnerstag Wirtschaftskammerpräsident Dr. Günter Puttinger und Kammerdirektor Dr. Wolfgang Gmachl in einer Stellungnahme zur am Mittwoch im Landtag beschlossenen Novelle zum Raumordnungsgesetz (ROG).

Eingebracht wurde der Antrag von den Abgeordneten Klubobmann Ing. Georg Griessner, Dr. Gottfried Nindl, Werner Roßmann, Wolfgang Saliger und Mag. Michael Neureiter. "Es ist erfreulich, daß dieser Antrag auch die Stimmen von der Bürgerliste gefunden hat. Die Mehrheit wurde aber nur durch die Mitwirkung der freiheitlicher Abgeordneten möglich, die, im Gegensatz zur SPÖ, durch die WK Salzburg von der Sinnhaftgikeit der Maßnahmen überzeugt werden konnten", stellte die Kammerleitung fest. Die Sicherung einer gesunden Handels- und Gewerbestruktur und eine Beschränkung von noch mehr Flächenwachstum im Handel sollte ohnedies Anliegen aller Parteien sein.

ÜBERÖRTLICHE AUSWIRKUNGEN

Die mit dem Stimmen von ÖVP, der Bürgerliste und der FPÖ beschlossene Novelle stellt die Genehmigungspraxis für Handelsgroßbetriebe grundsätzlich auf neue Beine. Bisher lief die Genehmigung von Handelsgroßformen in der Raumordnung folgendermaßen ab: Zur Errichtung eines Einkaufszentrums wurde von der Gemeinde ein ROG-Verfahren eingeleitet und ein Geltungsbeschluß gefaßt, ohne eine Vorprüfung über die Raumverträglichkeit durch die Landesregierung. Dies führte immer wieder zu massiven Problemen für alle Beteiligten, wie das Beispiel Mega-Baumarkt in Wals-Siezenheim zeigt, kurz ausgedrückt: es wurde vielfach zuerst gebaut und dann geprüft.

Die überörtliche Raumordnung und damit auch die Untersuchung der überörtlichen Auswirkungen von Einkaufszentren scheiterte am Ablauf der Verfahren. Die prekäre Folge für Handel und Nahversorgung: Einkaufszentrum um Einkaufszentrum führten zu der bekannten Zusammenballung an Verkaufsfläche im Bundesland Salzburg.

VERBINDLICHES SACHPROGRAMM

Die jetzt beschlossene Novelle des ROG läßt jetzt im Gegenzug die überörtliche Raumplanung zu ihrem Recht kommen und beendet den unsinnigen Wettlauf der Gemeinden um EKZ: Demnach können Gebiete für Handelsgroßbetriebe nur ausgewiesen werden, wenn in einem verbindlich erklärten Sachprogramm bestimmt ist, daß ein Handelsgroßbetrieb den überörtlichen Zielvorstellungen des Landes nicht wiederspricht. Das Land legt somit zuerst fest, was an neuen Projekten verträglich ist, danach erst können die Gemeinden den Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes stellen.

"Wir gehen grundsätzlich davon aus, daß in dem Sachprogramm die Erhaltung der Nahversorgung und der Ortszentrun absolute Priorität hat und das Sachprogramm, zugunsten der Rechtssicherheit der Betreiber, an die Farnleitner-Verordnung angepaßt wird ", bekräftigten WK-Präsident Dr. Puttinger und Kammerdirektor Dr. Gmachl die Linie der Wirtschaftskammer Salzburg.

 

SW 5 1999,
Seite 6


Mega-bauMax: Produkte weit über den Baustoffhandel hinaus

Einstweilige Verfügung wirksam

Vergangene Montag überreichte der Salzburger Anwalt Wolf Schuler, der den WIWE Schutzverband vertritt, die von der Wirtschaftskammer im Dezember beschlossene und zur Verfügung gestellte Bankgarantie als Sicherstellung für die derzeit laufende UWG-Klage gegen den Mega-bauMax in Wals Siezenheim.

Damit erlangt eine einstweilige Verfügung Rechskraft, wonach der Mega BauMax nur jene Produkte verkaufen darf, die dem konventionellen und bewilligten Baustoffhandel entsprechen. Beantragt wurde beim Landesgericht Salzburg, die einstweilige Verfügung zu vollstrecken. Ebenso laufen auch die Verfahren von Bezirkshauptmannschaft und der Grundverkehrsbehörde des Landes Salzburg an.

Noch in der Vorwoche war der Mega-bau Max in Wals-Siezenheim von einem konsensmäßigen Verhalten weit entfernt, wie die Wirtschaftskammer vergangenes Wochenende feststellte. Der in der Öffentlichkeit verbreitete Eindruck, die Betreiber des Mega-bauMax beim Airportcenter in Wals-Siezenheim haben eingelenkt und bieten nur jene Waren an, die sie als Baustoffhandel, dem Baubewilligungsbescheid entsprechend, anbieten dürfen, war unrichtig.

ANKÜNDIGUNGEN NICHT ERFÜLLT

Eine umfassende Erhebung, durchgeführt von Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und des Wirtschaftskammer-Referates für Wettbewerbsschutz ("Pfuscherbekämpfung") hatte ergeben, daß im Mega-Baumarkt nach wie vor eine Fülle von Produkten verkauft werden, die mit einem Baustoffhandel (und auch mit einem Baumarkt)nichts zu tun haben. Die BH Salzburg-Umgebung hatte die Wirtschaftskammer um Amtshilfe gebeten. Anhand einer Abgrenzungsliste, die klar zwischen den Produktgruppen eines Baustoffhandels und eines Baumarktes unterscheidet, führten die Mitarbeiter der BH und der Wirtschaftskammer eine Vollerhebung durch.

Das Ergebnis war eindeutig: So fanden sich im Angebot noch immer TV-Geräte, Haushaltsgeräte, Teppiche, Möbel, Bettwäsche etc. Abgedeckt bzw. aus den Regalen enternt wurde bisher nur ein geringfügiger Teil von Produkten. Die auch gegenüber Medien gemachte Ankündigung der Betreiber, sich konsensgemäß zu verhalten, ist demnach nicht erfüllt worden. Ganz offenkundig setze man auf Verzögerungstaktik, um so viele Produkte wie möglich verkaufen zu können, auch wenn die Betreiber dazu an sich nicht berechtigt seien, hieß es in einer Aussendung der Wirtschaftskammer Salzburg.

 

SW 2/99,
Seite 7

 

24. April 99

Handelsgroßbetriebe: Zuerst Sachprogramm
Ausweisung von Gebieten: Raumordnungsfachliche Gleichstellung der Salzburger Gemeinden - Was plant Landesregierung?

Von RA Prof. Josef W. Aichlreiter,

Universität Salzburg

Im "Staatsbürger" vom 20. März 1999 wurden Gründe aufgezeigt, die die zuletzt über Betreiben der Wirtschaftskammer Salzburg beschlossene Novelle zum ROG verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen lassen. Am 20. 1. 1999 - noch vor der Kundmachung der am 28. 10. 1998 beschlossenen Novellen - hat der Gesetzgeber aus Anlaß eines früheren Dringlichkeitsantrages der ÖVP-Fraktion, der zwischenzeitig zum Minderheitenbericht mutiert war, einen neuen Abs 13 zu § 17 ROG 1998 beschlossen, weil die bisherigen Bestimmungen "die Entwicklungen auf diesem Sektor nicht in den Griff bekommen" hätten; auch sei es zu "einer Umsetzung in Form eines Sachprogrammes . . . bisher nicht gekommen".

Ab 1. 7. 1999 dürfen demnach Gebiete für Handelsgroßbetriebe nur soweit ausgewiesen werden, als in einem Sachprogramm (auch Regionalprogramme kommen in Betracht) bestimmt ist, daß eine dieser Widmung entsprechende Verwendung von Flächen in der Gemeinde den überörtlichten Zielvorstellungen des Landes nicht widerspricht, wobei Festlegungen insbesondere darüber getroffen werden können, in welchen Gebieten, bis zu welchem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche die Widmung nach einzelnen Kategorien solcher Betriebe zulässig ist.

Bedeutung der Novelle
für Kompetenzverteilung

Was bedeutet diese Novelle für die Verteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen Planungsebenen: Landesregierung (Regionalverbände) und Gemeinden? Eine solche Anordnung, wonach es vor einer einschlägigen Ausweisung im Flächenwidmungsplan einer verbindlichen Aussage in einem Sachprogramm bedarf, ist zwar auf gesetzgeberischer Ebene neu, auf der Ebene der Verordungsgebung aber keineswegs.

Das LEP 1994 legt nämlich in seinen Maßnahmen zum Ziel A 4.1. unter anderem fest: "Neuausweisung von Gebieten für Einkaufszentren über 1000 m Verkaufsfläche nur in Zentralen Orten der Stufe A, B und C oder nach Maßgabe eines Sachprogrammes . . .".

Gesetzgeber hat einen
Riegel vorgeschoben

Während also bisher durch das LEP 1994 Zentrale Orte der Stufen A (Stadt Salzburg), B (z. B. Zell am See, St. Johann im Pongau) oder C (z. B. Seekirchen, Tamsweg, Radstadt) keiner vorhergehenden Ermächtigung in einem Sachprogramm bedurften, um zulässigerweise Gebiete für Handelsgroßbetriebe auszuweisen, hat der Gesetzgeber dem nunmehr einen Riegel vorgeschoben.

Alle anderen Gemeinden, die nicht dieser "gehobenen" zentralörtlichen Stufe angehören, hatten bisher infolge dieser Festlegung im LEP 1994 ohne entsprechende Sachprogramm-Aussage auch trotz ihrer raumordnungsfachlichen Eignung kaum eine Chance, etwaige Standortvorteile zu nutzen, um ihre Wirtschaftskraft zu stärken und dem Ziel A4.1 Rechnung zu tragen, indem der Arbeitspendleranteil durch Ansiedlung von Handelsbetrieben verringert hätte werden können.

Diese Unterschiede und die Privilegierung der zentralörtlichen Stufen A bis C durch das LEP 1994 hat der Gesetzgeber durch seine Novellierung beseitigt (die entsprechende Festlegung im Ziel A4.1. wird invalidieren).

Was die Genauigkeit der Aussagen in einem Sachprogramm (Regionalprogramm) zu den Standorten anlangt, so sieht die Novelle keine parzellenscharfen Festlegungen vor, also z. B. keineswegs dahingehend, daß die einzelnen Standorte in einem solchen Programm fixiert werden müß-ten. Seine Aufgabe ist es vielmehr, festzulegen, ob eine der Widmung für Handelsgroßbetriebe "entsprechende Verwendung von Flächen in der Gemeinde den überörtlichen Zielvorstellungen des Landes nicht widerspricht".

Eine solche Beurteilung aus dem Programm muß jedoch für jede einzelne von ihm erfaßte Gemeinde (Regionalprogramme gelten nur für ihre Region) möglich sein. Wenn der Gesetzgeber im letzten Satz des neuen Abs 13 von "Entwicklungsprogrammen" spricht, so meint er damit Sachprogramme, Regionalprogramme wie auch das das gesamte Land umfassende Entwicklungsprogramm (§ 6 Abs 1 ROG 1998).

Entwicklungsprogramme
mit Rahmenbedingungen

Für alle diese Entwicklungsprogramme gilt gemäß § 6 Abs 2 letzter Satz, daß sie "die für die örtliche Raumplanung grundlegenden Aussagen zu enthalten" haben, "ohne diese Planung selbst im einzelnen vorwegzunehmen".

Mit diesem Grundsatz steht auch der Wortlaut der Ermächtigung für die im letzten Satz des neuen Abs 13 vorgesehenen Festlegungen im Einklag, spricht doch das Gesetz nicht von den "Flächen", für die die Festlegung erfolgen soll, sondern von "Gebieten" und nicht davon, daß das Höchstausmaß der zu widmenden Flächen oder der Gesamtverkaufsflä-che fixiert wird, sondern "bis zu " welchem Höchstausmaß "die Widmung . . . zulässig ist". Die Entwicklungsprogramme enthalten daher nach diesem Konzept die Rahmenbedingungen für die Flächenwidmungspläne der Gemeinden, mit denen die Ausweisung bestimmter Fläche für Handelsgroßbetriebe erfolgt.

Sie können bestimmte Gebiete von Gemeinden für geeignet, andere - z. B. mangels ausreichender Verkehrserschließung - für ungeeignet erklä-ren und damit fachliche Kriterien für eine entsprechende Flächenwidmung der Gemeinde für Handelsgroßbetriebe festlegen.

Keine speziellen
Übergangsregelungen

Diese raumordnungsfachliche Gleichstellung der Salzburger Gemeinden bei der Ausweisung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe tritt mit 1. 7. 1999 in Kraft (§ 50 Abs 4 in der Novelle). Das Gesetz enthält keine speziellen Übergangsbestimmungen. Die Novelle sollte daher ein Anlaß für die Landesregierung sein, die in der Zwischenzeit ins Stocken geratenen umfangreichen Arbeiten für ein Sachprogramm zu "Infrastruktur und Handelsgroßbetrieben", aber auch bereits vorliegende einschlägige Regionalprogramme unverzüglich aus den Schubladen zu holen und noch vor dem 1. 7. 1999 zu beschlie-ßen.

Entwicklungspotential
nicht verspielen

Niemand kann ein Interesse daran haben, das wirtschaftliche Entwicklungspotential der Salzburger Gemeinden durch Untätigkeit zu verspielen.

 

Quelle:

 

24.04.1999

 

 

Schritt in die falsche Richtung
Jüngste Novelle des Raumordnungsrechtes: Fehlleistung des Landesgesetzgebers

Von Dr. Nikolaus Vogler,

Rechtsanwalt in Salzburg

Zweifellos hat sich das Raumordnungsrecht in mancher Hinsicht in durchaus positiver Weise fortentwickelt. Mindestens ebenso beachtlich wie die Fortschritte sind jedoch die Fehlleistungen des Landesgesetzgebers in diesem Bereich, namentlich die jüngste Novelle des Raumordnungsrechtes.

So dürfen die Gemeinden ab 1. 7. 1999 Gebiete für Handelsgroßbetriebe nur mehr dann ausweisen, wenn dies dem diesbezüglichen Sachprogramm des Landes entspricht. Da ein solches nicht existiert, hat der Landtag ab Inkrafttreten dieser Novelle vorläufig die Errichtung neuer Einkaufszentren verhindert. Man bedient sich hier des Deckmantels der Raumordnung als Mittel der Wirtschaftslenkung und will auf diese Weise in Verkennung der Markterfordernisse eine unaufhaltsame, dem wirtschaftlichen Zeitgeist sowie dem Bedürfnis der Konsumenten entsprechende Entwicklung verhindern. Über Jahrzehnte hat es die Politik verabsäumt, wirksame Maßnahmen zu setzen, um mittelständische Handelsbetriebe sowie den Handel in der Salzburger Innenstadt zu fördern. Die in Wahrheit von der Wirtschaftskammer zu verantwortende kurzfristige Verhinderung von Einkaufszentren wird die Versäumnisse in der Vergangenheit nicht rückgängig machen können.

Die von den Konsumenten nicht angenommenen Handelsbetriebe werden unabhängig von der Entstehung von Einkaufszentren nicht überleben, vielmehr werden durch das Defacto-Verbot von neuen Einkaufszentren lediglich die bereits bestehenden florierenden Großhandelsbetriebe vor Konkurrenten geschützt.

Abgesehen von der Untauglichkeit des Versuchs, die Weiterentwicklung der Struktur des Handels in Richtung Einkaufszentren nachhaltig zu verhindern, ist die Vorgangsweise des Landes Salzburg schlichtweg verfassungswidrig. Wirtschaftslenkende Maßnahmen in einem derartigen Umfang fallen jedenfalls nicht in die Kompetenz des Landesgesetzgebers, sondern widersprechen eindeutig Art 10 Abs 1 Z 8 der Bundesverfassung, der Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie dem Bundesgesetzgeber vorbehält. Wohlwissend, daß der VfGH hier nichts wird bewegen können, da das Verfahren so lange dauern würde, daß zwischenzeitlich entweder ein Sachprogramm erstellt oder das Raumordnungsrecht diesbezüglich geändert wurde, kümmert sich der Landtag nicht um die Verfassungsmäßigkeit, somit die Rechtmä-ßigkeit seines Vorgehens.

Solange die neuerdings feststellbare Tendenz, Menschen als Politiker aufzustellen, die zwar im öffentlichen Leben bestens bekannt, aber dafür mit der Rechtsordnung in keinster Weise vertraut sind, anhält, wird sich an der Qualität der Politik leider sicher nichts zum Besseren wenden.

 

©Salzburger Nachrichten 1999


- 20. März 99 -

19. Juni 99
Mehr Einkaufszentren

Österreicher gaben in 115 Shoppingcentern 70 Mrd. S aus

SALZBURG (SN).

70,6 Mrd. S (5,13 Mrd. Euro) gaben die Österreicher 1998 in Einkaufszentren aus. Insgesamt zählten die 115 Shoppingcenter mit mehr als 4000 qm Verkaufsfläche 241 Mill. Besucher. In 3819 Geschäften sind 30.854 Mitarbeiter beschäftigt. Die Zahl der Einkaufszentren ist 1998 von 100 auf 115 gestiegen, wobei nur sechs neu errichtete Zentren waren, so Otto Steinmann, Chef der Standort+Markt Beratungsgesellschaft, die die Zahlen erhoben hat. Der restliche Zuwachs resultiere unter anderem aus der Umstrukturierung bestehender Handelsflächen.

In Salzburg haben die acht Einkaufszentren auf 117.600 qm 5,69 Mrd. S umgesetzt. 2475 Mitarbeiter sind in den 330 Geschäften beschäftigt. Auf Rang eins in Salzburg liegt umsatzmäßig nach wie vor der Europark (30.500 qm), der mit 5,7 Mill. Besuchern 2,02 Mrd. S Umsatz erreichte. Auf Rang zwei folgt das Airportcenter (30.000 qm) mit 3 Mill. Besuchern und 1,3 Mrd. S Umsatz. Das Shopping Center Alpenstraße (13.000 qm) zählte 1,75 Mill. Besucher und 621 Mill. S Umsatz. Im Interspar Einkaufszentrum in Saalfelden (8800 qm) gaben 1,85 Mill. Besucher 470 Mill. S aus. Das Zentrum im Berg (16.500 qm) erzielte mit 1,3 Mill. Besuchern 365 Mill. S Umsatz. In der Kiesel-Passage gaben 1,4 Mill. Besucher 360 Mill. S aus. Das Zentrum Herrnau erreichte 1,6 Mill. Besucher und 300 Mill. S Umsatz. Im Forum am Hauptbahnhof wurde mit 1,2 Mill. Besuchern ein Umsatz von 250 Mill. S erzielt.

 

 

 

20. Mai 99
Flut neuer Einkaufszentren: "800 Arbeitsplätze bedroht"

275.000 Quadratmeter neue Verkaufsfläche geplant - Wirtschaftskammer befürchtet Händler-Sterben

SALZBURG (SN-sam). In der Wirtschaftskammer schrillen die Alarmglocken. In den vergangenen Monaten hat man gerechnet - und ist dabei auf eine unglaubliche Summe gekommen: In Stadt und Land Salzburg sollen in nächster Zeit 275.000 qm neue Verkaufsfläche in Einkaufszentren entstehen - ein Zuwachs um ein Drittel. So viele Projekte seien in Planung oder bereits in Bau, erklärt Hans Kofler, Geschäftsführer der Sektion Handel. Welche Auswirkungen das auf Salzburgs Handel habe, hat man in einer Studie untersuchen lassen. "Das Ergebnis bestätigt unsere Befürchtungen."

Rund 800 Arbeitsplätze würden durch eine solche Entwicklung im Salzburger Handel verlorengehen, sagt Roland Murauer von CIMA Österreich, die die Studie erstellte. "Zwar werden 800 bis 1500 Jobs entstehen, im traditionellen Handel aber 1900 bis 2200 Beschäftigte ihre Arbeit verlieren." Negativ betroffen seien vor allem Salzburgs Altstadt, die Stadtteil- und Ortszentren.

Schon jetzt habe Österreich mehr Verkaufsfläche pro Einwohner als etwa Deutschland. "Allein im Flachgau hat sich die Verkaufsfläche in fünf Jahren verdoppelt." Betrachte man dagegen die Zahl der Beschäftigten im Handel, so sei diese im Flachgau zwar um 101 gestiegen, in der Stadt Salzburg gingen aber 445 Jobs verloren. "Die These, daß Fläche Personal ersetzt, ist damit bestä-tigt", so Murauer. Der Einzelhandelsumsatz sei gesunken. "Pro Quadratmeter wird heute weniger verdient." Das werde sich fortsetzen, das Umsatzpotential sei ausgeschöpft. "Der Kuchen wird nicht größer, es wird nur mehr darum gekämpft - mit immer ungleicheren Waffen." Schon jetzt stünden 25.000 qm Verkaufsfläche in der Stadt Salzburg leer.

Die Wirtschaftskammer will daher massiv gegen einen weiteren Einkaufszentren-Boom eintreten. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen neue Projekte", so Sektionsobmann Albin Berendt. In zentralen Bereichen - wie beim Central-Kino, dem AVA-Hof oder in Seekirchen - habe man nichts dagegen. Aber "die Groß-bauten auf der grünen Wiese zerstören die Arbeitsplätze und die Ortszentren".

 

 

20. Mai 99
Geplante Einkaufszentren in Stadt und Land Salzburg

Stadt Salzburg:

Bereits genehmigte Projekte: 33.900 qm

* Vogelweiderstraße: Fa. Zotti, Fachmarkt, 2500 qm

* Innsbrucker Bundesstraße: Bau-Max, Bau- und Möbelmarkt, 10.000 qm

* Maxglan, alte Feuerwache: Einkaufszentrum, 1700 qm

* Rainerstraße: EKZ ÖBB, 4000 qm

* Bahnhofsplatz: EKZ Post, 7500 qm

* Bahnhofsplatz: Interspar/Bosin: Forum kann um 3000 qm erweitert werden

* Sterneckstraße: Fachmarkt, 5200 qm

Geplante Projekte: 28.588 qm

* Linzergasse: Centralkino, 1400 qm

* Alpenstraße: Betten Reiter, SCA-Erweiterung, 10.788 qm

* Münchner Bundesstraße: Flach, Bau-Mö-bel-Garten-Markt, 12.000 qm

* Sterneckstr.: Porsche, Fachmarkt, 3400 qm

* Rainerstraße: ÖBB, Erweiterung, 1000 qm

Vorbereitete Projekte: 25.000 qm

* Europark: Erweiterung, 25.000 qm

Flachgau:

* Wals: Airportcenterausbau, 26.000 qm

* Seekirchen: Einkaufszentrum, 2500 qm

* Oberndorf: Kiwa, 4300 qm

* Göming: Verbrauchermarkt, 1800 qm

* Hallwang: Verbrauchermarkt, 999 qm

* Eugendorf: Kika-, Lutz-Ausbau, 15.000 qm

Pongau:

* Bischofshofen: Thalhammer (1250 qm), Merkur-Erweiterung (1850 qm), Baumarkt Schilchegger-Erweiterung (500 qm), Lutz (11.000 qm), Westerthaler (8500 qm)

* Radstadt: Shopping Center Tauernblick, 12.600 qm; Tauern-Center, 12.000 qm

* Flachau: Pzg. WohnbaugmbH, 3400 qm

* Eben: Absichtserklärung der Gemeinde: EKZ bei Autobahnabfahrt, 40.000 qm

* Altenmarkt: EKZ an der B 99, 9320 qm

Pinzgau:

* Saalfelden: Kika-Ausbau (2600 qm), Merkur-Areal (3400 qm), RV-Lagerhaus (1700 qm), C&C Wedl (6650 qm), Kika-Areal (3.800 qm), Interspar (8660 qm), bauMax-Erweiterung (500 qm), Würth-Hochenburger (4800 qm)

* Zell/See: Ekazent, 3900 qm Quelle: WK

 

17. Juni 99
Der Preis, den wir zahlen, um einen niedrigen Preis zu zahlen
Von Veronika Canaval

Die Diskussion entspann sich beim Abendessen mit dem Nachwuchs. Wer garantiert uns eigentlich, daß das Cola, das wir gerade trinken, nicht Bauchkrämpfe oder Atembeschwerden verursacht? Im Grunde niemand, meinte der Vater, wir vertrauen einfach darauf, daß das nicht passiert. Die Antwort der Mutter hätte von der Pressestelle der Firma Coca-Cola nicht besser formuliert werden können: Kein Nahrungsmittelhersteller, schon gar nicht einer mit weltberühmtem Namen, ist daran interessiert, daß seine Marke negativ in die Schlagzeilen kommt. Daher wird er seine Produkte mit allergrößter Sorgfalt herstellen.

Und trotzdem kommt es bei der Produktion von Nahrungsmittel immer wieder zu Pannen und Fehlern, die schwerwiegende Folgen haben können. Weil sich diese in den letzten Wochen häufen - zuerst der belgische Dioxinskandal, der mittlerweile auch Österreich gestreift hat, dann die "Cola-Krankheit" -, wächst die Verunsicherung der Konsumenten. Vorurteile beginnen zu wuchern: Die Futtermittelhersteller, die Bauern, die Nahrungsmittelindustrie, die Einzelhändler seien in erster Linie auf ihren Profit bedacht, das Wohl der Konsumenten sei Nebensache.

Nun mögen solche Vorurteile in ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen am Platz sein, generell sind sie sicher falsch. Schon deshalb, weil die Lebensmittelwirtschaft ein besonders sensibler Wirtschaftszweig ist, der vom Vertrauen der Konsumenten abhängt und daher auch deren Wohl im Auge haben muß. Keine Firma kann es sich leisten, ihren Ruf zu ruinieren: Dann lebt es sich nämlich nicht ungeniert, sondern gar nicht mehr.

Eines sollte uns freilich klar sein: Es wird für Landwirte und Lebensmittelerzeuger immer schwieriger, diesen guten Ruf zu erhalten.

Im Lebensmittelhandel ist es in den letzten Jahren zu einer enormen Konzentration gekommen. Große Konzerne wie Metro, Rewe oder Promodes sind heute in vielen Ländern tätig. Ihre Lieferanten geraten dadurch schwer unter Druck. Um die begehrte Listung bei den Großen des Handels zu schaffen, müssen sie sich bis aufs Hemd ausziehen. Die Folge: Sie suchen ihrerseits nach den billigsten Vorlieferanten und diese finden sie oft nicht im Inland, sondern eben in Belgien oder den Niederlanden oder Spanien. Damit kann aber das Risiko nicht mehr lokal begrenzt werden: Ein Fehler, der in Belgien gemacht wird, erschüttert halb Europa.

Ein zweiter Grund, weshalb Pannen heutzutage wesentlich größere Auswirkungen haben als in früheren Zeiten, ist die Konzentration auf der Herstellerseite. Längst stehen nicht nur die Kleinen, sondern auch die ganz Großen unter Zugzwang. Multinationale Unternehmen schließen eine Fabrik nach der anderen und konzentrieren ihre Erzeugung in einigen wenigen Werken. Passiert dort etwas, vervielfacht sich das Risiko. Vor wenigen Tagen mußte ein Nahrungsmittelmulti kurzfristig ein bestimmtes Produkt in zahlreichen Ländern aus den Regalen räumen, weil dieses nur noch in einem Land erzeugt wird, nämlich in Belgien.

Für die Verbraucher hat diese Entwicklung vordergründig große Vorteile: Noch nie waren Lebensmittel so billig wie jetzt. Noch nie war die Auswahl in den Supermärkten grö-ßer. Wie sich nun deutlich zeigt, gibt es freilich auch beträchtliche Nachteile. Der Preis, den wir für den niedrigen Preis bezahlen, besteht in einem höheren Risiko.

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Leitartikel 17. 6. 1999


Kleine Online Wirtschaft
Klagenfurt, Mittwoch 15. Jänner 1997
KÄRNTNER HANDELSFORUM

Innenstädte: Kopieren der EKZ-Strategien


Klagenfurt. - Das Ansiedeln der Bevölkerung am Stadtrand war der Start für die Krise der Stadtkerne: Nahversorger, die für täglich hohe Frequenz sorgen, verschwanden. Das Wohnen im Grünen ließ den motorisierten Individualverkehr ansteigen, wovon die leicht zugänglichen Einkaufszentren (EKZ) auf der grünen Wiese profitieren. Laut Univ.-Prof. Peter Weichhart sei der vollzogene Strukturwandel irreversibel. Die Raumordnung könne wohl steuern. Die Chance der Innenstädte sei es, bei den eigenen Stärken wie Ambiente, Flair, "Lebensgefühl" anzusetzen und Erfolgsstrategien der EKZ wie einheitliches, professionelles Marketing zu kopieren.

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SCHWÄBISCHE ZEITUNG v. 25. 6. 1999/Nr. 143, Wirtschaft

"Händler-Zeitalter bricht an"

SIGMARINGEN (imf) - Kaum ein Wirtschaftsbereich hat den Strukturwandel in den vergangenen Jahrzehnten so zu spüren bekommen wie der Konsumgüterhandel und der Druck wird noch größer.

Bis zum Jahre 2010 werden rund 50 Prozent der Handelsunternehmen ugeschichtet, so die Überzeugung von Metro-Manager Professor Erich Greipl, der aus seiner Erfahrung bei dem Handelsriesen mit gut 90 Mrd. DM Umsatz die Handelslandschaft an der Jahrtausendschwelle skizzierte. Die Oligopolisierung (Vorherrschaft weniger Anbieter an einem Markt) und die Internationalisierung werden weiter zunehmen, sagte er bei einem Vortrag in Sigmaringen mit Blick auf das weltweite Konsumgüter-Handelsvolumen von 7,3 Billionen Dollar.

Klare Verlierer im Strukturwandel der vergangenen Jahre waren hierzulande die traditionellen Fachgeschäfte (1970 waren es noch 60 Prozent, jetzt noch 27%), während vor allem die Fachmärkte zugelegt haben, die sich durch Preisaggressivität und Fachkompetenz auszeichnen.

Um im härteren Wettbewerb zu bestehen, ist seiner Ansicht nach eine klare Positionierung und verstärkte Kundenorientierung nötig. Kundenservice hat für den Handelsprofi nicht nur eine technische Dimension, vielmehr geht es dabei auch um soziales Verhalten und Begeisterung. ...

 

 

Vortrag eines Metro-Managers


23. Juni 99
Die Altstadt macht mobil

Zusammenschluß - Mehr Marketing, mehr Werbung - Einheitliche Forderungen

SALZBURG-STADT (SN-alf). Die Salzburger Innenstadt nimmt den Konkurrenzkampf gegen die Einkaufszentren am Stadtrand auf. Die Interessengemeinschaften der linken und rechten Altstadt haben sich zu einer gemeinsamen Marketing-Organisation zusammengeschlossen. "Mehr Geld, mehr Werbung, mehr Marketing", bringt Gerhard Ummenberger von der Innenstadtgenossenschaft die Vorteile auf den Punkt.

Die Salzburger Altstadt sei das "größte Einkaufszentrum" in Salzburg. Insgesamt würden 450 Geschäfte auf die Kunden warten. Pro Jahr werde ein Umsatz von fünf bis sechs Mrd. S erzielt. Etwa 5500 Arbeitsplätze gebe es in den Betrieben. Erstmals gibt es nun eine Werbekampagne, bei der die gesamte Altstadt den Konsumenten näher gebracht wird. Abschluß dieser ersten gemeinsamen Aktivität wird ein Innenstadt-Fest sein, das Anfang Juli über die Bühne gehen wird. Die Vorteile des Zusammenschlusses seien aber nicht nur in gemeinsamen Werbeaktivitäten zu sehen, sagt Ummenberger. Die Wirtschaftstreibenden könnten nun ihre Vorstellungen und Wünsche gegenüber der Stadtregierung besser vertreten. Es gehe nun nicht mehr, die einzelnen Interessengruppen auseinanderzudividieren. Auch die Förderungen könnten nun gemeinsam und damit besser eingesetzt werden.

Es werde sicher darum gehen, die Rahmenbedingungen für die Innenstadt zu verbessern, so Ummenberger. Vorstellungen, die die neue Marketinggesellschaft hat: die Gutscheine für Taxi-, Bus- oder Parkplätze sollen ausgeweitet werden. Außerdem gibt es Verhandlungen mit den Garagenbetreibern, die günstigen Altstadttarife auf alle Parkflächen auszuweiten. Diese Verhandlungen würden aber sicher noch einige Zeit dauern, so Ummenberger

 


23.06.1999, Lokalteil, S. 11

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