Pressemeldungen und Aktuelles
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24 Februar 2005 |
Pressemitteilung
vom 11.05.99 EU - Raumordnungsministerrat in Potsdam - Müntefering:
"Starke Regionen für ein starkes Europa"
Unter dem Vorsitz von Bundesminister Franz Müntefering haben sich die
Raumordnungsminister der Europäischen Union am Dienstag auf ihrem informellen Rat in
Potsdam auf ein gemeinsames Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) verständigt.
"Damit sind nun endgültig die Weichen für engere europaweite Kooperationen in
Fragen räumlicher Entwicklung gestellt und zwar grenzüberschreitend auf allen
Kompetenzebenen", erklärte Müntefering. "Insbesondere die Städte und Regionen
können künftig aktiv mehr "europäische Verantwortung" übernehmen.
Schließlich ist gerade die regionale Vielfalt der EU eines ihrer wichtigsten
Entwicklungspotentiale, das künftig besser für die wirtschaftliche, soziale und
ökologische Gesamtentwicklung genutzt werden muß", so Müntefering.
Müntefering erläuterte, derzeit konzentriere sich die Wirtschaftskraft der EU in
einem Kernraum, der durch das "Städtefünfeck" London, Paris, Mailand,
München, Hamburg begrenzt wird. Hier, also auf 20 % des EU-Territoriums, würden rd. 50 %
des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet. Der Unterschied in der Wirtschaftskraft
zwischen den einzelnen Bundesstaaten der USA sei beispielsweise 1996 weniger als halb so
groß wie in vergleichbaren Regionen der EU. Letztere würden auch im Zuge der
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) keineswegs automatisch zu einem regional
ausgewogenen Raum zusammenwachsen können, unterstrich Müntefering. EUREK gebe hier einen
Orientierungsrahmen für die Planungen und großen Investitionen öffentlicher und auch
privater Entscheidungsträger.
Die Vision eines Europas, das mittelfristig zu einer ausgewogeneren und damit
nachhaltigen Struktur findet, eines Europas mit starken, selbstbewußten Regionen und
Städten sei indes nur zu erreichen, wenn von Anfang an die Entscheidungsträger vor Ort
beteiligt würden, stellte Müntefering klar. In dieser Hinsicht sei EUREK ein klares,
unverkennbares Bekenntnis zu einer Raumordnungspolitik "von unten". Wenn
dasselbe Gebiet betroffen ist, sollen künftig alle bisher häufig unabhängig voneinander
agierenden Fachpolitiken und administrativen Ebenen auf freiwilliger Basis
zusammenarbeiten.
Die Zusammenarbeit der Regionen soll hierbei auch über den unmittelbaren Grenzbereich
hinausgehen. Durch Förderprogramme der EU wird es möglich sein, daß beispielsweise eine
"Kernregion" wie Hessen mit einer Region im Zentrum Frankreichs im Bereich der
Raumentwicklungspolitik zusammenarbeitet. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine
ähnlich geartete Problemlage. So können Überschneidungen und Konflikte frühzeitig
vermieden, Prioritäten richtiger gesetzt werden. "Dies ist nicht nur praktizierte
Subsidiarität ganz im Sinne des europäischen Gedankens, es macht vor allem auch die
Vorteile der europäischen Integration für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer
jeweiligen Heimatregion erlebbarer", so Müntefering.
Noch naheliegender sei die intensive Zusammenarbeit von angrenzenden Nachbarregionen in
den EU-Ländern. "Jetzt gilt es, EUREK mit Leben zu füllen", sagte der Minister
abschließend. "Die Regionen haben jetzt eine Schlüsselrolle, denn auch die
praktische Programm- und Projektarbeit wird "regionaler" ausgerichtet."
Initiativen und Vorschläge sollen möglichst unmittelbar auf Vorschläge regionaler und
lokaler Gebietskörperschaften zurückgehen. Grenzübergreifende Kooperationsformen sollen
also ganz gezielt nicht mehr ausschließlich an Großprojekten erprobt werden.
Müntefering: "Raumentwicklung lebt von Ideen, von der Bereitschaft zur Innovation,
vom Mut zum Neuen. Das ist der Kitt für Europa".
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5. Juni 99 |
Strenge Auflagen bei
Kika-Deal
Die Kartellwächter zeigen Muskeln. Kika muß nach dem Einstieg bei Michelfeit einen
Umsatz von 600 Millionen Schilling abgeben.
WIEN (SN-frö).
Das Urteil des Kartellgerichts wird den Betroffenen zwar
erst nächste Woche schriftlich zugestellt, nach einer mündlichen Vorinformation ist aber
klar: Österreichs führender Möbelgruppe Kika/Leiner werden für die
26-Prozent-Beteiligung bei Michelfeit schmerzhafte Auflagen vorgeschrieben. Die
Kika-Gruppe muß wegen ihres großen Marktanteils im Osten Österreichs einen Umsatz von
rund 600 Mill. S abgeben. Das bestätigte Kika-Chef Herbert Koch am Freitag den SN.
Durch das Urteil geht Kika fast ein Drittel des dazugewonnenen Michelfeit-Umsatzes von
jährlich rund 2 Mrd. S wieder verloren. Man habe mit Auflagen gerechnet, aber nicht in
diesem Ausmaß, räumte Koch ein. "Wir können aber damit leben." Kika, Leiner
und Michelfeit setzten zusammen 16 Mrd. S um, die abzugebenden 600 Mill. S seien also nur
3,5 Prozent des Gesamtumsatzes.
Für den Spruch des Kartellgerichts war ein Gutachten des Paritätischen Ausschusses,
der von den Sozialpartnern beschickt wird, entscheidend. In diesem wird für die
Kika-Gruppe nach dem Einstieg beim Wiener Platzhirschen Michelfeit ein Marktanteil von
36,4 Prozent (23,2% Kika/Leiner, 13,2% Michelfeit) im Osten Österreichs errechnet. Um
eine marktbeherrschende Position zu verhindern, wird vorgeschlagen, den Marktanteil auf 30
Prozent zurechtzustutzen. Wobei Kika noch glimpflich davongekommen ist, weil vor der
Umsetzung stehende Erweiterungen der Konkurrenten Lutz (11% Marktanteil) und Ikea (6%) bei
den Auflagen berücksichtigt worden sind.
Wie Kika die Auflagen umsetzen wird, ist noch unklar. Koch sagte, es sei noch nicht
entschieden, ob und welche Möbelhäuser abgegeben würden. Man habe ein Jahr Zeit dafür.
Insider vermuten, daß die Gruppe zwei Standorte aufgeben wird. |
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8. April 99
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300 Orte ohne
Geschäft
Nahversorger verschwinden,
Filialketten expandieren
WIEN (SN).
Die Versorgungslücken in Österreich werden größer: Nach
einer Studie der RegioPlan gab es 1998 bereits 300 Gemeinden ohne Lebensmittelgeschäft.
Seit 1996 ist dieser Wert um mehr als ein Viertel gestiegen. Im Vorjahr waren 264.200
Menschen (3,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) ohne Nahversorgung. Gegenwärtig gehe der
Trend in Richtung großflächigere Betriebstypen, für kleinflächige Geschäfte unter 350
Quadratmetern verschärfe sich der Wettbewerb. Laut RegioPlan sind von den 7500
Lebensmittelgeschäften in Österreich aber 64 Prozent unter 350 Quadratmeter groß.
"Allein diese Zahl zeigt, daß mit einer weiteren Verschlechterung der Nahversorgung
zu rechnen ist", so die Studie.
Die Steiermark führt mit 134 nicht versorgten Gemeinden
und 114.612 betroffenen Einwohnern, gefolgt von Oberösterreich (71 Gemeinden) und Tirol
(38). Nur in Kärnten (3), Salzburg (8) und Vorarlberg (10) blieb die Situation im Vorjahr
stabil, überall sonst verschlechterte sie sich.
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Quelle:
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Pressemitteilung
vom 17. September 1998
Factory Outlets contra lebendige Innenstädte
Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (BCSD) kritisiert inkonsequente
planerische Vorgaben
In die Diskussion um die Factory Outlets mischt sich jetzt auch die Bundesvereinigung
City- und Stadtmarketing Deutschland (BCSD) ein. Sie kritisiert Inkonsequenz bei den
Entscheidungsträgern von Bund, Land und Kommune bei planerischen Vorgaben. Einerseits
werde von nicht zulässigen Projekten gesprochen, führt BCSD-Vorsitzender Florian Birk
aus, andererseits werden Factory Outlet-Betreiber von Bürgermeistern mit offenen Armen
empfangen, Planvorhaben kräftig unterstützt.
Schon vor einem Jahr habe der ehemalige Bundesbauminister Töpfer die Factory-Outlets als
"ökologische Standortsubventionierung" bezeichnet. Die Ministerkonferenz für
Raumordnung war in einer Entschließung im letzten Jahr zu dem Ergebnis gekommen, daß die
Factory Outlets außerhalb von Großstädten und Oberzentren nicht zulässig seien. Die
Rechtsprechung wie das OVG Münster mit Urteil vom Juli 98 setze dem großflächigen
Einzelhandel auf der grünen Wiese immer stärkere Restriktionen entgegen. Nicht zuletzt
hätten sich Bundespräsident Herzog und Bundesbauminister Oswald genau aus diesen
Gründen für eine Stärkung der innerstädtischen Standorte ausgesprochen. Andererseits
werde die Realisierung von Factory Outlets beispielsweise in Ingolstadt oder Zweibrücken
konkret vorangetrieben. Um so unverständlicher ist für die 1996 gegründete
Bundesvereinigung, die derzeit für rund 70 Städte spricht, die etwa von vom bayrischen
Umweltminister Thomas Goppel vertretene Zurückhaltung gegenüber raumordnerischen und
Landesplanerischen Steuerungsmechanismen.
Die BCSD wendet sich dabei nicht grundsätzlich gegen neue Vertriebsformen. Florian Birk:
"Bestandsschutz darf es in einer Marktwirtschaft nicht geben. Die Bürgermeister
dürfen jedoch zugunsten einer vermeintlichen schnellen Steuermark nicht sämtliche
langfristigen Auswirkungen für ihre Stadt außer acht lassen."
Als eine Weiterentwicklung der Fabrikverkäufe schließen sich beim Factory Outlet Center
mehrere Hersteller zusammen und errichten eigene Zentren, die sich mit ergänzenden
Einrichtungen wie Restaurants und Freizeitangeboten zunehmend zu Entertainment-Centern
entwickeln. Indem die Ware ohne Zwischenhandel und Einzelhandel direkt an den Kunden
verkauft wird,kann der Preis sehr attraktiv gestaltet werden. Mit Nachlässen von
teilweise über 50% auf bekannte Markenware werden Kunden aus einem Einzugsbereich von
mindestens eine Mio. Menschen gebunden. Besonders interessant ist der automobile Kunde,
weshalb die Betreiber Standorte zwischen Verdichtungsräumen in direkter Autobahnnähe
bevorzugen.
Die vergleichsweise immense
Bodenversiegelung der flächenintensiven Factory Outlets und die faktisch ausschließliche
Autokundenorientierung geht letztlich aber nicht auf Kosten der Betreiber, sondern der
Gesellschaft. Gleiches gilt für den Abzug von Kaufkraft und Kopplungspotentialen aus den
Innenstädten, die als Zentren der gesellschaftlichen, kulturellen politischen Funktion
und Identität einen hohen Eigenwert aufweisen und die deshalb zu Recht massive
öffentliche Investition in Infrastruktur und Städtebau rechtfertigen.
Die BCSD kreidet den Entscheidungsträgern an, daß man offenbar nicht bereit sei,
hinzuzulernen. Die Erfahrungen in den neuen Bundesländern mit einer unkontrollierten
Ansiedlung von Einzelhandelsverkaufsflächen im Außenbereich und gleichzeitig verödenden
Innenstädten hätten längst zu klaren Steuerungsvorgaben führen müssen. Dennoch werde
im interkommunalen Wettbewerb wie im Wilden Westen geschachert.
Die BCSD fordert strengere Kriterien für die zulässige Abschöpfung von Kaufkraft in den
Landesentwicklungsgesetzen, aber auch Konsequenzen für die an Factory
Outlet-Neuansiedlungen im Außenbereich interessierten Kommunen. Hier könnte eine
Kürzung der Städtebauförderungsmittel oder die Abschaffung steuerlicher Vorteile
greifen. Die raumordnerischen Vorgaben seien hierfür klar und ausreichend genug.
Diskussionsbedarf sieht die BCSD aber noch beim Thema Chancengleichheit der Standorte
Innenstadt und Außenbereich. Unter gleichen Wettbewerbsbedingungen nämlich würden sich
die Factory Outlet-Visionen mit einem Potential in Deutschland von 30 Standorten um einem
Umsatz von 1,5 Mrd Mark schnell relativieren. Solange diese nicht erreicht werden, lehnt
die BCSD die Ansiedlung von Factory Outlets an nichtintegrierten Standorten ab.
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Quelle:
http://bcsd.dvs.net/ |
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17. April 99
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Sechs
Einkaufszentren geplant
Stadt widmete insgesamt
32.000 Quadratmeter Verkaufsfläche - Land muß noch zustimmen
SALZBURG-STADT (SN-alf). Das Wachstum der Einkaufszentren
im Zentralraum geht weiter. Diesmal ist es die Stadt Salzburg, die aktiv ist. Bei der
vergangenen Gemeinderatssitzung wurden die Voraussetzungen für sechs neue Einkaufszentren
geschaffen. 32.000 Quadratmeter zusätzliche Verkaufsfläche können entstehen. Zum
Vergleich: der Europark im Salzburger Stadtteil Taxham verfügt über 29.000 Quadratmeter.
Die Standorte für die neuen Einkaufszentren und
Fachmärkte sind über die ganze Stadt verteilt. Auf der Liste stehen das Zentralkino in
der Linzer Gasse, die Fläche der Firma Knoll an der Alpenstraße. Weiters das
Bluna-Gelände an der Münchner Bundesstraße, eine Fläche in der Nä-he des
Hauptbahnhofes und zwei Liegenschaften an der Sterneckstraße (Porsche und Konstruktiva).
Für die meisten dieser Flä-chen gebe es bereits konkrete Projekte, sagte der Salzburger
Planungschef Johann Padutsch (Bürgerliste). So soll auf dem Gelände an der Alpenstraße
von der Firma Reiter ein Markt für Elektrogeräte, Spielwaren, Bekleidung und
Heimtextilien errichtet werden. Die geballte Umwidmung in der Stadt ist seit längerem in
Arbeit. Daß sie jetzt auf einen Schlag verwirklicht wurde, hat auch mit dem neuen
Raumordnungsgesetz zu tun. Wie die SN berichteten, hatte der Landtag bei einer seiner
letzten Sitzungen vor den Wahlen einen vorläufigen "Einkaufszentrum-Stopp"
beschlossen. Erst wenn ein sogenanntes "Sachprogramm" vorliegt, sollen neue
Konsumtempel bewilligt werden. In der Stadt rechnet man, daß dies zumindest zwei bis drei
Jahre dauern wird. "Wir wollen, daß diese Einkaufszentren verwirklicht werden
können", so Padutsch. Er sehe nicht ein, daß in der Stadt nichts mehr umgesetzt
werden kann, weil es die Nachbargemeinde Wals-Siezenheim nicht so genau genommen habe.
Anlaß für die rigorose Haltung des Landtages war ja die Eröffnug des "bauMax"
ohne entsprechende Bewilligung.
Der Stadt kann nur noch das Land einen Strich durch ihre
"Einkaufszentrum-Rechnung" machen. Das Land als Aufsichtsbehörde muß den
Widmungen noch zustimmen. Passiert das nicht, dann gibt es auch die sechs
Einkaufszentren-Standorte nicht. "Dazu gibt es allerdings keinen rechtlichen
Grund", so Padutsch.
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Quelle:
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Wirtschaftskammer begrüßt ROG-Novelle:
Wirksame EKZ-Prüfung ermöglicht
Sachprogramm legt EKZ fest
Mit der am Mittwoch beschlossenen ROG-Novelle kann die
Verträglichkeit von neuen Handelsgroßbetrieben auf die überörtliche Handels- und
Gewerbestruktur endlich wirksamer überprüft werden. Damit wird die Genehmigungspraxis
für Handelsgroßbetriebe grundsätzlich verbessert und einem weiteren Wildwuchs von
Einkaufszentren auf Kosten ganzer Regionen ein Riegel vorgeschoben.
Dies betonten am Donnerstag Wirtschaftskammerpräsident Dr. Günter Puttinger und
Kammerdirektor Dr. Wolfgang Gmachl in einer Stellungnahme zur am Mittwoch im Landtag
beschlossenen Novelle zum Raumordnungsgesetz (ROG).
Eingebracht wurde der Antrag von den Abgeordneten Klubobmann Ing. Georg Griessner, Dr.
Gottfried Nindl, Werner Roßmann, Wolfgang Saliger und Mag. Michael Neureiter. "Es
ist erfreulich, daß dieser Antrag auch die Stimmen von der Bürgerliste gefunden hat. Die
Mehrheit wurde aber nur durch die Mitwirkung der freiheitlicher Abgeordneten möglich,
die, im Gegensatz zur SPÖ, durch die WK Salzburg von der Sinnhaftgikeit der Maßnahmen
überzeugt werden konnten", stellte die Kammerleitung fest. Die Sicherung einer
gesunden Handels- und Gewerbestruktur und eine Beschränkung von noch mehr
Flächenwachstum im Handel sollte ohnedies Anliegen aller Parteien sein.
ÜBERÖRTLICHE AUSWIRKUNGEN
Die mit dem Stimmen von ÖVP, der Bürgerliste und der FPÖ
beschlossene Novelle stellt die Genehmigungspraxis für Handelsgroßbetriebe
grundsätzlich auf neue Beine. Bisher lief die Genehmigung von Handelsgroßformen in der
Raumordnung folgendermaßen ab: Zur Errichtung eines Einkaufszentrums wurde von der
Gemeinde ein ROG-Verfahren eingeleitet und ein Geltungsbeschluß gefaßt, ohne eine
Vorprüfung über die Raumverträglichkeit durch die Landesregierung. Dies führte immer
wieder zu massiven Problemen für alle Beteiligten, wie das Beispiel Mega-Baumarkt in
Wals-Siezenheim zeigt, kurz ausgedrückt: es wurde vielfach zuerst gebaut und dann
geprüft.
Die überörtliche Raumordnung und damit auch die Untersuchung
der überörtlichen Auswirkungen von Einkaufszentren scheiterte am Ablauf der Verfahren.
Die prekäre Folge für Handel und Nahversorgung: Einkaufszentrum um Einkaufszentrum
führten zu der bekannten Zusammenballung an Verkaufsfläche im Bundesland Salzburg.
VERBINDLICHES SACHPROGRAMM
Die jetzt beschlossene Novelle des ROG läßt jetzt im
Gegenzug die überörtliche Raumplanung zu ihrem Recht kommen und beendet den unsinnigen
Wettlauf der Gemeinden um EKZ: Demnach können Gebiete für Handelsgroßbetriebe nur
ausgewiesen werden, wenn in einem verbindlich erklärten Sachprogramm bestimmt ist, daß
ein Handelsgroßbetrieb den überörtlichen Zielvorstellungen des Landes nicht
wiederspricht. Das Land legt somit zuerst fest, was an neuen Projekten verträglich ist,
danach erst können die Gemeinden den Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes
stellen.
"Wir gehen grundsätzlich davon aus, daß in dem
Sachprogramm die Erhaltung der Nahversorgung und der Ortszentrun absolute Priorität hat
und das Sachprogramm, zugunsten der Rechtssicherheit der Betreiber, an die
Farnleitner-Verordnung angepaßt wird ", bekräftigten WK-Präsident Dr. Puttinger
und Kammerdirektor Dr. Gmachl die Linie der Wirtschaftskammer Salzburg.
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SW 5
1999,
Seite 6 |
Mega-bauMax: Produkte weit über den Baustoffhandel hinaus
Einstweilige Verfügung wirksam
Vergangene Montag überreichte der Salzburger Anwalt Wolf
Schuler, der den WIWE Schutzverband vertritt, die von der Wirtschaftskammer im Dezember
beschlossene und zur Verfügung gestellte Bankgarantie als Sicherstellung für die derzeit
laufende UWG-Klage gegen den Mega-bauMax in Wals Siezenheim.
Damit erlangt eine einstweilige Verfügung Rechskraft, wonach der Mega BauMax nur jene
Produkte verkaufen darf, die dem konventionellen und bewilligten Baustoffhandel
entsprechen. Beantragt wurde beim Landesgericht Salzburg, die einstweilige Verfügung zu
vollstrecken. Ebenso laufen auch die Verfahren von Bezirkshauptmannschaft und der
Grundverkehrsbehörde des Landes Salzburg an.
Noch in der Vorwoche war der Mega-bau Max in Wals-Siezenheim
von einem konsensmäßigen Verhalten weit entfernt, wie die Wirtschaftskammer vergangenes
Wochenende feststellte. Der in der Öffentlichkeit verbreitete Eindruck, die Betreiber des
Mega-bauMax beim Airportcenter in Wals-Siezenheim haben eingelenkt und bieten nur jene
Waren an, die sie als Baustoffhandel, dem Baubewilligungsbescheid entsprechend, anbieten
dürfen, war unrichtig.
ANKÜNDIGUNGEN NICHT ERFÜLLT
Eine umfassende Erhebung, durchgeführt von Mitarbeitern der
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und des Wirtschaftskammer-Referates für
Wettbewerbsschutz ("Pfuscherbekämpfung") hatte ergeben, daß im Mega-Baumarkt
nach wie vor eine Fülle von Produkten verkauft werden, die mit einem Baustoffhandel (und
auch mit einem Baumarkt)nichts zu tun haben. Die BH Salzburg-Umgebung hatte die
Wirtschaftskammer um Amtshilfe gebeten. Anhand einer Abgrenzungsliste, die klar zwischen
den Produktgruppen eines Baustoffhandels und eines Baumarktes unterscheidet, führten die
Mitarbeiter der BH und der Wirtschaftskammer eine Vollerhebung durch.
Das Ergebnis war eindeutig: So fanden sich im Angebot noch
immer TV-Geräte, Haushaltsgeräte, Teppiche, Möbel, Bettwäsche etc. Abgedeckt bzw. aus
den Regalen enternt wurde bisher nur ein geringfügiger Teil von Produkten. Die auch
gegenüber Medien gemachte Ankündigung der Betreiber, sich konsensgemäß zu verhalten,
ist demnach nicht erfüllt worden. Ganz offenkundig setze man auf Verzögerungstaktik, um
so viele Produkte wie möglich verkaufen zu können, auch wenn die Betreiber dazu an sich
nicht berechtigt seien, hieß es in einer Aussendung der Wirtschaftskammer Salzburg.
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SW 2/99,
Seite 7 |
24. April 99
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Handelsgroßbetriebe:
Zuerst Sachprogramm
Ausweisung von Gebieten: Raumordnungsfachliche
Gleichstellung der Salzburger Gemeinden - Was plant Landesregierung?
Von RA Prof. Josef W. Aichlreiter,
Universität Salzburg
Im "Staatsbürger" vom 20. März 1999 wurden
Gründe aufgezeigt, die die zuletzt über Betreiben der Wirtschaftskammer Salzburg
beschlossene Novelle zum ROG verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen lassen. Am 20. 1.
1999 - noch vor der Kundmachung der am 28. 10. 1998 beschlossenen Novellen - hat der
Gesetzgeber aus Anlaß eines früheren Dringlichkeitsantrages der ÖVP-Fraktion, der
zwischenzeitig zum Minderheitenbericht mutiert war, einen neuen Abs 13 zu § 17 ROG 1998
beschlossen, weil die bisherigen Bestimmungen "die Entwicklungen auf diesem Sektor
nicht in den Griff bekommen" hätten; auch sei es zu "einer Umsetzung in Form
eines Sachprogrammes . . . bisher nicht gekommen".
Ab 1. 7. 1999 dürfen demnach Gebiete für
Handelsgroßbetriebe nur soweit ausgewiesen werden, als in einem Sachprogramm (auch
Regionalprogramme kommen in Betracht) bestimmt ist, daß eine dieser Widmung entsprechende
Verwendung von Flächen in der Gemeinde den überörtlichten Zielvorstellungen des Landes
nicht widerspricht, wobei Festlegungen insbesondere darüber getroffen werden können, in
welchen Gebieten, bis zu welchem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche die Widmung nach
einzelnen Kategorien solcher Betriebe zulässig ist.
Bedeutung der Novelle
für Kompetenzverteilung
Was bedeutet diese Novelle für die Verteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen
Planungsebenen: Landesregierung (Regionalverbände) und Gemeinden? Eine solche Anordnung,
wonach es vor einer einschlägigen Ausweisung im Flächenwidmungsplan einer verbindlichen
Aussage in einem Sachprogramm bedarf, ist zwar auf gesetzgeberischer Ebene neu, auf der
Ebene der Verordungsgebung aber keineswegs.
Das LEP 1994 legt nämlich in seinen Maßnahmen zum Ziel A
4.1. unter anderem fest: "Neuausweisung von Gebieten für Einkaufszentren über 1000
m Verkaufsfläche nur in Zentralen Orten der Stufe A, B und C oder nach Maßgabe eines
Sachprogrammes . . .".
Gesetzgeber hat einen
Riegel vorgeschoben
Während also bisher durch das LEP 1994 Zentrale Orte der Stufen A (Stadt Salzburg), B
(z. B. Zell am See, St. Johann im Pongau) oder C (z. B. Seekirchen, Tamsweg, Radstadt)
keiner vorhergehenden Ermächtigung in einem Sachprogramm bedurften, um zulässigerweise
Gebiete für Handelsgroßbetriebe auszuweisen, hat der Gesetzgeber dem nunmehr einen
Riegel vorgeschoben.
Alle anderen Gemeinden, die nicht dieser
"gehobenen" zentralörtlichen Stufe angehören, hatten bisher infolge dieser
Festlegung im LEP 1994 ohne entsprechende Sachprogramm-Aussage auch trotz ihrer
raumordnungsfachlichen Eignung kaum eine Chance, etwaige Standortvorteile zu nutzen, um
ihre Wirtschaftskraft zu stärken und dem Ziel A4.1 Rechnung zu tragen, indem der
Arbeitspendleranteil durch Ansiedlung von Handelsbetrieben verringert hätte werden
können.
Diese Unterschiede und die Privilegierung der zentralörtlichen Stufen A bis C durch
das LEP 1994 hat der Gesetzgeber durch seine Novellierung beseitigt (die entsprechende
Festlegung im Ziel A4.1. wird invalidieren).
Was die Genauigkeit der Aussagen in einem Sachprogramm (Regionalprogramm) zu den
Standorten anlangt, so sieht die Novelle keine parzellenscharfen Festlegungen vor, also z.
B. keineswegs dahingehend, daß die einzelnen Standorte in einem solchen Programm fixiert
werden müß-ten. Seine Aufgabe ist es vielmehr, festzulegen, ob eine der Widmung für
Handelsgroßbetriebe "entsprechende Verwendung von Flächen in der Gemeinde den
überörtlichen Zielvorstellungen des Landes nicht widerspricht".
Eine solche Beurteilung aus dem Programm muß jedoch für jede einzelne von ihm
erfaßte Gemeinde (Regionalprogramme gelten nur für ihre Region) möglich sein. Wenn der
Gesetzgeber im letzten Satz des neuen Abs 13 von "Entwicklungsprogrammen"
spricht, so meint er damit Sachprogramme, Regionalprogramme wie auch das das gesamte Land
umfassende Entwicklungsprogramm (§ 6 Abs 1 ROG 1998).
Entwicklungsprogramme
mit Rahmenbedingungen
Für alle diese Entwicklungsprogramme gilt gemäß § 6 Abs 2 letzter Satz, daß sie
"die für die örtliche Raumplanung grundlegenden Aussagen zu enthalten" haben,
"ohne diese Planung selbst im einzelnen vorwegzunehmen".
Mit diesem Grundsatz steht auch der Wortlaut der
Ermächtigung für die im letzten Satz des neuen Abs 13 vorgesehenen Festlegungen im
Einklag, spricht doch das Gesetz nicht von den "Flächen", für die die
Festlegung erfolgen soll, sondern von "Gebieten" und nicht davon, daß das
Höchstausmaß der zu widmenden Flächen oder der Gesamtverkaufsflä-che fixiert wird,
sondern "bis zu " welchem Höchstausmaß "die Widmung . . . zulässig
ist". Die Entwicklungsprogramme enthalten daher nach diesem Konzept die
Rahmenbedingungen für die Flächenwidmungspläne der Gemeinden, mit denen die Ausweisung
bestimmter Fläche für Handelsgroßbetriebe erfolgt.
Sie können bestimmte Gebiete von Gemeinden für geeignet, andere - z. B. mangels
ausreichender Verkehrserschließung - für ungeeignet erklä-ren und damit fachliche
Kriterien für eine entsprechende Flächenwidmung der Gemeinde für Handelsgroßbetriebe
festlegen.
Keine speziellen
Übergangsregelungen
Diese raumordnungsfachliche Gleichstellung der Salzburger Gemeinden bei der Ausweisung
von Gebieten für Handelsgroßbetriebe tritt mit 1. 7. 1999 in Kraft (§ 50 Abs 4 in der
Novelle). Das Gesetz enthält keine speziellen Übergangsbestimmungen. Die Novelle sollte
daher ein Anlaß für die Landesregierung sein, die in der Zwischenzeit ins Stocken
geratenen umfangreichen Arbeiten für ein Sachprogramm zu "Infrastruktur und
Handelsgroßbetrieben", aber auch bereits vorliegende einschlägige Regionalprogramme
unverzüglich aus den Schubladen zu holen und noch vor dem 1. 7. 1999 zu beschlie-ßen.
Entwicklungspotential
nicht verspielen
Niemand kann ein Interesse daran haben, das wirtschaftliche Entwicklungspotential der
Salzburger Gemeinden durch Untätigkeit zu verspielen.
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Quelle:
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24.04.1999 |
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Schritt in die falsche Richtung
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Jüngste Novelle des
Raumordnungsrechtes: Fehlleistung des Landesgesetzgebers
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Von Dr. Nikolaus Vogler, Rechtsanwalt in Salzburg |
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Zweifellos hat sich das Raumordnungsrecht in mancher
Hinsicht in durchaus positiver Weise fortentwickelt. Mindestens ebenso beachtlich wie die
Fortschritte sind jedoch die Fehlleistungen des Landesgesetzgebers in diesem Bereich,
namentlich die jüngste Novelle des Raumordnungsrechtes. So dürfen die Gemeinden ab 1.
7. 1999 Gebiete für Handelsgroßbetriebe nur mehr dann ausweisen, wenn dies dem
diesbezüglichen Sachprogramm des Landes entspricht. Da ein solches nicht existiert, hat
der Landtag ab Inkrafttreten dieser Novelle vorläufig die Errichtung neuer
Einkaufszentren verhindert. Man bedient sich hier des Deckmantels der Raumordnung als
Mittel der Wirtschaftslenkung und will auf diese Weise in Verkennung der
Markterfordernisse eine unaufhaltsame, dem wirtschaftlichen Zeitgeist sowie dem Bedürfnis
der Konsumenten entsprechende Entwicklung verhindern. Über Jahrzehnte hat es die Politik
verabsäumt, wirksame Maßnahmen zu setzen, um mittelständische Handelsbetriebe sowie den
Handel in der Salzburger Innenstadt zu fördern. Die in Wahrheit von der Wirtschaftskammer
zu verantwortende kurzfristige Verhinderung von Einkaufszentren wird die Versäumnisse in
der Vergangenheit nicht rückgängig machen können.
Die von den Konsumenten nicht angenommenen Handelsbetriebe werden unabhängig von der
Entstehung von Einkaufszentren nicht überleben, vielmehr werden durch das Defacto-Verbot
von neuen Einkaufszentren lediglich die bereits bestehenden florierenden
Großhandelsbetriebe vor Konkurrenten geschützt.
Abgesehen von der Untauglichkeit des Versuchs, die Weiterentwicklung der Struktur des
Handels in Richtung Einkaufszentren nachhaltig zu verhindern, ist die Vorgangsweise des
Landes Salzburg schlichtweg verfassungswidrig. Wirtschaftslenkende Maßnahmen in einem
derartigen Umfang fallen jedenfalls nicht in die Kompetenz des Landesgesetzgebers, sondern
widersprechen eindeutig Art 10 Abs 1 Z 8 der Bundesverfassung, der Angelegenheiten des
Gewerbes und der Industrie dem Bundesgesetzgeber vorbehält. Wohlwissend, daß der VfGH
hier nichts wird bewegen können, da das Verfahren so lange dauern würde, daß
zwischenzeitlich entweder ein Sachprogramm erstellt oder das Raumordnungsrecht
diesbezüglich geändert wurde, kümmert sich der Landtag nicht um die
Verfassungsmäßigkeit, somit die Rechtmä-ßigkeit seines Vorgehens.
Solange die neuerdings feststellbare Tendenz, Menschen als Politiker aufzustellen, die
zwar im öffentlichen Leben bestens bekannt, aber dafür mit der Rechtsordnung in keinster
Weise vertraut sind, anhält, wird sich an der Qualität der Politik leider sicher nichts
zum Besseren wenden. |
©Salzburger Nachrichten 1999
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- 20. März 99 - |
19. Juni 99
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Mehr Einkaufszentren
Österreicher gaben in 115
Shoppingcentern 70 Mrd. S aus
SALZBURG (SN).
70,6 Mrd. S (5,13 Mrd. Euro) gaben die Österreicher 1998 in Einkaufszentren aus.
Insgesamt zählten die 115 Shoppingcenter mit mehr als 4000 qm Verkaufsfläche 241 Mill.
Besucher. In 3819 Geschäften sind 30.854 Mitarbeiter beschäftigt. Die Zahl der
Einkaufszentren ist 1998 von 100 auf 115 gestiegen, wobei nur sechs neu errichtete Zentren
waren, so Otto Steinmann, Chef der Standort+Markt Beratungsgesellschaft, die die Zahlen
erhoben hat. Der restliche Zuwachs resultiere unter anderem aus der Umstrukturierung
bestehender Handelsflächen.
In Salzburg haben die acht Einkaufszentren auf 117.600 qm 5,69 Mrd. S umgesetzt. 2475
Mitarbeiter sind in den 330 Geschäften beschäftigt. Auf Rang eins in Salzburg liegt
umsatzmäßig nach wie vor der Europark (30.500 qm), der mit 5,7 Mill. Besuchern 2,02 Mrd.
S Umsatz erreichte. Auf Rang zwei folgt das Airportcenter (30.000 qm) mit 3 Mill.
Besuchern und 1,3 Mrd. S Umsatz. Das Shopping Center Alpenstraße (13.000 qm) zählte 1,75
Mill. Besucher und 621 Mill. S Umsatz. Im Interspar Einkaufszentrum in Saalfelden (8800
qm) gaben 1,85 Mill. Besucher 470 Mill. S aus. Das Zentrum im Berg (16.500 qm) erzielte
mit 1,3 Mill. Besuchern 365 Mill. S Umsatz. In der Kiesel-Passage gaben 1,4 Mill. Besucher
360 Mill. S aus. Das Zentrum Herrnau erreichte 1,6 Mill. Besucher und 300 Mill. S Umsatz.
Im Forum am Hauptbahnhof wurde mit 1,2 Mill. Besuchern ein Umsatz von 250 Mill. S erzielt.
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20. Mai 99 |
Flut neuer Einkaufszentren: "800 Arbeitsplätze
bedroht"
275.000 Quadratmeter neue Verkaufsfläche
geplant - Wirtschaftskammer befürchtet Händler-Sterben
SALZBURG (SN-sam). In der Wirtschaftskammer schrillen die Alarmglocken. In den
vergangenen Monaten hat man gerechnet - und ist dabei auf eine unglaubliche Summe
gekommen: In Stadt und Land Salzburg sollen in nächster Zeit 275.000 qm neue
Verkaufsfläche in Einkaufszentren entstehen - ein Zuwachs um ein Drittel. So viele
Projekte seien in Planung oder bereits in Bau, erklärt Hans Kofler, Geschäftsführer der
Sektion Handel. Welche Auswirkungen das auf Salzburgs Handel habe, hat man in einer Studie
untersuchen lassen. "Das Ergebnis bestätigt unsere Befürchtungen."
Rund 800 Arbeitsplätze würden durch eine solche Entwicklung im Salzburger Handel
verlorengehen, sagt Roland Murauer von CIMA Österreich, die die Studie erstellte.
"Zwar werden 800 bis 1500 Jobs entstehen, im traditionellen Handel aber 1900 bis 2200
Beschäftigte ihre Arbeit verlieren." Negativ betroffen seien vor allem Salzburgs
Altstadt, die Stadtteil- und Ortszentren.
Schon jetzt habe Österreich mehr Verkaufsfläche pro Einwohner als etwa Deutschland.
"Allein im Flachgau hat sich die Verkaufsfläche in fünf Jahren verdoppelt."
Betrachte man dagegen die Zahl der Beschäftigten im Handel, so sei diese im Flachgau zwar
um 101 gestiegen, in der Stadt Salzburg gingen aber 445 Jobs verloren. "Die These,
daß Fläche Personal ersetzt, ist damit bestä-tigt", so Murauer. Der
Einzelhandelsumsatz sei gesunken. "Pro Quadratmeter wird heute weniger
verdient." Das werde sich fortsetzen, das Umsatzpotential sei ausgeschöpft.
"Der Kuchen wird nicht größer, es wird nur mehr darum gekämpft - mit immer
ungleicheren Waffen." Schon jetzt stünden 25.000 qm Verkaufsfläche in der Stadt
Salzburg leer.
Die Wirtschaftskammer will daher massiv gegen einen weiteren Einkaufszentren-Boom
eintreten. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen neue Projekte", so
Sektionsobmann Albin Berendt. In zentralen Bereichen - wie beim Central-Kino, dem AVA-Hof
oder in Seekirchen - habe man nichts dagegen. Aber "die Groß-bauten auf der grünen
Wiese zerstören die Arbeitsplätze und die Ortszentren".
20. Mai 99 |
Geplante Einkaufszentren in
Stadt und Land Salzburg
Stadt Salzburg:
Bereits genehmigte Projekte: 33.900 qm
* Vogelweiderstraße: Fa. Zotti, Fachmarkt, 2500 qm
* Innsbrucker Bundesstraße: Bau-Max, Bau- und Möbelmarkt, 10.000 qm
* Maxglan, alte Feuerwache: Einkaufszentrum, 1700 qm
* Rainerstraße: EKZ ÖBB, 4000 qm
* Bahnhofsplatz: EKZ Post, 7500 qm
* Bahnhofsplatz: Interspar/Bosin: Forum kann um 3000 qm erweitert werden
* Sterneckstraße: Fachmarkt, 5200 qm
Geplante Projekte: 28.588 qm
* Linzergasse: Centralkino, 1400 qm
* Alpenstraße: Betten Reiter, SCA-Erweiterung, 10.788 qm
* Münchner Bundesstraße: Flach, Bau-Mö-bel-Garten-Markt, 12.000 qm
* Sterneckstr.: Porsche, Fachmarkt, 3400 qm
* Rainerstraße: ÖBB, Erweiterung, 1000 qm
Vorbereitete Projekte: 25.000 qm
* Europark: Erweiterung, 25.000 qm
Flachgau:
* Wals: Airportcenterausbau, 26.000 qm
* Seekirchen: Einkaufszentrum, 2500 qm
* Oberndorf: Kiwa, 4300 qm
* Göming: Verbrauchermarkt, 1800 qm
* Hallwang: Verbrauchermarkt, 999 qm
* Eugendorf: Kika-, Lutz-Ausbau, 15.000 qm
Pongau:
* Bischofshofen: Thalhammer (1250 qm), Merkur-Erweiterung (1850 qm), Baumarkt
Schilchegger-Erweiterung (500 qm), Lutz (11.000 qm), Westerthaler (8500 qm)
* Radstadt: Shopping Center Tauernblick, 12.600 qm; Tauern-Center, 12.000 qm
* Flachau: Pzg. WohnbaugmbH, 3400 qm
* Eben: Absichtserklärung der Gemeinde: EKZ bei Autobahnabfahrt, 40.000 qm
* Altenmarkt: EKZ an der B 99, 9320 qm
Pinzgau:
* Saalfelden: Kika-Ausbau (2600 qm), Merkur-Areal (3400 qm), RV-Lagerhaus (1700 qm),
C&C Wedl (6650 qm), Kika-Areal (3.800 qm), Interspar (8660 qm), bauMax-Erweiterung
(500 qm), Würth-Hochenburger (4800 qm)
* Zell/See: Ekazent, 3900 qm Quelle: WK |
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17. Juni 99
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Der Preis, den wir
zahlen, um einen niedrigen Preis zu zahlen
Von Veronika Canaval
Die Diskussion entspann sich beim Abendessen mit dem Nachwuchs. Wer garantiert uns
eigentlich, daß das Cola, das wir gerade trinken, nicht Bauchkrämpfe oder
Atembeschwerden verursacht? Im Grunde niemand, meinte der Vater, wir vertrauen einfach
darauf, daß das nicht passiert. Die Antwort der Mutter hätte von der Pressestelle der
Firma Coca-Cola nicht besser formuliert werden können: Kein Nahrungsmittelhersteller,
schon gar nicht einer mit weltberühmtem Namen, ist daran interessiert, daß seine Marke
negativ in die Schlagzeilen kommt. Daher wird er seine Produkte mit allergrößter
Sorgfalt herstellen.
Und trotzdem kommt es bei der Produktion von Nahrungsmittel immer wieder zu Pannen und
Fehlern, die schwerwiegende Folgen haben können. Weil sich diese in den letzten Wochen
häufen - zuerst der belgische Dioxinskandal, der mittlerweile auch Österreich gestreift
hat, dann die "Cola-Krankheit" -, wächst die Verunsicherung der Konsumenten.
Vorurteile beginnen zu wuchern: Die Futtermittelhersteller, die Bauern, die
Nahrungsmittelindustrie, die Einzelhändler seien in erster Linie auf ihren Profit
bedacht, das Wohl der Konsumenten sei Nebensache.
Nun mögen solche Vorurteile in ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen am Platz sein,
generell sind sie sicher falsch. Schon deshalb, weil die Lebensmittelwirtschaft ein
besonders sensibler Wirtschaftszweig ist, der vom Vertrauen der Konsumenten abhängt und
daher auch deren Wohl im Auge haben muß. Keine Firma kann es sich leisten, ihren Ruf zu
ruinieren: Dann lebt es sich nämlich nicht ungeniert, sondern gar nicht mehr.
Eines sollte uns freilich klar sein: Es wird für Landwirte und Lebensmittelerzeuger
immer schwieriger, diesen guten Ruf zu erhalten.
Im Lebensmittelhandel ist es in den letzten Jahren zu einer enormen Konzentration
gekommen. Große Konzerne wie Metro, Rewe oder Promodes sind heute in vielen Ländern
tätig. Ihre Lieferanten geraten dadurch schwer unter Druck. Um die begehrte Listung bei
den Großen des Handels zu schaffen, müssen sie sich bis aufs Hemd ausziehen. Die Folge:
Sie suchen ihrerseits nach den billigsten Vorlieferanten und diese finden sie oft nicht im
Inland, sondern eben in Belgien oder den Niederlanden oder Spanien. Damit kann aber das
Risiko nicht mehr lokal begrenzt werden: Ein Fehler, der in Belgien gemacht wird,
erschüttert halb Europa.
Ein zweiter Grund, weshalb Pannen heutzutage wesentlich größere Auswirkungen haben
als in früheren Zeiten, ist die Konzentration auf der Herstellerseite. Längst stehen
nicht nur die Kleinen, sondern auch die ganz Großen unter Zugzwang. Multinationale
Unternehmen schließen eine Fabrik nach der anderen und konzentrieren ihre Erzeugung in
einigen wenigen Werken. Passiert dort etwas, vervielfacht sich das Risiko. Vor wenigen
Tagen mußte ein Nahrungsmittelmulti kurzfristig ein bestimmtes Produkt in zahlreichen
Ländern aus den Regalen räumen, weil dieses nur noch in einem Land erzeugt wird,
nämlich in Belgien.
Für die Verbraucher hat diese Entwicklung vordergründig große Vorteile: Noch nie
waren Lebensmittel so billig wie jetzt. Noch nie war die Auswahl in den Supermärkten
grö-ßer. Wie sich nun deutlich zeigt, gibt es freilich auch beträchtliche Nachteile.
Der Preis, den wir für den niedrigen Preis bezahlen, besteht in einem höheren Risiko. |
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Leitartikel 17. 6. 1999 |
KÄRNTNER HANDELSFORUM
Innenstädte: Kopieren der EKZ-Strategien
Klagenfurt. - Das Ansiedeln der Bevölkerung am Stadtrand war der Start für die
Krise der Stadtkerne: Nahversorger, die für täglich hohe Frequenz sorgen, verschwanden.
Das Wohnen im Grünen ließ den motorisierten Individualverkehr ansteigen, wovon die
leicht zugänglichen Einkaufszentren (EKZ) auf der grünen Wiese profitieren. Laut
Univ.-Prof. Peter Weichhart sei der vollzogene Strukturwandel irreversibel. Die
Raumordnung könne wohl steuern. Die Chance der Innenstädte sei es, bei den eigenen
Stärken wie Ambiente, Flair, "Lebensgefühl" anzusetzen und Erfolgsstrategien
der EKZ wie einheitliches, professionelles Marketing zu kopieren.
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SCHWÄBISCHE ZEITUNG v. 25. 6. 1999/Nr. 143, Wirtschaft
"Händler-Zeitalter bricht an"
SIGMARINGEN (imf) - Kaum ein Wirtschaftsbereich hat den
Strukturwandel in den vergangenen Jahrzehnten so zu spüren bekommen wie der
Konsumgüterhandel und der Druck wird noch größer.
Bis zum Jahre 2010 werden rund 50 Prozent der Handelsunternehmen ugeschichtet, so die
Überzeugung von Metro-Manager Professor Erich Greipl, der aus seiner Erfahrung bei dem
Handelsriesen mit gut 90 Mrd. DM Umsatz die Handelslandschaft an der Jahrtausendschwelle
skizzierte. Die Oligopolisierung (Vorherrschaft weniger Anbieter an einem Markt) und die
Internationalisierung werden weiter zunehmen, sagte er bei einem Vortrag in Sigmaringen
mit Blick auf das weltweite Konsumgüter-Handelsvolumen von 7,3 Billionen Dollar.
Klare Verlierer im Strukturwandel der vergangenen Jahre waren
hierzulande die traditionellen Fachgeschäfte (1970 waren es noch 60 Prozent, jetzt noch
27%), während vor allem die Fachmärkte zugelegt haben, die sich durch
Preisaggressivität und Fachkompetenz auszeichnen.
Um im härteren Wettbewerb zu bestehen, ist seiner Ansicht nach eine
klare Positionierung und verstärkte Kundenorientierung nötig. Kundenservice hat für den
Handelsprofi nicht nur eine technische Dimension, vielmehr geht es dabei auch um soziales
Verhalten und Begeisterung. ...
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Vortrag
eines Metro-Managers |
23. Juni 99
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Die Altstadt macht mobil
Zusammenschluß -
Mehr Marketing, mehr Werbung - Einheitliche Forderungen
SALZBURG-STADT (SN-alf). Die
Salzburger Innenstadt nimmt den Konkurrenzkampf gegen die Einkaufszentren am Stadtrand
auf. Die Interessengemeinschaften der linken und rechten Altstadt haben sich zu einer
gemeinsamen Marketing-Organisation zusammengeschlossen. "Mehr Geld, mehr Werbung,
mehr Marketing", bringt Gerhard Ummenberger von der Innenstadtgenossenschaft die
Vorteile auf den Punkt.
Die Salzburger Altstadt sei das "größte Einkaufszentrum" in Salzburg.
Insgesamt würden 450 Geschäfte auf die Kunden warten. Pro Jahr werde ein Umsatz von
fünf bis sechs Mrd. S erzielt. Etwa 5500 Arbeitsplätze gebe es in den Betrieben.
Erstmals gibt es nun eine Werbekampagne, bei der die gesamte Altstadt den Konsumenten
näher gebracht wird. Abschluß dieser ersten gemeinsamen Aktivität wird ein
Innenstadt-Fest sein, das Anfang Juli über die Bühne gehen wird. Die Vorteile des
Zusammenschlusses seien aber nicht nur in gemeinsamen Werbeaktivitäten zu sehen, sagt
Ummenberger. Die Wirtschaftstreibenden könnten nun ihre Vorstellungen und Wünsche
gegenüber der Stadtregierung besser vertreten. Es gehe nun nicht mehr, die einzelnen
Interessengruppen auseinanderzudividieren. Auch die Förderungen könnten nun gemeinsam
und damit besser eingesetzt werden.
Es werde sicher darum gehen, die Rahmenbedingungen für die Innenstadt zu verbessern,
so Ummenberger. Vorstellungen, die die neue Marketinggesellschaft hat: die Gutscheine für
Taxi-, Bus- oder Parkplätze sollen ausgeweitet werden. Außerdem gibt es Verhandlungen
mit den Garagenbetreibern, die günstigen Altstadttarife auf alle Parkflächen
auszuweiten. Diese Verhandlungen würden aber sicher noch einige Zeit dauern, so
Ummenberger
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23.06.1999, Lokalteil, S. 11
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