Stand der Barrierefreiheit dieser Website
Bei der technischen und redaktionellen Überarbeitung dieser Webseite war die barrierefreie Zugänglichkeit ein zentrales Anliegen. Trotzdem sind Fehler nicht auszuschließen.
Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie der EN 301 549 vereinbar.
Bei einer orientierenden Prüfung wurden einige mögliche Barrieren identifiziert, die insbesondere die Nutzung mit Screenreader, Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen betreffen können.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Bei der Durchsicht der Website konnten folgende potenzielle Barrieren festgestellt werden:
Alternativtexte bei Bildern
Einige dekorative oder redaktionelle Bilder besitzen möglicherweise keinen oder keinen ausreichend beschreibenden Alternativtext. Dadurch können Screenreader-Nutzer*innen den Bildinhalt nicht vollständig erfassen.
(WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
Überschriftenstruktur
Auf einzelnen Seiten könnte die semantische Struktur der Überschriften nicht vollständig konsistent sein. Eine inkonsistente Hierarchie kann die Navigation mit Screenreadern erschweren.
(WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen)
Linktexte
Teilweise können Links in Navigations- oder Programmbereichen nicht eindeutig aus dem Kontext verständlich sein (z. B. „More“, „Read more“).
(WCAG 2.4.4 Linkzweck im Kontext)
Kontrast einzelner Elemente
Bei manchen grafischen Elementen oder Texten (z. B. Buttons oder Navigationselemente) könnte der Farbkontrast zum Hintergrund unterhalb der empfohlenen Mindestwerte liegen.
(WCAG 1.4.3 Kontrast – Minimum)
Tastaturbedienbarkeit einzelner Komponenten
Interaktive Elemente wie Menüstrukturen oder Sliderelemente könnten nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar sein oder keine klare Fokusanzeige besitzen.
(WCAG 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit / 2.4.7 Fokus sichtbar)
ARIA-Attribute und Rollen
In einzelnen Komponenten (z. B. Navigations- oder Toggle-Elementen) könnte das WAI-ARIA-Markup nicht vollständig korrekt umgesetzt sein, wodurch Screenreader die Funktion nicht eindeutig interpretieren können.
(WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
b) Mögliche Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
Videos ohne Audiodeskription
Falls Videos auf der Website eingebunden sind, verfügen diese möglicherweise nicht über eine Audiodeskription.
(WCAG 1.2.5 Audiodeskription)
Die Videos stellen primär ergänzende Inhalte dar, da die wesentlichen Informationen in Textform auf der Website verfügbar sind.
Downloadbare Dokumente (z. B. Programme oder Call for Papers)
Einige bereitgestellte Dokumente (PDF oder ähnliche Formate) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei getaggt. Dadurch können sie von Screenreadern nur eingeschränkt interpretiert werden.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Bestimmte Inhalte können aus rechtlichen Gründen vom Geltungsbereich der Barrierefreiheitsrichtlinie ausgenommen sein:
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
- Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- Inhalte von Drittanbietern (z. B. eingebettete Karten, Social-Media-Widgets oder externe Plattformen)
Für diese Inhalte kann keine vollständige Aussage zur Barrierefreiheit getroffen werden.
Zusammenfassende Einschätzung
Die Website ist grundsätzlich relativ gut nutzbar. Dennoch ist davon auszugehen, dass einige WCAG-Kriterien nur teilweise erfüllt sind, insbesondere in den Bereichen:
- Alternativtexte
- semantische Struktur
- Kontrast
- Tastaturbedienbarkeit einzelner Komponenten
- barrierefreie PDFs
Damit ist die Website „teilweise barrierefrei“ im Sinne der WCAG 2.1 Level AA.
Homepage: Martha Guzmán Riverón