Kurt Walter Zeidler

180166 VO-L Spekulative Logik und Metaphysik

2 Stunden, 5,0 ECTS 

DI 15:00-16:30 wtl von 10.10.2022 bis 30.01.2023, Hs. 21 und digital

https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=337976

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Die Vorlesung sucht Antwort auf die Suche nach einer 'Ersten Philosophie' (Aristoteles) bzw. auf Kants Frage 'Wie ist Metaphysik als Wissenschaft möglich?' indem sie die spekulativen Ansätze bei Platon, Aristoteles, Kant und dem Deutschen Idealismus zu einer begriffslogisch fundierten und schlußlogisch explizierten Theorie der Letztbegründung verknüpft, die sich sowohl am Beweis der Vollständigkeit der Kantischen Kategorientafel bewährt, wie auch in der Grundlegung einer mehrstufigen Ontologie und Subjekttheorie, die nicht beschränkt bleibt auf den 'Gegenstand' und das 'Subjekt' der Erkenntnis.

Inhalt: Spekulative Logik ist Logik und Metaphysik, da sie einen universalen Begründungsanspruch erhebt. Dieser ist angesichts der Argumente des Begründungsskeptizismus zu bewähren. Das altbekannte Begründungstrilemma (log. Zirkel, infiniter Regreß und dogmatischer Abbruch) verlangt eine pünktliche Bestimmung der Begriffe ‚Begründung‘ und ‚Prinzip‘. Sie ist Thema der Dialektik oder Ideenlehre und mündet über eine den Begriff des Prinzips explizierende ‚Logik der Regeletablierung‘ in eine begriffs- und schlußlogische Letztbegründungstheorie, die Begründung als einen sich regulativ selbst konstituierenden Prozeß der Vermittlung dreier Schlüsse ausweist, die, wenn man sie aus ihrem Vermittlungszusammenhang reißt und jeweils isoliert betrachtet, die Argumente des Begründungsskeptizismus bestätigen. So sind diese Argumente zwar nicht widerlegt, aber ebenso überwunden, wie der Universalienstreit, der von der irrigen Voraussetzung ausgeht, man könne Partei für einen der drei Mittelbegriffe der drei Schlüsse (Subsumtionsallgemeines – Deduktion, Repräsentationsallgemeines – Induktion, Sinnallgemeines –Abduktion) ergreifen. Der in der Neuzeit zu schier unumschränkter Geltung avancierte Nominalismus blendet zugunsten des Subsumtionsallgemeinen die Begriffsfunktionen aus, die zwar nicht den Konsistenz- und Exaktheitskriterien der wissenschaftlichen Erkenntnis genügen, die aber für den Sach- und Subjektbezug der Erkenntnis unabdingbar sind. Wollen wir allen drei Erkenntnisbezügen gerecht werden, dürfen wir daher nicht zurückschrecken vor der Rehabilitierung des Begriffsrealismus (des Sinnallgemeinen, verstanden als Erkenntnisgrund oder Idee im Sinne Platons), sowie des Substanzbegriffs (des Repäsentationsallgemeinen), zumal beide eingebettet und reglementiert sind im schlußlogisch vermittelten Zusammenhang aller drei ursprünglichen Begriffsfunktionen. Die Bezüge dieser von bestimmungstheoretischen Rücksichten freien Begründungstheorie zur Dialektik Platons, der Syllogistik des Aristoteles, der Ideenlehre Kants und der Logik Hegels sind im Anschluß ebenso zu erörtern, wie ihre Begründungsfunktion für die Bestimmungstheorie (die 'methaphysische' und die 'transzendentale Deduktion' der Kategorien), sowie ihre tiefgreifenden und weitreichenden onto-logischen und subjekttheoretischen Konsequenzen: eine nicht allein auf den ‚Gegenstand‘ der Erkenntnis und die Perspektive der dritten Person zentrierte Ontologie und Subjekttheorie.

Methode: Vortrag mit Folienunterstützung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung. Vier Prüfungstermine am Semesterende (30.01.2023) und im Folgesemester. Hilfsmittel sind bei der Prüfung vor Ort nicht erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

5 Fragen sind zu beantworten. Jede richtig und vollständig beantwortete Frage zählt 20 Punkte.

Notenschlüssel:
Note 1 = 87 - 100 Punkte
Note 2 = 75 - 86 Punkte
Note 3 = 63 - 74 Punkte
Note 4 = 50 - 62 Punkte
Note 5 = 0 - 49 Punkte

Prüfungsstoff

Inhalt der Vorlesung.

Literatur

K. W. Zeidler, Vernunft und Letztbegründung, in: Grundlegungen, Wien 2016, S. 11-60.
---, Grundriß der transzendentalen Logik, 3. erg. Aufl., Wien 2017.