180166 VO-L
Spekulative Logik und Metaphysik
2 Stunden, 5,0 ECTS
DI 15:00-16:30
wtl von 10.10.2022 bis
30.01.2023, Hs. 21 und digital
https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=337976
Ziele, Inhalte und Methode der
Lehrveranstaltung
Ziele: Die Vorlesung sucht Antwort auf die Suche nach einer 'Ersten
Philosophie' (Aristoteles) bzw. auf Kants Frage 'Wie ist Metaphysik als
Wissenschaft möglich?' indem sie die spekulativen Ansätze bei Platon,
Aristoteles, Kant und dem Deutschen Idealismus zu einer begriffslogisch
fundierten und schlußlogisch explizierten Theorie der Letztbegründung
verknüpft, die sich sowohl am Beweis der Vollständigkeit der Kantischen
Kategorientafel bewährt, wie auch in der Grundlegung einer mehrstufigen
Ontologie und Subjekttheorie, die nicht beschränkt bleibt auf den
'Gegenstand' und das 'Subjekt' der Erkenntnis.
Inhalt: Spekulative Logik ist Logik und Metaphysik, da sie einen
universalen Begründungsanspruch erhebt. Dieser ist angesichts der
Argumente des Begründungsskeptizismus zu bewähren. Das altbekannte
Begründungstrilemma (log. Zirkel, infiniter Regreß und dogmatischer
Abbruch) verlangt eine pünktliche Bestimmung der Begriffe ‚Begründung‘
und ‚Prinzip‘. Sie ist Thema der Dialektik oder Ideenlehre und mündet
über eine den Begriff des Prinzips explizierende ‚Logik der
Regeletablierung‘ in eine begriffs- und schlußlogische
Letztbegründungstheorie, die Begründung als einen sich regulativ selbst
konstituierenden Prozeß der Vermittlung dreier Schlüsse ausweist, die,
wenn man sie aus ihrem Vermittlungszusammenhang reißt und jeweils
isoliert betrachtet, die Argumente des Begründungsskeptizismus
bestätigen. So sind diese Argumente zwar nicht widerlegt, aber ebenso
überwunden, wie der Universalienstreit, der von der irrigen
Voraussetzung ausgeht, man könne Partei für einen der drei
Mittelbegriffe der drei Schlüsse (Subsumtionsallgemeines – Deduktion,
Repräsentationsallgemeines – Induktion, Sinnallgemeines –Abduktion)
ergreifen. Der in der Neuzeit zu schier unumschränkter Geltung
avancierte Nominalismus blendet zugunsten des Subsumtionsallgemeinen die
Begriffsfunktionen aus, die zwar nicht den Konsistenz- und
Exaktheitskriterien der wissenschaftlichen Erkenntnis genügen, die aber
für den Sach- und Subjektbezug der Erkenntnis unabdingbar sind. Wollen
wir allen drei Erkenntnisbezügen gerecht werden, dürfen wir daher nicht
zurückschrecken vor der Rehabilitierung des Begriffsrealismus (des
Sinnallgemeinen, verstanden als Erkenntnisgrund oder Idee im Sinne
Platons), sowie des Substanzbegriffs (des Repäsentationsallgemeinen),
zumal beide eingebettet und reglementiert sind im schlußlogisch
vermittelten Zusammenhang aller drei ursprünglichen Begriffsfunktionen.
Die Bezüge dieser von bestimmungstheoretischen Rücksichten freien
Begründungstheorie zur Dialektik Platons, der Syllogistik des
Aristoteles, der Ideenlehre Kants und der Logik Hegels sind im Anschluß
ebenso zu erörtern, wie ihre Begründungsfunktion für die
Bestimmungstheorie (die 'methaphysische' und die 'transzendentale
Deduktion' der Kategorien), sowie ihre tiefgreifenden und weitreichenden
onto-logischen und subjekttheoretischen Konsequenzen: eine nicht allein
auf den ‚Gegenstand‘ der Erkenntnis und die Perspektive der dritten
Person zentrierte Ontologie und Subjekttheorie.
Methode: Vortrag mit Folienunterstützung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung. Vier Prüfungstermine am Semesterende
(30.01.2023) und im Folgesemester. Hilfsmittel sind bei der Prüfung
vor Ort nicht erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
5 Fragen sind zu beantworten. Jede richtig und vollständig
beantwortete Frage zählt 20 Punkte.
Notenschlüssel:
Note 1 = 87 - 100 Punkte
Note 2 = 75 - 86 Punkte
Note 3 = 63 - 74 Punkte
Note 4 = 50 - 62 Punkte
Note 5 = 0 - 49 Punkte
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesung.
Literatur
K. W. Zeidler, Vernunft und Letztbegründung, in:
Grundlegungen, Wien 2016, S. 11-60.
---, Grundriß der transzendentalen Logik, 3. erg. Aufl., Wien
2017.