Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Kants Moralphilosophie geht von der schlichten - bereits in der Preisschrift (1762) formulierten - Überlegung aus, daß eine Regel der moralischen "Verbindlichkeit", also ein Moralprinzip, "die Handlung als unmittelbar notwendig, und nicht unter der Bedingung eines gewissen Zwecks gebieten" muß. Wie ein solches Moralprinzip - der 'Kategorische Imperativ' - zu formulieren und ob und inwieweit es zu begründen ist, hat Kant erst in der 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten' (1785) und in der 'Kritik der praktischen Vernunft' (1788) ausgeführt, wobei er unterschiedliche Beweisstrategien verfolgt, deren Gegenläufigkeit nicht allein aus spezifischen Begründungsproblemen einer rationalen Ethik resultiert, sondern - wie Kant vor allem in der KpV zu erkennen gibt - eben so sehr auf das allgemeinere prinzipientheoretische Problem der Formulierung eines umfassenden Begriffs der Vernunft verweist. |