Kurt
Walter
Zeidler
180218 VO
Einführung in die Erkenntnislehre
2 Stunden,
3.0 ECTS
Mo 18:30-20:00,
wtl von 10.10.2023 bis 23.01.2024. Hs. III,
NIG
https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=420003
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung am Semesterende (1.
Termin: 30.01.2024).
Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Aus gegebenem Anlaß die Bitte: Papier (Din A4) und Schreibgerät
(Kugelschreiber, Füllhalter o.ä.) mitbringen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt 5 schriftliche Prüfungstermine
am Semesterende und im Folgesemester.
Fünf Fragen sind zu beantworten. Jede richtig und vollständig
beantwortete Frage zählt 20 Punkte.
Notenschlüssel:
Note 1 = 87 - 100 Punkte
Note 2 = 75 - 86 Punkte
Note 3 = 63 - 74 Punkte
Note 4 = 50 - 62 Punkte
Note 5 = 0 - 49 Punkte
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesung
Literatur
Ergänzend zu den Folien zur Vorlesung:
K.
W. Zeidler, Vernunft und Letztbegründung, in: Grundlegungen, Wien
2016, S. 11-60.
---, Grundriß der transzendentalen Logik, Cuxhaven 1992, 3. erg. Aufl.
Wien 2017.
Der universale Begründungsanspruch der Erkenntniskritik ist angesichts der Argumente des Begründungsskeptizismus zu bewähren. Das altbekannte Begründungstrilemma (log. Zirkel, infiniter Regreß und dogmatischer Abbruch) verlangt eine pünktliche Bestimmung der Begriffe ‚Begründung‘ und ‚Prinzip‘. Sie ist Thema der Dialektik oder Ideenlehre und mündet über eine den Begriff des Prinzips explizierende ‚Logik der Regeletablierung‘ in eine begriffs- und schlußlogische Letztbegründungstheorie, die Begründung als einen sich regulativ selbst konstituierenden Prozeß der Vermittlung dreier Schlüsse ausweist, die, wenn man sie aus ihrem Vermittlungszusammenhang reißt und jeweils isoliert betrachtet, die Argumente des Begründungsskeptizismus bestätigen. Die Bezüge dieser von bestimmungstheoretischen Rücksichten freien Begründungstheorie zur Dialektik Platons, der Syllogistik des Aristoteles, der Ideenlehre Kants und der Logik Hegels sind im Anschluß ebenso zu erörtern, wie ihre tiefgreifenden und weitreichenden ontologischen und subjekttheoretischen Konsequenzen: eine nicht allein auf den ‚Gegenstand‘ der Erkenntnis und auf die Perspektive der dritten Person zentrierte Ontologie und Subjekttheorie.
Ihre transzendentallogischen Konsequenzen im engeren Sinne sind in der Bestimmungstheorie, d.i. der Analytik oder Kategorienlehre, in Auseinandersetzung mit der Kantischen Konzeption zu entfalten. Die urteilslogische Explikation der Prinzipientheorie ist in zwei Stufen durchzuführen: (1) eine ‚metaphysische Deduktion‘ der Grundkategorien, die zum Erkenntnisgegenstand und damit zur Differenz von Subjekt und Objekt hinführt und (2) eine ‚transzendentale Deduktion‘ der Gegenstandkategorien, welche die im Lichte der Subjekt-Objekt-Differenz urteilslogisch in Relations- und Modalitätskategorien gespaltenen begriffs- und schlußlogischen Begründungsfunktionen für die Erschließung aller ‚Formen des Denkens eines Gegenstandes überhaupt‘ (Kant) fruchtbar macht.
Methode: Folienunterstützter Vortrag.