Ao. Univ. Prof. in Dr.in Ilse
Reiter-Zatloukal
Informationen
zur Modul Prüfung
Stand 1. 10. 2015
Das Modulprüfungsfach „Rechts- und
Verfassungsgeschichte der neueren Zeit“ gliedert sich in die Teilgebiete
„Verfassungsgeschichte“ und „Privatrechtsgeschichte“, die in jedem Semester
auch Gegenstand von Hauptvorlesungen sind. Diese Teilfächer bilden dementsprechend
den Stoff der Modulprüfung
Der Stoff der Modulprüfung entspricht
folgendem
Lernbehelf: Arbeitsgemeinschaft
österreichische Rechtsgeschichte (Hrsg.), Rechts-
und Verfassungsgeschichte, aktuelle Auflage (selbstredend auch Kleingedrucktes)
inklusive Einleitung exklusive Strafrechtsgeschichtekapiteln (jeweils IV.)
Weitere empfohlene
Lektüre bzw. Alternativlernbehelfe:
Rudolf Hoke, Österreichische und Deutsche Rechtsgeschichte, akt.
Aufl.
Wilhelm Brauneder,
Österreichische Verfassungsgeschichte, akt. Aufl.
Oskar Lehner,
Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, akt. Aufl.
Ursula Floßmann, Österreichische Privatrechtsgeschichte, akt.
Aufl.
Hans Schlosser, Neuere
Europäische Rechtsgeschichte. Privat- und Strafrecht vom Mittelalter bis zur
Moderne, akt. Aufl.
weitere Behelfe zur
Prüfungsvorbereitung:
die in den Lehrveranstaltungen zur Verfügung
gestellten Lernunterlagen (wird auf Anfrage auch ohne Übungsteilnahme
übermittelt).
Not to do:
Abgeraten wird von den verschiedenen nicht
autorisierten Fragesammlungen, da diese z.T. Prüfungsstoff wiedergeben, der
seit vielen Jahren nicht mehr geprüft wird
Ebenfalls striktest abgeraten
wird vom Lernen nach studentischen „Zusammenfassungen“ des Manuals!
Es werden - wie bei den anderen Prüfern des
Fachs - 4 Fragestellungen geprüft, weitere Fragen erfolgen allfällig bei
einer Entscheidung zwischen zwei Noten. Ist das Prüfungsergebnis bereits nach
drei Fragen negativ, so werden keine weiteren Fragen gestellt, da für eine
positive Modulprüfungsnote die Mehrheit der
gestellten Fragen positiv sein muss.
Die Angaben mit allen Prüfungsfragen
werden von den KandidatInnen gezogen. Auf diesen
befinden sich 4 Fragen, bei einer davon ist alternativ eine Quellenstelle
angeben (z.B. „2. Frage xy oder 2. Quellenstelle xy“). KandidatInnen ohne rechthistorisches Pflichtübungszeugnis werden
die Quellenstelle geprüft, KandidatInnen mit rechthistorischem
Pflichtübungszeugnis werden die Frage geprüft. Daher bitte Sammelzeugnisausdruck
zum Nachweis der positiv absolvierten Pflichtübung aus Verfassungsgeschichte
oder aus Privatrechtsgeschichte oder der StEOP-PÜ
Rechts- und Verfassungsgeschichte mitnehmen.
Bei der Quellenstelle handelt es sich
nur um eine besondere Form der Fragestellung und nicht um zusätzliche oder
andere Inhalte. Sie dienen der Überprüfung, ob Verständnis für den Inhalt des
Textes vorliegt und dieser mit dem gelernten Prüfungsstoff in Beziehung gesetzt
werden kann. Daher werden die verwendeten Quellenstellen auch nicht veröffentlicht!
Einen Eindruck kann man sich durch Zuhören bei den Prüfungen sowie aus den
Übungsunterlagen der Prüferin verschaffen, die auf Anfrage auch Nicht-ÜbungsteilnehmerInnen übermittelt werden.
Nach Maßgabe der Anzahl der erschienenen KandidatInnen werden in der Regel zwei bis drei Personen
gleichzeitig geprüft.
Es werden die beiden Fachgebiete
nacheinander geprüft (also 2 Runden Verfassungsgeschichte – eine Frage aus
der Zeit vor 1867, eine ab 1867 - 2 Runden Privatrecht – eine Frage
Wissenschaftsgeschichte, eine Institutionengeschichte). Die Zeit zwischen den
einzelnen Runden kann von den KandidatInnen für die Vorbereitung
der nächsten Runde(n) genutzt werden. Es werden keine Fragen weitergegeben.
In beiden Teilgebieten müssen zumindest
Basiskenntnisse vorliegen, d.h. Nichtwissen auf einem Teilgebiet kann nicht
durch besonders gute Kenntnisse im anderen Teilgebiet kompensiert werden.
Bei Nachweis des erfolgreichen Besuches einer
weiteren Lehrveranstaltung aus dem Fach (exklusive des Repetitoriums, aber
inklusive RingVO „Aus der Werkstatt“) gibt es
folgenden Bonus: Der Kandidat/die Kandidatin kann eine der gestellten
Fragen ohne Angabe von Gründen ablehnen und bekommt dafür eine andere aus
demselben Teilgebiet. Die abgelehnte Frage geht in die Endbenotung nicht ein
(bitte Sammelzeugnisausdruck zum Nachweis der Bonus-LV mitnehmen.)
Die Prüfungstermine sind
durch die Festlegung von Prüfungswochen
Die Zuteilung zu den Prüfungsterminen
(die von den PrüferInnen dem SSC bekanntgegeben
werden) erfolgt ausschließlich durch das Studienservicecenter, die PrüferInnen haben keinerlei Einfluss auf die Zuteilung.
Nach erfolgter Zuteilung kann aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen eine Verschiebung von der Prüferin
nach Maßgabe der Möglichkeiten innerhalb des Termins vorgenommen werden
(persönliche Rücksprache per e-mail mit Nachweis der
Gründe).
„Die
Prüfungen sollen möglichst nur während der Prüfungswochen stattfinden, um den
Lehrbetrieb nicht zu stören und insbesondere die Studierenden nicht daran zu
hindern, aktiv an den Pflichtübungen teilzunehmen. Außerdem sollte wegen der
großen Anzahl von Studierenden bei uns die Administration der Prüfungen
möglichst standardisiert erfolgen und sollten Sonderregelungen wirklich auf
besondere Ausnahmsfälle beschränkt bleiben.
Anderseits sind berechtigte Anliegen der Studierenden selbstverständlich so
weit wie möglich zu berücksichtigen. Verschiebungen mündlicher Prüfungen - um
einige Tage - innerhalb der Prüfungswoche oder auf einen Tag knapp davor oder
knapp danach, können daher im Einzelfall aus wichtigem Grund erfolgen,
insbesondere dann, wenn der Kandidat oder die Kandidatin * zwei Prüfungen am
selben Tag (nicht: an nahe beieinander liegenden Tagen) ablegen müsste, *
kurzfristig erkrankt oder * wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland oder aus
einem gleichwertigen wichtigen Grund (zB studienrelevantes
Praktikum bei einer Institution im
Ausland) zum ausgeschriebenen Termin nicht in Wien ist.“
Darüber hinaus gehende Verschiebungen sind
nur über die Studienprogrammleitung möglich.
Es gilt für alle PrüferInnen
des Instituts die auf der Homepage des Instituts bekannt gegebene gemeinsame
Stoffabgrenzung. Darüber hinaus ergibt sich die Stoffabgrenzung aus der
gemeinsamen Lernunterlage: Arbeitsgemeinschaft Österreichische Rechtsgeschichte
(Hrsg.), Rechts- und Verfassungsgeschichte, aktuelle Auflage.
Die Art der Prüfung ist ebenfalls bei allen PrüferInnen des Instituts gleich (siehe oben)
m.p. Ilse Reiter-Zatloukal