Qualitätssicherung und Bildungsstandards

für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, am Beispiel des Evangelischen Religionsunterrichts

 

Kennwort: RU-Bi-Qua (RU – Bildungsstandards und Qualitätssicherung)

Zusammenfassung

 

Das Vorhaben beabsichtigt, Bildungsstandards über die bisher in PISA erfassten Fächer und Lernbereiche hinaus auch für den Religionsunterricht (RU) als Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen zu formulieren.

Zu diesem Zwecke werden bei der im Religionsunterricht zu erwerbenden und zu fördernden religiösen Kompetenz zwei Teilkompetenzen unterschieden, nämlich

  1. Deutungskompetenz, die die Komponenten „religiöses Erfahrungswissen“, „religionskundliche Grundkenntnisse“ und „hermeneutische Fähigkeiten“ beinhaltet, und
  2. Partizipationskompetenz, die die Komponenten „Reflexion erworbener Partizipationserfahrungen“, „Kenntnisse religiöser Kommunikations- und Organisationsformen“ und „selbstständige Stellungnahme zu religiösen Partizipationsmöglichkeiten“ beinhaltet.

Die Bildungsstandards sollen für die Alterstufe der fünfzehnjährigen (Ende der Sekundarstufe I) und für Abiturienten ausgearbeitet und in beiden Teilkompetenzen jeweils für die folgenden Dimensionen formuliert werden:

  1. Bezugskonfession (evangelisches Christentum),
  2. andere Konfessionen/Religionen,
  3. außerreligiöse gesellschaftliche Bereiche.

Zu den einzelnen Standards sind Kompetenzniveaus zu formulieren, die es ermöglichen zu testen, in welchem Maße die im Unterricht zu vermittelnden Kompetenzen tatsächlich erworben wurden. Die Formulierung der Bildungsstandards und die Entwicklung eines Instrumentariums zu ihrer Evaluation knüpfen an bildungstheoretische, religionspädagogische und entwicklungspsychologische Diskurse an. Sie sind in normativer Hinsicht Konzepten eines nicht-fundamentalistischen, reflexiven RU verpflichtet. Hierunter wird ein RU verstanden, der der Religion eine nicht-hierarchische Stellung innerhalb der ausdifferenzierten Weltinterpretationen zuerkennt und Heranwachsende darin unterstützt, die im Grundgesetz (GG) garantierte positive und negative Religionsfreiheit problembewusst wahrzunehmen.

Für den Fall der Bewilligung und erfolgreichen Durchführung des Vorhabens im Förderzeitraum 2005-2006 wird in einem zweiten Förderzeitraum (2007) der Einsatz des Instrumentariums zur Evaluation in exemplarischen Schulen angestrebt, um so die formulierten Bildungsstandards empirisch begründet überarbeiten und ggf. das Instrumentarium verbessern zu können. Eine repräsentative Erhebung der Qualität des evangelischen Religionsunterrichts in Deutschland kann dann in einem an anderer Stelle – eventuell an dem an der Humboldt-Universität zu Berlin in Gründung befindlichen KMK-Insitut – zu beantragenden Folgeprojekt durchgeführt werden.

Das Forschungsvorhaben wurde auf der internationalen Fachtagung für Religionspädagogik „Religiöse Bildungsstandards und Evaluation im September 2004 vorgestellt und diskutiert“ und ist in der Allgemeinen Pädagogik und der Praktischen Theologie angesiedelt. Darüber hinaus weist es Querbeziehungen zur Lehr-Lern- und Qualifikationsforschung auf.

 

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