Sat Oct 18, 2003 11:41:34 Subject: Stellungnahme zum Artikel "Wunder oder Wucher - die ganze Wahrheit über Grander"
Message-ID: <MABBKDMNEGICPMKIKMIIAEGPCIAA.h.felsch@tirol.com>

Sehr geehrter Herr Dr. Eder,

Sie haben in dem im Betreff genannten Artikel die Meinung vertreten, dass ich nicht als unabhängiger technischer Gutachter zu bewerten sei, da Eigeninteressen vertreten werden bzw. eine Interessenkollision vorherrscht. Sie begründen dies mit der Nennung meines Namens im Gebrauchsmuster AT141U1 bzw. im Europapatent 0712807 ("Familienmitglied").
Dazu darf ich folgende Klarstellung geben: Die Nennung meines Namens auf den zwei genannten Unterlagen ist deshalb erfolgt, da ich an der Patentschrift mitgearbeitet und durch meine bakteriologischen Untersuchungen auch wesentliche Patentinhalte mit eingebracht habe. Bei dem genannten Gebrauchsmuster habe ich die Fa. Innutec rechtlich beraten.
Die Nennung eines beauftragten Wissenschafters in einer Patentschrift oder bei einer Gebrauchsmusteranmeldung kann deshalb nicht als Nahbeziehung oder Einordnung als Familienmitglied gedeutet werden. Auch wenn ich seit 10 Jahren einen Forschungsauftrag der Firma Innutec (Familie Grander) auf dem Gebiet des belebten Wassers habe, lässt sich daraus keine Nahbeziehung ableiten, wie Sie das in Ihrem Artikel tun.
Die von mir im April 2000 herausgegebene Broschüre enthält meine Forschungsergebnisse. Dass Sie diese mit der Begründung "Familienmitglied" bzw. "Eigeninteresse" abwerten, bedeutet für mich, dass Sie nach einem Grund gesucht haben, sich nicht mit diesen Forschungsresultaten auseinandersetzen zu müssen. Ich fordere Sie daher auf, solche Aussagen und Behauptungen zu unterlassen, die ehrverletzend und rufschädigend sind. Ich fordere Sie weiters auf, diese Aussagen in Ihrem Artikel richtigzustellen und meine Stellungnahme den Lesern Ihrer homepage zugänglich zu machen.
Ich behalte mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Dipl. Ing. Dr. Horst Felsch

 

Fax meines Anwalts (23.10.2003)

Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Dr. Felsch!

Ich gebe bekannt, Herrn Dr. Erich Eder anwaltlich zu vertreten, und beziehe mich auf Ihre an meinen Klienten gesendete Mail vom 17.10.2003.
Wie Sie selbst in der genannten Mail schreiben, haben Sie an der in Rede stehenden Patentschrift selbst mitgearbeitet und durch Ihre bakteriologischen Untersuchungen auch wesentliche Patentinhalte mit eingebracht. Weiteres schreiben Sie, dass Sie seit 10 Jahren einen Forschungsauftrag der Firma Innutec haben. Die Tatsachenbehauptung meines Klienten, dass Sie im österreichischen Gebrauchsmuster AT 141 U1 (bzw. in der EP 0712807) als Erfinder genannt sind, ist evidenter Maßen richtig, wobei eine Kreditschädigung nicht annähernd ersichtlich ist. Die daran anknüpfende Meinungsäußerung ist als solche dem Schutzbereich des § 1330 ABGB entzogen, zumal sie den Tatbestand der Ehrenbeleidigung nicht zu erreichen vermag und Ihre Qualifikation als gerichtlich beeideter Sachverständiger nicht in Frage stellt, sondern lediglich eine mögliche Befangenheit im konkreten Fall aufwirft.
Zu Ihrem Vorhalt betreffend das Wort "Familienmitglied" ist darauf hinzuweisen, dass dieses Wort schon allein aus der Satzstellung nicht auf Ihre Person, sondern auf die beiden Patente bezogen ist. Auch sollte es Personen, welche Gebrauchsmuster anmelden, aufgrund der Beratung des die Anmeldung vornehmenden Patentanwaltes an sich bekannt sein, dass einander ähnliche Patente mit dem Wort "Familienmitglied" versehen werden.
Mein Klient behält sich die Geltendmachung der Kosten für die durch Ihre Mail erforderlich gewordene Anrufung anwaltlicher Hilfe ausdrücklich vor.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung...

 

So weit das Juristische... Jetzt wollen wir aber wissen: Was ist fachlich an der Studie von Dr. Felsch dran?

Von: Erich Eder Gesendet: Montag, 22. Dezember 2003 13:01 An: Dr. Horst Felsch Betreff: Re: Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Dr. Felsch,

in Ihrem letzten Schreiben bedauerten Sie, dass ich mich nicht inhaltlich mit Ihren wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema "Granderwasser" auseinandersetze. Ich habe nun Kontakt zu einem Univ.-Prof. am Institut für Mikrobiologie und Genetik der Univ. Wien, der bereit ist, sich mit Ihren Studien zum Thema "Grander-Wasser" auseinanderzusetzen und sie gegebenenfalls in seinem Labor zu überprüfen.
Ich ersuche Sie daher um Zusendung Ihrer diesbezüglichen Arbeiten (auch der nicht international publizierten) sowie um eine kurze Zusammenfassung Ihrer fachlichen Qualifikation zum mikrobiologischen Arbeiten (Publikationen in internationalen peer-reviewed Journals).

Mit freundlichen Grüßen, ee

 

Sehr geehrter Herr Dr. Eder,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Ich freue mich, dass Sie bereit sind, meine wissenschaftlichen Arbeiten, die ich unter dem Titel "Annäherung an das Wasserrätsel anhand der Grander-Technologie" im April 2000 veröffentlicht habe, wissenschaftlich überprüfen zu lassen.
Da sich der von mir entwickelte Pin Point-Test als bakteriologischer Nachweis einer Belebung nach Grander bei hunderten von Untersuchungen bewährt hat, hat sich das Haus Grander entschlossen, am Mikrobiologischen Institut der Universität Wien eine Überprüfung in Zusammenarbeit mit mir durchführen zu lassen. Diese Arbeiten laufen seit Jänner 2004 .
Aus diesem Grund glaube ich, dass eine parallel dazu laufende Überprüfung, wie Sie diese in Ihrem Schreiben vom 22. Dezember 2003 anregen, nicht mehr notwendig ist. [Anm.: Möglicherweise meint er damit die - vernichtende - Studie von Hammer (2004, hier klicken). Dr. Felsch hat mit bisher - Stand Oktober 2006 - jedenfalls keine anderen Arbeiten vorgelegt. ee]

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Dr. Horst Felsch

 

Da ich von Dr. Felsch leider keinerlei referierte Publikationen zugesandt bekam (in der internationalen Wissenschaftsdatenbank ISI, Stand Okt. 2006, sind auch keine Publikationen von ihm angeführt), schickte ich die 2000 erschienene Hochglanzbroschüre einem namhaften Universitätsprofessor am Institut für Mikrobiologie und Genetik der Universität Wien (Campus Vienna Biocenter), um sie nach den üblichen wissenschaftlichen Maßstäben begutachten zu lassen. Lesen Sie das Gutachten hier!

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