Bundesanstalt für Wassergüte (1993): Gutachten über die Wirkung des Gerätes "Wasserbelebung 380" der Umwelt-Vertriebs-Organisation auf Testwässer. An den Verein für Konsumenteninformation, 25. 6. 1993.

Zusammenfassung:

"Anhand der Prüfergebnisse konnte daher eine entgiftende Wirkung des Gerätes 'Wasserbelebung 3801' nicht nachgewiesen werden."

Das Gerät "Wasserbelebung 380" der Umwelt-Vertriebs-Organisation, Seefeld in Tirol, wurde auf seine entgiftende Wirkung gegenüber Testwässern geprüft. Dabei wurden Wasserproben, die Kaliumdichromat in verschiedenen Konzentrationen enthielten, direkt bzw. nach Passage des Gerates auf ihre Daphnientoxizitat
gemaß ÖNORM M 6264 vergleichend untersucht. Die Testwässer "Vor Passage des Gerätes" und "Nach Passage des Gerätes" zeigten keine statistisch signifikanten Unterschiede bezüglich ihrer ökotoxischen Wirkung. Das Gerat "Wasserbelebung 380" besitzt somit keine nachweisbare Einflußnahme auf die Wirkung der Testwasser.

Download des Gutachtens hier möglich

Beurteilung:

An der staatlichen Bundesanstalt für Wassergüte von ausgewiesenen Fachleuten methodisch sauber und gemäß ÖNORM durchgeführte Studie (mit Einverständnis der Vertriebsfirma UVO hinsichtlich der Methodik - Zitat Gutachten: "Es wurde vereinbart, diese Wirkung mittels Daphnientest zu prüfen"). Granderwasser hat keinerlei entgiftende Wirkung. Anderslautende Behauptungen, wie die zuvor von Grander-Vertretern getroffene Aussage (Zitat Gutachten: "Das Gerät "Wasserbelebung 380" bewirkt laut Angabe der Vertreter der Umwelt-Vertriebs-Organisation eine Entgiftung von kontaminierten Wässern") sind falsch.

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