Augustinus von Hippo (354-430 n.Chr.) ist nicht nur als Theologe und Philosoph, sondern auch als Redner und Schriftsteller eine außergewöhnliche Erscheinung. Sein literarisches Schaffen ist umfangreicher als die gesamte uns erhaltene klassisch-lateinische Literatur. Am Ende seines Lebens unterzieht er seine Schriften einer kritischen Revision und hinterläßt uns mit den Retractationes ein Werk von unschätzbarem literaturgeschichtlichen Wert, das uns u.a. über die Entstehungsbedingungen und den Aufbau seiner Werke aus erster Hand informiert. Leider fand Augustinus nur mehr Zeit, seine libri zu rezensieren, die Arbeit an den zwei anderen Gattungen, den epistolae und den sermones bzw. tractatus hatte er durch die Auseinandersetzung mit Julian von Eclanum gehindert nicht mehr in Angriff nehmen können, als er 430 während der Belagerung Hippos durch die arrianischen Vandalen starb. „Gern würden wir das Opus imperfectum contra Iulianum, welches den Verlust hauptsächlich verschuldet hat, für die zweite Hälfte der Retractationen dahingeben,” sagt Adolph von Harnack und hat damit recht. Denn die vier Predigten, die ich hier vorstellen will, wären seit jeher als solche bekannt und diese Ausführungen wären nicht notwendig.
  
  Wenn man von neuen Augustinuspredigten hört, denkt man an Namen wie Morin, Lambot oder Dolbeau, die im 20. Jh. durch bemerkenswerte Neufunde die Zahl der bekannten Augustinuspredigten beträchtlich erhöht haben. Charakteristisch für diese neuen Predigten ist, daß sie abseits von gängigen mittelalterlichen Predigtsammlungen meist in einer einzigen Handschrift überliefert sind und erst durch systematische Aufarbeitung der Bibliotheken ans Licht gekommen sind. Wir halten derzeit bei 559 als echt anerkannten Predigten. Es sollen heute vier weitere Predigten hinzukommen, denn in einem Bereich hat man bisher noch nicht gesucht: unter den Werken des Augustinus selbst.
  Die vier Texte, die ich hier als selbständige Predigten vorstellen möchte, finden sich nicht in entlegenen, neu gefundenen Handschriften, sondern sind paradoxerweise in mehr Handschriften überliefert als jede andere Predigt. Auch die Autorschaft des Augustinus wurde nie bezweifelt. Die Predigten sind aber, wie ich zeigen will, in einem frühen Stadium der Augustinusüberlieferung in den Sog der zwei größten exegetischen Werke des Augustinus geraten, in die Enarrationes in Psalmos und die Tractatus in Iohannis evangelium, und wurden in diesen Corpora, gut getarnt, aber doch als Fremdkörper, überliefert und unerkannt in allen Ausgaben der beiden Großkommentare mitgedruckt.
  Angesichts massiver Eingriffe (wie Kürzung, Umarbeitung, Umstellung, Neugruppierung), denen Predigten in der handschriftlichen Tradition unterworfen waren, ist es zwar prinzipiell leicht vorstellbar, daß Predigten, in denen Psalmen oder Teile aus dem Johannesevangelium behandelt werden, in die zwei größten exegetischen Werke des Augustinus aufgenommen wurden. Wie aber kann man das nachweisen ? auf welche Quellen können wir uns stützen ? Drei große Bereiche kommen für die Untersuchung in Frage: erstens der von Augustinus verfaßte Text der zwei exegetischen Großwerke, zweitens Testimonien, die darauf Bezug nehmen, und drittens die Handschriften.
  Erstens zum Text: Beide Werke, die Enarrationes und die Tractatus, setzen sich aus Texten unterschiedlicher Gattungen zusammen: Wir finden orale, d.h. gepredigte und schriftliche, d.h. diktierte Kommentarformen, die das biblische Buch zur Gänze erklären. In beiden Werken sind aber einige Passagen doppelt erklärt: In den Enarrationes sind dies die Psalmen 18, 21, 25, 26 und 29-32, in den Tractatus Teile aus Johannes 5 (im Bereich von Io. ev. tr. 17-23). An diesen Stellen muß unsere Untersuchung ansetzen.
  Zweitens zu den Testimonien: Leider stehen uns, wie anfangs erwähnt, die Retractationes als Quelle nicht zur Verfügung, weil Augustinus nicht mehr seine Predigten rezensieren konnte. In den tatsächlich geschriebenen und überlieferten Retractationes finden wir nur am Ende einen Hinweis auf Predigten, die in sermones dicti (also real gepredigte und mitstenographierte) und sermones dicatati (also diktierte Predigten, die für den Vortrag durch andere bestimmt sind) eingeteilt werden. Als diktierte Predigten sind bisher nur jene Texte bekannt, mit denen Augustinus die Erklärung der Psalmen und des Johannesevangeliums abschloß. In jüngster Zeit haben wir durch die von Divjak neu gefundenen Briefe Nachricht von anderen diktierten Predigten erhalten; sie gelten aber als verschollen.
  Das Fehlen der Retractationes zu den Predigten wird zum Teil durch ein anderes Werkverzeichnis wettgemacht, das sogenannte Indiculum oder Indiculus, ein Verzeichnis der Augustinuswerke, das in seinem Kern auf einen Bibliothekskatalog von Hippo zurückgeht und in überarbeiteter Form von Possidus der Biographie seines Freundes Augustinus angeschlossen wurde. In diesem Verzeichnis sind unter X4. 1-5 die Erklärungen der Psalmen und des Johannesevangeliums gemeinsam aufgelistet. Allerdings sind diese Angaben bis heute noch nicht befriedigend gelöst.
  Drittens ist die handschriftliche Überlieferung vor allem für die Frage von Bedeutung, ob sich durch Abweichungen in der Abfolge der Texte Schlüsse auf den ursprünglichen Zustand anstellen lassen.
  
  Beginnen wir also unsere Beweisführung mit einem einfachen Beispiel, das aus der Editionsarbeit an den Enarrationes in Psalmos hervorgegangen ist.
  
  Im Bereich der Doppelerklärungen in den Enarrationes in Psalmos zwischen Psalm 18 und 32 findet sich eine Predigt, die neben anderen Bibeltexten auch den Psalm 25 erklärt (=> Tabelle). Diese Predigt steht in den Editionen und den meisten Handschriften nach der kurzen diktierten Erklärung desselben Psalms und wird heute als en. 25/2 zitiert. Wenn wir aber auf das Indiculum blicken, stellen wir fest, daß im überlieferten Wortlaut von Indic. X4. 1 die Zahl XXV fehlt (§ 1): Psalmi expositi a primo usque ad tricensimum secundum. Ex his in populo tractati sunt XVIII, XXI, XXVI, XXVIIII, XXX, XXXI, XXXII. Sind wir berechtigt, mit Wilmart, dem Editor des Indiculum, den Widerspruch zwischen erhaltenem Bestand und Indiculum durch konjekturale Einfügung der Zahl XXV zu beheben ? Auf den ersten Blick erweist sich die Konjektur als notwendig. Wenn wir aber den Text der Predigt genauer betrachten, kommen Zweifel auf: Die Predigt weicht in ihrem Aufbau von den anderen gepredigten Psalmenerklärungen ab. Das Incipit erinnert an zahlreiche Sermones de verbis apostoli: Paulus apostolus cum legeretur ... . Wir finden kein psalmus iste, kein einziges Wort, das uns zu Beginn den Hinweis darauf gibt, daß ein Psalm erklärt wird. In den ersten vier Paragraphen sucht man vergeblich nach einem Hinweis auf den Psalm. Stattdessen wird in den §§ 1-3 die Epistellesung Epheser 4, 21-28 erklärt: das Ablegen des alten Menschen und das Anlegen des neuen, gefolgt von der Erklärung der Evangelienstelle, die in § 4 unter demselben Gesichtspunkt kurz erklärt wird. Erst danach in § 5 kommt der Prediger mit den Worten sed psalmum videamus auf einen Psalm zu sprechen, der dem aktuellen Hörer der Predigt vom in der Liturgie vorangehenden Psalmengesang bekannt, dem Leser der Predigt aber immer noch unbekannt ist. Bevor nun Augustinus am Ende dieses Paragraphen den gesungenen Psalmvers zitiert (ps. 25, 9) Ne comperdas cum impiis animam meam et cum viris sanguinum vitam meam, schickt er durch Erwähnung der Trennung von Spreu und Weizen die Interpretationslinie für die gesamte Predigt voraus. An eine kurze Erklärung dieses Verses schließt Augustinus - beinahe möchte man sagen als illustrierenden Nachtrag zu dem bisher Gesagten - die Kommentierung des gesamten Psalms an: et hoc habet totus psalmus quem volo breviter cum sanctitate vestra considerare, quia brevis est. Die Auslegung des Psalms nimmt ungefähr 2/3 des Umfangs der gesamten Predigt ein: das ist weniger als in jeder anderen Enarratio.
  Wenn nun die Predigt in ihrem vom Autor stammenden Aufbau deutlich von allen anderen Enarrationes abweicht und darüber hinaus im Indiculum nicht unter den Psalmenerklärungen genannt ist, dann liegt der Verdacht nahe, daß sie ursprünglich nicht für das Corpus der Psalmenerklärungen bestimmt war. Wenn sie aber eine selbständige Predigt war, dann dürfen wir nach dieser Predigt im Indiculum nicht unter den Psalmenerklärungen, sondern unter den gewöhnlichen Predigten suchen. In der Tat finden wir im Indiculum an ganz anderer Stelle, nämlich unter den tractatus diversi, einen bisher unidentifizierten Titel (Indic. X6. 98), der den Beginn der Predigt zu Psalm 25 (§§ 1-5) exakt wiedergibt: Ex apostolo de homine exuendo et novo induendo et de versu psalmi vicensimi quinti. Dieses Thema, das Ablegen des alten und das Anlegen des neuen Menschen, kehrt in den ersten drei Paragraphen der Predigt immer wieder (Unterstreichungen), in § 5 folgt der Vers, der für den ganzen Psalm die interpretatorische Richtung vorgibt. Wenn also Enarrationesabschnitt des Indiculum die Predigt zu Psalm 25 nicht genannt ist, geht dies mit Sicherheit nicht auf einen Überlieferungsfehler zurück. Die Konjektur XXV erweist sich als falsch.
  
  Welchen methodischen Schluß dürfen wir daraus ziehen ?
  Wenn wir einen Widerspruch zwischen einem Text und einem Testimonium antreffen, muß die Ursache dafür nicht auf der Seite des Testimoniums, sondern kann auch auf der Seite des vom Testimonium beschriebenen Texts liegen. Im konkreten Fall ist es wahrscheinlicher anzunehmen, daß die Predigt später den Enarrationes zugeschlagen wurde, als daß ein Irrtum bei der Erstellung des Indiculum oder ein Überlieferungsfehler vorliegt.
  
  Es bleiben aber noch viele Fragen offen: Wenn die Predigt ursprünglich selbständig war, wann wurde sie in das Corpus der Psalmenerklärungen aufgenommen ? Wir haben eine Spanne von etwas mehr als hundert Jahren, die sich zwischen dem Indiculum und dem Psalmenkommentar des Cassiodor, der Augustins Predigt zu Psalm 25 als Teil der Enarrationes gelesen hat, auftut. Die handschriftliche Überlieferung der Predigt setzt erst im 8. Jh. ein und zeigt weder in der Qualität des Texts noch in paratextuellen Elementen (wie z.B. Titel oder Anordnung der Texte) Abweichungen, die durch eine spätere Einfügung der Predigt erklärbar wären. War es nun Augustinus selbst, der etwa in einer zweiten, erweiterten Auflage die Predigt den Psalmenerklärungen zuordnete ? War es jemand anderer ? Wie ist die Einfügung einer fremden Predigt vorzustellen ? Die Zeugisse zu Enarratio 25 geben uns auf diese Fragen keine präzise Antwort.
  Um zu einer möglichen Erklärung zu gelangen, wollen wir auf ein offensichtlich ganz ähnlich gelagertes Problem blicken, nämlich auf die

drei Traktate 20-22 zum Johannesevangelium. Einzelne Linien, die zur Lösung des Problems führen, wurden bereits von anderen gezogen, der Schnittpunkt aber, in dem alle Linien zusammenlaufen, ist noch nicht gefunden.
  
  Zunächst der gegenwärtige Stand der Forschung:
  Die Tractatus in Iohannis evangelium umfassen in den Editionen 124 Traktate. In einem 1964 erschienenen Aufsatz wies David Wright nach, daß die drei Traktate 20-22, die zum zweiten Mal die Selbstoffenbarung Jesu aus dem Johannesevangelium 5, 19-30 erklären, innerhalb der Tractatus in Iohannis evangelium isoliert sind. Durch Untersuchung der Binnenverweise gelangte Wright zu dem Ergebnis, daß die drei Predigten an drei aufeinanderfolgenden Tagen gehalten wurden und oft aufeinander Bezug nehmen, aber in keiner Weise mit den anderen Traktaten in Verbindung stehen. Sie sind im Corpus der Traktate nicht nur isoliert, sondern trennen auch die zwei Traktate 19 und 23, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gepredigt wurden und aneinander anschließen.
  
  In zwei folgenden Untersuchungen stellte Wright (1972, 1981) viele Indizien aus der direkten und indirekten Überlieferung zusammen, die auf eine Störung im Bereich der Traktate 17-23 hinweisen. So kommt er zum Ergebnis, daß nur ein Teil der Handschriften in diesem Bereich die traditionelle Anordnung mit 124 Traktaten (tr. 1-124) aufweist, die sich in den Drucken findet (es ist dies der Typ, den ich mit b bezeichnet habe). Andere Handschriften, darunter auch sehr alte, überliefern die drei Traktate 20-22 nicht und zählen nur 121 Traktate (Typ a); dieser Typ ist erstmals in den Augustinusexzerpten des Beda im 7. Jh. faßbar. Daneben beobachtet Wright noch viele andere Arten, wie die Handschriften die einzelnen Texte reihen (g-z). Verschärft wird die Konfusion dadurch, daß die einzelnen Teile unterschiedlich numeriert werden. Die Überlieferungssituation in diesem Bereich scheint also heillos verwirrt. Wright versucht zwar die Anomalien mit verschiedenen Argumenten zu erklären, die aber alle nicht befriedigen. Wir werden noch sehen, warum.
  
  Die Sonderstellung der drei Traktate 20-22, die Wright durch Beobachtung der Querverweise und der Handschriften ermittelt hatte, wurde von Berrouard bestätigt. Berrouard, der Editor der Traktatus, in der zweisprachigen Ausgabe der Bibliothèque Augustinienne, ergänzt Wrights Beobachtungen durch Hinweise auf theologische und homiletische Besonderheiten der drei Predigten: Die Tractatus 20-22 seien, so Berrouard, nicht vor demselben Auditorium gehalten wie die sie umschließenden Predigten zur selben Evangelienstelle. Der Prediger Augustinus sei mit seinen Zuhörern weniger vertraut und lasse eine gewisse Distanz erkennen. Auch die theologische Perspektive hat sich, wie Berrouard nachweist, geändert: Augustinus kennt die Argumentation der Arrianer, die in der Selbstoffenbarung Jesu in Ioh. 5, 19-30 einen Beweis für die Minorität des Sohnes gegenüber dem Vater sehen, besser, insbesondere sei ihm der sogenannte Sermo Arrianorum, eine Sammlung arrianischer Aussagen über die Trinität, bekannt, die er in seinem Contra sermonem Arrianorum widerlegt. Beiden Werken gemeinsam und für Augustinus zum ersten Mal belegt ist z.B. die Einbeziehung des Heiligen Geistes in der Deutung von Ioh. 5, 19: Non potest filius a se facere quidquam nisi quod viderit patrem facientem. Durch diese Beobachtungen kommt Berrouard zum Ergebnis, daß die drei Predigten in zeitliche und gedankliche Nähe von Contra sermonem Arrianorum zu stellen sind. Da dieses Werk in ep. Divj. 23 als vor kurzem verfaßt genannt wird und Berrouard selbst diesen Brief (=> Literaturliste) auf das Jahr 419 datiert, seien die Traktate 20-22 in die Jahre 419-420 anzusetzen, also ungefähr fünf Jahre später als die auf 414/415 datierten Traktate 17-19 bzw. 23-54, in denen Augustinus das Johannesevangelium fortlaufend kommentiert.
  
  Als letztes zumindest in Ansätzen bereits erkanntes Forschungsergebnis ist das Indiculum zu nennen. Unmittelbar auf die Rezension der Psalmenerklärungen folgt die des Johannesevangeliums (Indic. X4. § 5): Item tractatus de evangelio Iohannis a capite usque in finem in codicibus sex. Hier verdienen zwei Hinweise besondere Beachtung. Erstens: Das Johannesevangelium ist durchgehend vom Anfang bis zum Ende (a capite usque in finem) kommentiert, von einer zweimaligen Erklärung derselben Evangelienstelle ist nicht die Rede. Und zweitens: Das Werk liegt dem Verfasser des Indiculum, auf sechs Codices verteilt, vollständig vor.
  Da die drei Traktate 20-22 die fortlaufende Erklärung des Johannesevangeliums stören, indem sie zu bereits früher behandelten Stellen zurückkehren, und darüber hinaus nicht in allen Handschriften überliefert sind, ist es nach unserer Beobachtung zu Enarratio 25 legitim, die drei Traktate im Indiculum an anderer Stelle zu suchen, und zwar in der Rubrik VIII unter dem Übertitel contra Arrianos, und dem Untertitel der Predigten: Tractatus diversi adversus supra scriptos (= Arrianos) qui filium inaequalem patri esse contendunt. Diesen Versuch hat bereits Wright unternommen, er blieb aber auf halbem Wege stehen. Schon in seinem ersten Aufsatz äußerte er die 'tempting speculation', Traktat 21 mit Indic. VIII. 12 zu identifizieren, zieht aber der Identifikation von Traktat 20 mit Indic. VIII. 11 eine andere Predigt (Sermo 126) vor, weil sich diese deutlicher gegen die Arrianer wende. Die Trennung zweier eindeutig zusammengehöriger Texte scheint mir verfehlt. Es kann nämlich überhaupt keinen Zweifel geben kann, daß die ersten zwei Predigten des Indiculum mit Traktat 20 und 21 zu identifizieren sind: Beide Predigten stehen unter dem in der Überschrift genannten Thema contra Arrianos und behandeln vorwiegend die vom Indiculum genannte Schriftstelle (Ioh. 5, 19 und 5, 20). Die Arrianer werden zwar nicht namentlich genannt, sind aber in der theologischen Argumentation ständig als Gegner präsent. Ja, auch Traktat 22 dürfte, wenngleich mit Vorbehalt, mit dem dritten Eintrag des Indiculum zu identifizieren sein. Wir würden im Indiculum zwar einen Hinweis auf Ioh. 5, 24 erwarten: Amen, amen dico vobis, quia qui verbum meum audit et credit ei qui misit me, habet vitam aeternam, aber dennoch nennt das Indiculum mit de trinitate und de in principio erat verbum zwei Themen, die in der Predigt an prominenter Stelle begegnen, im Epilog und zu Beginn bei der Erklärung von verbum aus Ioh. 5, 24. Eine eingehende argumentierende Erörterung dieser Identifikation und möglicher Alternativen muß ich mir aus Zeitgründen versagen, sie hätte aber das Ergebnis, daß auch die dritte und letzte im Indiculum in der Rubrik contra Arrianos genannte Predigten mit Io. ev. tr. 22 wahrscheinlich identisch ist.
  
  Wir können die bisher erzielten Ergebnisse zu folgendem Zwischenergebnis zusammenfassen:
Erstens: Die drei Predigten Io. ev. tr. 20-22 bilden einen isolierten Block von drei antiarrianischen Predigten. Sie sind im Indiculum unter der Rubrik contra Arrianos genannt (so Wright und Weidmann).
Zweitens: Augustinus ist mit seinem Auditorium weniger vertraut (Berrouard 1971)
Drittens: Augustinus verfügt über bessere Kenntnis des Arrianismus. Die Predigten berühren sich mit contra sermonem Arrianorum, das seit ep. Divjak 23A auf 419 zu datieren ist (denn unter den Worten contra Arrianos ad illud quod mihi Dionysius noster de Vico Iuliani miserat ist contra sermonem Arrianorum zu verstehen) und sind wohl nach diesem Werk anzusetzen. Da die drei Predigten keinerlei Anspielungen auf aktuelle Ereignisse enthalten, konnte bis jetzt weder eine genaue Zeit noch ein Ort oder andere Umstände der Predigt genannt werden. Auch die Frage, von wem und unter welchen Umständen diese drei Predigten in das Corpus der Tractatus in Iohannis evangelium aufgenommen wurden, ist bis heute nicht geklärt.
  
  Gerne hätten wir ein Testimonium, in dem alle Linien wie in einem Schnittpunkt zusammenlaufen: Dieses Testimonium sollte, wenn möglich, die drei antiarrianischen Predigten en bloc nennen, es sollte die Nähe zu Contra sermonem Arrianorum und die Distanz zwischen Prediger und Zuhörern erklären, es sollte exakte Angaben über Ort und Zeit der Entstehung bieten und vor allem erklären, in welchem Verhältnis die drei Predigten zu den Tractatus in Iohannis evangelium stehen.
  
  

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  Es gibt dieses Testimonium, es ist seit knapp mehr als 20 Jahren bekannt, aber noch immer nicht identifiziert, obwohl ein Forscher es eigentlich hätte entdecken müssen: Berrouard. Berrouard hat ja nicht nicht nur das Problem der drei Traktate 20-22 behandelt, sondern auch den Text, in dem unser Testimonium enthalten ist, kommentiert: die soeben genannte Stelle aus dem von Divjak neugefundenen Brief. Lesen wir die Fortsetzung der zuletzt zitierten Stelle: dictavi contra Arrianos (I) ad illud quod mihi Dionysius noster de Vico Iuliani miserat (II) et tres sermones mittendos Carthaginem.
  Bevor wir aus diesem Testimonium wie aus einem offenen Buch verschiedene Ergebnisse ablesen können, müssen wir zunächst noch kurz die Identifikation absichern:
  Dieser Brief (ep. 23*A) ist ohne Angabe eines Adressaten überliefert. Berrouard datiert ihn auf Dezember 419 und rekonstruiert als Adressaten Possidius, also jenen Bischof, der nach Augustins Tod das Indiculum seiner Augustinusvita anfügte. Augustinus zählt in diesem Brief auf, welche Werke er zwischen dem 11. September und dem 1. Dezember dieses Jahres verfaßt hat. Wenn nun Augustinus in diesem Brief seine literarische Tätigkeit zwischen 11. September und 1. Dezember lückenlos dokumentiert und die Traktate 20-22 möglicherweise zur selben Zeit wie contra sermonem Arrianorum entstanden sind, dann müssen sie im Brief genannt sein. Sie sind es, und zwar en bloc: tres sermones mittendos Carthaginem. Damit ist auch Berrouards Spekulation über den Grund, warum nach Contra sermonem Arrianorum (I) drei Predigten genannt sind, hinfällig: Nicht chronologische Gründe und auch nicht das Wort sermo, sondern der beiden Werken gemeinsame antiarrianische Inhalt ist für die gemeinsame Nennung verantwortlich. Außerdem zeigt der Vergleich augustinischer Werktitel, daß bei ähnlichen provisorischen Titeln wie ad illud ... miserat nie gesagt wird, gegen wen die Schrift gerichtet ist: daher scheinen mir die Worte contra Arrianos nicht Teil des ersten Titels zu sein, sondern (wie im Indiculum) als gemeinsame, übergeordnete Themenangabe auch auf die drei Predigten zu beziehen zu sein.
  
  Durch die Identifikation werden alle bisherigen Forschungsergebnisse bestätigt:
  1) Die drei Predigten sind in antiarrianischem Kontext genannt: das erklärt, warum sie im Indiculum in der Rubrik contra Arrianos figurieren.
  2) Die drei Predigten sind diktiert und für die Sendung nach Karthago bestimmt: damit wird Berrouards Beobachtung bestätigt, daß Augustinus zu seinen Hörern ein distanziertes Verhältnis hat. Er spricht ja nicht viva voce, sondern nur durch seine schriftlich verfaßte Predigt.
  3) Die drei Predigten sind gemeinsam mit Contra sermonem Arrianorum (I) genannt: dadurch wird die große Übereinstimmung beider Werke und die überdurchschnittlich hohe Zahl gemeinsamer Bibelzitate klar, weil sie zur selben Zeit entstanden sind.
  
  Hat man die Identifikation akzeptiert, so können wir wegen der äußerst präzisen Angaben, die uns Augustinus in ep. 23*A bietet, mit einem Schlag viele offene Fragen lösen:
  
  Ich behandle zunächst die Entstehungsumstände der drei Predigten, danach ihr Verhältnis zu den Tractatus in Iohannis evangelium:
  
  Zu den Predigten an sich:
  Erstens: Eine genaue Datierung und Lokalisierung ist möglich. Die drei Predigten sind, wie alle anderen in ep. 23*A genannten Werke, im Herbst des Jahres 419 in Hippo entstanden.
  
  Zweitens: Sie sind vor einem Stenographen diktiert und nicht real vor einer Gottesdienstgemeinde gepredigt. Wir haben damit zum ersten Mal Kenntnis von diktierten Predigten, die außerhalb der Enarrationes und der Tractatus in Iohannis evangelium stehen. Daß sie bis heute nicht als diktiert erkannt sind, muß als Qualitätsurteil für Augustinus gelten, der es versteht, auch diktierten Predigten den Anschein einer real gehaltenen Predigtreihe zu verleihen. In diesem Durchhalten der fiktiven Predigtsituation unterscheidet sich die Predigtreihe von den bekannten diktierten Enarrationes und Tractatus, die zwar vereinzelt Elemente einer realen Predigt enthalten, aber nie von Anfang bis Ende als Predigten ausformuliert sind. Den Problemkreis diktiert / gepredigt kann ich hier nicht in aller Ausführlichkeit untersuchen, es seien nur einige Merkmale genannt, die mir bei einer oberflächlichen Lektüre subjektiv als Indiz erscheinen:
  Typische Wesensmerkmale einer oralen Predigt sind die jeweils zu Beginn (20, 1; 21, 2; 22, 1) gegebenen Hinweise auf die aktuelle Lesung, die Ankündigung der für den nächsten Tag geplanten Predigt (20, 13), der Rückblick auf vorangegangene Predigten (21, 1-2; 22, 1; 22, 11). Die Predigt wird (wie in ep. Divjak 23A) als sermo bezeichnet, die Tätigkeit des Predigers als tractare (Io. ev. tr. 21, 1, 1. 14; 22, 1, 8. 18), die der Zuhörer als audire. Augustinus wendet sich oft an das Auditorium, vor allem am Beginn der Predigten, wo er bittet, daß er die rechten Worte zur Erklärung der schwierigen Evangelienstelle findet, Worte, die von Gott gegeben werden, durch seinen Mund an das Ohr der Zuhörer dringen und von diesen richtig aufgenommen werden mögen (20, 3a; 21, 1. 5. 12; 22, 1). Viele andere Anreden, Paränesen und fiktive Dialoge erwecken den Eindruck, als wären die Predigten tatsächlich gehalten worden.
  Dennoch fehlen gewisse Elemente, die den oralen Predigten des Augustinus ihren lebendigen, dialogischen, unverwechselbaren Charakter verleihen. Man vermißt Anspielungen auf die aktuell anwesende Gemeinde oder die konkrete pastorale und liturgische Situation: Mit keinem Wort geht Augustinus auf eine Regung seiner Zuhörer ein; kein einziger Hinweis auf andere Lesungen aus dem Alten oder Neuen Testament oder auf den gesungenen Psalm. Während er in vielen real gehaltenen Predigten auf Ort und Zeit, auf aktuelle Begebenheiten, auf besondere Umstände oder Witterungsverhältnisse u.v.a. anspielt, verliert er in den drei Predigten darüber kein Wort; sie schweifen nie vom Thema der Evangelienerklärung ab. Auch die Sprache der Predigt läßt den für Augustinus so typischen Predigtstil mit seinen kurzen, pointierten Kola vermissen; stattdessen finden sich meist längere, theoretisch argumentierende Passagen, wie sie etwa in schriftlich fixierten Kommentaren zu finden sind. Rückverweise auf schon Behandeltes werden überwiegend mit lokalem supra oder superius und nicht mit temporalem ante gebildet. Die Diktion ist meist monologisch belehrend; wenn der Prediger sein Zielpublikum miteinbezieht, spricht er gewöhnlich in der 1. Person Plural, seltener in der 2. Person Plural. Einige Stellen, an denen sich der Prediger an das Auditorium wendet, scheinen deplaziert, z.B. die Anrede (Io. ev. tr. 22, 7 [CC 36, 227, 9]): quid putamus, fratres mei? in ista turba quae me audit, nulline sunt mortui? Hier wirken die Worte in ista turba quae me audit in einer realen Predigt unmotiviert (man würde zumindest ein in turba vestra erwarten), in der diktierten Predigt erhalten sie aber die Fiktion eines anwesenden Auditoriums aufrecht. Ebenso wirkt der Verweis auf eine später zu nennende Stelle der Lesung (Io. ev. tr. 22, 5): et in hac ipsa lectione paulo post audietis, ungewöhnlich.
  Es gibt zwar die für Augustinuspredigten so typischen fiktiven Dialoge, der Zuhörer steht ihm aber in einer diktierten Predigt als fiktiver Gesprächspartner nicht zur Verfügung. Stattdessen kommen verstärkt zwei andere Personengruppen zu Wort: auf der einen Seite diskutiert Augustinus mit einem unbestimmten aliquis, der die Position der Arrianer vertritt und zur katholischen Sicht bewegt werden soll (ein solcher Diskurs nimmt in Traktat 20 fast den ganzen Umfang der Predigt ein); auf der anderen Seite wendet sich der Prediger an Gott bzw. den inspirierten Verfasser eines biblischen Buches mit der Bitte um Beistand für die Erklärung des schwierigen Bibeltextes (21, 12; 22, 9). Beide Arten von Dialogen sind besonders in diktierten Predigten anzutreffen.
  
  Als dritter und letzter Punkt ist noch der Anlaß für diese drei Predigten zu nennen: Augustinus ist zu sehr beschäftigt, als daß er unverlangt drei Predigten nach Karthago schickt und ihretwegen die Arbeit an der in ep. 23*A unmittelbar danach genannten civitas dei vernachlässigt. Hinter den drei Predigten steht der Auftrag eines Mannes, der im literarischen Schaffen des Augustinus eine große Rolle spielt: Aurelius, der Bischof von Karthago. Der Grund, warum Aurelius von Augustinus die drei Predigten angefordert hat, liegt im Dunkeln. Seine Vorgabe für den 'Logographen' Augustinus war wohl relativ unbestimmt: eine Predigtreihe zu Ioh. 5, 19-30, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen im vorgegebenen Wortlaut von einem karthagischen Kleriker vorgetragen werden soll. Möglicherweise waren sie als Muster-predigten für die Klerikerausbildung gedacht (vgl. ep. 41). Die drei Predigten dürften übrigens bei Aurelius Gefallen gefunden haben; denn wenige Wochen vor Weihnachten desselben Jahres mußte Augustinus zwei weitere diktierte Sermones nach Karthago schicken (ep. 16*).
  
  Mithilfe des Testimoniums können wir auch das Verhältnis der drei Predigten zu den Tractatus in Iohannis evangelium bestimmen. Wenn wir nämlich in unserem Testimonium weiterlesen, sehen wir, daß hier nicht nur die drei antiarrianischen Predigten (II), sondern auch sechs diktierte Traktate zum Johannesevangelium (III) genannt sind, wahrscheinlich die Traktate 55-60, mit denen Augustinus nach längerer Unterbrechung die Erklärung des Johannesevangeliums fortsetzt. Wenn nun beide Predigtreihen zwar im selben Brief, aber an verschiedener Stelle und in anderem Kontext genannt sind, so ist dies ein klarer Beweis dafür, daß Augustinus die drei antiarrianischen Predigten nicht für die Tractatus in Iohannis evangelium verfaßt hat und sie schon gar nicht etwa als Korrektur oder als Ersatz seiner älteren Exegese von Ioh. 5, 19-30 verstanden hat. Wäre dies der Fall, hätte Augustinus seinen Freund Possidius sicherlich davon unterrichtet. Das Testimonium ergänzt die Beobachtungen, die wir bei der Untersuchung des Texts der drei Predigten und des Indiculum gewonnen haben: die drei Predigten gehören nicht in das Corpus der Johanneserklärungen. Die Zahl der Tractatus in Iohannis evangelium reduziert sich daher von 124 auf 121.
  
  Wie sind aber die Predigten in das große Corpus hineingeraten ? Auch auf diese Frage gibt uns der Brief zumindest eine hypothetische Erklärung. Die durchlaufende Kommentierung des Johannesevangeliums war im Jahr 419 bis zum 12. Kapitel fortgeschritten. Eine Serie von 51 Predigten (Io. ev. tr. 1-19 und 23-54) war bereits publiziert, die Fortsetzung wurde dringend erwartet. So auch in Karthago. Dort langten im Herbst 419 in kurzer Folge oder vielleicht sogar gleichzeitig zwei unterschiedliche Predigtreihen ein: die drei antiarrianischen Predigten auf der einen Seite und auf der anderen die sechs zur Fortsetzung des Johanneskommentars diktierten Traktate (55-60). Beide waren auf Auftrag des Aurelius verfaßt und nach Karthago geschickt worden, über beide sagt Augustinus, sie seien nach Karthago zu schicken: mittendos Carthaginem. Aber nur die zweite Predigtreihe war für die Aufnahme in die noch unfertige Edition der Tractatus in Iohannis evangelium bestimmt. Es scheint also sehr plausibel, daß auch die erste Predigtreihe zu Ioh. 5, 19-30 im Umfeld des Aurelius verwechselt und irrtümlich (oder vielleicht sogar absichtlich ohne Wissen des Augustinus) aufgenommen wurde. Sie wurde an scheinbar passender Stelle nach Traktat 19 eingeschoben.
  Wenn diese Hypothese zutrifft, gibt es nach der Fertigstellung der Traktate zwei ungleiche Editionen: Auf der einen Seite die Originaledition aus Hippo; sie umfaßt die Traktate 1-19 und 23-124, also insgesamt 121 Traktate, sie ist im Indiculum rezensiert und für uns zum ersten Mal in den Exzerpten Bedas und den Handschriften des Typs a greifbar, und auf der anderen Seite die Edition aus Karthago, die um die drei Predigten erweitert ist und 124 Traktate enthält (Typ b). Beide Editionen dienen als Vorlage für Abschriften und liegen jeweils einem Strang der handschriftlichen Tradition zugrunde. Erschwert wird die Überlieferungslage dadurch, daß in den karthagischen Zweig nach dem 17. Traktat eine weitere Predigt, sermo 125 (zu Joh. 5, 2-5), aufgenommen (Typ g) wurde, eine Predigt, die seit jeher als Predigt und nicht als Teil des Johanneskommentars geführt wird. Durch kontaminierenden Vergleich der unterschiedlichen Exemplare werden weitere Korrekturen scheinbar notwendig. So können wir die Konfusion im Bereich der Traktate 17-23 leicht als Versuch der Abschreiber erklären, Ordnung in den durch die Einfügung eines Fremdkörpers gestörten Kontext zu bringen (d-z) und eine logische, aufsteigende Folge der erklärten Perikopen zu bilden: Predigten werden in die scheinbar richtige Abfolge umgestellt (z.B. in e und z die Vertauschung von Traktat 19 und 20). Zweifache Erklärungen desselben Abschnitts werden durch Elimination einer Serie korrigiert (auf der einen Seite läßt d Traktat 18 und 19 aus, auf der anderen Seite fehlen in z Traktat 21 und 22 [Traktat 20 hingegen bleibt erhalten, weil nur hier Ioh. 5, 19 ausführlich erklärt ist]). Auch die unterschiedlichen Numerierungstypen sind auf diese Weise zu erklären: Anders als in den Enarrationes, wo die Einzelpredigt zu Psalm 25 ohne Störung des Systems integriert werden konnte, machte in den Tractatus in Iohannis evangelium die Einfügung der drei Predigten eine Neunumerierung notwendig, die naturgemäß zu weiterer Konfusion führte, weil die Zählung nur intern durch die Abfolge der Texte, nicht aber extern an einem Bibeltext nachprüfbar war.
  
  Auch wenn man der hier formulierten Hypothese, die meiner Meinung nach ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit beanspruchen kann, nicht folgen will - es fehlt ja noch die Rezension der handschriftlich überlieferten Varianten, durch die unsere Hypothese bestätigt oder widerlegt werden kann: so können dennoch folgende Erkenntnisse als gesichert gelten: die drei Predigten wurden nicht für den Gesamtkommentar zum Johannesevangelium verfaßt, aber sicherlich zu einem sehr frühen Zeitpunkt in das Corpus aufgenommen, denn im 6. Jh. wird Traktat 22 von Fulgentius als Teil des Johanneskommentars genannt. Auch die bereits mit den ältesten Handschriften (8./9. Jh.) zu beobachtende Konfusion zwischen Traktat 17 und 23 läßt sich leicht durch einen frühen Störungsakt erklären. War das große exegetische Corpus einmal mit dem Fremdkörper 'infiziert', werden die Heilkräfte der handschriftlichen Überlieferung wirksam: Der Fremdkörper machte Operationen notwendig, die dem gesamten Text ein neues Aussehen gaben und je nach Qualität des Eingriffs Narben hinterließen.
  Mit diesen Beobachtungen kommen wir auch einen entscheidenden Schritt über Wright hinaus. Denn Wright konnte sich trotz richtiger Ansätze nicht von der Vorstellung befreien, daß die Fassung mit 124 Traktaten die ursprüngliche sei. Er betrachtet das Problem der drei Predigten von der falschen Seite: Er fragt sich nur, wie sie ausgefallen, nicht aber wie sie hineingeraten sind. Daher dominieren bei ihm Begriffe wie 'omission' oder 'disappearance', die gegenteiligen Begriffe 'introduction' oder 'reintroduction' [!] wird ohne weitere Diskussion genannt. In seinem letzten Beitrag, der im selben Jahr wie die editio princeps der Divjakbriefe (1981) erschienen ist, bezeichnet er die drei Predigten zwar als Fremdkörper, zieht aber nicht die notwendigen Schlüsse daraus.
  
  
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  Es ist Zeit, Bilanzen zu erstellen. Gestützt auf unsere Ergebnisse können wir einige Berechnungen neu durchführen: die Zeilenlänge bei Augustinus und die Zahlenangaben des Indiculum, und abschließend die Konsequenzen für das augustinische Corpus ziehen.
  
  Die erste Bilanz betrifft die Zeilenlänge bei Augustinus.
  Augustinus berichtet am Ende seiner Werkliste in ep. 23*A, daß alle innerhalb der genannten 2 1/2 Monate diktierten Werke ungefähr 6000 Zeilen einnehmen: versuum ferme sex milia. Durch einen Vergleich dieser Zahl mit der Zeilenzahl in der Patrologia Latina (PL; 4572) errechnete Berrouard ein Verhältnis von ungefähr 4:3, d.h. vier Zeilen bei Augustinus entsprechen ungefähr drei Zeilen in der PL. Diese Proportion ist aber deswegen falsch, weil Berrouard mit falschen Zahlen operierte: Er schätzte für die drei ihm unbekannten Predigten eine viel zu niedrige Zahl [360 Zeilen, das ist soviel wie der Umfang von sechs Traktaten zum Johannesevangelium]. Tatsächlich aber sind die drei antiarrianischen Predigten, die als einziger Text bisher nicht identifiziert waren, zusammengerechnet das umfangreichste aller in diesem Brief genannten Werke: Sie nehmen mit ihren fast 1500 [1495 (458 + 575 + 462)] PL-Zeilen ungefähr ein Viertel der im Brief genannten Textzeilen ein. Dazu kommt noch der bis heute nicht als echt erkannte und in den Editionen nicht berücksichtigte 'Prolog' zu Contra sermonem Arrianorum im Umfang von ca. 5 PL-Zeilen. Wir kommen damit (auf ein Textquantum von 5712 Zeilen in der Patrologia Latina und) auf eine Proportion von ungefähr 21:20, d.h. eine Augustinuszeile ist kaum kürzer als eine Zeile in der Patrologie.
  
  Die zweite Bilanz betrifft die viel diskutierten und noch immer nicht restlos gelösten Angaben des Indiculum zu den Enarrationes in psalmos und zu den Tractatus in Iohannis evangelium. Wir kommen einer Lösung in zwei Punkten näher, weil wir die vier Predigten, die an anderer Stelle genannt sind, hier nicht hinzurechnen. Es darf also erstens im Enarrationesabschnitt in § 1 die Zahl XXV nicht eingefügt werden. Denn die sogenannte Enarratio 25 ist eine selbständige Predigt, die unter den Predigten rezensiert ist (X6. 98). Damit reduziert sich in § 1 die Zahl der vor dem Volk erklärten Psalmen auf 7 und die Rechnung (rechte Spalte) geht auf: 7 plus 21 plus 96 (das sind die 97 übrigen Psalmen ohne den nicht gepredigten Psalm 118) minus 1 (das ist der eine in § 4 genannte psalmus expositus) = 123. Es ist hier zu beachten, daß kleinere Zahlen durch Zählung, größere durch Berechnung ermittelt werden. So wird auch die Zahl 97 nicht durch Zählung, sondern durch die Subtraktion 150 (das ist die Zahl aller Psalmen) minus 32 (in § 1 genannte Psalmen) minus 21 (in § 2 genannte Psalmen) errechnet und als die der reliqui omnes notiert, nach meiner Meinung inklusive Psalm 118.
  Zweitens vermißt man bei der Angabe der Tractatus in Iohannis evangelium die Zahl der Traktate, nämlich 121. Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, daß das am Beginn von § 5 überlieferte incipiunt wohl eine Korruptel ist, der auch die erwartete Nennung der Zahl der Traktate zum Opfer gefallen sein dürfte. Nun finden wir aber einen Paragraph höher (§ 4) unter den Psalmen die Zahl 121, die dem überlieferten Bestand klar widerspricht und nicht befriedigend erklärt ist; denn Psalm 121 ist wie alle anderen Gradualpsalmen in aufsteigender Folge in Predigtform erklärt und nicht expositus, d.h. diktiert. Es liegt daher die Vermutung nahe, daß die Zahl 121 aus der korrupten Stelle in § 5 fälschlich nach oben gerutscht ist und eine andere Zahl verdrängt hat, wahrscheinlich die in römischen Ziffern ähnlich aussehende Zahl 81. Denn Psalm 81, der bis dahin nicht genannt war, ist sicherlich von den gepredigten Psalmen auszunehmen.
  
  Wir können zusammenfassen:
  Die vier Texte aus den Enarrationes in psalmos und den Tractatus in Iohannis evangelium, die wir hier untersucht haben, erweisen sich als Fremdkörper: Sie weichen in sprachlicher und formaler Hinsicht von den zwei großen Kommentaren ab, mit denen sie überliefert sind; sie sind im Indiculum als eigenständige Predigten und nicht als Teil der zwei exegetischen Großwerke genannt (zu den drei Predigten zum Johannesevangelium haben wir außerdem ein Testimonium identifiziert, in dem Augustinus selbst sie als selbständige Predigten bezeichnet). Alle vier Predigten fehlen in einigen Handschriften oder sind erst durch Umstellungen an die Stelle geraten, an der sie erstmals überliefert sind. Was Augustinus betrifft, haben wir keinen einzigen Beweis dafür, daß er die vier Predigten je zu den beiden exegetischen Großwerken rechnete. Und vom Textbestand dieser zwei großen Kommentarreihen aus gesehen, gibt es keinen Grund, an der Vollständigkeit der zwei exegetischen Großwerke zu zweifeln. Wären die fraglichen Predigten nicht überliefert, wären die zwei Kommentare genauso vollständig.
  Keine der vier Predigten ist gesondert überliefert. Sie sind versprengte Einzelstücke, die ihr Fortleben nur dem Umstand verdanken, daß sie - wie es scheint, durch einen bewußten redaktionellen Akt - in die zwei Großkommentare des Augustinus aufgenommen wurden, in deren Kontext sie unerkannt überliefert wurden. Der Grund für die Aufnahme fremder Predigten liegt wohl auch in der charakteristischen Eigenart des Psalmen- und Johanneskommentars: zwischen Beginn und Fertigstellung liegt eine lange Zeit (ca. 30 Jahre bei den Enarrationes, mehr als 15 bei den Traktatus). Obwohl sie noch nicht vollendet waren, fanden beide Werke in verschiedenen Editionen weite Verbreitung, ihre Fertigstellung wurde dringend erwartet. Wenn ein viel gelesenes Werk lange Zeit 'offen' ist und die unfertigen Editionen der Kontrolle des Autors entzogen sind, dann liegt es auf der Hand, daß jemand anderer als der Autor (sei es aus Irrtum oder bewußt) das Werk um einen verwandten, aber nicht zugehörigen Text erweitern konnte.
  Wenn wir heute den Anspruch erheben, den originalen von Augustinus gewollten Zustand zu beschreiben, sind auch einige Umbenennungen notwendig:
  In den Enarrationes in psalmos gibt es, auch wenn die Predigt zu Psalm 25 wohl ausscheiden muß, weiterhin eine Erklärung von Psalm 25, die diktierte Paraphrase. Das Johannesevangelium ist nicht in 124, sondern in 121 Traktaten erklärt. Daher sind ab Traktat 23 alle Traktate mit einer um drei kleineren Zahl zu versehen: also nicht als tr. 23-124, sondern als tr. 20-121. Diese Zählweise ist nicht neu: Sie findet sich bei Beda und in vielen alten Handschriften, wurde aber, wie man sich leicht vorstellen kann, von den umfangreicheren Fassungen verdrängt.
  Die vier Predigten sind aus ihrem traditionellen Überlieferungskontext zu lösen und als selbständige Predigten zu führen. Die Zahl der echten unter dem Namen des Augustinus überlieferten Predigten erhöht sich dadurch von 559 auf 563. Die Predigt, in der Psalm 25 zur Gänze erklärt wird (en. 25/2), sollte als Predigt zum Epheserbrief, daher sermo 166A, geführt werden, die drei antiarrianischen Predigten als Predigten zu Ioh. 5, 19-30, also, wie schon Wright vorschlug, als Sermo 126A, 126B und 126C.
  Wer diese Neubenennungen ablehnt und weitherhin an der traditionellen Bezeichnung festhalten will, hat die volle Beweislast zu tragen und muß gegen den Predigttext, gegen das Indiculum, gegen ein Testimonium des Augustinus aussagekräftigere Indizien finden als zwei Zitate des 6. Jh. und eine in der Karolingerzeit einsetzende, variantenreiche, handschriftliche Tradition.
  So sind die Predigten alt und neu zugleich: Alt sind sie, weil ihr Text seit jeher bekannt ist. Anders als Dolbeau, der vor einigen Jahren 30 unbekannte Predigten entdeckte, haben wir dem Textbestand des Augustinus keine neue Zeile hinzugefügt. Die abschließende Textbilanz bleibt also ausgeglichen (abgesehen von den zuvor genannten fünf Zeilen Prolog zu Contra sermonem Arrianorum). Neu sind sie, weil sie mehr als 1500 Jahre unerkannt im Corpus der zwei größten Kommentarwerke des Augustinus versteckt waren. Der Weg zur Lösung war schwierig, das Ergebnis selbst einfach: Durch genaue Untersuchung von Text, Testimonien und Handschriften ist es - denke ich - gelungen, die Texte als Fremdkörper zu enttarnen und als das zu bestimmen, was sie wirklich sind: Predigten.