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Notizen:


Die allgemeine Bildung für die „ganze Nation“ und deren Normierung als verbindlicher Allgemeinbildungskanon des öffentlichen, gesamtschulartig organisierten Schulwesens wird von der speziellen strikt getrennt; die berufliche Bildung folgt nach abgeschlossener allgemeiner Bildung

Leitlinie bei Blankertz: Aufhebung der Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung im Rahmen einer integrierten, studien- und berufsqualifizierende Bildungsgänge umfassenden Oberstufengesamtschule. Die inhaltliche Normierung eines verbindlichen Allgemeinbildungskanons sei nicht mehr möglich, wohl aber die Vermittlung allgemeiner Bildungsziele (Wissenschaftsorientierung und Kritik) „im Medium des Berufs“, also als integrierte Bildungskomponenten spezieller Bildungsgänge, zum Beispiel der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Das heißt: Mit dem ECDL auch die Orientierung an den Wissenschaften zu verbinden, etwa der Informatik, der Soziologie oder der Bildungswissenschaft, und die Fähigkeit zur Reflexion vermitteln.Ziele der Medienkompetenzvermittlung mit aufnehmen in der Absicht

Des Bewusstsein der eigenen Begrenztheit der selbstermächtigenden Mediennutzung