Documentation Philosophy On Stage #4

Agamben Text-Collage

by Susanne Valerie Granzer [CV]

2.1.
In ihrem Totalitarismus-Buch hat Hannah Arendt ein Kapitel dem Flüchtlingsproblem gewidmet, […] das den Titel „Der Niedergang des Nationalstaates und das Ende der Menschenrechte“ trägt. […] Das Paradox, von dem sie hier ausgeht, besteht darin, dass die Figur ¬– der Flüchtling –, die den Menschen der Menschenrechte schlechthin hätte verkörpern sollen, statt dessen die radikale Krise dieser Konzeption bezeichnet. […] [Denn] im System des Nationalstaates erweisen sich die sogenannten heiligen und unveräußerlichen Menschenrechte, sobald sie nicht als Rechte eines Staatsbürgers zu handhaben sind, als bar allen Schutzes und aller Realität.

Es wäre an der Zeit, [schreibt Giorgio Agamben,] damit aufzuhören, die Erklärungen der Menschenrechte als wohlfeile Proklamationen von ewigen metajuridischen Werten anzuschauen, die (in Wirklichkeit ohne viel Erfolg) den Gesetzgeber zu Respekt vor ewigen ethischen Prinzipien verpflichten sollen, um ihre reale historische Funktion bei der Herausbildung des modernen Nationalstaates zu betrachten.

Die Erklärung der Menschenrechte von 1789 stellt die originäre Figur der Einschreibung des natürlichen Lebens in die juridisch-politische Ordnung des Nationalstaates dar. Jenes natürliche nackte Leben […] wird nun erstrangig in der Struktur des Staates und bildet sogar das irdische Fundament der staatlichen Legitimität und der Souveränität. Das heißt, dass es genau das natürliche nackte Leben ist, also das reine Faktum der Geburt, das sich als Quelle des Rechts präsentiert.

Der Text von 1789 zeigt, dass es genau das natürliche nackte Leben, das heißt das reine Faktum der Geburt ist, das sich als Quelle und Träger des Rechts präsentiert. […] Gleichzeitig verschwindet das natürliche Leben, das mit der Eröffnung der modernen Biopolitik die Basis der Rechtsordnung stiftet, gleich wieder in der Figur des Bürgers, in dem sich die Rechte „bewahrt“ finden. […] So schließt die Nation, […] den Kreis, den die Geburt […] des Menschen eröffnet hat.

2.2.
[…] Dem modernen Staat des 19. Und 20. Jahrhunderts liegt also nicht der Mensch als freies und bewusstes politisches Subjekt zugrunde, sondern vor allem sein nacktes Leben, die einfache Geburt, die als solche im Übergang vom Untertan zum Bürger vom Prinzip der Souveränität eingesetzt wird. Die implizite Fiktion besteht darin, dass die Nativität unmittelbar Nation wird, sodass es zwischen den beiden Begriffen keinen Abstand mehr geben kann. Die Menschenrechte werden dem Menschen zugeschrieben (oder entspringen ihm) nur in dem Maß, als er das unmittelbar wieder verschwindende […] Fundament des Bürgers abgibt.

2.3.
Wenn die Flüchtlinge (deren Zahl in unserem Jahrhundert nie aufgehört hat zu wachsen, bis sie schließlich einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Menschheit ausmach[t]en) in der Ordnung des modernen Nationalstaates ein derart beunruhigendes Element darstellen, dann vor allem deshalb, weil sie die Kontinuität zwischen Mensch und Bürger, zwischen Nativität und Nationalität, Geburt und Volk, aufbrechen und damit die Ursprungsfiktion der modernen Souveränität in eine Krise stürzen. Der Flüchtling, der den Abstand zwischen Geburt und Nation zur Schau stellt, bringt auf der politischen Bühne für einen Augenblick das nackte Leben zum Vorschein, das deren geheime Voraussetzung ist. In diesem Sinne ist er tatsächlich, wie Hannah Arendt meint, „der Mensch der Menschenrechte“, dessen erste und einzige reale Erscheinung diesseits der Maske des Bürgers, die ihn ständig verdeckt. Doch genau darum ist es so schwierig, seine Figur politisch zu bestimmen.
Denn vom ersten Weltkrieg an ist der Nexus Geburt-Volk nicht mehr imstande, seine legitimierende Funktion im Inneren des Nationalstaates auszuüben, und die beiden Glieder beginnen zu zeigen, dass sie sich unwiederbringlich voneinander abgekoppelt haben. Die Überflutung Europas durch Flüchtlinge […] ist zusammen mit den gleichzeitig in vielen europäischen Staaten eingeführten Normen, welche die massenhafte Entnaturalisierung und Entnationalisierung der eigenen Bürger erlauben, das hervorstechendste Phänomen.

[…] [Das zeigt], dass der Nexus Nativität-Nationalität, auf den die Erklärung der Menschenrechte von 1789 die neue nationale Souveränität gegründet hatte, nicht mehr von selbst funktionierte und seine Macht der Selbstregulation verloren hatte. Auf der einen Seite betreiben die Nationalstaaten eine massive Neueinsetzung des natürlichen Lebens, indem sie […] ein nacktes Leben ohne jeden politischen Wert unterscheiden […]; auf der anderen Seite werden die Menschenrechte zu Bürgerrechten, als deren Voraussetzung sie allein Sinn ergaben, abgetrennt. […] Die Widersprüchlichkeit dieser Prozesse gehört bestimmt zu den Gründen, die zum Scheitern der diversen Komitees und Organisationen geführt haben, […] dem Problem der Flüchtlinge und der Wahrung der Menschrechte zu begegnen. […] Wesentlich ist, dass jedes Mal, wenn die Flüchtlinge nicht mehr individuelle Fälle, sondern, wie es mittlerweile immer häufiger geschieht, ein Massenphänomen darstellen, diese Organisationen wie die einzelnen Staaten trotz ihrer feierlichen Anrufungen der „heiligen und unveräußerlichen“ Menschenrechte sich nicht mehr nur als gänzlich unfähig erwiesen haben, das Problem zu lösen, sondern überhaupt in angemessener Weise mit ihm umzugehen.
[…]

2.4.
Die Trennung zwischen Humanitärem und Politischem, die wir heute erleben, ist die extreme Phase der Entfernung zwischen den Menschenrechten und den Bürgerrechten.
[…] Man muss den Begriff des Flüchtlings (und die Figur des Lebens, das sie repräsentiert) entschlossen von dem der Menschenrechte ablösen und Hannah Arendths These ernst nehmen, welche die Geschicke der Menschenrechte an die des Nationalstaates bindet, sodass der Untergang und die Krise des letzteren notwendig auch die ersteren obsolet werden lässt. Der Flüchtling muss als das angesehen werden, was er ist, nämlich nicht weniger als ein Grenzbegriff, der die fundamentalen Kategorien des Nationalstaates, vom Nexus Nativität-Nationalität zu demjenigen von Mensch-Bürger, in eine radikale Krise stürzt. So wird es möglich, das Feld für eine nunmehr unaufschiebbare kategoriale Erneuerung zu räumen, im Hinblick auf eine Politik, die das nackte Leben nicht mehr aus der staatlichen Ordnung absondert und ausstößt, auch nicht mittels der Figur der Menschenrechte.

Aus: Giorgo Agamben: Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Suhrkamp, Frankfurt Main 2002.


IMPRESSUM

Led by Arno Böhler, the PEEK-Projekt „Artist Philosophers. Philosophy AS Arts-Based-Research“ [AR275-G21] is funded by the Austrian Science Fund (FWF) as part of the programme for artistic development and investigation (PEEK). Research location: University of Applied Arts Vienna. Brought about in national and international cooperation with: Jens Badura (HdK Zürich), Laura Cull (University of Surrey), Susanne Valerie Granzer (Universität für Musik und darstellende Kunst Wien/Max Reinhardt Seminar), Walter Heun (Tanzquartier Wien), Alice Lagaay (Zeppelin Universität Friedrichshafen). Postdoc: Elisabeth Schäfer (University of Applied Arts Vienna). The lecture series was produced in collaboration with: Institut für Philosophie Universität Wien, University of Applied Arts Vienna [Arno Böhler] and Institut für Theater- Film- und Medienwissenschaft der Universität Wien [Krassimira Kruschkova].

Our mailing address is:
FWF PEEK-Project „Artist-Philosophers. Philosophy AS Arts-Based-Research“ [AR 275-G21]
Universität für angewandte Kunst
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien

Subscribe to our mailing list

Comments are closed.