BEANTRAGEN BEIM KOORDINATOR
Nicht vergessen: Beantragung anderweitiger Finanzierung unbedingt gleich angeben.
ABRECHNEN BEIM KOORDINATOR (bis spätestens 6 Wochen nach Rückkehr)
Falls "besonders förderungswürdiger Antrag" gestellt wurde, die Förderungswürdigkeit belegen (z.B. Konferenzprogramm, aus dem der gehaltene Vortrag ersichtlich ist)
Falls eine beantragte Reise nicht angetreten wird oder (ganz/teilweise) anderweitig finanziert wird, ist das bitte bekanntzugeben.
Der Kostenvoranschlag hat den Zweck während eines Kalenderjahres einen Überblick über das Ausmaß der benötigten Mittel zu geben. Sie sollten also immer gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Freistellung einen Antrag auf "Gewährung eines Reisekostenzuschusses" stellen auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt erst vage Kostenvorstellungen haben. In Ausnahmefällen können Sie auch noch nach Beendigung Ihrer Reise einen Antrag stellen.
Jeder, der einen Vortrag auf einer Veranstaltung hält (Konferenz, Workshop etc.), sowie Assistenten in Dissertationsphase in den ersten beiden Dienstjahren, haben einmal jährlich Anspruch auf Zahlungen aus dem Topf für besonders förderungswürdige Anträge.
Essensrechnungen werden prinzipiell nicht refundiert.
Das entsprechende Kürzel lautet "RKZ", das bei der Gutschrift am Konto vermerkt sein müsste.
Nein, Sie können jedoch den Gegenwert einer Bahnkarte 2. Klasse ansetzen (Beleg: bspw. ein Internetausdruck). Weiters können Sie Kilometergeld unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Nein. Jedoch: Tagesdiäten oder Taggelder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Nur unter der Bedingung, dass Sie alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben (Nachweis).
Ja, melden Sie bitte die Alternativförderung sofort nach (am besten geben Sie andere Einreichungen gleich beim Voranschlag bekannt). Sie riskieren sonst, dass Ihre Anträge zwei Jahre lang letztgereiht werden, also erst dann eine Refundierung erfolgt, bis alle anderen Einreichungen zu 100% abgegolten wurden.
Sie haben möglicherweise Ihre Ausgaben nicht belegt, die Zahlungsanweisung nicht ausgefüllt oder nicht angegeben, dass Sie auch aus anderen Quellen eine Finanzierung erhalten haben.
Ja. Bei der Endabrechnung bestätigen Sie auch auf der Zahlungsanweisung, dass Sie "die Reise durchgeführt haben", bzw. dass Sie an der Konferenz teilgenommen haben.
Aufgrund der budgettären Situation erst am Ende des Jahres. (für Vertragsbedienstete mit dem jeweiligen Monatsgehalt, für Beamte als eigene Position).
Erkundigen Sie sich explizit bei Ihrem Fachbetreuer. Eine Zusammenstellung unterschiedlichster Förderungen finden Sie hier und hier und auch hier.
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Andreas J. Novak