Herbert Pribyl

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Vorlesung

am Montag, 22. Jänner 2007

 

 

Weltethos und christliche Soziallehre

im Kontext der Globalisierung

 

(Im Rahmen der Interdisziplinäre Ring-VO „Weltethos und Globalisierung“ im WS 2006/07)

 

 

 

Literaturhinweise

 

zur VO von Herrn Prof. Figl: „Weltethos und die Globalisierte Welt“ (4. 12. 2006)

 

Figl, Johann: Universelles Ethos aus der Sicht der vergleichenden Religionswissenschaft, in:

Reinalter, Helmut (Hg.): Projekt Weltethos. Innsbruck 2006, S. 105 ff.

 

 

zur VO von Frau Prof. Gabriel: „Weltethos in Bewegung zwischen säkularer und religiöser Moral“ (11. 12. 2006)

 

Gabriel, Ingeborg: Der Fundamentalistische Imperativ: Säkularisierung und Fundamentalismus in der Moderne.

http://wirtges.univie.ac.at/Fuchs/materialien/RV_Fundamentalismus/RV_WS2006_07/Gabriel

 

und

 

Gabriel, Ingeborg: Moral in Zeiten der Globalisierung: Zwischen Säkularität und Religion, in:

Elm, Ralf (Hg.): Ethik, Politik und Kulturen im Globalisierungsprozess. Eine interdisziplinäre Zusammenführung. Bochum 2003, S. 47 ff.

 

 

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Weltethos und christliche Soziallehre

im Kontext der Globalisierung

 

 

 

Literaturhinweise

 

 

Figl, Johann (Hg.): Handbuch Religionswissenschaft. Religionen und ihre zentralen Themen. Innsbruck  2003.

 

Hunold, Gerfried W. (Hg.): Lexikon der christlichen Ethik. Bd.1,2. Freiburg/Breisgau 2003.

 

Klöckner, Michael/Tworuschka, Udo (Hg.): Ethik der Religionen – Lehre und Leben. Bd.1-5. München 1984-1986.

 

Klöckner, Michael/Tworuschka, Udo (Hg.): Ethik der Weltreligionen. Ein Handbuch. Darmstadt 2005.

 

Klöckner, Michael (u.a.): Wörterbuch der Weltreligionen: Die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Gütersloh 1995.

 

Küng, Hans: Projekt Weltethos. München1990.

 

Erklärung zum Weltethos. Parlament der Weltreligionen, Chicago, 4. September 1993. München 1993.

 

Küng; Hans (Hg.): Dokumentation zum Weltethos. München 2002.

 

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Weltethos und christliche Soziallehre

im Kontext der Globalisierung

 

 

 

Gliederung

 

1) Globalisierung und Weltethos

 

2) Christliche Soziallehre

     a) Sozialverkündigung der Kirchen

     b) Christliche Soziallehre

 

3) Drei gesellschaftliche Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht

     a) Arbeit

         1) Hinduismus

         2) Buddhismus

         3) Konfuzianismus

         4) Judentum

         5) Christentum

         6) Islam

 

     b) Wirtschaft

          (Untergliederung wie oben)

 

     c) Umwelt

          (Untergliederung wie oben)

 

4) Sozialer Grundkonsens und Weltethos

 

 

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1) Globalisierung und Weltethos

 

 

Globalisierung bedeutet „die Kenntnisnahme von fremden Normensystemen, Wertorientierungen und Handlungsstilen sowie die Einsicht, dass viele der drängenden Menschheitsprobleme nur in globaler Kooperation der verschiedenen Kulturen Ethostraditionen lösbar erscheinen.“

(Lexikon der christlichen Ethik, Bd.1, 2003, Sp. 727).

 

Zwei Modelle für ein globales Ethos:

1) Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (1948)

2) Hans Küng: „Projekt Weltethos“. 1993 „Erklärung zum Weltethos“

 

Zwei Grundprinzipien: (Prinzip der Humanität und Goldene Regel)

Vier Weisungen: (Kultur der Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem Leben; Solidarität und gerechte Wirtschaftsordnung; Toleranz und Leben in Wahrhaftigkeit; Gleichberechtigung und Partnerschaft von Mann und Frau)

 

Hans Küng: „In der Tat habe ich über wenige Texte so lange brüten müssen, über wenige Dinge so lange diskutieren und Meinungen austauschen müssen wie damals, als ich den Entwurf für die Erklärung des Parlaments der Weltreligionen 1993 in Chicago zu schreiben hatte.“ (Wozu Weltethos, Freiburg/Breisgau 2002, S. 31).

 

Weltethos meint „ein globales, alle Kulturen überspannendes Korpus moralischer Prinzipien, Regeln und Wertvorstellungen“. Dieses Ethos ist seinem Geltungsanspruch nach universal, hinsichtlich seiner jeweiligen Begründung aber offen für die partikularen Traditionen, in die der einzelne hineingeboren wird.

(Thomas Hausmanninger, „Lexikon für Theologie und Kirche“, Bd. 10, 2006, Sp. 1074)

 

 

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2) Christliche Soziallehre

 

a) Sozialverkündigung der Kirchen

 

Sozialverkündigung“: konkrete Aussagen zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Problemen. (Z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, Raubbau an der Umwelt etc.)

Diese Aussagen sind zeitgebunden und zu konkreten Anlässen getätigte Verkündigungen der jeweiligen Kirchen oder Religionen.

Sozialverkündigung der Kirche“ steht für die jeweiligen kirchenamtlichen Sozialverkündigung.

 

 

b) Christliche Soziallehre

 

Christliche Soziallehre“:  wissenschaftliche Beschäftigung mit der Sozialverkündigung der jeweiligen Kirche. Die Aussagen der Sozialverkündigung werden durch theologische (im Lichte des Evangeliums) und philosophische Reflexion unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Humanwissenschaften, in ein System gebracht.

Die christliche Soziallehre beschäftigt sich mit der Umsetzung der christlichen Botschaft in gesellschaftliche und politische Strukturen (vgl. Manfred Spieker).

 

 

Literatur:

 

Sozialwort des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich. Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (Hg.). Wien 2003.

 

Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland. Hannover 1997.

 

 

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3) Drei gesellschaftliche Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht

 

1) Arbeit

 

(1) Hinduismus:

Drei Bedeutungen von Arbeit: Arbeit im Sinne von Mühe und Last; Arbeit als neutrale Bezeichnung für jede menschliche Tätigkeit; Arbeit im Sinne von aktiver Lebensgestaltung.

Die vier klassischen Lebensziele: Moksha („Befreiung“, „Erlösung“), Dharma („Pflicht“), Artha („Besitz“), Kama („Lust“). Vor allem Artha, im Sinne des Erlangens von weltlichen Gütern, betrifft auch die Arbeit.

In der Bhagavadgita wurde der Karma-yoga („Weg der Werke“) aufgewertet: „Handeln ist besser als Untätigkeit“.

Mahatma Gandhi (1869-1948): Lebensunterhalt durch körperliche Arbeit. Arbeit zum Wohlergehen der Gesellschaft. Der Karma-Yogin erwirbt durch Arbeit wahre Erkenntnis.

 

(2) Buddhismus:

Im frühen Buddhismus ist Arbeit kein zentrales Thema. Arbeit im Sinne von Tat und Tatvergeltung hat eher eine negative Bedeutung.

Unter Arbeit verstand Buddha in erster Linie „die rechte Tat“, den „rechten Lebenserwerb“.

Arbeit ist eine Grundvoraussetzung des menschlichen Lebens. Sie soll aber den arbeitenden Menschen nicht versklaven.

Arbeit schafft die Voraussetzung für bessere Lebensbedingungen.

 

(3) Konfuzianismus:

Im Konfuzianismus tritt Arbeit in erster Linie als Arbeit an sich selbst auf. Durch die moralische Vervollkommnung der eigenen Person zur harmonischen Ordnung der Welt.

Der Einzelne soll die Interessen der anderen miteinbeziehen. In den Arbeitsbeziehungen geht es  wesentlich um Gegenseitigkeit (Shu). Gegenseitigkeit als gegenseitige Rücksichtname wird mit der „Goldenen Regel“ ausgedrückt: „Was du selbst nicht wünschest, das tue auch nicht anderen“.

Arbeit als solche, in der Landwirtschaft oder im Handwerk, wird jedoch nicht verachtet. Zum Erwerb des Lebensunterhaltes notwendig.

Heutige Vertreter der Konfuzianismus: Arbeit an sich selbst führt zur Fürsorge der Firmenleitung für die Angestellten, bringt eine hohe Arbeitsmotivation mit sich und fördert das Bemühen um Konsensbildung.

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(4) Judentum:

Das Judentum in der Arbeit eine dem Menschen von Anfang an von Gott gestellte Aufgabe. Arbeit gilt nicht als Folge und Strafe der Sünde. Ihre Schwere steht jedoch im Gegensatz zu der Sorglosigkeit des Paradieses.

Die Rabbinen schätzten die Arbeit, besonders Landwirtschaft und Handwerk, hoch.

Aaron David Gordon (1856-1922): entwickelte eine Arbeitsethik, um einen Ausweg aus der nationalen Not der Juden zu schaffen.

Motto der religiösen Zionisten: „Tora und Arbeit“, wobei der Tora Priorität zugebilligt wurde.

In der Gegenwart: Nicht „Arbeit um der Arbeit willen“. Arbeit als freudiger, heiliger Einsatz für das Gottesreich.

 

(5) Christentum:

Die Arbeit wird verstanden als göttliches Mandat. Mühselig allerdings als Folge der Sünde: Diese Bestimmung eint Judentum und Christentum.

Jesus will die Arbeit nicht überbewertet sehen, wendet sich jedoch nirgends gegen sie.

Im Mittelalter: Die Arbeit wurde aber immer als notwenig angesehen („ora et labora“). Martin Luther (1483-1546): die Arbeit ist „weltlicher Gottesdienst“ am Nächsten. Protestantische Berufsethik trug wesentlich zum modernen westlichen industriellen Aufschwung bei.

Heute Konsens unter christlichen Konfessionen: Recht auf Arbeit, Humanisierung der Arbeitswelt, Herstellung einer weltweit gerechten Wirtschaftsordnung und Vorrang der Rechte und Interessen der Arbeitenden gegenüber den Kapitalinteressen. Arbeit ist nicht Selbstzweck, sie dient zum Erwerb des Lebensunterhaltes.

 

(6) Islam:

Im Islam ist jede Tätigkeit des Menschen Gottesdienst, sofern sie nicht verboten ist und sie in aufrichtige Absicht geleistet wird. Daher stellt Arbeit für den klassischen Islam kein religiöses Thema dar. Der Muslim stellt alle Aktivitäten in den Dienst des Höchsten.

Schon in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts propagierten muslimische Aktivisten ein Rashid al-Barrawi: Arbeit als Pflicht jedes Arbeitsfähigen. Arbeit ist ehrenvoll, weil sie die Würde des Menschen aufrechterhält.

In der ägyptischen Literatur Aussagen über: die Wertschätzung von Zeit und Planung, über den Ausgleich zwischen Arbeit und Ruhe, über pünktliche Erledigung und Gründlichkeit der Arbeit sowie über die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit.

 

 

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3) Drei gesellschaftliche Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht

 

2) Wirtschaft

 

(1) Hinduismus:

Jede Kaste, auch jede Unterkaste, also auch jegliche wirtschaftliche Tätigkeit, hat ihr eigenes Dharma.

Die dritte Kaste ist die der Kaufleute und Händler. Für diese stellt wirtschaftlicher Gewinn ein wichtiges Ziel dar. Dem Kaufmann werden als Eigenschaften sowohl Rajas („Aktivität“) als auch Tamas („Trägheit“) zugeordnet, weil er Besitz nicht nur erwerben, sondern auch wahren soll.

Von den vier Lebenszielen steht Artha, das Streben nach Nützlichem und der Erwerb von Wohlstand, in direktem Zusammenhang mit der Wirtschaft.

Mahatma Gandhi: Wirtschaftliche Eigenständigkeit als Voraussetzung für Selbstbestimmung. Darum entwickelte Gandhi die Idee des Baumwollspinnens für den Eigenbedarf.

 

(2) Buddhismus:

Die kleinste wirtschaftliche Einheit im frühen Buddhismus war die Großfamilie. Es geht um eine von Gerechtigkeit geprägte Beziehung.

Dem Vorstand eines Hauses soll Reichtum auf ehrliche Weise zu erwerben und den Bedürftigen etwas abzugeben. Auch der gerechte Herrscher ist zum Almosengeben verpflichtet.

Für moderne buddhistischen Denker muss vor allem der Mönch  den wirtschaftlichen Missständen in der Gesellschaft entgegenwirken.

 

(3) Konfuzianismus:

Im klassischen Konfuzianismus ist der Besitz, und deren Erlangung durch wirtschaftliche Tätigkeit, kein zentrales Thema.

Der rechtmäßig erworbene Reichtum ist kein Übel, sondern nur, wenn dessen Erwerb die Humanität des Edlen verletzt. Der gerecht erworbene Reichtum und Humanität sind miteinander vereinbar. Die Praktizierung von Humanität kann sogar zu Reichtum führen, insofern eine humane Herrschaft erst die Rahmenbedingungen für Fleiß und Wohlstand schafft.

Mittels materieller Güter wir mildtätiges Verhalten erst ermöglicht. Trotzdem haben die Kaufleute und Geldverleiher einen niedrigen sozialen Status.

Der Konfuzianismus ist aber von der Notwendigkeit ausreichender materieller Ressourcen für den einzelnen und die Gesellschaft überzeugt.

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(4) Judentum:

Das Zusammenleben der Menschen beruht auf der prinzipiellen Treue des einzelnen zu Gott und auf der Wahrhaftigkeit im Verhalten zum Nächsten.

Gott stellte die Erde den Menschen zur Verfügung:  Besitz und ehrliche Konkurrenz sind anerkannt. Das freie Wirtschaftsleben wird durch soziale Gesetzgebung eingeschränkt.

Rabbinen legten im Talmud die Einzelheiten: Das gesamte Handelsleben soll von einem ethischen Geist durchzogen sein.

In der Modeme werden einige Prinzipien jüdischer Wirtschaftsethik neu interpretiert. Die früher bestehende Pflicht zur „Wohltätigkeit“ (Zedakah) wird zum Teil durch das staatliche Sozialsystem ersetzt.

 

(5) Christentum:

Spezifisch christliche Vorstellungen von Ordnung und Gestaltung der Wirtschaft werden heute in der Gesellschaft reklamieren. Christliche Sozial- und Wirtschaftsethiker haben das Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ mit fundiert und weiterentwickelt.

Die christliche Soziallehre hat eine gerechte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens als Voraussetzung für richtiges konkretes Handeln konzipiert.

Nationale und internationale sowie individuellen Gefahren des herrschenden kapitalistischen Wirtschaftssystems werden herausgestellt.

Als christliches Wirtschaftsethos wird programmatisch betont, dass die ökonomischen Zwänge nicht in andere gesellschaftliche Lebensbereiche eindringen dürfen, in denen sie störend und zerstörend wirken.

 

(6) Islam:

Der Islam sieht im Streben nach wirtschaftlichem Erfolg etwas Positives.

Der Koran enthält folgende Richtlinien: (1) Die Reichtümer dieser Erde stehen dem Menschen zur Verfügung. (2) Alles, was auf Erden existiert, gehört Gott. (3) Vom Menschen wird kein Leben in Armut verlangt. (4) Gewinnbeteiligung an Geschäften, die zu sozialen Konflikten führen können, ist verboten. (5) Geldverleih gegen Zinsen ist untersagt.

Seit dem 19. Jahrhundert hat eine neue Diskussion über wirtschaftliche Fragen in der islamischen Welt begonnen. Ausgelöst durch europäischen Vorstellungen über Sozialstaatlichkeit, Sozialismus, Kapitalismus.



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3) Drei gesellschaftliche Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht

 

3) Umwelt

 

(1) Hinduismus:

Hinduistisches Denken macht keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Menschen und der übrigen Schöpfung. Die Natur besitzt für den klassischen Hinduismus einen „Mehrwert“, der über eine rein sachliche Bedeutung hinausgeht. Die fünf Erscheinungsformen der Materie werden durch Gottheiten personifiziert: (1) Die lebenspendende Mutter Erde (Prithvi). (2) Der Fluss (Ganga ist die bedeutendste aller Flussgöttinnen). (3) Agni, der Gott des „Feuers“, gilt als Quelle aller Energie. (4) Der „Äther“-Gott Vayu verleiht dem Menschen Lebenshauch. (5) Gott Indra spendet Regen.

Der Mensch ist weniger Herrscher als Mitgeschöpf: Gedanken des „Nichtverletzens“ (Ahimsa) und des „freundlichen Mitgefühls“ (Metta). Ab Mitte des 20. Jahrhunderts bildete sich ein verstärktes Umweltbewusstsein, mit der Forderung nach Selbstbeschränkung im Sinne von Nachhaltigkeit.

 

(2) Buddhismus:

Ein einheitliches Verständnis und Verhalten zur Umwelt gibt es im Buddhismus nicht.

Aus dem „Gesetz vom Entstehen in Abhängigkeit“ folgt eine weltzugewandte Ethik der Verantwortung, des Mitleidens und der Güte.  Die Ethik desMitleidens“ und der „Güte“ leitet zur Sorge um die Umwelt an.

Grundlegenden Prinzipien heutiger buddhistischer Umweltethik: (1) Umwelt bedeutet Mensch, Tiere, Pflanze, Erde und Wasser. (2) Umweltethik verlangt kritische Bedachtsamkeit und eine ethische Lebensführung. (3) Neben dem Recht auf Überleben steht das Recht auf die Würde des Menschen, der Tiere und der natürlichen Umwelt. (4) Recht auf Besitz für einen selbst und für andere (Nachhaltigkeit).

 

(3) Konfuzianismus:

Die Umwelt oder die Welt sind für den Konfuzianismus kein primäres Thema. Der Mensch hat in der Welt eine exponierte Ausnahmestellung ein. Er besitzt eine hohe Würde, damit aber auch eine hohe Verantwortung. Konfuzius tritt ein für die Herausbildung einer spezifisch menschlichen Welt aus der Welt der Natur.

Fünf Grundbeziehungen:1) Vorgesetzter - Untergebener; 2) Vater – Sohn; 3) Älterer Bruder – jüngerer Bruder; 4) Ehemann – Ehefrau; 5) Freund – Freund.

Der Mensch soll im Einklang mit den Tugenden leben: „Menschlichkeit“ (Ren), „Schicklichkeit, Ein- und Unterordnung“ (Li) und „Gegenseitigkeit“ (Shu).

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(4) Judentum:

Positive jüdische Grundeinstellung zur Schöpfung.

Neben dem Reich Gottes gibt es den Bereich der Menschen und der Natur. Das Alte Testament anerkennt die Verschiedenheit der geschaffenen Arten. Unter den Lebewesen nimmt der Mensch als Gottes höchstes Geschöpf den obersten Rang ein.

Der Mensch soll die Natur bewahren. Gedeihen des Landes hängt auch ab von der sorgsamen Haltung gegenüber der Schöpfung. Darum viele „ökologische“ Vorschriften im AT.

Die Rabbinen thematisierten die Reinheit des Trinkwassers,  die Luftverschmutzung und die Lärmbelästigung.  Umweltschädigungen galten als unerlaubte Handlungen.

 

(5) Christentum:

Umweltethik“ ist in den letzten Jahrzehnten zu einem Leitbegriff für ethisch richtigen Umgang mit der Natur geworden.

Aus christlicher Sicht ist „Schöpfung“ der zentrale Begriff für Welt und Erde, für Umwelt.

Christlichen Umweltethiker  darin einig, dass verstärkt das verantwortungsvolle „Bebauen und Bewahren“ der Erde (im Anschluss an Gen 2, 15) betont werden muss.

Die christliche Umweltethik besinnt sich heute neu auf verschüttete christliche, auch außerchristliche Wurzeln. An die Impulse, die Franz von Assisi und Albert Schweitzer für eine Ausdehnung der christlichen Ethik der Nächstenliebe auf die außermenschliche Schöpfung, auf alle Natur und Kreatur (vgl. „Tierschutz“) gegeben haben, wird angeknüpft.

Die Kirchen fordern effektive Schritte hin zu einer Umweltpolitik, die weltweit und vor Ort UmweItverantwortung ernst nimmt.

 

(6) Islam:


Im Islam fand erst spät eine Umweltdiskussion statt und deren Verbreitung ist relativ gering.

Umweltethische Fragen in Sufi-Kreisen diskutiert. Diese islamischen Mystiker besaßen von jeher ein besonderes Naturverständnis.

Der Koran knüpft den Herrschaftsauftrag des Menschen über die Schöpfung an bestimmte Bedingungen. Der Mensch wird auch von Gott für seinen Umgang mit der „Umwelt“ zur Rechenschaft gezogen werden. Übeltaten sind: Verschmutzen von Wasser sowie das Abholzen von Frucht tragenden Bäumen genannt.

Islamischen Gelehrte  sehen den Menschen als Herrn und Nutznießer der Natur, betonen aber auch dessen Verantwortlichkeit vor Gott. Ein islamisch motivierter Umweltschutz bewahrt die Erde nicht nur um des Menschen willen, sondern auch aus Achtung vor Gottes Geboten.