Volkswirtschaft I

Geld und Währung

Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Geld?
2. Arten von Geld
3. Geldordnung
4. Währungsordnung

Hier finden Sie eine Liste der in der Lektion behandelten Grundbegriffe.

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1. Was ist Geld?

Unter "Geld" versteht man eine Sache, die die Funktionen eines Tauschmittels (Zahlungsmittels), einer Recheneinheit und eines Wertaufbewahrungsmittels erfüllt. Damit ist Geld ein volkswirtschaftliches Organisationsmittel.

Als Tauschmittel (Zahlungsmittel) ermöglicht es das Geld, dank der ihm innewohnenden Kaufkraft den schwerfälligen bilateralen Naturaltausch, bei dem die beiden Partner wechselseitig Bedarf nach dem vom anderen angebotenen Gut haben müssen, zu vermeiden. Dies geschieht durch die zeitliche Trennung beider Tauschvorgänge (Verkauf und Kauf). Durch Buchgeld (Giralgeld), das durch die Einzahlung von Geld auf täglich fällige, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bankkonten entsteht, mit deren Hilfe man Überweisungen durchführen kann, erfolgt auch eine räumliche Trennung der Tauschpartner.

Als Recheneinheit ist Geld der gemeinsame Maßstab für die Bewertung der zu tauschenden Güter. In dieser Funktion erleichtert das Geld auch zahlreiche mit der Führung von Wirtschaftseinheiten, wie Unternehmen und Haushalten, verbundene Aufgaben (z.B. die Wirtschaftsplanung und die Buchhaltung).

Als Wertaufbewahrungsmittel kann Geld dienen, weil es durch seine Kaufkraft die Funktion eines Tauschmittels auch in der Zukunft erfüllen kann. Dadurch dient das Geld als Mittel der Vermögensbildung (z.B. auch für Spekulationszwecke), wobei es zwar das liquidste Mittel für diesen Zweck ist, aber durch den Entgang von Zinsen (weil Bargeld nicht verzinst wird und Buchgeld eine sehr niedrige Verzinsung hat) und die Gefahr der seiner Entwertung (= Inflationsgefahr) auch Kosten bzw. Risiken mit sich bringt.

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Zum Geldlexikon der Oesterreichischen Nationalbank ("Glossar")

Die Grenzen dessen, was man noch als Geld bezeichnen kann, sind allerdings schwer zu ziehen. Geldsubstitute (Geldsurrogate, Quasigeld) sind Aktiva, die so liquid sind, dass sie rasch zu Geld gemacht werden können, z.B. Sparguthaben, kurz- und mittelfristige Termineinlagen und rasch verkäufliche Wertpapiere.

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2. Arten von Geld

Nach der Erscheinungsform gibt es verschiedene Arten von Geld, nämlich Warengeld, Banknoten (Papiergeld), Münzen und Buchgeld (Giralgeld). Banknoten und Münzen bezeichnet man auch als Bargeld. Banknoten, Scheidemünzen (Münzen, deren Nennwert - zum Unterschied von vollwertigen Münzen - weit über dem Metallwert liegt) und Buchgeld nennt man auch "stoffwertloses Geld" oder "Kreditgeld". Die Bezeichnung "stoffwertloses Geld" bringt zum Ausdruck, dass der Eigenwert dieses Geldes (z.B. der Papierwert) unbedeutend ist. Die Bezeichnung "Kreditgeld" bringt zum Ausdruck, dass man mit stoffwertlosem Geld dem Ausgebenden des Geldes (z.B. der Notenbank) einen Kredit gibt (bzw. dieses Geld eine Verbindlichkeit z.B. der Notenbank darstellt), weil man gegen Hingabe eines realen Wertes (z.B. einer Ware) eine in Form des Geldes eine Urkunde erhält, die zu einem zukünftigen Bezug eines realen Wertes (z.B. einer Ware) berechtigt.

Eine Unterform des Giralgeldes ist das elektronische Geld, z.B. elektronisches Überweisen (z.B. Web-Banking), elektronisches Zahlen am "Point of Sale" (POS) eines Geschäftes mit einer Bankomat- oder einer Kreditkarte, die "elektronische Geldbörse" (in Österreich unter der Bezeichnung "Quick"), das elektronische Bezahlen von Rechnungen ("Electronic Bill Presentment and Payment", EBPP), Paysafecard und Paybox.

Sammeln Sie auf den folgenden Websites Informationen über einige aktuelle Geldformen!

ELBA-Internet, MAESTRO, Quick, bezahlen.at, Paysafecard, Paybox

Lesen Sie einen Text über Paybox im österreichischen Tourismus!

Tipps für den Umgang mit PINs (Personal Identification Numbers)

Banknoten und Münzen sind "gesetzliche Zahlungsmittel", d.h. sie müssen, im Gegensatz zu Buchgeld, auf Grund eines Gesetzes als Zahlungsmittel angenommen werden (Münzen jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag).

Artikel 10, 11 und 15 der Verordnung über die Einführung des Euro!

Hier finden Sie einen Überblick zum Thema "Währungen in Österreich"!

Besuchen Sie das Geldmuseum der Oesterreichischen Nationalbank!

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3. Geldordnung

Geld kann - wenn es z.B. nicht in ausreichender oder in zu großer Menge in der Wirtschaft zirkuliert - das Wirtschaftsleben stören, und es kann bewusst zur Steuerung der wirtschaftlichen Abläufe, z.B. zur Erzielung eines höheren Wirtschaftswachstums, eingesetzt werden. Das Geldwesen bedarf deshalb einer gesetzlichen Regelung. In Bezug auf die binnenwirtschaftlichen Regeln spricht man dabei von der Geldordnung und in Bezug auf die international anwendbaren Regeln von der Währungsordnung.

Das Vorhandensein einer Geldordnung und einer Währungsordnung - und nicht deren am besten sichtbare Konsequenz, nämlich das Vorhandensein von Banknoten oder die Münzen - macht eine Währung aus.

Somit wird es auch verständlich, dass der Euro als Währung der Euro-Zone der EU am 1.1.1999 mit dem Inkrafttreten der betreffenden Währungsverordnungen der EU, eingeführt wurde und nicht erst am 1.1.2002 mit der Einführung des Euro-Bargeldes. Die Schillingwährung hat es somit seit 1.1.1999 nicht mehr gegeben.

Die Geldordnung legt vor allem fest, nach welchen Zielen und mit welchen Methoden die zuständige Notenbank die Geldversorgung der Wirtschaft durchzuführen hat. Diese Ziele und Methoden machen zusammen die Geldpolitik in einer Volkswirtschaft aus.

Für die Koordinierung der Geldpolitik in der EU ist seit der Einführung des Euro als Währung das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zuständig. Es besteht aus der Europäischen Zentralbank mit dem Sitz in Frankfurt und den nationalen Zentralbanken der EU, die im "erweiterten Rat" des ESZB vertreten sind. Innerhalb des ESZB gibt es das Eurosystem, das über die Geldpolitik im Euro-Raum entscheidet. Es besteht aus dem Direktorium und dem Rat der Europäischen Zentralbank (EZB).

Primäres Ziel der Geldpolitik des ESZB und des Eurosystems ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Nur wenn es ohne Beeinträchtigung dieses Zieles möglich ist, kann das ESZB auch zur Verfolgung anderer wirtschaftspolitischer Ziele der EU, z.B. eines hohen Beschäftigungsniveaus, beitragen.

Lesen Sie die Artikel 2, 105 und 106 des EG-Vertrages!

Damit die Notenbank das Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität verfolgen kann, muss sie von der Politik unabhängig sein. Politiker könnten besonders in Zeiten vor Wahlen daran interessiert sein, dass andere wirtschaftspolitische Ziele, z.B. ein höheres Beschäftigungsniveau, dem Ziel der Preisstabilität vorgezogen werden. Außerdem ist es notwendig, Druck auf die Notenbank, Staatschulden zu finanzieren, was zu Inflation führen kann, von vornherein zu verhindern. Diese Voraussetzungen sind im Fall des ESZB gegeben.

Lesen Sie die Artikel 101 und 108 des EG-Vertrages!

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4. Währungsordnung

Die Währungsordnung eines Landes legt fest, nach welchem System der Tausch der eigenen Währung mit anderen Währungen erfolgt, z.B. nach dem System flexibler Wechselkurse ("floating"), fixer (fester) Wechselkurse (meist in Bezug auf eine Leitwährung) oder flexibler, aber von der Notenbank beeinflusster Wechselkurse ("managed" oder "dirty floating").

Im Hintergrund dieser Aktivitäten, d.h. der Währungspolitik steht das Ziel des Zahlungsbilanzgleichgewichtes, in Marktwirtschaften bei freiem multilateralem Außenhandel (im Gegensatz zu einem staatlichen Außenhandelsmonopol) und voller Konvertibilität (Austauschbarkeit) der Währungen (im Gegensatz zur Devisenbewirtschaftung).

In der EU ist der Rat der EU für zwischenstaatliche Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem, für allgemeine Orientierungen für die Wechselkurspolitik und für Vereinbarungen im Zusammenhang mit Währungsfragen oder Devisen- regelungen zuständig.

Die Koordinierung der Währungspolitik obliegt dem ESZB in dem vom Rat vorgegebenen Rahmen, die Durchführung der Währungspolitik für den Euro obliegt der Europäischen Zentralbank (EZB).

Lesen Sie - ergänzend zu Art. 105 - Artikel 111 des EG-Vertrages !

Bei flexiblen Wechselkursen werden Angebot und Nachfrage für die eigene Währung täglich über den Preis (Wechselkurs) ausgeglichen. Dies fördert auch den Zahlungsbilanzausgleich. Ist z.B. die Leistungsbilanz wegen hoher Importe defizitär, wird die eigene Währung auf den Devisenmärkten kaum nachgefragt, so dass ihr Preis im Verhältnis zu anderen Währungen sinkt. Dies wiederum fördert die Exporte und behindert die Importe.

Die Wechselkurse bilden sich durch Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten. Langfristig richten sich die Wechselkurse häufig nach den Kaufkraftparitäten der Währungen, d.h. sie pendeln sich so ein, dass man nach dem Umwechseln eines bestimmten Betrages in eine andere Währung im anderen Land etwa genauso viel kaufen kann, wie mit dem ursprünglichen Betrag im eigenen Land.

Bei fixen Wechselkursen ist der Devisenmarkt in Bezug auf die eigene Währung nur bei ausgeglichener Zahlungsbilanz im Gleichgewicht. Dieses Gleichgewicht ist jedoch nicht stabil, da verschiedene Einflüsse (etwa eine unterschiedliche Konjunktursituation im Vergleich zum Ausland) ein ungleichgewichtiges Steigen oder Sinken der Exporte oder Importe oder von Kapitalströmen bewirken können. In diesem Fall muss der fixe Wechselkurs zur Leitwährung durch Interventionen der Notenbank (z.B. Devisenankäufe und Devisenverkäufe) verteidigt werden.

Gelingt diese Verteidigung nicht, kommen über die fixen Wechselkurse (wenn sie aufrechterhalten werden) andere Ausgleichsprozesse in Gang, z.B. bei Inflation im Inland (bei der bei flexiblen Wechselkursen die Währung durch die Marktkräfte abgewertet würde) ein Versiegen der Exporte und damit eine beständige Erosion der eigenen Wirtschaftskraft.

Auf die Dauer können fixe Wechselkurse nur aufrechterhalten werden, wenn die Wirtschaftsbeziehungen zu den Handelspartnern ausgeglichen sind. Dies ist der Fall, wenn die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsentwicklung der Partnerländer etwa gleich ist. Dies gilt auch in einer Währungsunion. Deshalb müssen in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) von den Mitgliedstaaten vor dem Beitritt "Konvergenzkriterien" und nach dem Beitritt "Stabilitätskriterien" erfüllt werden.

Lesen Sie rückblickende Informationen zur Euro-Einführung!

Wechselkurse (= Preise für andere Währungen) können auf verschiedene Weise angegeben werden:

  • Bei Preisnotierung wird angegeben, wie viele Einheiten der Inlandswährung für eine festgelegte Menge von Einheiten (1 Einheit oder 100 Einheiten) der Auslandswährung zu zahlen sind (der höhere Warenkurs oder Briefkurs für den Kauf der Auslandswährung) bzw. wie viele Einheiten der Inlandswährung man für eine festgelegte Menge der Auslandswährung erhält (der niedrigere Geldkurs für den Verkauf der Auslandswährung). Bei Preisnotierung bedeutet ein Steigen des Wechselkurses eine Verteuerung der Auslandswährung, d.h. eine Abwertung der Inlandswährung.

  • Bei Mengennotierung wird angegeben, wie viele Einheiten der Auslandswährung man für eine feststehende Menge von Einheiten der Inlandswährung (z.B. 1 Einheit) erhält (niedrigerer Warenkurs oder Briefkurs für den Kauf der Auslandswährung) bzw. wie viele Einheiten der Auslandswährung man für eine feststehende Menge von Einheiten der Inlandswährung zu zahlen hat (höherer Geldkurs für den Verkauf der Auslandswährung). Bei Mengennotierung bedeutet ein Steigen des Wechselkurses eine Verteuerung der Inlandswährung, d.h. eine Aufwertung der Inlandswährung.

Beim Euro wird die Mengennotierung verwendet: Der Warenkurs oder Briefkurs (für den Kauf einer Auslandswährung) und der Geldkurs (für den Verkauf einer Auslandswährung) werden pro 1 Euro angegeben.

Studieren Sie das aktuelle Valutenkursblatt der Bank Austria Creditanstalt!

Sie finden die aktuellen Valutenkurse auf dieser Website unter "Börsen & Märkte"

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