Enzyklika
LABOREM
EXERCENS
Seine Heiligkeit
Papst
Johannes Paul II.
an die
verehrten Mitbrüder im Bischofsamt
die Priester und
Ordensleute
die Söhne und Töchter der Kirche
und an alle Menschen guten
Willens
über die menschliche Arbeit
zum neunzigsten Jahrestag
der Enzyklika »RERUM NOVARUM«
Inhalt
1. Die
menschliche Arbeit 90 Jahre nach "Rerum novarum"
2. Die Arbeit in der
organischen Entwicklung der sozialen Wirksamkeit und Lehre der Kirche
3. Die Arbeit -
Dreh- und Angelpunkt der sozialen Frage
4. Im Buch
Genesis
5.
Die Arbeit im objektiven Sinn: die Technik
6. Die Arbeit im
subjektiven Sinn: der Mensch als Subjekt der Arbeit
7. Eine Gefahr für die
Wertordnung
8. Die Solidarität der
arbeitenden Menschen
9. Arbeit und personale
Würde
10.
Arbeit und Gemeinschaft in Familie und Nation
III. Der Konflikt zwischen Arbeit und Kapital im gegenwärtigen Abschnitt der Geschichte
11. Dimensionen
dieses Konfliktes
12. Der Vorrang der
Arbeit
13.
Ökonomismus und Materialismus
14. Arbeit und
Eigentum
15. Der personale
Gesichtspunkt
IV. Die Rechte des arbeitenden Menschen
16. Im großen
Zusammenhang der Menschenrechte
17. Mittelbarer und
unmittelbarer Arbeitgeber
18. Die
Beschäftigungsfrage
19. Lohn und besondere
Sozialleistungen
20. Die Bedeutung der
Gewerkschaften
21. Die Würde der
Landarbeit
22. Der behinderte
Mensch und die Arbeit
23. Wanderarbeit
V. Zur Spiritualität der Arbeit
24. Eine
besondere Aufgabe der Kirche
25. Die Arbeit als
Teilnahme am Werk des Schöpfers
26. Christus, ein Mann
der Arbeit
27. Die menschliche
Arbeit im Licht von Christi Kreuz und Auferstehung
Verehrte Mitbrüder im Bischofsamt, liebe Söhne und Töchter!
Durch Arbeit muß sich der Mensch sein tägliches Brot besorgen,1 und nur so
kann er beständig zum Fortschritt von Wissenschaft und Technik sowie zur
kulturellen und moralischen Hebung der Gesellschaft beitragen, in
Lebensgemeinschaft mit seinen Brüdern und Schwestern. Hier geht es um jede
Arbeit, die der Mensch verrichtet, unabhängig von ihrer Art und den Umständen;
gemeint ist jedes menschliche Tun, das man unter der reichen Vielfalt der
Tätigkeiten, deren der Mensch fähig ist und zu denen ihn seine Natur, sein
Menschsein, disponiert, als Arbeit anerkennen kann und muß. Nach Gottes Bild und
Gleichnis2 inmitten des
sichtbaren Universums geschaffen und dorthingestellt, damit er die Erde sich
untertan mache,3 ist der Mensch
daher seit dem Anfang zur Arbeit berufen. Die Arbeit ist eines der
Kennzeichen, die den Menschen von den anderen Geschöpfen unterscheiden,
deren mit der Erhaltung des Lebens verbundene Tätigkeit man nicht als Arbeit
bezeichnen kann; nur der Mensch ist zur Arbeit befähigt, nur er verrichtet sie,
wobei er gleichzeitig seine irdische Existenz mit ihr ausfüllt. Die Arbeit trägt
somit ein besonderes Merkmal des Menschen und der Menschheit, das Merkmal der
Person, die in einer Gemeinschaft von Personen wirkt; dieses Merkmal bestimmt
ihre innere Qualität und macht in gewisser Hinsicht ihr Wesen aus.
1. Die menschliche Arbeit 90 Jahre nach »Rerum
novarum«
Da es am 15. Mai dieses Jahres neunzig Jahre waren, seitdem Leo XIII.,
der große Papst der »Sozialen Frage«, jene entscheidende Enzyklika
veröffentlicht hat, die mit den Worten »Rerum novarum« beginnt, möchte ich das
vorliegende Dokument der menschlichen Arbeit widmen, ja eigentlich dem
Menschen im weitgespannten Rahmen jener Wirklichkeit, die die Welt der
Arbeit darstellt. Wenn - wie ich in der Enzyklika Redemptor hominis
sagte, die ich zu Beginn meines Dienstes auf dem römischen Stuhl Petri
veröffentlicht habe - der Mensch »der erste und grundlegende Weg der Kirche
ist«,4
und das aufgrund des unerforschlichen Geheimnisses der Erlösung in Christus,
dann ist es notwendig, ständig auf diesen Weg zurückzukehren und ihm immer
wieder aufs neue zu folgen unter den verschiedenen Aspekten, in denen er uns den
ganzen Reichtum und zugleich die ganze Mühsal der menschlichen Existenz auf
Erden offenbart.
Die Arbeit ist einer dieser Aspekte, zeitlos und grundlegend, immer aktuell,
immer neue Aufmerksamkeit und entschiedenes Zeugnis fordernd. Da unablässig neue
Fragen und Probleme auftreten, entstehen immer neue Erwartungen,
aber auch Ängste und Bedrohungen, welche mit dieser grundlegenden Dimension
menschlicher Existenz verbunden sind, die Tag für Tag das Leben des Menschen
aufbaut, aus der es die ihm eigene Würde bezieht, die aber gleichzeitig das nie
fehlende Maß menschlicher Mühen, des Leidens und auch der Benachteiligung und
Ungerechtigkeit in sich trägt, welche das gesellschaftliche Leben innerhalb der
einzelnen Nationen und auf internationaler Ebene zutiefst durchdringen. Wenn es
zutrifft, daß sich der Mensch von dem Brot ernährt, das er der Arbeit seiner
Hände verdankt,5 und zwar nicht
nur von jenem Brot, das seinen Leib am Leben hält, sondern auch von dem Brot der
Wissenschaft und des Fortschritts, der Zivilisation und der Kultur, dann trifft
ebenso für alle Zeiten zu, daß er sich von diesem Brot im Schweiße seines
Angesichts6 ernährt, das
heißt nicht nur mit persönlicher Mühe und Anstrengung, sondern auch inmitten
zahlreicher Spannungen, Konflikte und Krisen, die im Zusammenhang mit der
Wirklichkeit der Arbeit das Leben der einzelnen Völker und auch der gesamten
Menschheit erschüttern.
Wir feiern den 90. Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum am Vorabend
neuer Entwicklungen in den Bereichen der Technologie, der Wirtschaft und der
Politik, die nach dem Urteil vieler Fachleute auf die Welt der Arbeit und der
Produktion ebenso starke Auswirkungen haben werden wie die industrielle
Revolution des vorigen Jahrhunderts. Es handelt sich dabei um mehrere Faktoren
von allgemeiner Bedeutung: die generelle Einführung der Automatisierung in
vielen Zweigen der Produktion; die wachsenden Kosten von Energie und Rohstoffen;
das steigende Wissen um die Begrenztheit der Natur und deren untragbare
Verschmutzung; das Eintreten von Völkern in das politische Leben, die
jahrhundertelang unterworfen waren und nun den ihnen gebührenden Platz unter den
Nationen und bei Entscheidungen von internationaler Tragweite fordern. Diese
neuen Bedingungen und Anforderungen werden eine Neuordnung und Revision der
heutigen Wirtschaftsstrukturen und der Verteilung der Arbeit notwendig machen.
Derartige Änderungen können leider für Millionen qualifizierter Arbeiter
zumindest zeitweilig Arbeitslosigkeit bedeuten oder eine Umschulung erforderlich
machen; sie bringen sehr wahrscheinlich für die stärker entwickelten Länder eine
Verringerung oder ein langsameres Wachstum des materiellen Wohlstandes mit sich,
können aber andererseits den Millionen von Menschen, die heute noch in
schmachvollem und unwürdigem Elend leben, Erleichterung und Hoffnung bringen.
Die wissenschaftliche Analyse der eventuellen Auswirkungen solcher Änderungen
auf das menschliche Zusammenleben ist nicht Aufgabe der Kirche. Wohl aber hält
es die Kirche für ihre Aufgabe, immer wieder auf die Würde und die Rechte der
arbeitenden Menschen hinzuweisen und die Situationen anzuprangern, in denen
diese Würde und diese Rechte verletzt werden, und auch ihren Teil dazu
beizutragen, diesen Änderungen eine solche Richtung zu geben, daß dabei ein
echter Fortschritt für den Menschen und die Gesellschaft entsteht.
2. Die Arbeit in der organischen Entwicklung der sozialen
Aktion und Lehre der Kirche
Die Arbeit als Problem des Menschen steht eindeutig im Mittelpunkt jener
»Sozialen Frage«, der in den fast hundert Jahren seit der Veröffentlichung der
genannten Enzyklika die Lehre der Kirche und die vielfältigen Initiativen in
besonderer Weise galten, die mit ihrer apostolischen Sendung im Zusammenhang
stehen. Auf dieses Problem der Arbeit möchte ich die vorliegenden Erwägungen
konzentrieren, und das auf eine Weise, die sich nicht etwa vom Bisherigen
absetzt, sondern organisch an die Tradition dieser Lehre und dieser Initiativen
anknüpft. Gleichzeitig halte ich mich dabei an den Rat des Evangeliums, um aus
seinem Reichtum Altes und Neues hervorzuholen. 7 Die Arbeit ist
sicher etwas »Altes«, so alt wie der Mensch und sein Leben auf der Erde. Die
allgemeine Situation des Menschen in der heutigen Welt, wie sie im Lichte der
verschiedenen geographischen, kulturellen und zivilisatorischen Gesichtspunkte
beurteilt wird, erfordert jedoch die Entdeckung der neuen Bedeutungsgehalte
der menschlichen Arbeit wie auch die Formulierung der neuen Aufgaben,
die auf diesem Gebiet jedem Menschen, der Familie, den einzelnen Nationen,
der ganzen Menschheit und schließlich auch der Kirche gestellt sind.
Im Verlauf der Jahre seit der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum
hat die soziale Frage unablässig die Aufmerksamkeit der Kirche auf sich
gezogen. Das bezeugen die zahlreichen Aussagen des obersten Lehramtes sowohl der
Päpste wie auch des II. Vatikanischen Konzils; das bezeugen die Verlautbarungen
der einzelnen Episkopate; das bezeugt ferner die Tätigkeit der verschiedenen
Zentren für Studien und für konkrete kirchliche Maßnahmen auf internationaler
Ebene wie im Bereich der Ortskirchen. Es wäre schwierig, hier im einzelnen alle
Zeugnisse des lebendigen Einsatzes der Kirche und der Gläubigen auf dem Gebiet
der sozialen Frage aufzuzählen, da diese überaus zahlreich sind. Als eine Frucht
des letzten Konzils wurde die Päpstliche Kommission »Iustitia et Pax«, für
»Gerechtigkeit und Frieden«, zum wichtigsten Koordinierungszentrum auf
diesem Gebiet; ihr entsprechen ähnliche Organe im Rahmen der einzelnen
Bischofskonferenzen. Der Name dieses Gremiums ist sehr bedeutsam. Er bringt zum
Ausdruck, daß die soziale Frage in ihrer gesamten, vielschichtigen Dimension
behandelt werden muß. Der Einsatz für die Gerechtigkeit muß in engster
Verbindung mit dem Einsatz für den Frieden in der heutigen Welt stehen. Sicher
hat die schmerzliche Erfahrung der beiden großen Weltkriege, die in den letzten
90 Jahren viele Länder Europas und zum Teil auch anderer Kontinente erschüttert
haben, für diese doppelte Zielsetzung gesprochen. Für sie spricht - besonders
seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges - die andauernde Gefahr eines Atomkrieges
und die erschreckende Möglichkeit einer Selbstvernichtung, die sich daraus
ergibt.
Wenn wir die Hauptentwicklungslinie der Dokumente des obersten
Lehramtes der Kirche verfolgen, finden wir in ihnen die ausdrückliche
Bestätigung gerade dieses Problemansatzes. Die Schlüsselstellung hinsichtlich
des Weltfriedens nimmt die Enzyklika Pacem in terris Johannes' XXIII.
ein. Schaut man jedoch auf die Entwicklung des Problems der sozialen
Gerechtigkeit, so muß man feststellen, daß sich die Lehrtätigkeit der Kirche in
der Zeit zwischen den Enzykliken Rerum novarum und Quadragesimo anno
von Pius XI. zunächst vor allem auf die gerechte Lösung der sogenannten
Arbeiterfrage im Rahmen der einzelnen Nationen konzentriert, dann aber ihre
Blickrichtung auf die ganze Welt ausweitet. Die unausgeglichene Verteilung von
Reichtum und Elend, der Unterschied zwischen entwickelten und nicht entwickelten
Ländern und Kontinenten fordern eine Angleichung und eine Suche nach Wegen für
die gerechte Entwicklung aller. In diese Richtung geht die Lehre der Enzyklika
Mater et magistra Johannes' XXIII., der Pastoralkonstitution Gaudium
et spes des II. Vatikanischen Konzils und der Enzyklika Populorum
progressio Pauls VI.
Diese Richtung in der Entwicklung der Lehre und des Einsatzes der Kirche in
der sozialen Frage entspricht genau der objektiven Beurteilung der jeweiligen
Sachlage. Rückte man früher in dieser Frage vor allem das Problem der
»Klasse« in den Mittelpunkt, so ist in neuerer Zeit das Problem »der
Welt« in den Vordergrund getreten. Es wird also jetzt nicht nur der Bereich
der Klasse beachtet, sondern der weltweite Bereich der Unausgeglichenheiten und
Ungerechtigkeiten und infolgedessen die breite Dimension der Aufgaben auf dem
Weg zur Gerechtigkeit in der Welt von heute. Die umfassende Analyse der Lage der
heutigen Welt hat noch tiefer und vollständiger die Bedeutung der vorhergehenden
Analysen der sozialen Ungerechtigkeiten gezeigt; und diese Bedeutung muß man
heute all jenen Bemühungen zugrundelegen, deren Ziel der Aufbau der
Gerechtigkeit auf Erden ist, wobei man die ungerechten Strukturen nicht etwa
verbirgt, wohl aber ihre Untersuchung und ihre Überwindung in eine universale
Dimension stellt.
3. Das Problem der Arbeit - Schlüssel der sozialen
Frage
Inmitten all dieser Prozesse - sowohl der Diagnose der objektiven sozialen
Wirklichkeit als auch der Lehre der Kirche im Bereich der vielschichtigen und
vielfältigen sozialen Frage - scheint das Problem der menschlichen Arbeit
natürlich oft auf. Es ist gewissermaßen ein durchgehendes Element des
sozialen Lebens wie auch der kirchlichen Lehre. Deren Interesse für dieses
Problem reicht übrigens weit über die letzten 90 Jahre zurück. Die Soziallehre
der Kirche sieht ja ihre Quelle schon in der Heiligen Schrift selbst, angefangen
vom Buch Genesis und dann besonders in den Evangelien und den Apostelschriften.
Diese Lehre gehört von Anfang an zur Unterweisung der Kirche, zu ihrer
Auffassung vom Menschen und vom sozialen Zusammenleben, und ist im einzelnen ein
Teil der Morallehre vom Menschen als Gemeinschaftswesen, wie sie nach den
Erfordernissen der verschiedenen Epochen erarbeitet worden ist. Dieser Schatz
der Tradition wurde dann von der Unterweisung der Päpste zur »Sozialen Frage«
übernommen und weiterentwickelt, beginnend mit der Enzyklika Rerum novarum.
Im Zusammenhang dieser Frage ist auch das Problem der Arbeit immer wieder
neu und tiefer gesehen worden, wobei es jedoch stets jene grundlegenden
christlichen Wahrheiten beibehalten hat, die wir zeitlos nennen können.
Wenn wir im vorliegenden Dokument wiederum auf dieses Problem zurückkommen -
ohne allerdings vorzuhaben, alle diesbezüglichen Gesichtspunkte zu berühren -,
dann nicht so sehr in der Absicht, die bisherigen Aussagen des kirchlichen
Lehramtes aufzugreifen und zu wiederholen. Vielmehr geht es darum, vielleicht
mehr als bisher herauszustellen, daß die menschliche Arbeit ein Schlüssel
und wohl der wesentliche Schlüssel in der gesamten sozialen Frage ist, wenn
wir sie wirklich vom Standpunkt des Wohls für den Menschen betrachten wollen.
Wenn die Lösung oder vielmehr die allmähliche Lösung der sozialen Frage, die
sich immer neu stellt und immer komplizierter wird, darauf abzielen soll, das
menschliche Leben menschlicher zu machen,8 dann bekommt
gerade dieser Schlüssel, die menschliche Arbeit, eine grundlegende und
entscheidende Bedeutung.
4. Im Buch Genesis
Die Kirche ist überzeugt, daß die Arbeit eine fundamentale Dimension der
Existenz des Menschen auf Erden darstellt. Diese Überzeugung wird ihr auch vom
Blick auf den Erkenntnisschatz der zahlreichen Wissenschaften bestätigt, deren
Objekt der Mensch ist: Anthropologie, Paläontologie, Geschichte, Soziologie,
Psychologie, usw.: alle scheinen diese Tatsache unwiderlegbar zu beweisen. Vor
allem aber schöpft die Kirche diese ihre Überzeugung aus dem geoffenbarten Wort
Gottes, wodurch ihr die Überzeugung des Verstandes zugleich zur
Überzeugung des Glaubens wird. Der Grund dafür ist - und es lohnt sich,
das von allem Anfang an zu beachten -, daß die Kirche an den Menschen glaubt:
nicht nur im Licht der geschichtlichen Erfahrung, nicht nur mit Hilfe der
verschiedenen Methoden wissenschaftlicher Erkenntnis denkt sie an den Menschen
und wendet sich ihm zu, sondern in erster Linie im Licht des geoffenbarten
Wortes des lebendigen Gottes. In ihrem Sprechen vom Menschen sucht sie jene
ewigen Absichten und jene transzendente Bestimmung zum Ausdruck zu
bringen, unter die ihn der lebendige Gott, sein Schöpfer und Erlöser,
gestellt hat.
Die Kirche schöpft bereits aus den ersten Seiten des Buches Genesis
die Überzeugung, daß die Arbeit eine fundamentale Dimension menschlicher
Existenz auf Erden darstellt. Die Untersuchung dieser Texte macht uns bewußt,
daß in ihnen - manchmal in archaischer Ausdrucksweise - die grundlegenden
Wahrheiten über den Menschen bereits ausgesprochen sind, schon hier, beim
Geheimnis seiner Erschaffung. Es sind dies die Wahrheiten, die von Anfang an
über den Menschen entscheiden und die großen Linien seiner Existenz auf Erden
ziehen, sei es im Stand der ursprünglichen Gerechtigkeit, sei es nach dem durch
die Sünde verursachten Bruch des ursprünglichen Bundes zwischen dem Schöpfer und
seiner Schöpfung im Menschen. Wenn dieser, »als Gottes Abbild... als Mann und
Frau«9
geschaffen, die Worte hört: »Seid fruchtbar und vermehrt euch, bevölkert die
Erde und macht sie euch untertan«,10 so beziehen
sich diese Worte zwar nicht direkt und ausdrücklich auf die Arbeit des Menschen,
weisen ihn jedoch zweifellos indirekt schon darauf hin als auf eine Tätigkeit,
die er in der Welt zu verrichten hat. Ja, sie zeigen bereits ihr tiefstes Wesen
auf. Der Mensch ist unter anderem deshalb Abbild Gottes, weil er von seinem
Schöpfer den Auftrag empfangen hat, sich die Erde zu unterwerfen und sie zu
beherrschen. Indem er diesen Auftrag erfüllt, spiegelt der Mensch und jeder
Mensch das Wirken des Weltenschöpfers selber wider.
Die Arbeit - als »transitive« Tätigkeit aufgefaßt, das heißt als ein Wirken,
das vom Menschen als Subjekt ausgeht und auf ein äußeres Objekt gerichtet ist -
setzt eine spezifische Herrschaft des Menschen über die »Erde« voraus und
bestätigt und entwickelt ihrerseits diese Herrschaft. Unter dem hier vom
biblischen Text gebrauchten Ausdruck »Erde« ist natürlich zunächst jener
Bruchteil des sichtbaren Universums zu verstehen, dessen Bewohner der Mensch
ist; in Ausweitung davon kann man jedoch die ganze sichtbare Welt darunter
verstehen, soweit sie sich innerhalb der Sphäre menschlichen Einflusses und
menschlicher Suche nach Befriedigung der eigenen Bedürfnisse befindet. Die Worte
»macht euch die Erde untertan« sind von ungeheurer Tragweite. Sie beziehen sich
auf alle Reichtümer, welche die Erde (und indirekt die sichtbare Welt) in sich
birgt und die durch bewußte Tätigkeit des Menschen entdeckt und in geeigneter
Weise verwendet werden können. So bleiben diese Worte am Anfang der Bibel zu
jeder Zeit aktuell. Sie schließen alle vergangenen Epochen der Zivilisation
und Wirtschaft ebenso ein wie die heutige Wirklichkeit und die zukünftigen
Entwicklungsphasen, die sich vielleicht zu einem gewissen Grad bereits
abzeichnen, großenteils jedoch dem Menschen noch fast unbekannt und verborgen
sind.
Wenn man gelegentlich von Zeiten der »Beschleunigung« im wirtschaftlichen
Leben und in der Zivilisation der ganzen Menschheit oder einzelner Nationen
spricht und diese »Beschleunigungen« mit dem Fortschritt der Wissenschaft und
Technik und besonders mit den für das gesellschaftliche und wirtschaftliche
Leben entscheidenden Entdeckungen in Zusammenhang bringt, so kann man
gleichzeitig sagen, daß keine dieser »Beschleunigungen« über den wesentlichen
Gehalt dessen hinausgeht, was jener uralte Bibeltext aussagt. Während der Mensch
durch seine Arbeit immer mehr zum Herrn der Erde wird und wiederum durch die
Arbeit seine Herrschaft über die sichtbare Welt festigt, bleibt er in jedem Fall
und in jeder Phase dieses Prozesses auf der Linie jener ursprünglichen Weisung
des Schöpfers, welche notwendig und unlösbar an die Tatsache gebunden ist, daß
der Mensch als Mann und Frau »nach dem Abbild Gottes« geschaffen ist. Dieser
Prozeß ist zugleich universal: er umfaßt alle Menschen, jede Generation,
jede Phase der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, und er ist
gleichzeitig ein Prozeß, der sich in jedem Menschen abspielt, in jedem
mit Einsicht begabten menschlichen Wesen. Er umfaßt zugleich alle und jeden
einzelnen; alle und jeder einzelne nehmen in entsprechendem Maß und auf
unzählige Weisen an diesem gigantischen Prozeß teil, der im »Untertan-machen der
Erde« durch die Arbeit besteht.
5. Die Arbeit im objektiven Sinn: Die Technik
Diese Universalität und zugleich diese Vielfalt im Prozeß des
»Untertan-machens der Erde« werfen Licht auf die menschliche Arbeit; denn die
Herrschaft des Menschen über die Erde vollzieht sich durch die Arbeit und in der
Arbeit. So wird der Sinn der objektiv verstandenen Arbeit deutlich, wie er in
den verschiedenen Epochen der Kultur und Zivilisation zum Ausdruck kommt. Der
Mensch beherrscht die Erde schon dadurch, daß er Tiere zähmt und züchtet und aus
ihnen die nötige Nahrung und Kleidung für sich gewinnt, und dadurch, daß er aus
Erde und Meer verschiedene Naturschätze entnehmen kann. Viel weitgehender jedoch
macht sich der Mensch die Erde »untertan«, wenn er sie zu bebauen beginnt und
dann ihre Produkte seinen Bedürfnissen entsprechend verarbeitet. Die
Landwirtschaft stellt somit einen vorrangigen Zweig der wirtschaftlichen
Tätigkeit und - durch die menschliche Arbeit - einen unentbehrlichen
Produktionsfaktor dar. Die Industrie wiederum wird immer in der Verbindung der
Schätze der Erde - sowohl der vorgegebenen lebenden Naturprodukte als auch der
Produkte der Landwirtschaft sowie der mineralischen und chemischen Bodenschätze
- mit der Arbeit des Menschen, der körperlichen wie der geistigen, bestehen. Das
gilt in gewissem Sinn auch für den Bereich der sogenannten
Dienstleistungsindustrie sowie der reinen und angewandten Forschung.
In Industrie und Landwirtschaft ist die Arbeit des Menschen heute in vielen
Fällen keine überwiegend körperliche mehr, da die Mühe der Hände und Muskeln von
Maschinen und Mechanismen unterstützt wird, deren Vervollkommnung
unaufhörlich fortschreitet. Nicht nur in der Industrie, sondern auch in der
Landwirtschaft sind wir Zeugen von Umwandlungen, die durch die stufenweise und
ununterbrochene Entwicklung von Wissenschaft und Technik ermöglicht wurden. Dies
alles ist, historisch gesehen, eine Ursache großer Umwälzungen der Zivilisation
geworden, vom Beginn des »Industriezeitalters« zu den jeweils folgenden, durch
neue Techniken bedingten Entwicklungsphasen wie der Phase der Elektronik oder
der Mikroprozessoren in den letzten Jahren.
Wenn auch der Eindruck entstehen könnte, daß im industriellen Prozeß die
Maschine »arbeitet«, während der Mensch sie nur bedient, indem er auf
verschiedene Weise ihr Funktionieren ermöglicht und unterstützt, so trifft doch
zu, daß die industrielle Entwicklung gerade dadurch Anlaß gibt, das Problem der
menschlichen Arbeit in neuer Weise wieder zu stellen. Sowohl die erste
Industrialisierung, welche die sogenannte Arbeiterfrage geschaffen hat, als auch
die darauf folgenden industriellen und nachindustriellen Umwandlungen zeigen
deutlich, daß auch im Zeitalter der immer stärker mechanisierten »Arbeit« der
Mensch das eigentliche Subjekt der Arbeit bleibt.
Die Entwicklung der Industrie und der verschiedenen mit ihr in Verbindung
stehenden Sektoren bis zu den modernsten Technologien der Elektronik
insbesondere auf den Gebieten der Miniaturisierung, der Informatik, der
Telematik und anderen zeigt an, welche ungeheure Bedeutung in der Wechselwirkung
zwischen Subjekt und Objekt der Arbeit (im weitesten Sinne dieses Wortes) gerade
jener Verbündeten der menschlichen Arbeit zukommt, die der menschliche Geist
erzeugt hat, nämlich der Technik. Sie ist - hier nicht als Arbeitsfähigkeit oder
-fertigkeit, sondern als die Gesamtheit der Instrumente verstanden, deren
sich der Mensch bei seiner Arbeit bedient - zweifellos eine Verbündete des
Menschen. Sie erleichtert ihm die Arbeit, vervollkommnet, beschleunigt und
vervielfältigt sie. Sie begünstigt die quantitative Mehrung der Arbeitsprodukte
und bei vielen auch die Verbesserung ihrer Qualität. Doch ist es auch eine
Tatsache, daß sich die Technik in manchen Fällen aus einer Verbündeten fast in
eine Gegnerin des Menschen verwandeln kann, wie etwa dann, wenn die
Mechanisierung der Arbeit den Menschen verdrängt und ihn jeder persönlichen
Befriedigung und des Ansporns zu Kreativität und Verantwortung beraubt, wenn sie
viele Arbeitnehmer um ihre Beschäftigung bringt oder durch die Verherrlichung
der Maschine den Menschen zu deren Sklaven macht.
Wenn die Bibelworte »macht euch die Erde untertan«, die seit dem Anfang an
die Menschen gerichtet sind, von der gesamten modernen industriellen und
nachindustriellen Zeit her verstanden werden, schließen sie zweifellos auch
eine Beziehung zur Technik ein, zu jener Welt der Mechanismen und
Maschinen, die eine Frucht der Verstandesarbeit des Menschen und eine
geschichtliche Bestätigung seiner Herrschaft über die Natur sind.
Die jüngste Epoche der Menschheitsgeschichte zeigt vor allem bei einigen
Völkern einen berechtigten Triumph der Technik als eines Grundfaktors für
wirtschaftlichen Fortschritt; gleichzeitig jedoch hat dieser Triumph zentrale
Fragen aufgeworfen und wirft sie immer noch auf: Fragen über die menschliche
Arbeit im Verhältnis zu ihrem Subjekt, das eben der Mensch ist. Diese Fragen
sind mit schwerwiegenden Inhalten und Spannungen von ethischem und
ethisch-sozialem Charakter beladen. Sie stellen daher eine ständige
Herausforderung für vielerlei Institutionen dar, für Staaten und Regierungen,
für internationale Systeme und Organisationen; sie sind eine Herausforderung
auch für die Kirche.
6. Die Arbeit im subjektiven Sinn: Der Mensch als Subjekt
der Arbeit
Wollen wir unsere Darlegung zur Arbeit nach den Worten der Bibel fortsetzen,
nach denen sich der Mensch die Erde untertan machen soll, so müssen wir nun
unsere Aufmerksamkeit auf die Arbeit im subjektiven Sinne richten, und
zwar viel eingehender, als wir es zum objektiven Sinn der Arbeit getan haben, wo
wir jene weitgespannte Problematik nur eben berührten, die den Wissenschaftlern
der verschiedenen Gebiete und auch, ihrer Spezialisierung entsprechend, den
arbeitenden Menschen selbst vollkommen und in Einzelheiten bekannt ist. Wenn die
Worte des Buches Genesis, auf die wir uns bei dieser Untersuchung beziehen, von
der Arbeit im objektiven Sinne nur indirekt sprechen, so sprechen sie vom
Subjekt der Arbeit zwar ebenfalls nur indirekt; was sie aber dazu sagen, ist
sehr aufschlußreich und voll tiefer Bedeutung.
Der Mensch soll sich die Erde untertan machen, soll sie beherrschen, da er
als »Abbild Gottes« eine Person ist, das heißt ein subjekthaftes Wesen, das
imstande ist, auf geordnete und rationale Weise zu handeln, fähig, über sich zu
entscheiden, und auf Selbstverwirklichung ausgerichtet. Als Person ist der
Mensch daher Subjekt der Arbeit. Als Person arbeitet er und vollzieht die
verschiedenen Handlungen, die zum Arbeitsprozeß gehören; unabhängig von ihrem
objektiven Inhalt müssen diese alle der Verwirklichung seines Menschseins
dienen, der Erfüllung seiner Berufung zum Personsein, die ihm eben aufgrund
seines Menschseins eigen ist. Die wichtigsten Wahrheiten zu diesem Thema hat in
unserer Zeit das II. Vatikanische Konzil in der Konstitution Gaudium et spes,
insbesondere im Kapitel I über die Berufung des Menschen, unterstrichen.
So bezieht sich also die »Herrschaft«, von welcher unser Bibeltext spricht,
nicht nur auf die objektive Dimension der Arbeit, sondern führt uns gleichzeitig
zum Begreifen ihrer subjektiven Dimension. Die Arbeit als Prozeß, durch den sich
der Mensch und die Menschheit die Erde untertan machen, wird jener grundlegenden
Auffassung der Bibel nur dann gerecht, wenn in diesem ganzen Prozeß sich der
Mensch zugleich immer als der erweist und bestätigt, der »herrscht«.
Dieses Herrschen bezieht sich in gewisser Hinsicht sogar mehr auf die
subjektive als auf die objektive Dimension: gerade jene Dimension bedingt ja die
ethische Substanz der Arbeit. Denn es steht außer Zweifel, daß die
menschliche Arbeit ihren ethischen Wert hat, der unmittelbar und direkt mit der
Tatsache verbunden ist, daß der, welcher sie ausführt, Person ist, ein mit
Bewußtsein und Freiheit ausgestattetes Subjekt, das heißt ein Subjekt, das über
sich entscheidet.
Diese Wahrheit, die in gewissem Sinne den fundamentalen und bleibenden Kern
der christlichen Lehre über die menschliche Arbeit darstellt, war und ist für
das Erfassen wichtiger sozialer Probleme epochalen Ausmaßes von grundlegender
Bedeutung.
Die Antike teilte die Menschen nach eigenem, typischem Maßstab nach
der Art der Arbeit ein, die sie verrichteten. Die Arbeit, die vom Arbeitenden
den Einsatz seiner körperlichen Kräfte erforderte, die Arbeit der Muskeln und
der Hände, wurde für freie Menschen als unwürdig betrachtet; zu ihrer
Verrichtung wurden deshalb die Sklaven bestimmt. Das Christentum bewirkte in
Ausweitung einiger schon im Alten Testament enthaltener Gedanken eine
grundlegende Umwälzung solcher Anschauungen, wobei es von der Botschaft des
Evangeliums in ihrer Gesamtheit und vor allem von der Tatsache ausging, daß
derjenige, der Gott war, uns jedoch in allem gleich geworden ist,11 den größten
Teil seiner irdischen Lebensjahre der körperlichen Arbeit in der Werkstatt eines
Zimmermanns gewidmet hat. Dieser Umstand ist als solcher das beredteste
»Evangelium der Arbeit«, aus dem hervorgeht, daß die Grundlage zur Bewertung
menschlicher Arbeit nicht in erster Linie die Art der geleisteten Arbeit ist,
sondern die Tatsache, daß der, der sie verrichtet, Person ist. Die Würde der
Arbeit wurzelt zutiefst nicht in ihrer objektiven, sondern in ihrer subjektiven
Dimension.
Bei einer solchen Sicht verschwindet geradezu die Grundlage der in der Antike
gemachten Einteilung der Menschen in verschiedene Gruppen nach der Art der von
ihnen verrichteten Arbeit. Damit soll nicht gesagt sein, daß die menschliche
Arbeit, objektiv verstanden, nicht irgendwie bewertet und qualifiziert werden
könne oder dürfe, sondern lediglich, daß die erste Grundlage für den Wert der
Arbeit der Mensch selbst ist, ihr Subjekt. Hiermit verbindet sich sogleich
eine sehr wichtige Schlußfolgerung ethischer Natur: So wahr es auch ist, daß der
Mensch zur Arbeit bestimmt und berufen ist, so ist doch in erster Linie die
Arbeit für den Menschen da und nicht der Mensch für die Arbeit. Mit dieser
Schlußfolgerung kommt man logisch zur Anerkennung des Vorranges der subjektiven
Bedeutung der Arbeit vor der objektiven. Aufgrund dieser Auffassung und
vorausgesetzt, daß verschiedene von Menschen verrichtete Arbeiten einen größeren
oder geringeren objektiven Wert haben können, geht es uns vor allem darum,
deutlich zu machen, daß der Maßstab für jede dieser Arbeiten in erster
Linie die Würde ihres Subjekts ist, also der Person, des Menschen, der
sie verrichtet. Noch einmal: Unabhängig von der Arbeit, die jeder Mensch
verrichtet, und vorausgesetzt, daß diese einen Zweck seines Handelns darstellt -
der ihn oft stark engagiert -, ist festzuhalten, daß dieser Zweck für sich
allein keine entscheidende Bedeutung besitzt. Zweck der Arbeit, jeder vom
Menschen verrichteten Arbeit - gelte sie auch in der allgemeinen Wertschätzung
als die niedrigste Dienstleistung, als völlig monotone, ja als geächtete Arbeit
-, bleibt letztlich immer der Mensch selbst.
7. Eine Bedrohung der rechten Wertordnung
Gerade diese fundamentalen Feststellungen über die Arbeit kristallisierten
sich zu allen Zeiten aus dem Reichtum der christlichen Wahrheit, insbesondere
aus der Botschaft des »Evangeliums der Arbeit«, und haben die Grundlage für eine
neue Art des Denkens, Bewertens und Handelns unter den Menschen geschaffen. In
der Gegenwart, schon seit Beginn des Industriezeitalters, mußte sich die
christliche Wahrheit über die Arbeit verschiedenen materialistischen und
ökonomistischen Strömungen entgegenstellen.
Manche Anhänger solcher Ideen betrachteten und behandelten die Arbeit als
eine Art »Ware«, die der Arbeitnehmer, vor allem der Industriearbeiter, dem
Arbeitgeber verkauft, der gleichzeitig der Besitzer des Kapitals ist, das heißt
der gesamten Arbeitsgeräte und der Mittel, welche die Produktion ermöglichen.
Diese Auffassung von Arbeit war wohl besonders in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts verbreitet. In der Folgezeit sind ausdrückliche Formulierungen
dieser Art fast gänzlich verschwunden und haben einer humaneren Sicht und
Wertung der Arbeit Platz gemacht. Die Wechselbeziehung zwischen dem arbeitenden
Menschen und dem Gesamt der Arbeitsgeräte und Produktionsmittel ließ
verschiedene Formen des Kapitalismus und, in Parallele dazu, des Kollektivismus
entstehen; hinzu kamen weitere sozio-ökonomische Elemente als Ergebnis
neuartiger konkreter Umstände oder durch das Wirken der Arbeitnehmerverbände und
der öffentlichen Hand sowie das Auftreten großer übernationaler Unternehmen.
Allerdings bleibt die Gefahr bestehen, die Arbeit wie eine Art von »Ware sui
generis« zu behandeln oder wie eine anonyme, für die Produktion erforderliche
»Kraft« (man spricht geradezu von »Arbeits-Kraft«), besonders dann, wenn die
gesamte Sicht der wirtschaftlichen Problematik von den Voraussetzungen des
materialistischen Ökonomismus geprägt ist.
Eine ständige Gelegenheit und in gewisser Hinsicht sogar ein Anreiz für diese
Weise, zu denken und zu werten, liegt im beschleunigten Entwicklungsprozeß einer
einseitig materialistischen Zivilisation, in der man in erster Linie der
objektiven Dimension der Arbeit Bedeutung beimißt, während die subjektive
Dimension - alles, was in direkter oder indirekter Beziehung zum Subjekt der
Arbeit steht - im Hintergrund bleibt. In allen solchen Fällen, in jeder sozialen
Situation dieser Art geschieht eine Verwirrung oder sogar Umkehrung der Ordnung,
wie sie von Anfang an mit den Worten des Buches Genesis festgelegt ist: der
Mensch wird als bloßes Werkzeug behandelt,12 während er -
um seiner selbst willen, unabhängig von der Arbeit, die er tut - als deren
verursachendes Subjekt, als deren wahrer Gestalter und Schöpfer behandelt werden
sollte. Gerade diese Umkehrung der Ordnung, ganz abgesehen vom Programm und vom
Namen, unter dem dieses sich verwirklicht, würde in dem weiter unten
ausführlicher erläuterten Sinne die Bezeichnung »Kapitalismus« verdienen. Der
Kapitalismus hat bekanntlich als System, als wirtschaftlich-soziales System,
seinen genauen, geschichtlich gewachsenen Inhalt aus der Gegenüberstellung zum
»Sozialismus« und »Kommunismus«. Doch im Licht der Analyse der grundlegenden
Wirklichkeit im gesamten wirtschaftlichen Prozeß und vor allem in der Struktur
der Produktion - eben der Arbeit - ist es angebracht zuzugeben, daß der Irrtum
des primitiven Kapitalismus sich überall dort wiederholen kann, wo der Mensch in
irgendeiner Weise dem Gesamt der materiellen Produktionsmittel gleichgeschaltet
und so wie ein Instrument behandelt wird und nicht entsprechend der wahren Würde
seiner Arbeit, das heißt als ihr Subjekt und Urheber, und ebendadurch als wahres
Ziel des ganzen Produktionsprozesses.
So versteht man, wie eine Analyse der menschlichen Arbeit im Licht jener
Worte, welche die »Herrschaft« des Menschen über die Erde betreffen, bis in die
Mitte der ethisch-sozialen Problematik vordringen sollte. Diese Sicht müßte
auch eine zentrale Stellung im ganzen Bereich der Sozial- und
Wirtschaftspolitik finden, sei es auf der Ebene der einzelnen Länder, sei es
auf der größeren Ebene der internationalen und interkontinentalen Beziehungen,
besonders hinsichtlich der Spannungen, die sich in der Welt nicht nur längs der
Ost-West-, sondern auch längs der Nord-Süd-Achse abzeichnen. Entschlossene
Aufmerksamkeit schenkten Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Mater et
magistra und Papst Paul VI. in der Enzyklika Populorum progressio
diesen Dimensionen der heutigen ethisch-sozialen Problematik.
8. Die Solidarität der arbeitenden Menschen
Wenn man von der menschlichen Arbeit in der fundamentalen Dimension ihres
Subjekts spricht, also vom personalen Menschen, der diese Arbeit ausführt, so
muß man unter diesem Gesichtspunkt auch eine wenigstens summarische Wertung der
Entwicklungen vornehmen, die sich in den 90 Jahren seit der Enzyklika Rerum
novarum in bezug auf den subjektiven Aspekt der Arbeit vollzogen haben. Denn
obwohl das Subjekt der Arbeit immer das gleiche ist, nämlich der Mensch, so kann
man doch im objektiven Bereich eine beachtliche Vielfalt sehen. Wenn man auch
sagen kann, daß die Arbeit aufgrund ihres Subjektes nur eine
(einzig und jeweils unwiederholbar) ist, muß man im Hinblick auf ihre
objektive Ausrichtung doch feststellen, daß es viele Arbeiten gibt:
lauter verschiedene Arbeiten. Die Entwicklung der menschlichen Zivilisation
führt auf diesem Gebiet zu ständiger Bereicherung. Gleichzeitig jedoch kann man
nicht übersehen, daß im Verlauf dieser Entwicklung nicht nur neue Formen von
Arbeit auftauchen, sondern andere auch verschwinden. Mag man darin auch im
großen und ganzen eine normale Erscheinung sehen, so muß man dennoch darauf
achten, ob und in welchem Maß sich dabei nicht auch gewisse Auswüchse
einschleichen, die in ethisch-sozialer Hinsicht gefährlich sein können.
Gerade infolge eines solchen Auswuchses von großer Tragweite entstand
im vergangenen Jahrhundert die sogenannte Arbeiterfrage, manchmal auch als
Problem des Proletariats bezeichnet. Diese Frage und die mit ihr verbundenen
Probleme haben eine berechtigte soziale Reaktion hervorgerufen und unter den
arbeitenden Menschen, in erster Linie unter den Industriearbeitern, geradezu
einen Sturm der Solidarität ausgelöst. Der Aufruf zu Solidarität und gemeinsamem
Handeln, der an die Arbeiter - vor allem an jene in eintöniger, nur in
Teilvorgängen bestehender, abstumpfender Arbeit industrieller Großbetriebe, wo
die Maschine immer mehr den Menschen beherrscht - ergangen ist, war vom
Standpunkt der Sozialethik wertvoll und ausdrucksstark. Es war die Reaktion
gegen die Erniedrigung des Menschen als des Subjekts der Arbeit und gegen
die damit verbundene unerhörte Ausbeutung auf dem Gebiet der Löhne, der
Arbeitsbedingungen und der Vorsorge für die Person des Arbeiters. Diese Reaktion
hat die Arbeiterwelt zu einer durch große Solidarität gekennzeichneten
Gemeinschaft zusammengeschlossen.
Im Einklang mit der Enzyklika Rerum novarum und vielen darauffolgenden
Dokumenten des kirchlichen Lehramtes muß man offen anerkennen, daß die Reaktion
gegen das ungerechte und schädliche System, das auf dem arbeitenden Menschen in
jener Zeit rascher Industrialisierung lastete und das um Rache zum Himmel
schrie,13
sozialmoralisch gerechtfertigt war. Diese Zustände waren durch das
sozio-politische System des Liberalismus begünstigt, das ja nach seinen
ökonomistischen Grundsätzen die wirtschaftliche Initiative ausschließlich der
Kapitaleigentümer stärkte und sicherte, sich jedoch nicht genügend um die Rechte
des arbeitenden Menschen kümmerte, entsprechend der These, die menschliche
Arbeit sei lediglich ein Produktionsmittel, das Kapital hingegen sei die
Grundlage, der Maßstab und der Zweck der Produktion.
Seitdem hat die Solidarität unter den arbeitenden Menschen, verbunden mit
einem klareren und einsatzbereiteren Bewußtsein der Gegenseite hinsichtlich der
Rechte der Arbeiter, in vielen Fällen tiefgreifende Änderungen bewirkt.
Verschiedene neue Systeme sind erdacht worden. Verschiedene Formen von
Neo-Kapitalismus und Kollektivismus haben sich entwickelt. Nicht selten können
die Arbeiter an der Leitung und an der Produktivitätskontrolle der Unternehmen
teilnehmen und machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Mit der Hilfe
entsprechender Verbände nehmen sie auf die Arbeits- und Lohnbedingungen sowie
auf die Sozialgesetzgebung Einfluß. Gleichzeitig jedoch ließen verschiedene
ideologische Systeme oder Machtgruppierungen sowie auch neue Beziehungen auf den
einzelnen Ebenen menschlichen Zusammenlebens offene Ungerechtigkeiten
weiterbestehen oder haben neue geschaffen. Auf Weltebene hat die Entwicklung
von Zivilisation und Kommunikation eine vollständigere Beurteilung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen des Menschen auf der ganzen Erde möglich gemacht, aber
auch neue Weisen von Ungerechtigkeit ans Licht gebracht und zwar weit größeren
Ausmaßes als jene, die im vorigen Jahrhundert den Zusammenschluß der arbeitenden
Menschen durch eine besondere Solidarität in der Welt der Arbeit angeregt
hatten. Das gilt für die Länder, die bereits einen gewissen Prozeß industrieller
Revolution hinter sich haben, wie auch für jene, wo die vorherrschende Arbeit
weiterhin in der Bebauung der Erde oder ähnlichen Tätigkeiten besteht.
Bewegungen der Solidarität auf dem Gebiet der menschlichen Arbeit - einer
Solidarität, die sich nie dem Dialog und der Zusammenarbeit mit der anderen
Seite verschließen darf - können auch im Hinblick auf die Lage von sozialen
Gruppen erforderlich sein, welche zunächst in diesen Bewegungen nicht vertreten
waren, jedoch unter den sich wandelnden Gesellschaftssystemen und
Lebensbedingungen eine tatsächliche »Proletarisierung« erfahren oder sich
sogar schon in der Situation eines »Proletariates« befinden, die vielleicht noch
nicht mit diesem Namen bezeichnet wird, ihn jedoch von der Sache her bereits
verdient. In dieser Lage können sich manche Kategorien oder Gruppen der
arbeitsabhängigen »Intelligenz« befinden, besonders dann, wenn zugleich mit
einem immer breiteren Zugang zur Bildung und bei anwachsender Zahl von Personen
mit abgeschlossenem Studium die Nachfrage nach ihrer Arbeit abnimmt. Diese
Arbeitslosigkeit der Intellektuellen ergibt sich oder steigert sich
sogar, wenn die offenstehenden Bildungswege nicht auf die von echten
Erfordernissen der Gesellschaft verlangten Leistungen oder Dienste ausgerichtet
sind oder wenn eine Arbeit, die eine wenigstens berufsbezogene Bildung
voraussetzt, weniger gefragt oder schlechter bezahlt ist als manche manuelle
Arbeit. Selbstverständlich stellt Bildung als solche immer einen Wert und eine
wichtige Bereicherung der menschlichen Persönlichkeit dar; doch bleiben
unabhängig von dieser Tatsache manche Prozesse der »Proletarisierung« hierbei
möglich.
Man muß sich daher weiterhin die Frage nach dem Subjekt der Arbeit und
nach seinen Lebensbedingungen stellen. Will man die soziale Gerechtigkeit in den
verschiedenen Teilen der Welt, in den verschiedenen Ländern und in den
Beziehungen zwischen ihnen verwirklichen, bedarf es immer neuer Bewegungen
von Solidarität der Arbeitenden und mit den Arbeitenden. Diese
Solidarität muß immer dort zur Stelle sein, wo es die soziale Herabwürdigung des
Subjekts der Arbeit, die Ausbeutung der Arbeitnehmer und die wachsenden Zonen
von Elend und sogar Hunger erfordern. Die Kirche setzt sich in diesem Anliegen
kraftvoll ein, weil sie es als ihre Sendung und ihren Dienst, als Prüfstein
ihrer Treue zu Christus betrachtet, um so wirklich die »Kirche der Armen« zu
sein. Die »Armen« treten in verschiedenem Gewande auf, an verschiedenen
Orten und zu verschiedenen Zeiten; sie treten vielfach auf als Ergebnis einer
Verletzung der Würde der menschlichen Arbeit: sei es, daß die
Arbeitsmöglichkeiten beschränkt sind - also wegen der Plage der Arbeitslosigkeit
-, sei es, daß die Arbeit und die Rechte, die sich aus ihr ergeben, vor allem
das Recht auf angemessene Entlohnung und auf die Sicherheit der Person des
Arbeitnehmers und seiner Familie, entleert werden.
9. Arbeit und personale Würde
Wenn wir bei dieser Sicht des Menschen als Subjekt der Arbeit noch etwas
verweilen, ist es angebracht, zumindest in großen Zügen einige Aspekte zu
berühren, welche die Würde der menschlichen Arbeit näher erläutern,
insofern sie eine vollständigere Kennzeichnung ihres spezifischen
moralischen Wertes gestatten. Dabei muß man sich ständig die in der Bibel
ausgesprochene Berufung vor Augen halten, die »Erde untertan zu machen«,14 in welcher
der Wille des Schöpfers zum Ausdruck kommt, daß die Arbeit es dem Menschen
ermögliche, die ihm in der sichtbaren Welt zukommende »Herrschaft« zu
verwirklichen.
Diese grundlegende Urabsicht Gottes für den Menschen, den er als sein Abbild
schuf, ihm ähnlich,15 wurde nicht
einmal in dem Augenblick abgeändert oder ausgelöscht, da der Mensch nach dem
Bruch des ersten Bundes mit Gott die Worte vernahm: »Im Schweiße deines
Angesichts sollst du dein Brot essen«.16 Diese Worte
beziehen sich auf die manchmal drückende Mühe, welche seither die
menschliche Arbeit begleitet, ändern jedoch nichts an der Tatsache, daß die
Arbeit der Weg ist, auf dem der Mensch die ihm eigene »Herrschaft« über
die sichtbare Welt verwirklicht, indem er sich die Erde »untertan macht«.
Diese Mühe ist eine allgemein bekannte, weil allgemein erfahrene Realität. Das
wissen die Menschen mit körperlicher Arbeit, deren Tätigkeit manchmal unter
äußerst schweren Bedingungen zu verrichten ist. Das wissen nicht nur die in der
Landwirtschaft Tätigen, deren langes Tagewerk dem Bebauen der Erde gilt, die
ihnen manchmal »Dornen und Disteln«17 trägt,
sondern auch die Arbeiter in den Bergwerken und Steinbrüchen, die Arbeiter der
Metallindustrie an ihren Hochöfen, die oft an Leben und Gesundheit gefährdeten
Bauarbeiter. Das wissen auch die Menschen in der Werkstatt intellektueller
Arbeit; das wissen die Wissenschaftler und die Menschen, auf denen die schwere
Verantwortung für sozial weitreichende Entscheidungen lastet. Das wissen die
Ärzte und die Krankenpfleger, die Tag und Nacht bei ihren Kranken wachen. Das
wissen die Frauen, die manchmal ohne gebührende Anerkennung seitens der
Gesellschaft, ja sogar der Angehörigen, tagtäglich die Mühe und die
Verantwortung des Haushalts und der Kindererziehung tragen. Das wissen alle
arbeitenden Menschen, und da zu arbeiten die Berufung aller ist, wissen es
alle Menschen.
Dennoch ist die Arbeit mit all dieser Mühe - und in gewissem Sinne vielleicht
gerade aufgrund dieser Mühe - ein Gut für den Menschen. Wenn dieses Gut das
Zeichen eines »bonum arduum« - um mit dem heiligen Thomas von Aquin18 zu sprechen
-, eines »schwierigen Gutes«, an sich trägt, so bleibt die Arbeit als solche
doch ein Gut für den Menschen, und zwar nicht nur ein »nützliches« oder ein
»angenehmes«, sondern ein »würdiges«, das heißt der Würde des Menschen
entsprechendes Gut, ein Gut, das diese Würde zum Ausdruck bringt und sie
vermehrt. Wenn man die ethische Bedeutung der Arbeit genauer bestimmen will, muß
man in erster Linie diese Wahrheit vor Augen haben. Die Arbeit ist ein Gut für
den Menschen - für sein Menschsein -, weil er durch die Arbeit nicht nur die
Natur umwandelt und seinen Bedürfnissen anpaßt, sondern auch sich selbst
als Mensch verwirklicht, ja gewissermaßen »mehr Mensch wird«.
Ohne diese Überlegung kann man die Bedeutung der Tugend des Fleißes nicht
verstehen, genauer: man kann nicht verstehen, wieso der Fleiß eine Tugend sein
soll; ist doch die Tugend als moralische Haltung das, wodurch der Mensch als
Mensch gut wird.19 Dieser
positive Zusammenhang ändert aber nichts an unserer berechtigten Sorge, der
Mensch könnte in der Arbeit, durch welche die Materie veredelt wird, an
sich selbst eine Herabsetzung seiner Würde erleiden.20 Es ist ja
bekannt, daß die Arbeit verschiedentlich gegen den Menschen verwendet
werden kann; daß man ihn mit dem System der Zwangsarbeit in Konzentrationslagern
bestrafen kann; daß man die Arbeit zu einem Mittel der Unterdrückung des
Menschen machen kann; daß man schließlich in verschiedener Weise die menschliche
Arbeit - das heißt den arbeitenden Menschen! - ausbeuten kann. All dies spricht
für die moralische Verpflichtung, den Fleiß als Tugend mit einer sozialen
Ordnung zu verbinden, die es dem Menschen erlaubt, in der Arbeit »mehr
Mensch zu werden«, statt sich ihretwegen zu erniedrigen und nicht nur seine
Körperkräfte zu verbrauchen (was ja wenigstens zu einem gewissen Grad
unvermeidlich ist), sondern sogar seine ureigene Würde und Personalität verletzt
zu sehen.
10. Arbeit und Gemeinschaft: in Familie und Nation
Nachdem so die personale Dimension der menschlichen Arbeit bekräftigt ist,
müssen wir nun zu einem zweiten Bereich von Werten übergehen, der mit der
Arbeit notwendigerweise verbunden ist. Die Arbeit bildet eine Grundlage für den
Aufbau des Familienlebens, welches ein Recht und eine Berufung des
Menschen ist. Diese beiden Wertbereiche - der eine mit der Arbeit verbunden, der
andere aus dem Familiencharakter des menschlichen Lebens folgend - müssen auf
rechte Art miteinander verbunden sein, auf rechte Weise einander durchdringen.
Die Arbeit ist in gewisser Hinsicht Vorbedingung für die Gründung einer Familie,
da diese für ihren Unterhalt Mittel braucht, die sich der Mensch normalerweise
durch die Arbeit erwirbt. Arbeit und Fleiß prägen auch den gesamten
Erziehungsprozeß in der Familie, eben deshalb, weil jeder unter anderem
durch die Arbeit »Mensch wird« und dieses Mensch-werden gerade das Hauptziel des
ganzen Erziehungsprozesses ist. Augenscheinlich sind hier in gewissem Sinne zwei
Aspekte der Arbeit miteinander im Spiel: der eine, welcher der Familie den
Lebensunterhalt ermöglicht, und der andere, durch den sich die Ziele der Familie
verwirklichen, vor allem die Erziehung. Diese beiden Aspekte der Arbeit sind
jedoch miteinander verbunden und ergänzen einander in verschiedenen Punkten.
Insgesamt muß man daran erinnern und feststellen, daß die Familie einen der
wichtigsten Bezugspunkte für den rechten Aufbau einer sozial-ethischen Ordnung
der menschlichen Arbeit bildet. Die Lehre der Kirche hat diesem Problem immer
besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und auch wir werden in diesem Dokument noch
darauf zurückkommen müssen. Ist doch die Familie eine durch die Arbeit
ermöglichte Gemeinschaft und die erste, häusliche Schule der Arbeit
für jeden Menschen.
Der dritte Bereich von Werten, der in unserer gegenwärtigen
Perspektive - vom Subjekt der Arbeit her - sichtbar wird, betrifft jene
umfassende Gemeinschaft, welcher der Mensch aufgrund besonderer
kultureller und historischer Bindungen angehört. Die Volksgemeinschaft ist -
auch wenn sie noch nicht die ausgereifte Form einer Nation angenommen hat -
nicht nur die große, wenn auch indirekte »Erzieherin« jedes Menschen (da jeder
sich in der Familie die Gehalte und Werte zu eigen macht, die in ihrer
Gesamtheit die Kultur einer bestimmten Nation ausmachen), sondern auch eine
große historische und soziale Inkarnation der Arbeit aller Generationen. All das
bewirkt, daß der Mensch seine tiefste menschliche Identität mit der
Zugehörigkeit zu einer Nation verbindet und seine Arbeit auch als eine zusammen
mit seinen Landsleuten erarbeitete Mehrung des Gemeinwohls versteht, wobei ihm
auch bewußt wird, daß auf diesem Weg die Arbeit zur Mehrung der Güter der ganzen
Menschheitsfamilie, aller auf Erden lebenden Menschen, dient.
Diese drei Bereiche behalten ständig ihre Bedeutung für die menschliche
Arbeit in ihrer subjektiven Dimension. Und diese Dimension, die konkrete
Wirklichkeit des arbeitenden Menschen also, hat Vorrang vor der objektiven. In
der subjektiven Dimension vor allem verwirklicht sich jene »Herrschaft« über die
Welt der Natur, zu welcher der Mensch nach den Worten der Genesis von Anfang an
berufen ist. Wenn der Prozeß des »Untertan-machens der Erde«, also die Arbeit
unter dem Gesichtspunkt der Technik, im Lauf der Geschichte und insbesondere im
Lauf der letzten Jahrhunderte von einer ungeheuren Entwicklung der
Produktionsmittel gekennzeichnet ist, so ist das eine vorteilhafte, positive
Gegebenheit, vorausgesetzt, daß die objektive Dimension der Arbeit nicht die
Oberhand über die subjektive gewinnt und so dem Menschen seine Würde und seine
unveräußerlichen Rechte nimmt oder schmälert.
11. Dimensionen dieses Konfliktes
Die im Vorhergehenden kurz dargelegten grundlegenden Bezüge menschlicher
Arbeit stützen sich einerseits auf die ersten Seiten der Bibel und bilden
andererseits in gewissem Sinne das Grundgerüst der entsprechenden kirchlichen
Lehre, die sich im Lauf der Jahrhunderte und im Zusammenhang der verschiedenen
geschichtlichen Erfahrungen unverändert durchgehalten hat. Vor dem Hintergrund
der Erfahrungen, welche der Enzyklika Rerum novarum vorangegangen und
gefolgt sind, gewinnen sie jedoch besondere Eindringlichkeit und lebendige
Aktualität. So erscheint die Arbeit in dieser Analyse als eine große
Wirklichkeit, die auf die menschenwürdige Gestaltung der uns vom Schöpfer
anvertrauten Welt einen grundlegenden Einfluß ausübt; sie ist gleichzeitig eine
Wirklichkeit, die mit dem Menschen - als ihrem Subjekt - und mit seinem
vernünftigen Handeln eng verbunden ist.
Diese Wirklichkeit füllt normalerweise das menschliche Leben aus und prägt
maßgebend seinen Wert und Sinn. Wenn auch mit Mühe und Anstrengung verbunden,
bleibt die Arbeit dennoch ein Gut, so daß sich der Mensch durch die Liebe zu ihr
entwickelt. Dieser durchaus positive und schöpferische, erzieherische und
verdienstliche Charakter der menschlichen Arbeit muß die Grundlage der
Wertungen und Entscheidungen bilden, die heute für den Bereich der Arbeit
getroffen werden, und dies auch hinsichtlich der subjektiven Rechte des
Menschen, wie internationale Erklärungen und auch zahlreiche
Arbeitsgesetzgebungen zeigen, die entweder von den zuständigen
gesetzgebenden Organen der einzelnen Länder oder von den Organisationen
ausgearbeit wurden, die ihre soziale oder auch sozialwissenschaftliche Aktivität
der Problematik der Arbeit widmen. Eine Organisation, die solche Initiativen auf
internationaler Ebene fördert, ist das Internationale Arbeitsamt, die
älteste Unterorganisation der Vereinten Nationen.
In einem späteren Teil unserer Erwägungen möchte ich genauer auf diese
wichtigen Probleme eingehen und zumindest die grundlegenden Elemente der
kirchlichen Lehre zu diesem Thema in Erinnerung rufen. Vorher ist es jedoch
angezeigt, einen sehr wichtigen Problemkreis zu berühren, vor dessen Hintergrund
sich diese Lehre in ihrer letzten Phase herausgebildet hat, in jenem
Zeitabschnitt, für den das Jahr der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum
novarum gleichsam das symbolische Datum darstellt.
Bekanntlich wurde während dieses ganzen Zeitabschnittes, der übrigens noch
keinesfalls beendet ist, das Problem der Arbeit zur Grundlage des großen
Konfliktes, der in der Epoche der industriellen Entwicklung und Hand in
Hand mit ihr zwischen der »Welt des Kapitals« und der »Welt der Arbeit«
auftrat, das heißt zwischen der kleinen, aber sehr einflußreichen Gruppe der
Unternehmer, der Eigentümer oder Besitzer der Produktionsmittel, und der viel
zahlreicheren Menge derer, die nicht über diese Mittel verfügten, sondern am
Produktionsprozeß ausschließlich durch ihre Arbeit teilnahmen. Dieser Konflikt
entstand dadurch, daß die Arbeiter ihre Kräfte der Gruppe der Unternehmer zur
Verfügung stellten und diese, weil vom Prinzip des größten Gewinns geleitet,
darum bestrebt war, für die Leistung der Arbeiter eine möglichst niedrige
Entlohnung festzulegen. Dazu kamen noch andere Elemente der Ausbeutung, die mit
dem Mangel an Sicherheit am Arbeitsplatz und auch an Garantien hinsichtlich der
Gesundheit und des Lebens der Arbeiter und ihrer Familien zu tun hatten.
Dieser Konflikt, von einigen als sozio-ökonomischer Konflikt mit
Klassencharakter gedeutet, fand seinen Ausdruck im ideologischen Konflikt
zwischen dem Liberalismus - als Ideologie des Kapitalismus verstanden - und
dem Marxismus - als Ideologie des theoretischen Sozialismus und des Kommunismus
aufgefaßt -, der den Anspruch erhebt, als Wortführer der Arbeiterklasse, des
Proletariats der ganzen Welt aufzutreten. Auf diese Weise wurde der reale
Konflikt, der zwischen der Welt der Arbeit und der Welt des Kapitals bestand,
zum programmierten Klassenkampf, der nicht nur mit ideologischen, sondern
gerade und in erster Linie mit politischen Mitteln geführt wurde. Die Geschichte
dieses Konflikts ist bekannt; bekannt sind auch die Forderungen der einen und
der anderen Seite. Das marxistische Programm, das auf der Philosophie von Marx
und Engels aufbaut, sieht im Klassenkampf den einzigen Weg zur Beseitigung der
klassenbezogenen Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft und auch der Klassen
selbst. Die Verwirklichung dieses Programms setzt an den Anfang die
Kollektivierung der Produktionsmittel, damit durch die Übertragung dieser
Mittel von Privatpersonen auf das Kollektiv die menschliche Arbeit vor der
Ausbeutung bewahrt bleibe.
Dieses Ziel strebt der nicht nur mit ideologischen, sondern auch mit
politischen Mitteln geführte Kampf an. Die Gruppierungen, die sich als
politische Parteien von der marxistischen Ideologie leiten lassen, streben gemäß
dem Prinzip der »Diktatur des Proletariats« und durch die Ausübung
verschiedenartiger Einflüsse - einschließlich des revolutionären Druckes -
nach dem Machtmonopol in den einzelnen Ländern, um dort durch die
Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln das kollektivistische
System einzuführen. Nach den wichtigsten Ideologen und Führern dieser großen
internationalen Bewegung ist es das Ziel eines solchen Aktionsprogramms, die
soziale Revolution zu vollziehen und in der ganzen Welt den Sozialismus und
letzten Endes das kommunistische System einzuführen.
Wenn wir diesen außerordentlich wichtigen Kreis von Problemen berühren, die
keine bloße Theorie sind, sondern geradezu ein Geflecht von sozio-ökonomischen,
politischen und internationalen Lebensvollzügen unserer Epoche, ist es nicht
möglich, aber auch nicht notwendig, auf Einzelheiten einzugehen, da diese
aufgrund der reichen Literatur wie auch der praktischen Erfahrungen bekannt
sind. Man muß vielmehr von ihrem geschichtlichen Kontext auf das
zugrundeliegende Problem der menschlichen Arbeit zurückgehen, dem die Erwägungen
des vorliegenden Dokumentes vor allem gelten. Umgekehrt läßt sich natürlich
dieses zentrale Problem - »zentral« wieder im Hinblick auf den Menschen gesagt,
stellt es doch eine der grundlegenden Dimensionen seines irdischen Daseins und
seiner Berufung dar - nur dann klären, wenn man dem ganzen Kontext der
zeitgenössischen Wirklichkeit Rechnung trägt.
12. Der Vorrang der Arbeit
Angesichts der gegenwärtigen Wirklichkeit, in deren Struktur so viele vom
Menschen verursachte Konflikte zutiefst eingefügt sind und in der die
technischen Mittel - eine Frucht der menschlichen Arbeit - eine erstrangige
Rolle spielen (man denke hier auch an die Möglichkeit eines weltweiten
Zusammenbruchs im Falle eines Atomkrieges mit seinen fast unvorstellbaren
Zerstörungskräften), muß man vor allem ein Prinzip in Erinnerung rufen, das die
Kirche immer gelehrt hat: das Prinzip des Vorranges der Arbeit gegenüber dem
Kapital. Dieses Prinzip betrifft direkt den Produktionsprozeß, für den die
Arbeit immer eine der hauptsächlichen Wirkursachen ist, während das
Kapital, das ja in der Gesamtheit der Produktionsmittel besteht, bloß
Instrument oder instrumentale Ursache ist. Dieses Prinzip ist eine
offensichtliche Wahrheit, die sich aus der ganzen geschichtlichen Erfahrung des
Menschen ergibt.
Wenn wir im ersten Kapitel der Bibel hören, daß der Mensch die Erde sich
untertan machen soll, dann wissen wir, daß sich diese Worte auf alle Schätze
beziehen, welche die sichtbare Welt zur Verfügung des Menschen in sich birgt.
Dennoch können diese Reichtümer nur durch die Arbeit dem Menschen nutzbar
gemacht werden. Mit der Arbeit ist von Anfang an auch das Problem des
Eigentums verbunden. Tatsächlich verfügt der Mensch, will er die in der Natur
verborgenen Schätze sich und den anderen nutzbar machen, nur über ein einziges
Mittel, nämlich die Arbeit. Um aber diese Schätze durch seine Arbeit ausnützen
zu können, eignet sich der Mensch kleine Teile der Naturschätze des Erdinnern,
des Meeres, der Erde, des Weltraums an. Von all dem eignet er sich etwas an und
macht daraus seine Werkstatt. Diese Aneignung geschieht durch Arbeit und für
weitere Arbeit.
Das gleiche Prinzip läßt sich auf die nachfolgenden Phasen dieses Prozesses
anwenden, dessen erste Phase stets die Beziehung des Menschen zu den
Schätzen der Natur bleibt. All das Bemühen des Geistes um die Entdeckung
dieser Schätze und ihrer verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten durch den
Menschen und für den Menschen macht uns bewußt, daß alles, was bei der gesamten
Wirtschaftsproduktion vom Menschen stammt - sowohl die Arbeit als auch die
Gesamtheit der Produktionsmittel und die mit ihnen verbundene Technik, das heißt
die Fähigkeit, diese Mittel bei der Arbeit einzusetzen -, die Schätze der
sichtbaren Welt voraussetzt, die der Mensch vorfindet, nicht schafft. Er
findet sie gewissermaßen schon fertig vor, bereit für die erkennende Entdeckung
und für die richtige Verwendung im Produktionsprozeß. In jeder Phase seiner
Arbeit steht der Mensch vor der Tatsache, daß er zuallererst von seiten der
Natur und letzten Endes von seiten des Schöpfers beschenkt wird. Am
Anfang der menschlichen Arbeit steht das Geheimnis der Schöpfung. Diese bereits
als Ausgangspunkt angegebene Feststellung zieht sich wie ein roter Faden durch
das vorliegende Dokument und wird in dessen letztem Teil noch weiter entfaltet
werden.
Die folgenden Gedanken zu diesem Problem sollen uns bestärken in der
Überzeugung vom Vorrang der menschlichen Arbeit gegenüber dem, was mit
der Zeit allmählich als »Kapital« bezeichnet wurde. Wenn nämlich zum
Bedeutungsbereich dieses Begriffes außer den uns zur Verfügung stehenden
Naturschätzen auch das Gesamt all jener Mittel gehört, durch die der Mensch sie
sich zu eigen macht und seinen Erfordernissen entsprechend umwandelt, wobei er
sie so in gewissem Sinne »humanisiert«, dann muß man bereits hier feststellen,
daß diese Gesamtheit der Mittel das geschichtlich gewachsene Erbe
menschlicher Arbeit ist. Alle Produktionsmittel, von den primitivsten bis zu
den ultramodernen, sind nach und nach vom Menschen erarbeitet worden, von seiner
Erfahrung und seiner Intelligenz. Auf diese Weise entstanden nicht nur die
einfacheren Werkzeuge, die zur Bebauung der Erde dienen, sondern - dank des
entsprechenden Fortschritts der Wissenschaft und Technik - auch die moderneren
und komplizierteren: Maschinen, Fabriken, Laboratorien und Computer. So ist
alles, was zur Arbeit dient, alles, was beim heutigen Stand der Technik
ihr immer vollkommeneres »Werkzeug« darstellt, eine Frucht der Arbeit.
Dieses gigantische und mächtige Werkzeug - die Gesamtheit der
Produktionsmittel, die in gewissem Sinne mit dem »Kapital« gleichgesetzt werden
- ist Frucht der menschlichen Arbeit und trägt deren Zeichen. Wenn der Mensch,
das Subjekt der Arbeit, beim heutigen Ausmaß technischen Fortschritts, sich
dieser Gesamtheit moderner Instrumente, der Produktionsmittel also, bedienen
will, muß er sich zuerst die Frucht der Arbeit jener Menschen geistig aneignen,
die diese Instrumente erfunden, geplant, konstruiert und vervollkommnet haben
und dies noch weiterhin tun. DieArbeitsfähigkeit, das heißt die Fähigkeit
wirksamer Teilnahme am modernen Produktionsprozeß, erfordert eine immer bessere
Vorbereitung und vor allem eine entsprechende Ausbildung.
Natürlich bleibt bestehen, daß jeder Mensch, der am Produktionsprozeß
teilnimmt - auch dann, wenn er nur eine solche Arbeit verrichtet, für die weder
eine besondere Ausbildung noch spezielle Voraussetzungen erforderlich sind -, in
diesem Prozeß als echtes Subjekt wirksam ist, während sämtliche Instrumente,
seien sie als solche auch noch so vollkommen, einzig und allein dem menschlichen
Tun untergeordnete Werkzeuge sind.
Diese Wahrheit, die zum festen Bestand der kirchlichen Lehre gehört, muß im
Zusammenhang mit der Frage der Arbeitsordnung und auch des gesamten
sozio-ökonomischen Systems immer wieder betont werden. Man muß den Primat des
Menschen im Produktionsprozeß, den Primat desMenschen gegenüber den Dingen
unterstreichen und herausstellen. Alles, was der Begriff »Kapital« - im
engeren Sinn - umfaßt, ist nur eine Summe von Dingen. Der Mensch als Subjekt der
Arbeit und unabhängig von der Arbeit, die er verrichtet, der Mensch und er
allein ist Person. Diese Wahrheit enthält wichtige und entscheidende
Folgerungen.
13. Ökonomismus und Materialismus
Vor allem wird im Licht dieser Wahrheit ganz deutlich, daß man das Kapital
nicht von der Arbeit trennen und man keineswegs die Arbeit und das Kapital in
einen Gegensatz zueinander stellen kann, geschweige denn - wie später erläutert
werden wird - die konkreten Menschen, die jeweils hinter diesen Begriffen
stehen. Richtig, das heißt dem Wesen des Problems entsprechend, richtig, das
heißt innerlich wahr und zugleich moralisch zulässig, kann eine Arbeitsordnung
nur dann sein, wenn sie schon in ihren Grundlagen den Gegensatz zwischen
Arbeit und Kapital überwindet und versucht, sich nach dem oben dargelegten
Prinzip des wesenhaften und effektiven Vorranges der Arbeit aufzubauen, nach dem
Prinzip des Menschen als des Subjektes der Arbeit und seiner wirksamen Teilnahme
am ganzen Produktionsprozeß, unabhängig von der Art der Leistungen, die der
Arbeitende erbringt.
Der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital hat seinen Ursprung nicht in der
Struktur des eigentlichen Produktionsprozesses und auch nicht in jener des
allgemeinen Wirtschaftsprozesses. Dieser Prozeß zeigt vielmehr eine gegenseitige
Durchdringung von Arbeit und dem, was wir gewöhnlich als Kapital bezeichnen,
zeigt deren unauflösbare Verbindung. In jeder Werkstätte, sei sie
verhältnismäßig einfach oder auch ultramodern, kann sich der Mensch leicht
darüber klar werden, daß er mit seiner Arbeit in ein doppeltes Erbe eintritt,
in jenes, das die allen Menschen gegebenen Naturschätze bilden, und in
jenes, das andere schon vor ihm aus diesen Naturschätzen erarbeitet haben vor
allem durch die Entwicklung der Technik, nämlich durch die Herstellung immer
vollkommenerer Arbeitsgeräte: arbeitend tritt der Mensch zugleich in die Arbeit
anderer ein.21 Vom Verstand
und auch von unserem aus dem Wort Gottes erleuchteten Glauben her nehmen wir
ohne Schwierigkeiten ein solches Bild vom Schauplatz und vom Prozeß menschlicher
Arbeit an. Es ist ein vollständiges, Gott und den Menschen einbeziehendes
Bild. Der Mensch ist darin »Herr« der Geschöpfe, die in der sichtbaren Welt
seiner Verfügung unterstellt sind. Wenn im Lauf des Arbeitsprozesses eine
Abhängigkeit aufscheint, so ist es die Abhängigkeit vom Geber aller guten Gaben
der Schöpfung und dazu diejenige von anderen Menschen, deren Arbeit und
Initiative wir unsere bereits vervollkommneten und erweiterten
Arbeitsmöglichkeiten verdanken. Von alledem, was im Produktionsprozeß eine Summe
von »Sachen« darstellt, von den Instrumenten und vom Kapital, können wir nur
sagen, daß es die Arbeit des Menschen »bedingt«, nicht aber, daß es
gleichsam ein anonymes »Subjekt« bildet, von dem der Mensch und seine Arbeit
abhängig wären.
Das Zerbrechen dieses vollständigen Bildes, in dem das Prinzip des
Primates der Person über die Sachen voll zur Geltung kommt, hat sich im
menschlichen Denken vollzogen - manchmal nach einer langen, unterschwelligen
Vorbereitung im praktischen Leben -, und zwar dergestalt, daß die Arbeit vom
Kapital getrennt und beide in einen Gegensatz zueinander gestellt wurden, als ob
es sich um zwei anonyme Kräfte handle, um zwei Produktionsfaktoren, beide von
derselben »ökonomistischen« Betrachtungsweise nebeneinander gesetzt. Ein solcher
Problemansatz enthielt den grundlegenden Irrtum, den man als Irrtum des
Ökonomismus bezeichnen kann, wenn er die menschliche Arbeit ausschließlich
nach ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung betrachtet. Man kann und muß diesen
fundamentalen Irrtum des Denkens auch einen Irrtum des Materialismus
nennen, insofern der Ökonomismus direkt oder indirekt die Überzeugung vom
Primat und Vorrang des Materiellen enthält, während er das Geistige und
Personhafte (das Wirken des Menschen, die moralischen Werte und ähnliches)
direkt oder indirekt der materiellen Wirklichkeit unterordnet. Das ist noch
nicht der theoretische Materialismus im Vollsinn des Wortes, aber sicher
schon ein praktischer Materialismus, der nicht so sehr wegen seiner aus
der materialistischen Theorie abgeleiteten Voraussetzungen für fähig gehalten
wird, die Bedürfnisse des Menschen zu erfüllen, sondern aufgrund einer
bestimmten Art zu werten, also aufgrund einer gewissen auf die unmittelbare und
größere Anziehungskraft des Materiellen gegründeten Rangordnung der Werte. Das
irrige Denken nach den Kategorien des Ökonomismus ging Hand in Hand mit dem
Auftauchen der materialistischen Philosophie und mit ihrer Entwicklung von der
mehr elementaren und allgemeinen Phase (auch Vulgärmaterialismus genannt, weil
er beansprucht, die geistige Wirklichkeit zu einem überflüssigen Phänomen zu
machen) zur Phase des sogenannten dialektischen Materialismus. Allerdings
scheint es, daß - im Rahmen der vorliegenden Erwägungen - der Ökonomismus
für das grundlegende Problem der menschlichen Arbeit und insbesondere für
jene Trennung und Gegenüberstellung von »Arbeit« und »Kapital« als zwei
Produktionsfaktoren, die man beide nur in der oben genannten ökonomistischen
Weise sehen wollte, von entscheidender Bedeutung war und gerade diesen
inhumanen Problemansatz noch vor dem philosophischen System des Materialismus
geprägt hat. Doch ist offensichtlich auch der Materialismus nicht in der Lage,
auch nicht in seiner dialektischen Form, der Reflexion über die menschliche
Arbeit hinreichende und entscheidende Grundlagen zu bieten, durch die er dem
Vorrang des Menschen vor dem Instrument »Kapital«, dem Vorrang der Person vor
der Sache eine angemessene und unwiderlegbare Begründung und Stütze geben
könnte. Auch im dialektischen Materialismus ist der Mensch nicht in erster Linie
Subjekt der Arbeit und Wirkursache des Produktionsprozesses, sondern wird in
Abhängigkeit vom Materiellen gesehen und behandelt, als eine Art »Ergebnis« der
die betreffende Zeit prägenden Wirtschafts- und Produktionsverhältnisse.
Selbstverständlich nimmt der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital, von dem
hier die Rede ist - der Gegensatz, der die Arbeit vom Kapital trennt und
diesem wie ein eigenes »Ding« gegenüberstellt, als wäre sie irgendein
beliebiges Element des wirtschaftlichen Prozesses -, nicht nur in der
Philosophie und in den Wirtschaftstheorien des 18. Jahrhunderts seinen Anfang,
sondern viel mehr noch in der gesamten wirtschaftlich-sozialen Praxis jener Zeit
der beginnenden und rasch fortschreitenden Industrialisierung, bei der man vor
allem die Möglichkeit einer starken Vermehrung der materiellen Reichtümer, also
der Mittel, entdeckte, während man das Ziel, den Menschen, dem diese Mittel
dienen müssen, aus dem Auge verlor. Gerade dieser praktische Irrtum hat
vor allem die menschliche Arbeit, den arbeitenden Menschen getroffen
und die ethisch gerechtfertigte Reaktion verursacht, von der bereits die
Rede war. Der gleiche Irrtum, der nun bereits sein bestimmtes, mit dieser Zeit
des ersten Kapitalismus und des Liberalismus verbundenes historisches Profil
hat, kann sich unter anderen zeitlichen und örtlichen Umständen wiederholen,
wenn man bei der Reflexion von den gleichen theoretischen und praktischen
Voraussetzungen ausgeht. Eine radikale Überwindung dieses Irrtums erscheint
unmöglich, solange es nicht zu angemessenen Änderungen kommt sowohl auf
theoretischem wie auch auf praktischem Gebiet, Änderungen auf der Linie einer
entschiedenen Überzeugung vom Primat der Person über die Sache, der menschlichen
Arbeit über das Kapital als die Gesamtheit der Produktionsmittel.
14. Arbeit und Eigentum
Der hier kurz geschilderte historische Prozeß, der sicher sein Anfangsstadium
schon überschritten hat, aber immer noch im Gange ist und sich durch die
Beziehungen zwischen den Nationen und Kontinenten sogar noch ausweitet,
erfordert auch unter einem anderen Gesichtspunkt eine Klarstellung. Wenn man von
einer Antinomie zwischen Arbeit und Kapital spricht, so sind damit
selbstverständlich nicht nur abstrakte oder »anonyme Kräfte« gemeint, die bei
der wirtschaftlichen Produktion am Werk sind. Hinter beiden Begriffen stehen
Menschen, lebende, konkrete Menschen; auf der einen Seite diejenigen, welche die
Arbeit verrichten, ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein, auf der
anderen Seite jene, welche die Rolle des Unternehmers innehaben und entweder
selbst die Eigentümer dieser Mittel sind oder deren Vertreter. So ist also im
Ganzen dieses schwierigen historischen Prozesses von Anfang an das Problem
des Eigentums enthalten. Die Enzyklika Rerum novarum, deren Thema die
soziale Frage ist, legt auch auf dieses Problem Gewicht, indem sie die Lehre der
Kirche über das Eigentum, über das Recht auf Privateigentum auch hinsichtlich
der Produktionsmittel in Erinnerung bringt und bestätigt. Das gleiche tat die
Enzyklika Mater et magistra.
Dieses Prinzip, wie es damals betont wurde und noch heute von der Kirche
gelehrt wird, unterscheidet sich radikal vom Programm des Kollektivismus,
das vom Marxismus proklamiert und im Laufe der Jahrzehnte seit der Enzyklika
Leos XIII. in verschiedenen Ländern der Welt verwirklicht worden ist. Es
unterscheidet sich zugleich vom Programm des Kapitalismus, das vom
Liberalismus und den von ihm inspirierten politischen Systemen verwirklicht
wird. In diesem zweiten Fall liegt der Unterschied in der Auffassung selbst vom
Recht auf Eigentum. Die christliche Tradition hat dieses Recht nie als absolut
und unantastbar betrachtet. Ganz im Gegenteil, sie hat es immer im größeren
Rahmen des gemeinsamen Rechtes aller auf die Nutzung der Güter der Schöpfung
insgesamt gesehen: das Recht auf Privateigentum als dem gemeinsamen Recht auf
Nutznießung untergeordnet, als untergeordnet der Bestimmung der Güter für
alle.
Außerdem hat die Lehre der Kirche das Eigentum nie so aufgefaßt, daß es zur
Ursache sozialen Kontrastes in der Arbeit hätte werden können. Wie bereits
erwähnt, erwirbt man Eigentum vor allem durch Arbeit und, damit es der Arbeit
diene. Das gilt besonders für das Eigentum an Produktionsmitteln. Eine
Auffassung, welche diese isoliert betrachtet, als einen geschlossenen Komplex
von Eigentum, der dann als »Kapital« der »Arbeit« gegenüberstände oder sie gar
ausbeuten sollte, steht im Gegensatz zum Wesen dieser Mittel und ihres Besitzes.
Man darf sie nicht gegen die Arbeit besitzen; man darf sie auch nicht um
des Besitzes willen besitzen, weil das einzige Motiv, das ihren Besitz
rechtfertigt - sei es in der Form des Privateigentums, sei es in der des
öffentlichen oder kollektiven Eigentums -, dies ist, der Arbeit zu dienen
und dadurch die Verwirklichung des ersten Prinzips der Eigentumsordnung zu
ermöglichen: die Bestimmung der Güter für alle und das gemeinsame Recht auf
ihren Gebrauch. Unter diesem Gesichtspunkt also, im Hinblick auf die menschliche
Arbeit und den gemeinsamen Zugang zu den Gütern, die dem Menschen zugedacht
sind, ist unter den entsprechenden Bedingungen auch die Sozialisierung
gewisser Produktionsmittel nicht auszuschließen. All diese Prinzipien hat
die Kirche bei ihrer Unterweisung im Laufe der Jahrzehnte seit der
Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum immer betont, wobei sie sich
auf Argumente bezog, die eine viel ältere Tradition formuliert hatte, zum
Beispiel auf die bekannten Argumente der Summa Theologiae des heiligen
Thomas von Aquin.22
Im vorliegenden Dokument, dessen Hauptthema die menschliche Arbeit ist, soll
all der Nachdruck bestätigt werden, mit dem die Unterweisung der Kirche über das
Eigentum den Primat der Arbeit und damit den Subjektcharakter des
Menschen im sozialen Leben und vor allem in der dynamischen Struktur des
gesamten Wirtschaftsprozesses bisher zu sichern suchte und dies weiterhin
versucht. In dieser Hinsicht bleibt der Standpunkt des »strengen« Kapitalismus,
der das ausschließliche Recht des Privateigentums an den Produktionsmitteln wie
ein unantastbares »Dogma« des Wirtschaftslebens verteidigt, weiterhin
unannehmbar. Der Grundsatz von der Achtung der Arbeit fordert, daß dieses Recht
einer konstruktiven - theoretischen und praktischen - Revision unterzogen wird.
Denn wenn es wahr ist, daß das Kapital als Gesamtheit der Produktionsmittel
zugleich die Frucht der Arbeit von Generationen darstellt, so ist es ebenso
wahr, daß es ununterbrochen neu entsteht durch die Arbeit mit diesen
Produktionsmitteln, die einer großen Werkbank gleichen, wo Tag für Tag die
gegenwärtige Generation der Arbeitenden im Einsatz ist. Es handelt sich hier
selbstverständlich um die verschiedenen Arten von Arbeit, nicht nur um die
sogenannte Handarbeit, sondern auch um die vielgestaltige intellektuelle Arbeit
von der Forschung bis zur Führung.
In diesem Licht gewinnen die zahlreichen, von den Fachleuten der katholischen
Soziallehre und auch vom obersten kirchlichen Lehramt23
vorgebrachten Anregungen besondere Bedeutung. Sie betreffen das
Miteigentum an den Produktionsmitteln, die Mitbestimmung, die
Gewinnbeteiligung, die Arbeitnehmeraktien und ähnliches. Unabhängig von der
konkreten Möglichkeit, diese verschiedenen Anregungen zu verwirklichen, bleibt
es offensichtlich, daß die Anerkennung der richtig verstandenen Stellung der
Arbeit und des arbeitenden Menschen im Produktionsprozeß verschiedene
Anpassungen des Rechtswesens auf dem Gebiet des Eigentums an Produktionsmitteln
erfordert. Das gilt nicht nur im Hinblick auf schon länger bestehende
Verhältnisse, sondern in erster Linie für die Realität und Problemlage, die sich
in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts in der sogenannten Dritten Welt
herausgebildet haben mit den verschiedenen neuen, unabhängigen Ländern, die -
vor allem in Afrika - an der Stelle ehemaliger Kolonialgebiete entstanden sind.
Wenn also der Standpunkt des »strengen« Kapitalismus einer ständigen Revision
mit dem Ziel einer Reform unter der Rücksicht der Menschenrechte unterzogen
werden muß - wobei die Menschenrechte im weitesten Sinn und im Zusammenhang mit
der Arbeit zu verstehen sind -, so muß man unter dem gleichen Gesichtspunkt
feststellen, daß diese vielfältigen und so sehr erwünschten Reformen nicht a
priori durch eine Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln
verwirklicht werden können. Denn es ist zu bedenken, daß es für eine
zufriedenstellende Sozialisierung der Produktionsmittel (des Kapitals) nicht
genügt, sie einfach den Händen ihrer privaten Eigentümer zu entziehen. Sie hören
in diesem Fall nur auf, Eigentum einer bestimmten Gesellschaftsgruppe, der
privaten Eigentümer, zu sein, um dafür Eigentum der organisierten Gesellschaft
zu werden und dabei unter die Verwaltung und direkte Kontrolle einer anderen
Personengruppe zu geraten, die, ohne Eigentümer der Produktionsmittel zu sein,
durch ihre Machtposition in der Gesellschaft darüber auf der Ebene der gesamten
nationalen oder der örtlichen Wirtschaft verfügt.
Diese führende und verantwortliche Gruppe kann ihre Aufgaben in einer vom
Standpunkt des Primates der Arbeit befriedigenden Weise erfüllen; sie kann sie
aber auch schlecht erfüllen, indem sie für sich das Monopol in Anspruch
nimmt, die Produktionsmittel zu verwalten und über sie zu verfügen,
und dabei nicht einmal vor der Verletzung fundamentaler Menschenrechte
zurückschreckt. So ist also der bloße Übergang der Produktionsmittel in
Staatseigentum im kollektivistischen System keineswegs schon gleichbedeutend mit
einer »Sozialisierung« dieses Eigentums. Von Sozialisierung kann man nur dann
sprechen, wenn der Subjektcharakter der Gesellschaft garantiert ist, das heißt
wenn jeder aufgrund der eigenen Arbeit den vollen Anspruch hat, sich zugleich
als Miteigentümer der großen Werkstätte zu betrachten, in der er gemeinsam mit
allen anderen arbeitet. Ein Weg auf dieses Ziel hin könnte sein, die Arbeit
soweit wie möglich mit dem Eigentum am Kapital zu verbinden und eine große
Vielfalt mittlerer Körperschaften mit wirtschaftlicher, sozialer oder
kultureller Zielsetzung ins Leben zu rufen: Körperschaften mit echter Autonomie
gegenüber den öffentlichen Behörden, Körperschaften, die ihre spezifischen Ziele
in ehrlicher Zusammenarbeit und mit Rücksicht auf die Forderungen des
Gemeinwohls verfolgen und sich in Form und Wesen als lebensvolle Gemeinschaften
erweisen, so daß sie ihre Mitglieder als Personen betrachten und behandeln und
zu aktiver Teilnahme an ihrem Leben anregen.24
15. Der personale Gesichtspunkt
So ist also das Prinzip des Primates der Arbeit vor dem Kapital eine
Forderung sozialethischer Natur. Diese Forderung nimmt sowohl in demjenigen
System eine Schlüsselstellung ein, das sich auf dem Grundsatz des privaten
Eigentums an Produktionsmitteln aufbaut, als auch in jenem, in dem dieses,
zuweilen sogar bis an die Wurzel, eingeschränkt worden ist. Die Arbeit ist in
gewisser Hinsicht untrennbar mit dem Kapital verbunden und duldet in keiner Form
jene Antinomie, die sie von den Produktionsmitteln trennen und ihnen
entgegenstellen will und die als Ergebnis rein wirtschaftlichen Denkens das
Leben der Menschen während der letzten Jahrhunderte belastet hat. Wenn der
Mensch arbeitet und sich dabei der Gesamtheit der Produktionsmittel bedient, so
möchte er zugleich, daß die Früchte dieser Arbeit ihm und den anderen zugute
kommen und daß er bei diesem Arbeitsprozeß Mitverantwortlicher und Mitgestalter
in der Werkstätte sein darf, in der er tätig ist.
Daraus ergeben sich einige spezifische Rechte der Arbeitnehmer, welche der
Verpflichtung zur Arbeit entsprechen. Es wird davon in der Folge die Rede sein.
Schon hier ist jedoch allgemein hervorzuheben, daß der Arbeitende nicht nur
das geschuldete Entgelt für seine Arbeit erwartet, sondern auch, daß
im Produktionsprozeß selbst die Möglichkeit erwogen werde, daß er bei seiner
Arbeit - auch bei Gemeinschaftseigentum - gleichzeitig das Bewußtsein haben
könne, im eigenen Bereich zu arbeiten. Dieses Bewußtsein wird in ihm
ausgelöscht bei einem System übermäßiger bürokratischer Zentralisierung, wo sich
der Arbeitnehmer eher als Rädchen in einem von oben bewegten Mechanismus
vorkommt und sich - aus mehr als einem Grund - eher als bloßes Produktionsmittel
denn als echtes Subjekt der Arbeit fühlt, das mit Eigeninitiative begabt ist.
Die Lehre der Kirche hat immer die sichere und tiefe Überzeugung zum Ausdruck
gebracht, daß die menschliche Arbeit nicht nur mit der Wirtschaft zu tun hat,
sondern auch und vor allem personale Werte mitbetrifft. Die volle Achtung
dieser personalen Werte gereicht gerade dem Wirtschaftssystem selbst und dem
Produktionsprozeß zum Vorteil. Nach dem heiligen Thomas von Aquin25 ist es vor
allem dieser Grund, der für das Privateigentum an den Produktionsmitteln
spricht. Wenn wir auch anerkennen, daß aus bestimmten begründeten Motiven
Ausnahmen vom Grundsatz des Privateigentums gemacht werden können - heutzutage
sind wir sogar Zeugen der Einführung des Systems »sozialisierten« Eigentums -,
so verliert dennoch der personale Gesichtspunkt weder auf grundsätzlicher
noch auf praktischer Ebene seine Bedeutung. Jede Sozialisierung von
Produktionsmitteln, die überlegt und fruchtbar sein will, muß diesen
Gesichtspunkt berücksichtigen. Man muß alles daransetzen, daß der Mensch auch in
einem solchen System das Bewußtsein behalten kann, im eigenen Bereich zu
arbeiten. Sonst ergeben sich im ganzen Wirtschaftsprozeß unkalkulierbare
Schäden, und zwar nicht nur wirtschaftlicher Art, sondern vor allem Schäden am
Menschen
16. Im großen Zusammenhang der Menschenrechte
Wenn die Arbeit eine Pflicht im mehrfachen Sinne dieses Wortes ist, eine
Verpflichtung, dann ist sie zugleich auch eine Quelle von Rechten des
Arbeitnehmers. Diese Rechte müssen untersucht werden im großen
Zusammenhang der Menschenrechte insgesamt, der Rechte, die sich aus der
Natur des Menschen ergeben und von denen viele durch verschiedene internationale
Stellen proklamiert sind und von den einzelnen Staaten für ihre Bürger immer
mehr garantiert werden. Die Achtung dieses weiten Gefüges der Menschenrechte
stellt die Grundbedingung für den Frieden in der Welt von heute dar: für den
Frieden sowohl im Inneren der einzelnen Länder und Völker als auch auf
internationaler Ebene. Das Lehramt der Kirche hat dies schon oft betont,
besonders seit der Enzyklika »Pacem in terris«. In den weiteren Rahmen dieser
fundamentalen Rechte der Person lassen sich die Menschenrechte, die der
Arbeit entspringen, ohne Schwierigkeit einfügen.
Dennoch weisen sie innerhalb dieses Rahmens einen spezifischen Charakter auf,
welcher der besonderen, oben dargelegten Natur der menschlichen Arbeit
entspricht, und gerade diesem Charakter gemäß müssen wir sie nun betrachten. Die
Arbeit ist, wie gesagt, eine Pflicht, eine Verpflichtung des Menschen,
und das im mehrfachen Sinne dieses Wortes. Der Mensch muß arbeiten,
einmal weil es ihm der Schöpfer aufgetragen hat, dann wegen seiner
Menschennatur, für deren Erhaltung und Entwicklung die Arbeit erforderlich ist.
Der Mensch schuldet die Arbeit auch seinen Mitmenschen, insbesondere seiner
Familie, aber auch der Gesellschaft, der er angehört, der Nation, deren Sohn
oder Tochter er ist, der ganzen Menschheitsfamilie, deren Glied er ist: Erbe der
Arbeit von Generationen und zugleich Mitgestalter der Zukunft derer, die im
Ablauf der Geschichte nach ihm kommen werden. All das macht die moralische
Verpflichtung zur Arbeit aus, im weiten Sinne jenes Wortes. Wenn es um die
moralischen Rechte jedes Menschen hinsichtlich der Arbeit geht, welche dieser
Verpflichtung entsprechen, muß man also immer das ganze, weite Bezugssystem vor
Augen haben, in dem sich die Tätigkeit jedes arbeitenden Menschen abspielt.
So haben wir, wenn wir von der Verpflichtung zur Arbeit und den Rechten des
Arbeitnehmers sprechen, welche dieser Verpflichtung entsprechen, vor allem die
Beziehung zwischen dem direkten oder indirekten Arbeitgeber und dem
Arbeitnehmer im Sinn.
Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Arbeitgeber erscheint
sehr wichtig im Hinblick auf die konkrete Organisation der Arbeit wie auch auf
das mögliche Entstehen gerechter oder ungerechter Beziehungen im Arbeitsbereich.
Wenn direkter Arbeitgeber jene Person oder Institution ist, mit der
ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen direkt
abschließt, so muß man als indirekten Arbeitgeber die zahlreichen,
verschiedenartigen Faktoren »hinter« dem direkten Arbeitgeber verstehen, die
sowohl auf die Fassung des Arbeitsvertrages als somit auch auf das Entstehen
mehr oder weniger gerechter Beziehungen im Bereich der menschlichen Arbeit
einwirken.
17. »Indirekter« und »direkter« Arbeitgeber
Der Begriff des indirekten Arbeitgebers umfaßt Personen wie auch
Institutionen verschiedener Art; er umfaßt auch kollektive Arbeitsverträge und
Verhaltensprinzipien, die von diesen Personen und Institutionen
festgelegt sind und das ganze sozio-ökonomische System bestimmen oder
sich aus ihm ergeben. Der Begriff des indirekten Arbeitgebers bezieht sich somit
auf viele verschiedene Elemente. Die Verantwortung des indirekten Arbeitgebers
unterscheidet sich von der des direkten, wie schon das Wort besagt: die
Verantwortung ist weniger direkt, bleibt jedoch eine echte Verantwortung; der
indirekte Arbeitgeber bestimmt wesentlich den einen oder anderen Aspekt des
Arbeitsverhältnisses und bedingt so das Verhalten des direkten Arbeitgebers,
wenn dieser den Arbeitsvertrag und das Arbeitsverhältnis konkret festlegt. Eine
solche Feststellung verfolgt nicht das Ziel, den direkten Arbeitgeber von der
ihm eigenen Verantwortung zu entbinden, sondern möchte nur die Aufmerksamkeit
auf das Geflecht von Bedingtheiten lenken, die sein Verhalten beeinflussen. Wenn
es um die Fassung einer ethisch korrekten Arbeitspolitik geht, muß man
all diese Bedingtheiten vor Augen haben. Und sie ist korrekt, wenn die
objektiven Rechte des Arbeitnehmers vollauf gewahrt sind.
Der Begriff des indirekten Arbeitgebers läßt sich auf jedes einzelne Land und
vor allem auf den Staat anwenden. Gerade dem Staat obliegt ja eine gerechte
Arbeitspolitik. Es ist jedoch bekannt, daß im heutigen System der Weltwirtschaft
zahlreiche Verbindungen zwischen den einzelnen Staaten bestehen,
zum Beispiel im Bereich von Ein- und Ausfuhr, also des gegenseitigen Tausches
von Wirtschaftsgütern, seien dies Rohstoffe, Halbfabrikate oder Fertigprodukte.
Diese Beziehungen schaffen auch gegenseitige Abhängigkeiten, weshalb es
heute schwer wäre, bei irgendeinem Staat, und sei er auch wirtschaftlich der
mächtigste, von voller Selbstversorgung, von Autarkie, zu sprechen.
Ein solches System gegenseitiger Abhängigkeiten ist an sich etwas Normales;
es kann aber leicht zum Anlaß verschiedener Formen von Ausbeutung und
Ungerechtigkeit werden und folglich die Arbeitspolitik der einzelnen Staaten und
somit letzten Endes den einzelnen Arbeitnehmer, das eigentliche Subjekt der
Arbeit, beeinflussen. So suchen zum Beispiel die hochindustrialisierten
Länder und mehr noch jene Unternehmen, welche in hohem Maß über die
industriellen Produktionsmittel bestimmen (die sogenannten multinationalen oder
übernationalen Unternehmen), während sie die Preise für ihre Produkte möglichst
hoch festsetzen, gleichzeitig die Preise der Rohstoffe oder der Halbfabrikate
möglichst niedrig zu halten, was zusammen mit anderen Ursachen zu einem immer
größeren Mißverhältnis zwischen den Nationaleinkommen der betroffenen Länder
führt. Dieser Abstand zwischen den meisten reichen und den ärmeren Ländern
verringert sich nicht und gleicht sich nicht aus, sondern wird immer noch
größer, natürlich den letzteren zum Schaden. Es liegt auf der Hand, daß dies
nicht ohne Auswirkungen auf die lokale Arbeitspolitik und auf die Lage des
arbeitenden Menschen in den wirtschaftlich benachteiligten Ländern bleiben kann.
Der direkte Arbeitgeber, der in einem ähnlichen System von Bedingtheiten steht,
setzt die Arbeitsbedingungen unter dem objektiven Bedarf und Anspruch der
Arbeitnehmer an, vor allem dann, wenn er selbst möglichst hohe Gewinne aus dem
von ihm geführten Unternehmen ziehen will (oder aus mehreren von ihm geführten
Unternehmen im Fall von »sozialisiertem« Eigentum an den Produktionsmitteln).
Dieses System der Abhängigkeiten, die zum Begriff des indirekten Arbeitgebers
gehören, ist, wie man leicht folgern kann, sehr ausgedehnt und kompliziert. Um
es näher zu bestimmen, muß man gewissermaßen die Gesamtheit der für das
wirtschaftliche Leben im Profil des betreffenden Landes und Staates
entscheidenden Elemente berücksichtigen; gleichzeitig jedoch muß man noch
viel weitere Verbindungen und Abhängigkeiten im Auge haben. Die Verwirklichung
der Rechte des Arbeitnehmers darf aber nicht dazu verurteilt sein, nur einen
Ableger von Wirtschaftssystemen darzustellen, die mehr oder weniger
ausschließlich vom Gesichtspunkt des größtmöglichen Profits geleitet würden.
Ganz im Gegenteil, gerade die Rücksicht auf die objektiven Rechte des
Arbeitenden (jede Art von Arbeit eingeschlossen: körperliche und geistige, in
Industrie und Landwirtschaft) ist es, die einen angemessenen und
grundlegenden Maßstab für den Aufbau der gesamten Wirtschaft bilden muß,
sowohl innerhalb von Land und Staat als auch im Gesamt der
Weltwirtschaftspolitik mit den von ihr bestimmten internationalen Systemen und
Beziehungen.
In dieser Richtung sollten alle dazu berufenen internationalen
Organisationen ihren Einfluß geltend machen, angefangen von der Organisation
der Vereinten Nationen. Das Internationale Arbeitsamt (OIT) und die
Unterorganisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO)
und noch andere mehr können wahrscheinlich gerade hierzu neue Beiträge anbieten.
Auf der Ebene der einzelnen Staaten gibt es Ministerien, Behörden und auch
verschiedene gesellschaftliche Einrichtungen zu diesem Zweck. All das macht
unübersehbar, welch große Bedeutung, wie erwähnt, dem indirekten Arbeitgeber bei
der Verwirklichung der vollen Achtung der Rechte des Arbeitnehmers zukommt; denn
die Rechte der menschlichen Person sind in der gesamten Sozialmoral das
entscheidende Element.
18. Das Problem des Arbeitsplatzes
Wenn man die Rechte der Arbeitenden gerade im Hinblick auf diesen »indirekten
Arbeitgeber« bedenkt, also im Hinblick auf das Gefüge der nationalen und
internationalen Stellen, die für die ganze Ausrichtung der Arbeitspolitik
verantwortlich sind, muß man seine Aufmerksamkeit zuerst auf ein
grundlegendes Problem richten, nämlich auf das Problem des
Arbeitsplatzes, mit anderen Worten, auf das Problem einer geeigneten
Beschäftigung für alle Arbeitsfähigen. Das Gegenteil einer gerechten und
geordneten Situation auf diesem Gebiet ist die Arbeitslosigkeit, der Mangel an
Arbeitsplätzen für Arbeitsfähige. Es kann sich dabei um eine allgemeine oder
eine auf einzelne Sektoren beschränkte Arbeitslosigkeit handeln. Aufgabe der
genannten Institutionen, die hier unter dem Namen des indirekten Arbeitgebers
verstanden werden, ist es, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die in
jedem Fall ein Übel ist und, wenn sie große Ausmaße annimmt, zu einem echten
sozialen Notstand werden kann. Ein besonders schmerzliches Problem wird sie,
wenn sie vor allem die Jugendlichen trifft, die nach einer entsprechenden
allgemeinbildenden, technischen und beruflichen Vorbereitung keinen Arbeitsplatz
finden können und ihren ehrlichen Arbeitswillen und ihre Bereitschaft, die ihnen
zukommende Verantwortung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der
Gesellschaft zu übernehmen, schmerzlich frustriert sehen. Die Pflicht der
Hilfeleistung für die Arbeitslosen, das heißt die Verpflichtung, den
beschäftigungslosen Arbeitnehmern und ihren Familien durch die dazu nötige
entsprechende Unterstützung den Lebensunterhalt zu sichern, entspringt dem
Grundprinzip der für diesen Bereich gültigen sittlichen Ordnung, nämlich dem
Prinzip der gemeinsamen Nutznießung der Güter oder, anders und einfacher
ausgedrückt, dem Recht auf Leben und Unterhalt.
Um der Gefahr der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten und allen einen
Arbeitsplatz zu sichern, müssen die hier als »indirekte Arbeitgeber«
bezeichneten Stellen für eine Gesamtplanung zugunsten jener
differenzierten Werkstatt sorgen, in der sich nicht nur das wirtschaftliche,
sondern auch das kulturelle Leben eines Landes formt; darüber hinaus müssen sie
auf eine korrekte und rationelle Organisation der Arbeit in dieser Werkstatt
achten. Diese Gesamtsorge obliegt letzten Endes dem Staat, darf jedoch nicht
einer einseitigen Zentralisierung durch die öffentliche Hand gleichkommen . Es
geht vielmehr um eine gerechte und überlegte Koordinierung, in deren
Rahmen die freie Initiative der einzelnen Personen, der unabhängigen
Gruppen, der örtlichen Betriebe und Unternehmen garantiert sein muß, unter
Berücksichtigung dessen, was oben bereits über den subjekthaften Charakter der
menschlichen Arbeit gesagt worden ist.
Die Tatsache der gegenseitigen Abhängigkeit der einzelnen Länder und Staaten
und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten fordern, daß
man - unter Berücksichtigung der souveränen Rechte eines jeden von ihnen auf den
Gebieten der Planung und der Organisation der Arbeit im eigenen Bereich - in
diesem wichtigen Sektor gleichzeitig auf der Ebene der internationalen
Zusammenarbeit durch entsprechende Verträge und Vereinbarungen tätig wird.
Auch hier muß das Grundanliegen solcher Verträge und Vereinbarungen immer mehr
die menschliche Arbeit werden, als Grundrecht aller Menschen verstanden; die
Arbeit, welche allen, die sie verrichten, analoge Rechte verleiht, so daß der
Lebensstandard der Arbeitenden in den einzelnen Ländern immer weniger jene
ärgerniserregenden Unterschiede aufweise, die ungerecht sind und sogar
gewaltsame Reaktionen hervorrufen können. Die internationalen Organisationen
haben auf diesem Gebiet enorme Aufgaben zu erfüllen. Sie müssen sich dabei von
einer genauen Diagnose der vielschichtigen Situationen und ihrer naturgegebenen,
geschichtlichen, politischen und sonstigen Bedingungen leiten lassen; darüber
hinaus müßten sie in der Verwirklichung der gemeinsam festgelegten Aktionspläne
eine größere Leistungsfähigkeit und Effiziens erlangen.
Auf diesem Wege ließe sich der Plan eines universalen und ausgeglichenen
Fortschritts aller verwirklichen, wie er den Leitfaden der Enzyklika
Populorum progressio Pauls VI. bildet. Dabei ist hervorzuheben, daß das
entscheidende Element und gleichzeitig der beste Prüfstein eines solchen
Fortschritts im Geist der Gerechtigkeit und des Friedens, wie ihn die
Kirche verkündet und unaufhörlich vom Vater aller Menschen und Völker erbittet,
gerade die ständige Aufwertung der menschlichen Arbeit ist, sei es unter
dem Gesichtspunkt ihrer objektiven Zielsetzung, sei es im Hinblick auf die Würde
des Subjekts jeder Arbeit, das der Mensch ist. Der Fortschritt, um den es sich
handelt, muß sich durch den Menschen und für den Menschen vollziehen und in ihm
Früchte tragen. Prüfstein dieses Fortschritts wird eine immer echtere
Anerkennung der Zielsetzung der Arbeit und eine immer allgemeinere Achtung der
Rechte sein, die sich aus ihr entsprechend der Würde des Menschen, der das
Subjekt der Arbeit ist, ergeben.
Vernünftige Planung und angemessene Organisation der menschlichen Arbeit im
Rahmen der einzelnen Länder und Staaten sollten auch die Ermittlung des rechten
Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten von Beschäftigung erleichtern:
Arbeit in der Landwirtschaft, in der Industrie und in den vielfältigen
Dienstleistungsberufen, Arbeit in der Verwaltung wie auch in der Wissenschaft
und Kunst, je nach den Fähigkeiten der einzelnen Menschen und für das Gemeinwohl
der einzelnen Länder und der ganzen Menschheit. Der Organisation des
menschlichen Lebens nach den vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten müßte ein
angemessenes Unterrichts- und Erziehungssystem entsprechen; es sollte in
erster Linie die Entwicklung einer reifen Menschlichkeit zum Ziel haben, dann
aber auch die fachliche Befähigung, um nutzbringend einen rechten Platz in der
großen und sozial differenzierten Werkstatt einnehmen zu können.
Wenn wir auf die gesamte Menschheitsfamilie rund um die Erde schauen, werden
wir unvermeidlich von einer erschütternden Tatsache ungeheuren Ausmaßes
schmerzlich berührt: Während einerseits beträchtliche Naturschätze ungenützt
bleiben, gibt es andrerseits Scharen von Arbeitslosen und Unterbeschäftigten und
ungezählte Massen von Hungernden, eine Tatsache, die zweifelsfrei bezeugt, daß
im Inneren der einzelnen politischen Gemeinschaften wie auch in den Beziehungen
zwischen ihnen auf kontinentaler und globaler Ebene hinsichtlich der
Organisation der Arbeit und der Beschäftigung irgendetwas nicht funktioniert,
und zwar gerade in den entscheidenden und sozial wichtigsten Punkten.
19. Lohn und besondere Sozialleistungen
Nachdem wir die wichtige Rolle beschrieben haben, welche dem Bemühen um eine
Beschäftigung für alle Arbeitnehmer zukommt, um so die Achtung der
unveräußerlichen Rechte des Menschen hinsichtlich seiner Arbeit zu
gewährleisten, ist es angebracht, diese Rechte näher zu betrachten, die letzten
Endes im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem direkten Arbeitgeber
ins Spiel kommen. Alles, was bisher zum Thema des indirekten Arbeitgebers
gesagt worden ist, dient dem Zweck, eben dieses Verhältnis genauer zu bestimmen,
und zwar durch das Aufzeigen jener vielfältigen Bedingungen, die es indirekt
prägen. Diese Erwägung hat jedoch keinen ausschließlich beschreibenden Sinn; sie
ist auch nicht ein kurzer Traktat über Wirtschaft oder Politik. Es geht darum,
den deontologischen und moralischen Aspekt eines Problems deutlich zu
machen. Das Schlüsselproblem der Sozialethik ist aber die Frage des gerechten
Lohnes für die geleistete Arbeit. Es gibt heutzutage keine wichtigere Weise,
die Gerechtigkeit im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu
verwirklichen, als eben die Bezahlung der Arbeit. Unabhängig davon, ob diese
Arbeit im System des Privateigentums an den Produktionsmitteln geleistet wird
oder in einem System, wo dieses Eigentum eine Art »Sozialisierung« erfahren hat,
wird das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber (vor allem direkter Art) und dem
Arbeitnehmer durch den Lohn geregelt, durch das gerechte Entgelt für die
geleistete Arbeit.
Es ist auch hervorzuheben, daß die Gerechtigkeit eines sozio-ökonomischen
Systems und auf jeden Fall sein rechtes Funktionieren letzten Endes nach der Art
und Weise einzuschätzen sind, wie in jenem System die menschliche Arbeit ihre
angemessene Entlohnung findet. Hier sind wir erneut beim Grundprinzip der ganzen
sozialethischen Ordnung angelangt, beim Prinzip der gemeinsamen Nutznießung
der Güter. In jedem System, unabhängig von dem ihm zugrundeliegenden
konkreten Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, bleibt die Bezahlung, das
heißt der Lohn für die geleistete Arbeit, der konkrete Weg, der
den meisten Menschen den Zugang zu jenen Gütern eröffnet, die zur gemeinsamen
Nutznießung bestimmt sind, seien es die Güter der Natur, seien es die
Erzeugnisse der Produktion. Zu beiden Arten hat der Arbeitende durch die
Bezahlung Zugang, die er als Entlohnung für seine Arbeit erhält. Somit wird
gerade die gerechte Bezahlung jeweils zum Prüfstein für die Gerechtigkeit
des gesamten sozio-ökonomischen Systems und für sein rechtes Funktionieren.
Es ist dies nicht der einzige Maßstab hierfür, aber ein besonders wichtiger und
in gewissem Sinne der entscheidende.
Eine solche Überprüfung betrifft vor allem die Familie. Die gerechte
Entlohnung für die Arbeit eines Erwachsenen, der Verantwortung für eine Familie
trägt, muß dafür ausreichen, eine Familie zu gründen, angemessen zu unterhalten
und für die Zukunft zu sichern. Eine solche Entlohnung kann entweder durch eine
sogenannte familiengerechte Bezahlung zustandekommen - das heißt durch
einen dem Familienvorstand für seine Arbeit ausbezahlten Gesamtlohn, der für die
Erfordernisse der Familie ausreicht, ohne daß die Gattin einem außerhäuslichen
Erwerb nachgehen muß - oder durch besondere Sozialleistungen, wie
Familienbeihilfen oder Zulagen für die Mutter, die sich ausschließlich der
Familie widmet; diese Beihilfen müssen im Einklang mit den tatsächlichen
Notwendigkeiten der Familie stehen, also der Zahl der zu versorgenden Personen
entsprechen, solange diese nicht in der Lage sind, die Verantwortung für ihr
Leben auf angemessene Weise in eigene Hände zu nehmen.
Die Erfahrung bestätigt, daß man sich für die soziale Aufwertung der
mütterlichen Aufgaben einsetzen muß, für die Aufwertung der Mühen, die mit
ihnen verbunden sind, und des Bedürfnisses der Kinder nach Pflege, Zuwendung und
Herzlichkeit, damit sie sich zu verantwortungsbewußten, sittlich und religiös
reifen und psychisch ausgeglichenen Persönlichkeiten entwickeln können. Es wird
einer Gesellschaft zur Ehre gereichen, wenn sie es der Mutter ermöglicht, sich
ohne Behinderung ihrer freien Entscheidung, ohne psychologische oder praktische
Diskriminierung und ohne Benachteiligung gegenüber ihren Kolleginnen der Pflege
und Erziehung ihrer Kinder je nach den verschiedenen Bedürfnissen ihres Alters
zu widmen. Der notgedrungene Verzicht auf die Erfüllung dieser Aufgaben um eines
außerhäuslichen Verdienstes willen ist im Hinblick auf das Wohl der Gesellschaft
und der Familie unrecht, wenn er jenen vorrangigen Zielen der Mutterschaft
widerspricht oder sie erschwert.26
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß, allgemeiner gesprochen,
der ganze Arbeitsprozeß so organisiert und angepaßt werden muß, daß die
Erfordernisse der Person und ihrer Lebensweise, vor allem ihres häuslichen
Lebens, gebührende Beachtung finden, wobei dem Alter und Geschlecht eines jeden
Rechnung zu tragen ist. Es ist eine Tatsache, daß in vielen Ländern die Frauen
in fast allen Lebensbereichen tätig sind. Sie sollten aber diese Tätigkeiten
ihrem eigenen Wesen gemäß verrichten können, ohne Diskriminierungen und
ohne Ausschluß von Stellungen, für die sie befähigt sind, aber zugleich auch,
ohne wegen ihrer familiären Wünsche oder wegen ihrer spezifischen Rolle bei der
Aufgabe, an der Seite der Männer zum Wohl der Gesellschaft beizutragen, weniger
geachtet zu werden. Die wahre Aufwertung der Frau erfordert eine
Arbeitsordnung, die so strukturiert ist, daß sie diese Aufwertung nicht mit dem
Aufgeben ihrer Eigenheit bezahlen muß und zum Schaden der Familie, wo ihr als
Mutter eine unersetzliche Rolle zukommt.
Neben dem Lohn kommen hier noch verschiedene Sozialleistungen in
Betracht, deren Zweck es ist, das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers und
seiner Familie zu sichern. Die mit der nötigen Sorge für die Gesundheit
verbundenen Ausgaben, besonders bei Arbeitsunfällen, machen es notwendig, dem
Arbeitnehmer einen leichteren Zugang zu ärztlicher Hilfe zu verschaffen, und
zwar zu einem möglichst geringen Preis oder auch ganz unentgeltlich. Ein anderer
Bereich solcher Leistungen steht im Zusammenhang mit dem Recht auf Ruhe und
Erholung: es handelt sich hier vor allem um die regelmäßige wöchentliche
Ruhezeit, die zumindest den Sonntag umfassen sollte, ferner um eine längere
Erholungszeit, den sogenannten Urlaub, einmal im Jahr oder eventuell mehrmals im
Jahr in kürzeren Zeitabschnitten. Schließlich geht es um das Recht auf
Ruhestandsgeld, auf Alterssicherung und auf Versicherung bei Arbeitsunfällen. Im
Rahmen dieser hauptsächlichen Rechte gibt es ein ganzes System einzelner
Rechtsansprüche, deren Beachtung zusammen mit der Entlohnung der Arbeit für ein
korrektes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheidend ist.
Unter diesen Einzelrechten ist immer auch der Anspruch auf solche Arbeitsräume
und Produktionsprozesse zu beachten, die dem Arbeitnehmer weder gesundheitlich
noch geistig-sittlich schaden.
20. Die Bedeutung der Gewerkschaften
Aus all diesen Rechtsansprüchen zusammen mit der Notwendigkeit, daß die
Arbeitnehmer selbst sich für deren Gewährleistung einsetzen, ergibt sich noch
ein weiteres Recht, nämlich sich zusammenzuschließen, also Verbände oder
Vereinigungen zu bilden, deren Zweck es ist, die Lebensinteressen der in den
verschiedenen Berufen Tätigen zu vertreten. Solche Vereinigungen werden als
Gewerkschaften bezeichnet. Die Lebensinteressen der Arbeitnehmer sind bis
zu einem gewissen Punkt allen gemeinsam; gleichzeitig jedoch weist jede Art von
Arbeit, jeder Beruf bestimmte Eigenheiten auf, die in diesen Organisationen ihre
besondere Berücksichtigung finden sollten.
Die Gewerkschaften gehen in gewissem Sinne schon auf die mittelalterlichen
Zünfte zurück, insofern diese Organisationen jeweils Angehörige des gleichen
Handwerks umfaßten, also Menschen aufgrund der von ihnen verrichteten Arbeit
zusammenschlossen. Gleichzeitig besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied
zwischen solchen Korporationen und den Gewerkschaften: Die modernen
Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor
allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte
gegenüber den Unternehmern und den Besitzern der Produktionsmittel
entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existentiellen Interessen der
Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden. Die historische
Erfahrung lehrt, daß Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element
des sozialen Lebens darstellen, vor allem in den modernen
Industriegesellschaften. Das bedeutet freilich nicht, daß nur Industriearbeiter
Vereinigungen dieser Art errichten könnten. Die Angehörigen aller Berufe können
sich ihrer zur Sicherung der jeweiligen Rechte bedienen. Es gibt daher auch
Gewerkschaften der Landwirte und der Arbeitnehmer in leitender Stellung wie auch
Vereinigungen der Arbeitgeber. Alle teilen sich dann, wie gesagt, entsprechend
den verschiedenen Berufszweigen noch weiter in Gruppen und Untergruppen auf.
Die katholische Soziallehre vertritt nicht die Meinung, daß die
Gewerkschaften nur Ausdruck der »Klassen«-Struktur einer Gesellschaft und
Teilnehmer des Klassenkampfes seien, der unvermeidlich das gesellschaftliche
Leben beherrsche. Gewiß, sie nehmen teil am Kampf für die soziale
Gerechtigkeit, für die berechtigten Ansprüche der Arbeitenden in den
verschiedenen Berufen. Dieser »Kampf« muß jedoch als ein normaler Einsatz für
ein gerechtes Gut angesehen werden: in diesem Fall für das Wohl, das den
Bedürfnissen und Verdiensten der nach Berufen zusammengeschlossenen
Arbeitnehmern entspricht. Es ist dies aber kein Kampf gegen andere. Wenn
er bei umstrittenen Fragen auch den Charakter einer Opposition gegen andere
annimmt, so geschieht das im Hinblick auf das Gut der sozialen Gerechtigkeit und
nicht um des »Kampfes« willen oder um den Gegner auszuschalten. Es ist ein
Kennzeichen der Arbeit, daß sie die Menschen vor allem eint; darin besteht ihre
soziale Kraft: sie bildet Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft müssen sich
letzten Endes alle irgendwie zusammenfinden, sowohl jene, die arbeiten, wie auch
jene, die über die Produktionsmittel verfügen oder sie besitzen. Im Licht dieser
grundlegenden Struktur jeder Arbeit - im Licht der Tatsache, daß
schließlich in jedem sozialen System »Arbeit« und »Kapital« die unentbehrlichen
Elemente des Produktionsprozesses sind - bleibt der arbeitsbedingte
Zusammenschluß von Menschen zur Verteidigung der ihnen zukommenden Rechte ein
positiver Faktor der sozialen Ordnung und Solidarität, von dem man
nicht absehen kann.
Der legitime Einsatz zur Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern derselben
Berufsgruppe muß allerdings immer den Beschränkungen Rechnung tragen, welche die
allgemeine Wirtschaftslage des Landes auferlegt. Die gewerkschaftlichen
Forderungen dürfen nicht in Gruppen- oder Klassenegoismus ausarten,
wenngleich sie im Interesse des Gemeinwohls der ganzen Gesellschaft auch auf die
Verbesserung all dessen abzielen können und müssen, was im System des Eigentums
an den Produktionsmitteln oder in der Art, sie einzusetzen und über sie zu
verfügen, fehlerhaft ist. Das gesellschaftliche und wirtschaftlich-soziale Leben
ist gewiß wie ein System »kommunizierender Röhren«, und auch jede soziale
Aktivität zugunsten der Rechte einzelner Gruppen muß sich in dieses System
einfügen.
In diesem Sinn gehört die Aktivität der Gewerkschaften zweifellos in das
Gebiet der »Politik«, wenn sie als kluges Bemühen um das Gemeinwohl
aufgefaßt wird. Andererseits ist es nicht Aufgabe der Gewerkschaften,
»Politik zu machen« im heute üblichen Sinne dieses Ausdrucks. Die Gewerkschaften
haben nicht die Eigenschaft politischer Parteien, die um die Macht kämpfen, und
sollten auch nicht den Entscheidungen der politischen Parteien unterstellt sein
oder in zu enger Verbindung mit ihnen stehen. Sonst verlieren sie nämlich leicht
den Kontakt mit ihrem eigentlichen Auftrag, der Sicherung der berechtigten
Ansprüche der Arbeitnehmer im Rahmen des Gemeinwohls des ganzen Landes, und
werden statt dessen ein Werkzeug für andere Zwecke.
Wenn vom Schutz der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer je nach den
verschiedenen Berufen die Rede ist, muß man natürlich immer vor Augen haben, was
in jedem Beruf für den subjekthaften Charakter der Arbeit entscheidend ist, aber
gleichzeitig oder sogar in erster Linie, was die dem Subjekt der Arbeit eigene
Würde bedingt. Hier eröffnen sich der Tätigkeit der Gewerkschaften vielfältige
Möglichkeiten, auch in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit und bei ihrer
Förderung der Selbsterziehung. Große Verdienste haben sich dabei
Gewerkschaftsschulen, die sogenannten Arbeiter und Volkshochschulen sowie die
Programme und Kurse für Fortbildung erworben, die gerade derartige Aktivitäten
entwickelt haben und dies weiterhin tun. Es ist stets zu wünschen, daß es dem
Arbeitnehmer dank des Wirkens seiner Gewerkschaft gelingt, nicht nur mehr zu
»haben«, sondern vor allem mehr zu »sein«, sein Menschsein also in jeder
Richtung voller zu verwirklichen.
Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bedienen
sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das heißt der
Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich an die zuständigen
Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet. Sie wird von der katholischen
Soziallehre als eine unter den notwendigen Bedingungen und in den rechten
Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf dieser Grundlage müßte den Arbeitnehmern
das Recht auf Streik garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran
negative Folgen für sie nach sich zieht. Wenn man zugibt, daß der Streik ein
erlaubtes Mittel ist, muß man jedoch gleichzeitig hervorheben, daß er in
gewissem Sinn ein äußerstes Mittel bleibt. Man darf ihn nicht mißbrauchen,
vor allem nicht für politisches Taktieren. Auch darf man nie außer acht
lassen, daß die für das Leben und Zusammenleben der Bürger notwendigen
Dienstleistungen auf jeden Fall sichergestellt werden müssen, wenn nötig, durch
besondere gesetzliche Maßnahmen. Der Mißbrauch des Streiks kann zu einer Lähmung
des ganzen sozio-ökonomischen Lebens führen, und das widerspricht den
Erfordernissen des Gemeinwohls der Gesellschaft, das auch mit der richtig
verstandenen Natur der Arbeit selbst im Einklang steht.
21. Die Würde der Landarbeit
Alles, was bisher über die Würde der Arbeit, über die objektive und
subjektive Dimension der Arbeit des Menschen gesagt worden ist, läßt sich direkt
auf den Bereich der Landarbeit und auf die Situation des Menschen anwenden, der
in harter Feldarbeit die Erde bebaut. Es handelt sich hier um einen Bereich, der
einen großen Teil der arbeitenden Bevölkerung unseres Planeten umfaßt, der nicht
auf den einen oder anderen Erdteil beschränkt ist und nicht nur jene Länder
betrifft, die bereits einen gewissen Grad von Entwicklung und Fortschritt
erreicht haben. Die Landwirtschaft, die der Gesellschaft die für den täglichen
Lebensunterhalt erforderlichen Güter bietet, ist von grundlegender Bedeutung.
Die Lebensbedingungen im ländlichen Bereich und in der landwirtschaftlichen
Arbeit sind nicht überall die gleichen, wie auch die soziale Stellung der
Landbevölkerung in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. All das hängt
nicht nur vom Grad der Entwicklung der Agrartechnik ab, sondern ebenso und
vielleicht noch mehr von der Anerkennung der berechtigten Ansprüche der Bauern
und Landarbeiter und schließlich vom Bewußtseinsstand bei der gesamten
sozialethischen Betrachtung der Arbeit.
Die Landarbeit unterliegt starken Belastungen, wie die ständige körperliche
Anstrengung, oft bis hin zur Erschöpfung, die geringe Achtung, die ihr in der
Gesellschaft entgegengebracht wird und die in den Betroffenen den Eindruck
hervorruft, an den Rand des sozialen Lebens gedrängt zu sein und die hierdurch
immer mehr provozierte Landflucht zu den Städten, die leider in noch
entwürdigendere Lebensbedingungen führt. Dazu kommen das Fehlen einer
entsprechenden Berufsausbildung und der erforderlichen Arbeitsgeräte, ein
gewisser untergründiger Individualismus und auch objektiv ungerechte
Situationen.
In manchen Entwicklungsländern sind Millionen von Menschen gezwungen, die
Felder anderer zu bebauen, und werden dabei von den Großgrundbesitzern
ausgenützt, ohne jede Hoffnung, einmal auch nur ein kleines Stück Erde ihr eigen
nennen zu können. Es fehlt an Formen eines gesetzlichen Schutzes für die Person
des Landarbeiters und für seine Familie im Fall von Alter, Krankheit oder
Arbeitslosigkeit. Lange Tagewerke harter Arbeit werden armselig bezahlt.
Nutzbare Bodenflächen werden von den Besitzern brach liegengelassen. Rechtstitel
für den Besitz eines kleinen Grundstückes, das der Landarbeiter seit Jahren für
sich bebaute, werden übergangen oder sind schutzlos mächtigeren Personen oder
Gruppen und ihrem »Hunger nach Boden« ausgesetzt. Aber auch in den
wirtschaftlich entwickelten Ländern, wo wissenschaftliche Forschung,
technologische Errungenschaften und politische Maßnahmen die Landwirtschaft auf
ein sehr hohes Niveau gebracht haben, kann das Recht auf Arbeit verletzt werden,
wenn man dem Landarbeiter die Möglichkeit verwehrt, an Entscheidungen bezüglich
seiner Arbeitsleistung teilzunehmen, oder wenn ihm das Recht auf freie
Vereinigung für einen berechtigten sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
Fortschritt verweigert wird.
Für zahlreiche solche Situationen sind also radikale Änderungen dringend
notwendig, um der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen wieder den wahren Wert
zu geben, der ihnen als Grundlage einer gesunden Volkswirtschaft in der
gesamten Entwicklung der Gesellschaft zukommt. Es gilt also, die Würde der
Arbeit zu proklamieren und zu fördern - jeder Arbeit und besonders der
Landarbeit, durch die sich der Mensch die von Gott als Geschenk empfangene Erde
auf so anschauliche Weise »untertan macht« und seine »Herrschaft« über die
sichtbare Welt ausübt.
22. Der behinderte Mensch und die Arbeit
Erst kürzlich haben die nationalen Gemeinschaften und die internationalen
Organisationen ihre Aufmerksamkeit einem anderen mit der Arbeit in Verbindung
stehenden und sehr einschneidenden Problem zugewandt: dem der Behinderten. Auch
sie sind personales Subjekt mit vollem Menschsein, mit entsprechenden
vorgegebenen, heiligen und unverletzlichen Rechten, die gerade angesichts der
dem Körper und seinen Fähigkeiten auferlegten Behinderungen und Leiden die Würde
und Größe des Menschen besonders sichtbar machen. Da der Behinderte ein
personales Subjekt mit all seinen Rechten ist, muß ihm die Teilnahme am Leben
der Gesellschaft in allen Dimensionen und auf allen Ebenen, die seinen
Fähigkeiten zugänglich sind, ermöglicht werden. Der Behinderte ist einer von uns
und teilt voll und ganz unsere Menschennatur. Es wäre des Menschen von Grund auf
unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben
der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil
man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele, nämlich in
die Aufteilung von Starken und Gesunden auf der einen und den Schwachen und
Kranken auf der anderen Seite. Die Arbeit im objektiven Sinne muß auch hier der
Würde des Menschen untergeordnet werden, dem Subjekt der Arbeit und nicht dem
wirtschaftlichen Vorteil.
Es obliegt daher den verschiedenen mit Arbeitsfragen befaßten Stellen - dem
direkten wie dem indirekten Arbeitgeber -, mit geeigneten und wirksamen
Maßnahmen das Recht des Behinderten auf berufliche Ausbildung und auf Arbeit zu
fördern, damit er in eine fruchtbare Tätigkeit eingegliedert werden kann, für
die er befähigt ist. Hier stehen wir vor vielen praktischen, rechtlichen und
auch wirtschaftlichen Problemen; es ist jedoch Aufgabe der Gemeinschaft, also
der öffentlichen Stellen, der Vereinigungen und Gruppen der mittleren Ebene, der
Unternehmen und der Behinderten selbst, gemeinsam ihre Ideen und Kräfte in den
Dienst dieses unverrückbaren Zieles zu stellen: den Behinderten eine ihren
Möglichkeiten entsprechende Arbeit anzubieten ; denn das erfordert ihre
Würde als Menschen und Subjekte der Arbeit. Jede Gemeinschaft wird in der Lage
sein, sich Strukturen zu geben, in denen Arbeitsplätze für Behinderte ausfindig
gemacht oder geschaffen werden können, sei es in den normalen öffentlichen oder
privaten Unternehmen, indem gewöhnliche oder besonders geeignete Arbeitsplätze
angeboten werden, sei es in sogenannten »beschützten« Unternehmen oder
Werkstätten.
Wie bei allen anderen Arbeitnehmern muß auch bei den Behinderten den
körperlichen und psychischen Arbeitsbedingungen, der gerechten Entlohnung, den
Aufstiegsmöglichkeiten und der Beseitigung verschiedener Hemmnisse große
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ohne die Augen davor zu verschließen, daß es
sich hierbei um eine vielschichtige und schwierige Aufgabe handelt, kann man
doch wünschen, daß eine richtige Auffassung von der Arbeit in ihrer
subjektiven Bedeutung zu einer solchen Situation führe, in der es dem
Behinderten möglich wird, sich nicht am Rande der Arbeitswelt und in
Abhängigkeit von der Gesellschaft zu fühlen, sondern als vollwertiges Subjekt
der Arbeit, nützlich für das Ganze, um seiner Menschenwürde willen geachtet und
berufen, zum Fortschritt und Wohl seiner Familie und der Volksgemeinschaft nach
seinen Fähigkeiten beizutragen.
23. Die Arbeit und das Problem der Emigration
Schließlich sind zumindest einige wenige Worte zum Thema der sogenannten
Arbeitsemigration zu sagen. Sie ist eine schon von früher her bekannte
Erscheinung, die sich jedoch ständig aufs neue abspielt und auch heute wieder
beträchtliche Ausmaße annimmt durch die Komplikationen des modernen Lebens. Der
Mensch hat das Recht, seine Heimat aus verschiedenen Gründen zu verlassen - wie
auch dorthin zurückzukehren - und in einem anderen Land bessere
Lebensbedingungen zu suchen. Dies bringt zweifellos Schwierigkeiten
verschiedener Art mit sich; vor allem stellt es im allgemeinen einen Verlust für
das Land dar, aus dem man auswandert. Es verliert einen Menschen, ein Mitglied
der großen Gemeinschaft, die durch Geschichte, Tradition und Kultur
zusammengehalten wird; dieses Mitglied beginnt ein Leben inmitten einer anderen
Gesellschaft, welche durch eine andere Kultur und meist auch durch eine andere
Sprache geeint ist. Es geht somit ein arbeitender Mensch verloren, der
mit den Leistungen seines Verstandes oder seiner Hände zur Steigerung des
Gemeinwohls im eigenen Lande hätte beitragen können; nun kommen dieser Beitrag
und diese Leistung einem anderen Land zugute, das in einem gewissen Sinne
geringeres Recht darauf hat als das Heimatland.
Gleichwohl ist die Emigration, wenn auch in mancher Hinsicht ein Übel, so
doch unter bestimmten Umständen ein, wie man sagt, notwendiges Übel. Man muß
darum alles daransetzen - und sicher geschieht bereits vieles zu diesem Zweck -,
daß dieses objektive Übel nicht größere Schäden in moralischer Hinsicht
mit sich bringt, ja daß es sogar so weit wie möglich zu einem Vorteil für
das persönliche, familiäre und soziale Leben der Emigranten werde, und dies im
Hinblick auf das Gastland wie auch auf das Herkunftsland. In diesem Bereich
hängt sehr viel von einer gerechten Gesetzgebung ab, besonders wenn es um die
Rechte des arbeitenden Menschen geht. Ein solches Problem gehört darum
selbstverständlich in den Rahmen der vorliegenden Erwägungen, gerade wenn man es
vom angegebenen Standpunkt aus betrachtet.
Das Wichtigste ist, daß der Mensch, der als ständiger Emigrant oder auch als
Saisonarbeiter außerhalb seines Heimatlandes arbeitet, im Bereich der
Arbeitnehmerrechte gegenüber den anderen Arbeitern aus dem Gastland selbst
nicht benachteiligt wird. Die Arbeitsemigration darf in keiner Weise eine
Gelegenheit zu finanzieller oder sozialer Ausbeutung werden. Hinsichtlich des
Arbeitsverhältnisses müssen für den eingewanderten Arbeitnehmer die gleichen
Kriterien gelten wie für jeden anderen Arbeitnehmer des betreffenden Landes. Der
Wert der Arbeit muß mit dem gleichen Maßstab gemessen werden und nicht nach der
verschiedenen Nationalität, Religion oder Rasse. Erst recht darf die Notlage,
in der ein Emigrant sich befindet, nicht ausgenützt werden. Alle diese
Umstände müssen - natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten
- vor dem fundamentalen Wert der Arbeit zurückstehen, der mit der Würde der
menschlichen Person verbunden ist. Das grundlegende Prinzip sei hier nochmals
wiederholt: Die Rangordnung der Werte und der tiefere Sinn der Arbeit fordern,
daß das Kapital der Arbeit diene und nicht die Arbeit dem Kapital.
24. Eine besondere Aufgabe der Kirche
Der letzte Teil der vorliegenden Erwägungen zum Thema der menschlichen Arbeit
aus Anlaß des 90. Jahrestages der Enzyklika Rerum novarum sei der
Spiritualität der Arbeit im christlichen Sinne dieses Ausdrucks gewidmet. Da die
Arbeit in ihrer subjektiven Dimension immer ein personales Tun ist - actus
personae -, ist folglich an ihr der ganze Mensch beteiligt, Körper
und Geist, unabhängig davon, ob es sich um körperliche oder um geistige
Arbeit handelt. Dem ganzen Menschen gilt auch die Frohbotschaft des Evangeliums,
in der wir viele Aussagen finden, die ein besonderes Licht auf die menschliche
Arbeit werfen. Solche Aussagen erfordern aber eine entsprechende Aneignung; sie
verlangen ein inneres Bemühen des menschlichen Geistes unter der Leitung von
Glaube, Hoffnung und Liebe, wenn sie der Arbeit des konkreten Menschen jene
Bedeutung geben sollen, die sie in den Augen Gottes hat und durch die sie
zum Heilsgeschehen gehört, unbeschadet ihrer weltlichen Struktur und
Verpflechtung, die ihre besondere Bedeutung behalten.
Wenn es die Kirche als ihre Pflicht erachtet, sich zur Arbeit unter dem
Gesichtspunkt ihres menschlichen Wertes und der moralischen Ordnung, zu der sie
gehört, zu äußern, und auch darin eine wichtige Aufgabe im Rahmen ihres Dienstes
an der gesamten Frohbotschaft sieht, so erblickt sie gleichzeitig eine besondere
Verpflichtung in der Herausbildung einer Spiritualität der Arbeit, deren
Sinn es ist, allen Menschen zu helfen, durch die Arbeit Gott, dem Schöpfer und
Erlöser, näherzukommen, an seinem Heilsplan für Mensch und Welt mitzuwirken und
in ihrem Leben die Freundschaft mit Christus zu vertiefen und durch den Glauben
lebendig teilzunehmen an seiner dreifachen Mission als Priester, Prophet und
König, wie es das II. Vatikanische Konzil in herrlichen Wendungen beschreibt.
25. Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers
»Eins steht für die Glaubenden fest«, so das II. Vatikanische Konzil, »das
persönliche und gemeinsame menschliche Schaffen, dieses gewaltige Bemühen der
Menschen im Ablauf der Jahrhunderte, ihre Lebensbedingungen auf einen stets
besseren Stand zu bringen, entspricht an und für sich der Absicht Gottes. Der
nach Gottes Bild geschaffene Mensch hat ja den Auftrag erhalten, sich die Erde
mit allem, was zu ihr gehört, zu unterwerfen und die Welt in Heiligkeit und
Gerechtigkeit zu regieren. Er soll ferner durch die Anerkennung Gottes als des
Schöpfers aller Dinge sich selbst und die gesamte Wirklichkeit in Beziehung zu
Gott bringen, so daß, nachdem alle Dinge dem Menschen unterworfen sind, Gottes
Name wunderbar sei auf der ganzen Erde«.27
Im Wort der göttlichen Offenbarung ist diese fundamentale Wahrheit zutiefst
eingeprägt, daß der Mensch, als Abbild Gottes geschaffen, durch seine
Arbeit am Werk des Schöpfers teilnimmt und es im Rahmen seiner menschlichen
Möglichkeiten in gewissem Sinne weiterentwickelt und vollendet, indem er
unaufhörlich voranschreitet in der Entdeckung der Schätze und Werte, welche die
gesamte Schöpfung in sich birgt. Dieser Wahrheit begegnen wir schon am Anfang
der Heiligen Schrift, im Buch Genesis, wo das Schöpfungswerk selbst in Form
einer »Arbeit« dargestellt wird, die Gott im Verlauf von »sechs Tagen«28 verrichtet,
um am siebten Tag zu »ruhen«.29 Und noch im
letzten Buch der Heiligen Schrift klingt die gleiche Ehrfurcht vor dem Werk an,
das Gott durch seine schöpferische »Arbeit« vollbracht hat, wenn es dort heißt:
»Groß und wunderbar sind deine Taten, Herr, Gott und Herrscher über die ganze
Schöpfung«30 - die
gleiche Ehrfurcht, die im Buch Genesis zum Ausdruck kommt, wenn es die
Beschreibung der einzelnen Schöpfungstage mit der Feststellung beschließt: »Gott
sah, daß es gut war«.31
Diese Beschreibung des Schöpfungswerkes, die wir bereits im ersten Kapitel
des Buches Genesis finden, ist zugleich in einem gewissen Sinne das erste
»Evangelium der Arbeit«; zeigt sie doch auf, worin deren Würde besteht: sie
lehrt, daß der Mensch durch seine Arbeit Gott, seinen Schöpfer, nachahmen soll,
da er - und nur er allein - mit dem Privileg der Ebenbildlichkeit ausgestattet
ist. Der Mensch soll Gott nachahmen sowohl in der Arbeit als auch in der Ruhe,
da Gott selbst ihm sein eigenes schöpferisches Tun in der Form der Arbeit und
der Ruhe vor Augen führen wollte. Dieses Wirken Gottes in der Welt setzt
sich unaufhörlich fort, wie es die Worte Christi bezeugen: »Mein Vater ist noch
immer am Werk...«.32 Er wirkt mit
schöpferischer Kraft, indem er die Welt im Sein erhält, die er aus dem Nichts
ins Sein gerufen hat; er wirkt mit heilbringender Kraft in den Herzen der
Menschen, die er seit Anbeginn zur »Ruhe«33 bestimmt
hat, bei ihm selbst, »im Haus des Vaters«.34 Daher
erfordert die menschliche Arbeit auch die Ruhe - an jedem »siebten Tag«.35 Vor allem
aber darf sie nicht bloß im äußerlichen Einsatz der menschlichen Kräfte
bestehen; sie muß im Inneren des Menschen einen Freiraum lassen, wo der Mensch
immer mehr das wird, was er dem Willen Gottes entsprechend sein soll, und sich
so auf jene »Ruhe« vorbereitet,die der Herr seinen Dienern und
Freunden bereithält.36
Das Bewußtsein von der menschlichen Arbeit als einer Teilnahme am Wirken
Gottes muß - wie das Konzil lehrt - auch »das gewöhnliche, alltägliche Tun
(durchdringen); denn Männer und Frauen, die beim Erwerb des Lebensunterhalts für
sich und ihre Familie ihre Tätigkeiten so ausüben, daß sie ein sinnvoller Dienst
für die Gesellschaft sind, dürfen mit Recht überzeugt sein, daß sie durch ihre
Arbeit das Werk des Schöpfers weiterentwickeln, daß sie dem Wohl ihrer Brüder
dienen und durch ihr persönliches Bemühen zur geschichtlichen Erfüllung des
göttlichen Plans beitragen«.37
Es ist darum erforderlich, daß diese christliche Spiritualität der Arbeit zum
gemeinsamen Besitz aller wird. Vor allem heute muß aber die Spiritualität der
Arbeit von jener Reife geprägt sein, welche die Spannungen und die Unruhe der
Geister und Herzen verlangen: »Den Christen liegt es deshalb fern zu glauben,
daß die von des Menschen Geist und Kraft geschaffenen Werke einen Gegensatz zu
Gottes Macht bilden oder daß dieses mit Vernunft begabte Geschöpf sozusagen als
Rivale dem Schöpfer gegenübertrete. Im Gegenteil, sie sind überzeugt, daß die
Siege der Menschheit ein Zeichen der Größe Gottes und die Frucht seines
unergründlichen Ratschlusses sind. Je mehr aber die Macht des Menschen wächst,
desto mehr weitet sich die Verantwortung der einzelnen wie der Gemeinschaften
aus. Daraus wird klar, daß die Menschen durch die christliche Botschaft nicht
vom Aufbau der Welt abgehalten noch zur Vernachlässigung des Wohls ihrer
Mitmenschen veranlaßt, sondern vielmehr strenger zur Bewältigung dieser Aufgaben
verpflichtet werden«.38
Das Bewußtsein des Menschen, durch die Arbeit am Schöpfungswerk teilzunehmen,
bildet für ihn den tiefsten Beweggrund, sie in den verschiedenen
Bereichen auf sich zu nehmen: »Die Gläubigen müssen also«, so lesen wir in der
Konstitution Lumen gentium, »die innerste Natur der ganzen Schöpfung,
ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie müssen auch
durch das weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen.
So soll die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in Gerechtigkeit, Liebe
und Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen... Sie sollen also durch ihre
Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich von der Gnade
Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag leisten, daß die geschaffenen
Güter gemäß der Ordnung des Schöpfers und im Lichte seines Wortes durch
menschliche Arbeit, Technik, Zivilisation und Kultur... entwickelt...
werden«.39
26. Christus, ein Mann der Arbeit
Die Wahrheit, daß der Mensch durch die Arbeit am Wirken Gottes, seines
Schöpfers, teilnimmt, hat besonders eindringlich Jesus Christus ins Licht
gerückt - Jesus, über den viele seiner ersten Zuhörer in Nazaret staunten und
sagten: »Woher hat er das alles? Was ist das für eine Weisheit, die ihm gegeben
ist?... Ist das nicht der Zimmermann?«.40 Das ihm
anvertraute »Evangelium«, das Wort der ewigen Weisheit, hat Jesus nicht nur
verkündet, sondern vor allem durch sein Werk vollbracht. Daher war dieses
Evangelium auch ein »Evangelium der Arbeit«, weil der, der es verkündete,
selbst ein Mann der Arbeit war, der handwerklichen Arbeit, wie Josef von
Nazaret.41 Wenn wir
auch in seinen Worten keine besondere Ermahnung zur Arbeit finden, sondern
einmal sogar ein Verbot übertriebener Sorge um Arbeit und Unterhalt,42 so ist doch
die Sprache des Lebens Christi selbst eindeutig: Er gehört zur »Welt der
Arbeit«, anerkennt und achtet die menschliche Arbeit. Man kann sogar sagen: Er
schaut mit Liebe auf die Arbeit und ihre verschiedenen Formen, deren jede
ihm ein besonderer Zug in der Ähnlichkeit des Menschen mit Gott, dem Schöpfer
und Vater, ist. Hat er nicht gesagt: »... mein Vater ist ein Winzer«,43 hat er nicht
auf verschiedene Weise jene grundlegende Wahrheit über die Arbeit in seine
Lehre übernommen, die schon in der ganzen Tradition des Alten
Testamentes, vom Buch Genesis an, zum Ausdruck kommt?
In den Büchern des Alten Testaments fehlt es nicht an zahlreichen
Hinweisen auf die menschliche Arbeit, auf die verschiedenen Berufe des Menschen:
so auf den Arzt,44 den
Apotheker,45 den
Kunsthandwerker,46 den
Schmied47 - man könnte
diese Worte auf die Tätigkeit des Metallarbeiters von heute beziehen -, auf den
Töpfer,48 den
Landwirt,49 den
Gelehrten,50 den
Seefahrer,51 den
Bauarbeiter,52 den
Musiker,53 den
Hirten,54 den
Fischer.55 Bekannt sind
die schönen Worte über die Arbeit der Frauen.56 Jesus
Christus bezieht sich in seinen Gleichnissen über das Reich Gottes
ständig auf die menschliche Arbeit: auf die des Hirten,57 des
Landwirts,58 des
Arztes,59 des
Sämanns,60 des
Hausherrn,61 des
Dieners,62 des
Verwalters,63 des
Fischers,64 des
Händlers,65 des
Landarbeiters.66 Er spricht
auch von den verschiedenen Arbeiten der Frauen.67 Er
vergleicht das Apostolat mit der körperlichen Arbeit der Ernte68 oder des
Fischfangs.69 Auch auf die
Arbeit der Gelehrten bezieht er sich.70
Diese Lehre Christi über die Arbeit, deren Grundlage das Beispiel seines
eigenen Lebens während der Jahre in Nazaret ist, findet in der Lehre des
Apostels Paulus ein besonders lebendiges Echo. Paulus rühmte sich seiner
Berufsarbeit - wahrscheinlich war er Zeltmacher71 -, und dank
dieser Tätigkeit konnte er sich auch als Apostel sein Brot selbst
verdienen.72 »Wir haben
uns gemüht und geplagt, Tag und Nacht haben wir gearbeitet, um keinem von euch
zur Last zu fallen«.73 Dies ist die
Quelle seiner Anweisungen zum Thema der Arbeit; sie haben ermahnenden und
fordernden Charakter: »Wir ermahnen sie und gebieten ihnen im Namen Jesu
Christi, des Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und ihr selbstverdientes
Brot zu essen«, schreibt er an die Thessalonicher.74 Im
Zusammenhang mit der Feststellung, daß einige von ihnen »ein unordentliches
Leben führen..., nur nicht arbeiten«,75 sagt der
Apostel auch ohne Bedenken: »Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht
essen«.76 An einer
anderen Stelle macht er Mut: »Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den
Herrn und nicht für Menschen; ihr wißt, daß ihr vom Herrn euer Erbe als Lohn
empfangen werdet«.77
Wie man sieht, nehmen die Weisungen des Völkerapostels für die Moral und
Spiritualität der menschlichen Arbeit eine Schlüsselstellung ein. Sie sind eine
wichtige Ergänzung dieses großen, wenn auch diskreten Evangeliums der Arbeit,
das wir in Christi Leben und Gleichnissen finden, in dem, »was Jesus getan und
gelehrt hat«.78
Erleuchtet von dieser Urquelle, hat die Kirche immer verkündet, was seinen
modernen Ausdruck in der Weisung des II. Vatikanischen Konzils gefunden
hat: »So wie das menschliche Schaffen aus dem Menschen hervorgeht, so ist es
auch auf den Menschen hingeordnet. Wenn nämlich der Mensch wirkt, formt er nicht
nur die Dinge und die Gesellschaft um, sondern vollendet auch sich selbst. Er
lernt vieles, entwickelt seine Fähigkeiten, überschreitet sich selbst und wächst
über sich hinaus. Solches Wachstum ist, richtig verstanden, mehr wert als
äußerer Reichtum, der angesammelt werden kann... Richtschnur für das menschliche
Schaffen ist daher, daß es gemäß dem Plan und Willen Gottes mit dem echten Wohl
der Menschheit übereinstimme und dem Menschen als Einzelwesen und als Glied der
Gesellschaft die Entfaltung und Erfüllung seiner vollen Berufung
gestatte«.79
Im Licht einer solchen Auffassung von den Werten menschlicher Arbeit,
einer solchen Spiritualität der Arbeit, erklärt sich vollauf das, was wir an
der gleichen Stelle der Pastoralkonstitution des Konzils zum Thema der rechten
Bedeutung des Fortschritts lesen: »Der Mensch ist mehr wert durch das,
was er ist, als durch das, was er hat. Ebenso hat alles, was die Menschen zur
Erreichung einer größeren Gerechtigkeit, einer umfassenderen Brüderlichkeit und
einer humaneren Ordnung der sozialen Beziehungen tun, größeren Wert als
technische Fortschritte. Diese Fortschritte können zwar gleichsam das Material
für den menschlichen Aufstieg bieten, doch den Aufstieg selbst werden sie durch
sich allein keineswegs zustandebringen«.80
Diese Lehraussage zum Problem des Fortschritts und der Entwicklung - ein im
modernen Denken so beherrschendes Thema - kann nur als Frucht einer erprobten
Spiritualität der menschlichen Arbeit verstanden werden, und nur auf der
Grundlage einer solchen Spiritualität kann sie verwirklicht und in konkrete
Praxis umgesetzt werden. Das also ist die Lehre und das Programm, die aus dem
»Evangelium der Arbeit« erwachsen.
27. Die menschliche Arbeit im Licht von Christi Kreuz und
Auferstehung
Noch ein Aspekt der menschlichen Arbeit, eine ihrer wesentlichen Dimensionen,
wird von der Spiritualität aus dem Evangelium tief durchdrungen. Jede Arbeit
- ob körperlich oder geistig - ist unvermeidlich mit Mühen verbunden.
Das Buch Genesis bringt dies in wirklich eindringlicher Weise zum Ausdruck,
indem es der ursprünglichen Segnung der Arbeit, die im
Schöpfungsgeheimnis enthalten und mit der Erhöhung des Menschen zum Abbild
Gottes verbunden ist, den Fluch entgegenstellt, den die Sünde mit
sich gebracht hat: »So ist verflucht der Ackerboden deinetwegen. Unter Mühsal
wirst du von ihm essen alle Tage deines Lebens«.81 Diese mit
der Arbeit verbundene Mühsal kennzeichnet den Weg des menschlichen Lebens auf
Erden und stellt eine Ankündigung des Todes dar: »Mit Schweiß im Gesicht
wirst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst zum Ackerboden. Von ihm bist du ja
genommen«.82 Fast wie ein
Echo auf diese Worte klingen jene aus den Weisheitsbüchern: »Dann dachte ich
nach über alle meine Werke, die meine Hände vollbracht, und über die Mühe, mit
der ich mich plagte, um sie zu vollbringen«.83 Es gibt wohl
keinen Menschen auf Erden, der nicht in diesen Worten sich selbst erkennen
könnte.
Das Evangelium spricht gewissermaßen sein letztes Wort auch zu dieser Frage
im Paschageheimnis Jesu Christi aus. Dort muß man die Antwort auf diese für die
Spiritualität der menschlichen Arbeit so gewichtigen Probleme suchen. Das
Paschageheimnis umschließt das Kreuz Christi, seinen Gehorsam bis zum
Tod, den der Apostel jenem Ungehorsam entgegenstellt, der seit Anbeginn über der
Geschichte des Menschen auf Erden lastete.84 Dieses
Geheimnis umfaßt auch die Erhöhung Christi, der durch den Kreuzestod
hindurch mit der Kraft des Heiligen Geistes in der Auferstehung zu seinen
Jüngern zurückkehrt.
Schweiß und Mühsal, welche die Arbeit in der gegenwärtigen Heilssituation der
Menschheit notwendigerweise mit sich bringt, bieten dem Christen und jedem
Menschen, der zur Nachfolge Christi berufen ist, die Möglichkeit zur liebenden
Teilnahme an jenem Werk, für das Christus gekommen ist.85 Dieses
Heilswerk wurde durch Leid und Kreuzestod vollzogen. Indem der Mensch die Mühsal
der Arbeit in Einheit mit dem für uns gekreuzigten Herrn erträgt, wirkt er mit
dem Gottessohn an der Erlösung der Menschheit auf seine Weise mit. Er erweist
sich als wahrer Jünger Christi, wenn auch er Tag für Tag bei der ihm
aufgegebenen Tätigkeit sein Kreuz auf sich nimmt.86
Christus erduldete »für uns alle, die wir Sünder sind, ... den Tod, und
belehrt uns so durch sein Beispiel, daß auch das Kreuz getragen werden muß, das
Fleisch und Welt denen auf die Schultern legen, die Frieden und Gerechtigkeit
suchen«. Zugleich jedoch »durch seine Auferstehung zum Herrn eingesetzt,
wirkt Christus, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist, durch die
Kraft seines Geistes bereits in den Herzen der Menschen... (und) beseelt,
reinigt und stärkt auch jenes hochherzige Streben, mit dem die
Menschheitsfamilie sich bemüht, ihr eigenes Leben menschlicher zu gestalten
und die ganze Erde diesem Ziel dienstbar zu machen«.87
In der menschlichen Arbeit findet der Christ einen kleinen Teil des Kreuzes
Christi und nimmt ihn mit der gleichen Erlösergesinnung auf sich, mit der
Christus für uns sein Kreuz auf sich genommen hat. In der Arbeit entdecken wir
immer, dank des Lichtes, das uns von der Auferstehung Christi her durchdringt,
einen Schimmer des neuen Lebens und des neuen Gutes, gleichsam eine
Ankündigung des »neuen Himmels und der neuen Erde«,88 die gerade
durch die Mühsal der Arbeit hindurch dem Menschen und der Welt zuteil werden:
durch die Mühsal - und nie ohne sie. So bestätigt sich einerseits die
Unausweichlichkeit des Kreuzes in der Spiritualität der menschlichen Arbeit;
andererseits enthüllt sich bereits in diesem Mühsal-Kreuz ein neues Gut, das von
der Arbeit ausgeht: von der Arbeit, verstanden in der Tiefe und Fülle ihrer
Bedeutung - und nie ohne die Arbeit.
Ist dieses neue Gut - eine Frucht der menschlichen Arbeit - schon ein
kleiner Teil jener »neuen Erde«, wo die Gerechtigkeit wohnt?89 In welchem
Verhältnis steht es zur Auferstehung Christi, wenn die vielfältige Mühsal
der menschlichen Arbeit tatsächlich ein kleiner Teil des Kreuzes Christi ist?
Auch darauf sucht das Konzil eine Antwort zu geben, wobei es sein Licht von der
Quelle des geoffenbarten Wortes selbst bezieht: »Gewiß, wir werden gemahnt, daß
es dem Menschen nichts nützt, wenn er die ganze Welt gewinnt, sich selbst jedoch
dabei verliert (vgl. Lk 9, 25). Trotzdem darf die Erwartung einer neuen
Erde die Sorge für die Gestaltung dieser Erde, auf der sich der wachsende Leib
der neuen Menschheitsfamilie wie ein erster Umriß der zukünftigen Welt
darbietet, nicht abschwächen, sondern sollte sie im Gegenteil ermutigen. Obschon
der irdische Fortschritt vom Wachsen des Reiches Christi sorgsam zu
unterscheiden ist, so hat er doch große Bedeutung für das Reich Gottes, insofern
er zu einer besseren Ordnung der menschlichen Gesellschaft beitragen
kann«.90
Wir haben versucht, in den vorliegenden Erwägungen über die menschliche
Arbeit all das hervorzuheben, was unerläßlich für die Überlegung erschien, daß
sich durch die Arbeit unter den »Früchten unseres Fleißes« vor allem »die Güter
der menschlichen Würde, der brüderlichen Gemeinschaft und der Freiheit«91 mehren
sollen. Der Christ, der auf das Wort des lebendigen Gottes hört und die Arbeit
mit dem Gebet verbindet, soll wissen, welcher Platz seiner Arbeit zukommt, nicht
nur im irdischen Fortschritt, sondern auch bei der Entfaltung des
Reiches Gottes, in das wir alle berufen sind durch die Kraft des Heiligen
Geistes und das Wort des Evangeliums.
Gerne erteile ich zum Abschluß dieser Überlegungen Euch allen, verehrte
Brüder, geliebte Söhne und Töchter, den Apostolischen Segen.
Dieses Dokument, das ich für eine Veröffentlichung am 15. Mai dieses Jahres,
dem neunzigsten Jahrestag der Enzyklika Rerum novarum, vorbereitet hatte,
konnte ich erst nach meinem Krankenhausaufenthalt endgültig verabschieden.
Gegeben in Castel Gandolfo, am 14. September, dem Fest Kreuzerhöhung, im
Jahre 1981, dem dritten meines Pontifikates.
Anmerkungen
1 Vgl. Ps 127 (128), 2; vgl. auch Gen 3, 17-19 Spr 10-22; Ex 1,
8-14; Jer 22,13.
Dem Netz zur Verfügung gestellt durch Christoph Overkott und Michael Olteanu.
Gruß und Apostolischen Segen!
2 Vgl. Gen 1, 26.
3 Vgl. Gen 1, 28.
4 Vgl.
Enzyklika "Redemptoris hominis" n. 14; AAS 71 (1979), 284, dt. Verlautbarungen
des Apostolischen Stuhles, Heft 6, S. 27.
5 Vgl. Ps 127
(128), 2.
6 Vgl. Gen 3, 19.
7
Vgl. Mt 13, 52.
8 Vgl. II. Vatikan. Konzil,
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n.
38; AAS 58 (1966), 1055; hier S. 354.
9 Vgl. Gen. 1,
27.
10 Gen 1, 28.
11 Vgl.
Hebr 2, 17; Phil 2, 5-8.
12 Vgl. Pius XI., Enzyklika
"Quadagesimo anno" Ziffer 135, AAS 23 (1931), 221; hier s. 141.
13 Vgl. Dtn 24, 15; Jak 5.4; dazu auch Gen 4, 10.
14 Vgl. Gen 1, 28.
15 Vgl. Gen
1, 26-27.
16 Gen 3, 19.
17
Hebr 6, 8; vgl. Gen 3, 18.
18 Vgl. Summa Th., I-II, q.
40, a 1 c; I-II q. 34, a 2, ad 1.
19 Vgl. ebendort, q.
34, ad 1.
20 Vgl. Pius XI., Enzyklika "Quadragesimo
anno" Ziff. 65, AAS 23 (1931), 221-222; hier S. 141.
21 Vgl. Joh 4, 38.
22 Zum
Eigentumsrecht vgl. Summa Th., II-II, q. 66, aa. 2, 6; De regimine principum, L.
I, cc. 15.17. - Zur sozialen Funktion des Eigentums vgl. Summa Th., II-II, q.
134, a. 1, ad 3.
23 Vgl. Pius XI., Enzyklika
"Quadragesimo anno" Ziff. 65, AAS 23 (1931), 199; hier S. 116; II. Vatikan.
Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et
spes" n. 68; AAS 58 (1966), 1089-1090; hier S. 389/90.
24 Vgl. Johannes XXIII., Enzyklika "Mater et magistra"
(Ziffer 65), AAS 53 (1961), 419; so im authentischen Text, es kann aber nur S.
417 gemeint sein ("leistungsgemeinschaftliche Gebilde"; hier Ziffer 65, S. 218).
25 Vgl. Vgl. Summa Th., II-II, q. 66, a. 2.
26 Vgl. II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über
die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 67; AAS 58 (1966), 1089;
hier S. 389.
27 II. Vatikan. Konzil, ebd. n. 34; AAS
58 (1966), 1052 f.; hier S. 350/1.
28 Vgl. Gen 2, 2;
Ex 20, 8.11; Dtn 5, 12-14.
29 Vgl. Gen 2, 3.
30 Offb. 15, 3.
31 Vgl. Gen 1,
4. 10. 12. 18. 21. 25. 31.
32 Vgl. Joh 5, 17.
33 Vgl. Hebr 4, 1. 9-10.
34
Vgl. Joh 14.2.
35 Vgl. Dtn 5, 12-14; Ex 20, 8-11.
36 Vgl. Mt 25, 21.
37 Vgl. II.
Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute
"Gaudium et spes" n. 34; AAS 58 (1966), 1052 f.; hier S. 351.
38 Vgl. Ebenda.
39 Vgl. II.
Vatikan. Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen Gentium", n.
36, AAS 57 (1965), 41.
40 Mk 6, 2-3.
41 Vgl. Mt 13, 55.
42 Vgl. Mt
6, 25-34.
43 Vgl. Joh 15, 1.
44 Vgl. Sir 38, 1-3.
45 Vgl.
Sir 38, 4-8.
46 Vgl. Ex 31, 1-5; Sir 38, 29-30.
47 Vgl. Gen 4, 22; Jes 44, 12.
48 Vgl. Jer 18, 3-4; Sir 38, 29-30.
49 Vgl. Gen 9, 20; Jes 5, 1-2.
50 Vgl. Koh 12, 9-12; Sir 39, 1-8.
51 Vgl. Ps 107 (108), 23-30; Weish 14, 2-3a.
52 Vgl. Gen 11.3; 2 Kön 12, 12-13; 22, 5-6.
53 Vgl. Gen 4, 21.
54 Vgl. Gen
4.2; 37, 2; Ex 3.1; 1 Sam 16, 11; u.a.
55 Vgl. Ez 47,
10.
56 Vgl. Spr 31, 15-27.
57 Z. B. Joh 10, 1-16.
58 Vgl.
Mk 12, 1-12.
59 Vgl. Lk 4, 23.
60 Vgl. Mk 4, 1-9.
61 Vgl. Mk
13, 52.
62 Vgl. Mt 24, 45; Lk 12, 42-28.
63 Vgl. Lk 16, 1-8.
64 Vgl. Mt
13, 47-50.
65 Vgl. Mt 13, 45-46.
66 Vgl. Mt 20, 1-16.
67 Vgl. Mt
13, 33; Lk 15, 8-9.
68 Vgl. Mt 9, 37; Joh 4, 35-38.
69 Vgl. Mt 4, 19.
70 Vgl. Mt
13, 52.
71 Vgl. Apg 18, 3.
72 Vgl. Apg 20, 34-35.
73 2
Thess 3, 8. - Paulus erkennt jedoch das Recht des Glaubensboten auf Unterhalt
an: 1 Kor 9, 6-14; Gal 6, 6; 2 Thess 3, 9; vgl. Lk 10, 7.
74 2 Thess 3, 12.
75 2 Thess 3,
11.
76 2 Thess 3, 10.
77 Kol
3, 23-24.
78 Apg 1, 1.
79
II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute
"Gaudium et spes" n. 35; AAS 58 (1966), 1053; hier S. 351/2.
80 Ebendort; hier S. 351.
81
Gen 3, 17.
82 Gen 3, 19.
83
Koh 2, 11.
84 Vgl. Röm 5, 19.
85 Vgl. Joh 17, 4.
86 Vgl. Lk
9, 23.
87 II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution
über die Kirche in der Welt von heute "Gaudium et spes" n. 38; AAS 58 (1966),
1055 f.; hier S. 354.
88 Vgl. 2 Petr 3, 13; Offb 21,
1.
89 Vgl. 2 Petr 3, 13.
90
II. Vatikan. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute
"Gaudium et spes" n. 39; AAS 58 (1966), 1057; hier S. 355.
91 Ebenda.