Der
Vorschlag des SP-Chefs Gusenbauer, die öffentliche Hochwasserhilfe über
eine Anleihe (einen "Flood Floater"?) zu finanzieren, hat
einiges für sich: Sie würde in der Finanzierung Transparenz
schaffen. Ob genau diese Transparenz von der Regierung gewünscht
wird, ist freilich eine andere Frage.
Eines ist klar: Geld muß dafür auf jeden Fall aufgenommen
werden. Denn weder die Steuerreform 2003 noch der Abfangjägerkauf
2005 waren ausfinanziert. Es kann also nicht dafür vorgesehenes Geld
umgeleitet werden, es werden vielmehr dafür vorgesehene Kredite
umgewidmet. Sich dieses Geld beim Steuerzahler (und bei den heimischen
Banken) in Form einer klar zweckgewidmeten Anleihe zu holen, würde
verhindern, daß alle möglichen Budgetprobleme der Regierung (und
davon gibt es wahrlich genug) nach und nach unter dem Deckmantel
"Hochwasserhilfe" verschwinden.
Wie Gusenbauer freilich auf die in einem Zeitungsinterview geäußerte
Idee kommt, eine derartige Anleihe würde "das Budget nicht
belasten", wird er erst erklären müssen. Immerhin ist das
Instrument der Bundesanleihe hierzulande die klassische Form der
Staatsverschuldung. Da übt der Oppositionsführer wohl ein wenig für
die erhoffte Übernahme von Regierungsverantwortung.
Denn das Verstecken und Wegleugnen von Staatsschulden hat hierzulande
lange Tradition. Schon Kreisky ist mit der "Auslagerung" von
Staatsverbindlichkeiten relativ großzügig umgegangen. Ein Vorgang,
bei dem der Staat Verbindlichkeiten im wesentlichen in ihm zu 100
Prozent gehörende Gesellschaften transferiert. Mit dem Effekt, daß
die Verbindlichkeiten zwar weiter da sind (und bedient werden müssen),
im Budget selbst aber nicht mehr ausgewiesen werden.
Auf diese Weise sind etwa Verbindlichkeiten über mehrere hundert
Milliarden Schilling für die Straßen- und Schieneninfrastruktur aus
dem offiziellen Staatsschuldenberg verschwunden, obwohl sie natürlich
weiter da sind und bedient werden müssen. Solche Ausgliederungen
haben freilich auch ihre Vorteile. Beispielsweise kann eine Ges.m.b.H.
wesentlich "wirtschaftsnäher" geführt werden als eine
kameralistisch geführte Behörde.
Aber die Ausgliederungs-Kreativität, die in den vergangenen Monaten
und Jahren unter dem Druck der Maastricht-Kriterien besonders die
Bundesländer erfaßt hat, ist ziemlich alarmierend: Hier wird
schlicht alte Schuldenpolitik weiterbetrieben, ohne daß dies in den
offiziellen Budgets sichtbar wird. Wenn zum Beispiel Kärnten seine
Krankenhäuser an eine landeseigene Gesellschaft "verkaufen"
will, und Landespolitiker mit dem "Erlös" dieser
Transaktion (die in Wirklichkeit nichts anderes als eine versteckte
Kreditaufnahme des Landes ist) schon wahlstimmenmaximierend hausieren
gehen, dann wird die dahintersteckende Absicht schön sichtbar. Die EU
ist bei dieser (nicht nur in Österreich geübten) Praxis, die die
Financial Times kürzlich "Enron-style budgeting" genannt
hat, ohnehin extrem empfindlich. Zuletzt mußte das das Land Niederösterreich
einsehen, dem eine ähnliche Konstruktion mit der Wohnbauförderung
aus Brüssel "zurückgeschmissen" wurde.
Irgendwann werden natürlich auch die Wähler merken, wie sie da mit kreativer
Buchhaltung hinters Licht geführt
werden. Und daß die vielbesungene Budgetsanierung bisher nur aus
Steuererhöhungen und kreativer
Bilanzierung besteht. Vielleicht sollte man den Eid, den
US-Konzernchefs jetzt auf ihre Bilanzen schwören müssen, auch auf
Finanzminister und Finanz-Landesräte ausdehnen.
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