WIE VERFASSE ICH EIN PROTOKOLL?

Protokolle sind Mitschriften / Notizen,

die während einer Sitzung / eines Seminars / einer Konferenz / einer Besprechung

die reale Situation / den realen Verlauf reproduzieren sollen.

Der / die Protokollierende darf keine eigene Wirklichkeit schaffen, darf keine Inhalte selbst produzieren.

 

Protokollarten :

Das wörtliche Protokoll

Diese Art des Protokollierens ist typisch für Gerichtsprotokolle. Hier werden neben dem Stenogramm

auch technische Hilfsmittel eingesetzt, um eine wortgetreue Wiedergabe zu ermöglichen.

Diese Protokolle sind sehr genau, aber mitunter sehr umfangreich.

 

Grundsätzlich unterscheidet man 3 Protokollarten :

                        das Verlaufsprotokoll   -    das Ergebnisprotokoll   -   das Gedächtnisprotokoll

a: Verlaufsprotokolle sollen einen Prozess exakt dokumentieren, chronologisch festhalten (z.B. in der Naturwissenschaft).

 

b: Im Ergebnisprotokoll werden

die behandelten Themen in eine logische Ordnung gebracht,

die Kernaussagen mündlicher Beiträge erfasst und systematisiert,

die Ergebnisse einer Sitzung oder Diskussion unabhängig vom Verlauf festgehalten.

 

c: Ein Gedächtnisprotokoll wird ohne handschriftliche Notizen im Anschluss an eine Sitzung angefertigt.

Es hat weniger Beweiswert als die übrigen Protokollarten (z.B. die Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls im Anschluss an eine teilnehmende Beobachtung). Protokolle

sollen sachlich informieren,

sollen knapp abgefasst sein,

enthalten keine Wertungen,

enthalten keine Ausschmückungen, die Assoziationen zulassen,

sind im Präsens abgefasst,

geben wörtliche Äußerungen in der indirekten Rede wieder,

führen Begründungen im Konjunktiv an,

weisen erklärende Zusätze in Klammern auf.

Die Protokollanten / innen werden im Vorfeld festgelegt!

 

Kriterien eines Seminar / Stundenprotokolls:

Protokolle sind verbindliche Unterlagen: Vereinbarungen darüber müssen vorher getroffen werden.

Protokolle dürfen nicht durch die Person des Verfassers / der Verfasserin geprägt sein:

Der / die Protokollant / in ist Beobachter des Geschehens und konzentriert sich auf den Ablauf, ohne in das Geschehen einzugreifen oder bei den Notizen persönliche Wertungen, Vorbehalte oder Kritik einfließen zu lassen.

Seminarprotokolle sind Arbeitsgrundlagen, Erinnerungshilfen, dienen als Prüfungsvorbereitung.

 

Seminarprotokolle sind in der Regel eine Mischung aus Verlaufsprotokoll und Ergebnisprotokoll.

Der / die Protokollant / in ist daher befugt, zur Klärung von Zusammenhängen oder Sachverhalten während des Seminars nachzufragen.

Seminarprotokolle sollen ein wirklichkeitsgetreues Bild der Veranstaltung zeichnen.

 

Elemente eines Seminarprotokolls:

Kopf: Angaben über Anlass, Zeit, Ort, Teilnehmer, Protokollant/in

Abfolge: Thema, Verlauf des Seminars

Inhalt: Redebeiträge, Fragestellungen …

Thesen der Diskussion, Argumente, Begleitumstände …

Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse

Unterschrift des / der Protokollanten / in

(vgl. Bünting, K.-D. (2000): Schreiben im Studium: mit Erfolg. Berlin: Cornelsen)

 

Erstellt von der  Arbeitsgruppe HOCHSCHULDIDAKTIK  an der KPHvie.at 

(Hofmann-Schneller Maria, Feldl Reinhard, Koutensky Alfred, Sitte Christian, Urban-Woldron Hildegard, Wolschann Edith )