MI wtl von 11.03.2015 bis 24.06.2015, pktl. 16.45-19.00, Hörsaal 2G (NIG)
Kants
Moralphilosophie geht von der schlichten - bereits in der Preisschrift
(1762) formulierten - Überlegung aus, daß eine Regel der
moralischen "Verbindlichkeit", also ein Moralprinzip, "die Handlung als
unmittelbar notwendig, und nicht unter der Bedingung eines gewissen
Zwecks gebieten" muß. Wie dieses Moralprinzip - der 'Kategorische
Imperativ' - zu formulieren und ob und inwieweit es zu begründen
ist, hat Kant erst in der 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten'
(1785) und in der 'Kritik der praktischen Vernunft' (1788)
ausgeführt, wobei er unterschiedliche Beweisstrategien verfolgt,
deren Gegenläufigkeit nicht allein aus
spezifischen Begründungsproblemen einer rationalen Ethik
resultiert, sondern - wie Kant vor allem in der KpV zu erkennen gibt - eben
so sehr auf das allgemeinere prinzipientheoretische Problem der
Formulierung eines umfassenden Begriffs der Vernunft verweist. ---> Texte zu Kants Ethik (PDF 182KB) |
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Art der Leistungskontrolle: aktive und regelmäßige Teilnahme am LPS, Impulsreferate, schriftliche Hausarbeit von ca. 12 Seiten
Literatur:
I. Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Riga 1788 u.ö.
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