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Karl Reitter
Verdopplung und Entgegensetzung -
die Staatsthematik in der Marxschen
Frühschrift „Zur Judenfrage“
Ein Ergebnis des grundrisse – Seminars zum Staat am 10. Jänner war – jedenfalls
für mich – die Erkenntnis, daß sich die Themen Staat einerseits und Kapital
andererseits in einem Punkt klar unterscheiden. Wie Marx im „Kapital“ gezeigt
hat, ist es möglich und auch notwendig die Gesetze der Kapitalakkumulation auf
einer allgemeinen und überhistorischen Ebene zu entwickeln. Marx analysiert in
seinem Hauptwerk ja nicht eine bestimmte Phase der kapitalistischen
Gesellschaft, etwa den Kapitalismus des 19. Jahrhunderts, wie oftmals naiv,
aber vor allem polemisch unterstellt wird, sondern entwickelt das ökonomische
Verhältnis der Klassen in reiner Form. Eine Kenntnis dieser Zusammenhänge
ermöglicht das Verständnis der geschichtlichen Entwicklung der kapitalistischen
Gesellschaft und ihrer verschiedenen Phasen und Epochen. Begriffe wie
Imperialismus und Empire, Fordismus und Postfordismus sind Versuche, die
historische Entwicklung in ihrer Besonderheit zu begreifen. Ob z.B. die
Ausdrücke Postfordismus und Empire angemessen sind, was darunter eigentlich zu
verstehen sei usw, diese Diskussion ist an einem anderen Ort zuführen. Aber
eines ist klar, alle historischen und regionalen Ausformungen der
kapitalistischen Gesellschaft gehorchen den selben Gesetzmäßigkeiten. Um zwei
Beispiele zu nennen: Immer ist die Quelle des Mehrwerts die Aneignung
unbezahlter Mehrarbeit, obwohl die Form in der dies geschieht, die kulturellen,
moralischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen, sehr
stark variieren können. Oder immer ist davon auszugehen, daß die Waren im
gesellschaftlichen Durchschnitt zu ihrem Wert getauscht werden usw.
Ist dieses Verhältnis zwischen abstraktem Begriff und historischer
Entwicklung auch beim Staat gegeben? Anders gefragt, kann es eine Theorie des
Staates an sich geben, die alle wesentlichen Bestimmungen des Staates
beinhaltet? Gibt es analog zum Verhältnis abstrakte Kapitalanalyse –
historische Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft, ein ähnliches
Verhältnis zwischen dem Begriff des Staates und der geschichtlichen
Entwicklungen der verschiedenen Staatsformen? Ich tendiere dazu, diese Frage
eher zu verneinen, da der gesamte Bereich des Staates, seiner konkreten
Ausformung, seiner Politik, den internationalen Beziehungen usw viel zu sehr
von konkreten Bedingungen, insbesondere vom Stand und Ausmaß der Klassenauseinandersetzung
abhängt. Materiale Staatsanalysen, die für sich beanspruchen, den Staat an sich
zu analysieren, beruhen in Wirklichkeit zumeist auf einer bestimmten
historischen Form des Staates, zumeist des fordistischen Staates der
Prosperitätsphase des Kapitalismus nach dem II. Weltkrieg. Solche genauen,
materialen Analysen sind nun keineswegs zweitrangig, im Gegenteil. Nichts ist
schwieriger, als gegenwärtige Entwicklungen und Prozesse zu begreifen, gerade
weil wir mitten drin stecken, Teil davon sind. Aber nichts ist unzulässiger,
als von einer bestimmten Ausformung des Staates und der Staaten kurzschlüssig
das Wesen oder den Begriff des Staates an sich ableiten zu wollen.
Daraus ist jedoch keinesfalls der Schluß zu ziehen, es könne
gewissermaßen „nichts“ über den Staat im allgemeinen gesagt werden und Aussagen
über ihn müßten sich ausschließlich auf der Ebene konkreter Analysen bewegen.
In diesem Zusammenhang kommt der Schrift „Zur Judenfrage“ [1] von Marx, 1843 geschrieben
und ein Jahr später in den „Deutsch-Französischen Jahrbüchern“ veröffentlicht,
eine besondere Bedeutung zu. Zum Zeitpunkt der Abfassung verfügte Marx weder
über die historische Erfahrung der Pariser Commune, noch über die entwickelten
Kategorien der Kapitalanalyse. Sprache und Stil entsprechen dem Umkreis seiner
„Pariser Manuskripte“, die Bezüge zur Hegelschen Rechtsphilosophie sind
unübersehbar. Trotz der noch nicht entwickelten ökonomischen Begriffe finde ich
in dieser Schrift ein tiefes und methodisch ausgereiftes Verständnis der
Staatsproblematik, das in keiner Debatte zur Staatsfrage übergangen werden
sollte. Marx gelingt es ausgehend von den zentralen Gedanken der Verdopplung
und Entgegensetzung einige sehr grundsätzliche Aussagen über den Modus der
kapitalistischen Vergesellschaftung abzuleiten. Die Fragestellungen kreisen
einerseits um die Entgegensetzung von konkretem, wirklichem Individuum und
abstraktem Vernunftwesen, andererseits um die Entgegensetzung von Staat und
Gesellschaft. Und – selbstverständlich – vom Verhältnis dieser beiden
Entgegensetzungen. Ich werde diese Begriffe sogleich ausführlich erörtern,
zumal sie das eigentliche Thema dieses Artikels darstellen.
Bevor ich die angesprochene Thematik der Entgegensetzungen und Verdopplungen
näher darstelle, möchte ich eine kleine Bemerkungen einschieben. In der
Entwicklung des Marxistischen Denkens nach Marx wurden dessen Aussagen in „Zur
Judenfrage“ völlig übergangen. Und zwar sowohl von jenem Flügel, als dessen
Protagonist Lenin und sein „Staat und Revolution“ gelten kann und in dessen
Tradition der Staat ausschließlich als „Werkzeug“, als „Mittel“ der
Kapitalistenklasse fungiert, als auch vom anderen Flügel, für den Staat und
Verstaatlichung als Antizipation der sozialistischen Gesellschaft galt und
gilt. So bezeichnete etwa Otto Bauer die Verstaatlichung von Betrieben direkt
als „Sozialisierung“. An Marxschen Zitaten für die leninistische Variante fehlt
es nicht, aber auch der andere Flügel kann sich durchaus auf die eine oder
andere Passage berufen. Nur zur atmosphärischen Einstimmung einige bekannte und
oft zitierte Stellen bei Marx. In seiner Analyse der Pariser Commune findet
sich unter anderem folgender berühmter Satz: „Aber die Arbeiterklasse kann
nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre
eignen Zwecke in Bewegung setzen.“ MEW 17/336) und wenig später bezeichnet
Marx den Staat als „Werkzeug zur Knechtung der Arbeit durch das Kapital.“(MEW
17/338) Wer jedoch aus diesen Thesen einen strikten Absentismus gegenüber
Staat, Recht und Wahlen ableiten will, wird im „Kapital“ eines Besseren
belehrt. Seitenlang weist Marx auf das mutige Wirken der staatlichen
Fabrikinspektoren während der Infernophase des englischen Frühkapitalismus hin
und resümiert: „Zum Schutz gegen die Schlange ihrer Qualen müssen die
Arbeiter ihre Köpfe zusammenrotten und als Klasse ein Staatsgesetz erzwingen,
ein übermächtiges gesellschaftliches Hindernis, das sie selbst verhindert,
durch freiwilligen Kontrakt mit dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und
Sklaverei zu verkaufen.“(MEW 23/320) Es gibt kaum eine Debatte um den
Staat, in der diese gegensätzlichen Standpunkte nicht wirksam sein würden. Evi
Genetti etwa hat dies auch in der marxistisch - feministischen Debatte
nachgewiesen, in dem sie die Strategien der „Verweigerung“ bzw. der
„Beteiligung“ gegenübergestellt hat, nachzulesen in ihrem Artikel „Staat,
Kapital und Geschlecht. Eine Bestandsaufnahme feministischer Staatskritik.“ in
grundrisse Nr. 4_2002. Mit der Schrift „Zur Judenfrage“ lassen sich weder alle
diese offenen Fragen lösen, noch machen sie eine Analyse der historischen
Entwicklung des Staates und der geschichtlichen Erfahrungen mit dem Staat
obsolet. Aber ich meine doch, daß ein Verständnis der grundlegenden
Vergesellschaftung zumindest einen Art Kompaß darstellt, der uns hilft, uns in
der Staatsfrage zu orientieren.
Verdopplung und Entgegensetzung als grundlegender Modus der kapitalistischen Vergesellschaftung
Das Besondere an der Schrift „Zur Judenfrage“ ist, daß Marx dort den
Charakter des modernen, kapitalistischen Staates aus einer Reihe von
Entgegensetzungen und Verdopplungen ableitet. Die Gegensätze treten mehrfach
auf, einerseits als Gegensatz zwischen Gesellschaft und Staat, andererseits ist
dieser Gegensatz „die Differenz zwischen dem religiösen Menschen und dem
Staatsbürger, ist die Differenz zwischen dem Kaufmann und dem Staatsbürger,
zwischen dem Taglöhner und dem Staatsbürger, zwischen dem Grundbesitzer und dem
Staatsbürger, zwischen dem lebendigen Individuum und dem Staatsbürger.“(MEW
1/355) Ich versuche, diese Gegensätze ein wenig zu erläutern. Auf der einen
Seite existiert also das Individuum in seiner Besonderheit, mit seiner
bestimmten Religion, dem Geschlecht, der sozialen Herkunft, seinem besonderen
sozialen Prestige und vor allem mit seinen besonderen ökonomischen Interessen.
Aber dieses besondere Individuum tritt uns auch als abstrakte StaatsbürgerIn
entgegen, als gleiche unter gleichen, als abstrakte Rechtsperson, in der jeder
Unterschied des sozialen Status, der Interessen, des Geschlechts und der
Herkunft ausgelöscht sind. Diese verdoppelte soziale Existenz ist nun, wie Marx
betont, keineswegs eine bloß analytische, gedachte. Es ist eine reale,
verdoppelte Existenz. „Wo der politische Staat seine wahre Ausbildung
erreicht hat, führt der Mensch nicht nur in Gedanken, im Bewußtsein, sondern in
der Wirklichkeit, im Leben ein doppeltes, ein himmlisches und ein irdisches
Leben, das Leben im politischen Gemeinwesen, worin er sich als Gemeinwesen
gilt, und das Leben in der bürgerlichen Gesellschaft, worin er als Privatmensch
tätig ist, die anderen Menschen als Mittel betrachtet, sich selbst zum Mittel
herabwürdigt und zum Spielball fremder Mächte wird.“(MEW 1/355) Analysieren
wir diese Aussage. Einerseits führt „der Mensch“ ein irdisches Leben. Diesen
„irdischen Menschen“ bezeichnet Marx in „Zur Judenfrage“ auch als bourgeois,
damit ist keineswegs ein Kapitalbesitzer gemeint, sondern einfach ein von
ökonomischen Interessen geleitetes Individuum. Der „irdische Mensch“ ist das
Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft wie es leibt und lebt: alle
Beschränkungen, Borniertheiten und Besonderheiten sind voll in Kraft. Herr
bleibt Herr, Knecht bleibt Knecht, Mann bleibt Mann und Frau bleibt Frau, alle
patriarchalen, religiösen und kapitalistischen Zuschreibungen bleiben aufrecht.
Dieser bornierte, von ökonomischen Interessen geleitete Mensch, so Marxsens
Sprachausdruck 1843, ist zu einer freien Gesellschaft unfähig. Es sind die „egoistischen
Menschen, [die] vom Menschen und vom Gemeinwesen getrennten Menschen“,(MEW
1/364) die die bürgerliche Gesellschaft bilden. 1843 ist die Bestimmung des
bornierten ökonomischen Interesses noch sehr abstrakt, Kapitalanalyse und
Klassenbegriff sind noch nicht entfaltet. Aber Marx ist völlig klar, und in
diesem Punkt folgt er noch teilweise Hegel, daß die von ökonomischen
Gegensätzen zerrissene Gesellschaft unfähig ist, eine reflexive,
emanzipatorische Vergesellschaftung zu entwickeln. Dies zeigt der Ausdruck vom
„Mittel“ an, zu dem sich der bornierte Mensch macht, nämlich zum Mittel der
Kapitalakkumulation.
Zugleich tritt uns dieses bornierte Individuum in völlig anderer Form
entgegen, als von diesen Beschränkungen befreiter Mensch, als „Gemeinwesen“,
das meint als in der Gemeinschaft vergesellschaftetes Wesen, als citoyen,
als „Bürger“. Mit der Marx eigentümlichen Ironie bezeichnet er freilich diese
Dimension der Existenz als „himmlisch“, also irgendwie wirklich und unwirklich
zugleich. Als freies, gleiches und emanzipiertes, als „politisches Gemeinwesen“
ist der Mensch sozusagen in eine wirklich-unwirkliche Sphäre entrückt; unfähig
die Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft aufzuheben. Kurzum, die
StaatsbürgerIn tritt uns entgegen, das abstrakte Rechts- und Vernunftwesen der
Kantischen Philosophie.[2] Die Sphäre nun in der
diese wirklich-unwirkliche Aufhebung aller Beschränkungen der bürgerlichen
Gesellschaft realen institutionellen Ausdruck findet ist – der Staat.
Wie kommt nun Marx dazu, dem Staat diesen eigentümlichen
emanzipatorischen Charakter zuzuschreiben? Zur Klärung dieses Punktes ist es
nützlich, den Gang der Argumentation in „Zur Judenfrage“ ein wenig
nachzuzeichnen. Stein des Anstoßes für Marx war eine Schrift des
Linkshegelianers Bruno Bauer, betitelt „Die Judenfrage“, in der Bauer darüber
reflektiert, wie Jüdinnen und Juden sich emanzipieren könnten. Für alle
Linkshegelianer, also auch für Bauer und Marx (der diese Bezeichnung zum
damaligen Zeitpunkt für seine Person sicher nicht empört zurückgewiesen hätte)
war es ausgemachte Sache, daß jede Religion Beschränkung und Borniertheit
bedeutet. Das religiöse Bewußtsein konnte nur Ausdruck eines Mangels sein,
darüber gab es keine Debatte. Der Streit ging nur darüber, wie denn dieser
Mangel zu verstehen sei. Marx war 1843 bereits völlig klar, daß das bornierte
religiöse Bewußtsein Ausdruck und Resultat bornierter gesellschaftlicher
Verhältnisse sei, daß also eine Kritik der Religion gewissermaßen das Thema zu
wechseln hätte, nicht Religion sei theologisch zu kritisieren, sondern die
Religion verursachenden gesellschaftliche Verhältnisse. Daher postuliert er
auch: „Wir verwandeln die theologischen Fragen in weltliche.“ (MEW
1/352) Soweit also der Hintergrund der Debatte zwischen Marx und Bauer.
Bauer behauptet nun folgendes: Wenn sich die Jüdinnen und Juden
emanzipieren wollen, müssen sie sofort Atheisten werden. Ja noch mehr. Da er
das Christentum Hegelianisch als historisch fortgeschrittenes Stadium des
religiösen Bewußtseins auffaßt, müßte Emanzipation aus jüdischer Perspektive
sowohl die Überwindung des Judentums wie des Christentums beinhalten, während
das christlich religiöse Bewußtsein gewissermaßen den ersten Schritt bereits
getan hätte. Marx widerspricht dieser Auffassung heftig. Aus dieser Konfrontation
erklärt sich der etwas absonderliche Titel seiner Arbeit. Auf die theologische
Frage, welche Religion fortgeschrittener sei, läßt er sich erst gar nicht ein.
Statt dessen erklärt er, daß Bauer das Wesen der politischen Emanzipation
ebenso wenig begriffen hätte wie das Wesen des modernen Staates. Statt an der
vorgeblich fortgeschrittensten Gestalt der Religion orientiert sich Marx an den
fortgeschrittensten politischen Verhältnissen, konkret an der Amerikanischen
und der Französischen Revolution. Durch die Proklamation von Grundgesetzen und
Menschenrechten entsteht in diesen Revolutionen erstmals ein tatsächlich
moderner Staat, der mit früheren Institutionen der Herrschaft wenig gemein hat.
Dieser moderne, aus den Revolutionen hervorgehende Staat proklamiert sich
selbst als Atheist, er steht über den Besonderheiten und Beschränktheiten der
bürgerlichen Gesellschaft. Der Gegensatz zwischen religiöser Gesellschaft und
atheistischem Staat war (und ist) besonders in den damals jungen Vereinigten
Staaten schlagend. Marx weist explizit darauf hin: während die diversen
christlichen Kirchen in der Neuen Welt nur so wuchern und sprießen, proklamiert
sich der Mensch via Staatsbürger zum Atheisten. „Der Staat hebt den
Unterschied der Geburt, des Standes, der Bildung, der Beschäftigung in seiner
Weise auf, wenn er Geburt, Stand, Bildung, Beschäftigung für unpolitische
Unterschiede erklärt, wenn er ohne Rücksicht auf diese Unterschiede jedes Glied
des Volkes zum gleichmäßigen Teilnehmer der Volkssouveränität ausruft, wenn er
alle Elemente des wirklichen Volkslebens von dem Staatsgesichtspunkt aus
behandelt.“(MEW 1/354)
Einige mögen nun einwenden, Marx hatte sozusagen einen idealen,
perfekten Staat vor Augen, einen Staat, der die Menschen- und Bürgerrechte
nicht nur proklamiert, sondern auch wirklich einhält, der sich tatsächlich über
die Besonderheiten der bürgerlichen Gesellschaft erhebt. Einen Staat
gewissermaßen, frisch aus der antifeudalen Revolution geboren, ein inzwischen
alt gewordenes Ideal, dessen Bild schon längst durch historische Erfahrung zu
korrigieren sei. Dieser Einwand hat zweifellos etwas für sich, allerdings
entwertet er die Marxsche Analyse keineswegs. Ich meine, daß es sehr wohl
sinnvoll ist, den kapitalistischen Staat in seiner perfektesten, idealsten Form
zu kritisieren. Und genau dies tut Marx. Bewußt orientiert er sich nicht am
damaligen preußischen, österreichischen, russischen Staat sondern an den
Ergebnissen der Amerikanischen und Französischen Revolution. Angesichts real
existierender „Halbstaaten“, Staaten die tatsächlich oder vorgeblich hinter dem
Stand des entfalteten modernen Rechtstaates zurückfallen, ist es sinnvoll und
notwendig, auch die perfekteste, vollendendeste Form des Verfassungsstaates –
selbst wenn die Wirklichkeit gemessen daran zurückbleibt - einer systematischen
Kritik zu unterziehen. Wird dies unterlassen, so entsteht leicht ein
idealisiertes Bild insbesondere der „gesitteten“ westeuropäischen Staaten; der
Verfassungspatriotismus eines Jürgen Habermas läßt grüßen.
Marx erkennt in dieser Entgegensetzung zugleich den emanzipatorischen
Charakter des kapitalistischen Verfassungsstaates, aber auch seine, jede
weitere historische Emanzipation blockierende Funktion. Gegenüber der
„Feudalität“, so bezeichnet Marx in dieser Schrift vorkapitalistische
Verhältnisse, ist die Entgegensetzung von Staat und Gesellschaft, von bourgeois
und citoyen „allerdings ein großer Fortschritt, ...“(MEW 1/356)
Ein Fortschritt aber, der nicht weiter vorangetrieben werden kann. Klipp und
klar erklärt Marx: „Die Zersetzung des Menschen in den Juden und in den
Staatsbürger, in den Protestanten und in den Staatsbürger, in den religiösen
Menschen und in den Staatsbürger, diese Zersetzung ist keine Lüge gegen das
Staatsbürgertum, es ist keine Umgehung der politischen Emanzipation, sie ist
die politische Emanzipation selbst, sie ist die politischste Weise, sich von
der Religion zu emanzipieren.“ MEW 1/357) Wir wissen, Religion steht hier
nicht für religiöses Bewußtsein allein, sondern fungiert als Chiffre für
kapitalistisch bürgerliche Verhältnisse überhaupt. Die fortgeschrittenste
Entfaltung der Menschen- und Bürgerrechte kann nur in den beschriebenen
Entgegensetzungen münden. Daß die Wirklichkeit oftmals hinter diesen
Entgegensetzungen zurückbleibt ist eine Sache. Eine andere ist, von der
„politischen Emanzipation“ wahre Wunder, nämlich die Aufhebung des Gegensatzes
von Staat und Gesellschaft, von citoyen und bourgeois, zu
erwarten. Jeder weitere Emanzipationsschritt kann nur auf der Ebene der
Gesellschaft erfolgen, so Marx. Wenn Marx fordert, daß „der wirkliche
individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt und als
individueller Mensch in seinem empirischen Leben, in seiner individuellen
Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen Gattungswesen“(MEW 1/370) zu
werden hat, so läßt sich dieses Postulat im Lichte seiner späteren Arbeiten
leicht dechiffrieren. Der Gegensatz von Staat und Gesellschaft, von konkretem
Individuum und abstraktem Rechtswesen, läßt sich nicht über vermehrtes
politisches Engagement, über zivilgesellschaftliches Engagement überwinden,
sondern bedarf der Transformation der konkreten gesellschaftlichen
Verhältnisse. Sicher, Marxens Forderungen 1843 sind noch sehr formelhaft und
abstrakt, aber deswegen nicht unrichtig.
Zugleich schiebt Marx jeder Form von Staatsfetischismus den Riegel
vor. Anspielend an die Geschehnisse während der Französischen Revolution
beharrt er auf der absoluten Grenze der „politischen Emanzipation“, also der
historischen Emanzipationskraft des Staates. Die politische Revolution, also
die Konstitution des modernen Staates, stellt gewissermaßen eine Sackgasse dar,
eine Sackgasse, die zwar einerseits notwenig zu beschreiten ist, aber an deren
Ende kein Weg mehr weiterführt. Der Staat kann kein Hebel zur Umwälzung der
gesellschaftlichen Verhältnisse sein. Angesichts der historischen Erfahrungen
mit dem sogenannten Realen Sozialismus, muten Marxens Aussagen von 1843
geradezu prophetisch an: „In den Momenten seines besonderen Selbstgefühls
sucht das politische Leben seine Voraussetzung, die bürgerliche Gesellschaft
und ihre Elemente, zu erdrücken und sich als das wirkliche, widerspruchslose
Gattungsleben des Menschen zu konstituieren. Es vermag dies indes nur durch
gewaltsamen Widerspruch gegen seine eigenen Lebensbedingungen, nur indem es die
Revolution für permanent erklärt, und das politische Drama endet daher ebenso
notwendig mit der Wiederherstellung der Religion, des Privateigentums, aller
Elemente der bürgerlichen Gesellschaft, wie der Krieg mit dem Frieden endet.“
MEW 1/357) Ein Blick auf das gegenwärtige Rußland beweist wohl zur Genüge, daß
die bornierten, religiösen, egoistischen und beschränkten Elemente der
Gesellschaft über den Sozialismus des Staates historisch triumphiert haben. Das
Konzept des Staatssozialismus bedeutet buchstäblich den Gegensatz zur
Gesellschaft, also den Staat gegen die Gesellschaft und damit die Gesellschaft
gegen den Staat zu stellen. Umgekehrt: An Hand des Begriffs „christlicher
Staat“ – ein Konzept von Bruno Bauer – diskutiert Marx den Rückfall hinter das
Niveau der bürgerlichen Revolution. Ein Staat, der versuche, ein besonders
borniertes Moment des gesellschaftlichen Lebens, sei es eine bestimmte
Religion, aber auch eine bestimme ethnische Herkunft zu seinem bestimmenden
Moment zu erklären, müsse sich in permanenter Krise befinden. „Vor seinem
eigenen Bewußtsein ist der offizielle christliche Staat ein Sollen, dessen
Verwirklichung unerreichbar ist, der die Wirklichkeit seiner Existenz nur durch
Lügen vor sich selbst zu konstatieren weiß und sich selbst daher stets ein
Gegenstand des Zweifels, ein unzuverlässiger, problematischer Gegenstand
bleibt.“(MEW 1/359) Der Zusammenhang von Staatbildung, Nation und
Nationalismus ist in Marxens Frühschrift jedoch nicht zu finden. Ist die Herausbildung
der kapitalistischen Staaten von besonderen Momenten, vor allem der Nation, die
ja nicht vorgefunden, sondern konstruiert wurde, zu trennen? Betrachten wir den
realen geschichtlichen Prozeß, so kann von diesen Momenten selbstverständlich
nicht abstrahiert werden. Ich möchte allerdings nochmals betonen, daß ich „Zur
Judenfrage“ nicht als Theorie des Staates analog zur Kapitalanalyse lese,
sondern als Darstellung seiner kontrafaktischen Konstruktionsprinzipien.
Der Ausdruck „Sackgasse“, den ich für Staat und „politische
Emanzipation“ verwendet habe, ist eigentlich unzureichend, ja irreführend. Die
Verdopplung in Staat und Gesellschaft, in die zweifache soziale Existenz des
Individuums ist zugleich ein Emanzipationsschritt wie Blockierung jedes
weiteren. Interessanterweise macht Marx dies nun nicht an der konkreten,
praktischen Politik des Staates, etwa in seinen Maßnahmen gegen Streikende und
Rebellierende, an seiner alltäglichen Politik usw., sondern an der Verdopplungsstruktur
selbst fest. Anders gesagt: Marx verweist nicht auf die reaktionäre Rolle des
Staates, auf seine Interventionen, Kriege, fiskalische und politische
Maßnahmen, kurzum auf dessen Politik – das tut er in anderen Arbeiten – sondern
es ist die Entgegensetzung selbst, die Emanzipation blockiert. Genau dies gilt
es zu begreifen. Es existiert sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Marxistischen Denkens eine Anschauung, die den modernen Staat einfach in die
Reihe von unterdrückenden, herrschenden Mächten stellt und von Verdopplung
nichts wissen will und nichts weiß. Es existierte, in dieser Konzeption,
einfach immer ein Herrschaftsapparat, der sich repressiv und ausbeutend über
die „Gesellschaft“[3]
legt, von den frühesten Stammeskönigen über die Pharaonen, den römischen Kaiser
bis hin zu Bush und Co. Der Apparat möge sich verfeinern, die
Legitimationsstrategien verändern, aber letztlich ist es eine
Herrschaftsstruktur, die trotz aller geschichtlichen Wandlung im Wesenskern
gleich bleibt, aufbauend auf dem Gegensatz von Herrschenden und Beherrschten.
Diese Auffassung ist nicht einfach „falsch“, so doch verkürzt, die sie die
Besonderheit des kapitalistischen Staates und der kapitalistischen
Vergesellschaftung nicht benennt. Zwischen der Herrschaft des kapitalistischen
Staates und vorkapitalistischen Herrschaftsformen existiert, so Marx, ein
prinzipieller Unterschied. In der „Feudalität“ waren „die Elemente des
bürgerlichen Lebens, wie z.B. der Besitz oder die Familie oder die Art und
Weise der Arbeit, ... in der Form der Grundherrlichkeit, des Standes und der
Korporation zu Elementen des Staatslebens erhoben.“ MWE 1/368f) Der Staat
war vereinfacht gesagt nichts anders als eine Form des Herr - Knecht
Verhältnisses. Man(n) war, wer Man(n) war, es gab keine zweite,
transzendentale, kontrafaktische Ebene. Vor der Französischen und
Amerikanischen Revolution war es wohl nur sinnvoll von Rechten im Plural zu
sprechen, nicht aber von dem (Menschen)Recht an sich, das gleiche und
gleichgesetzte Individuen voraussetzt.[4] Die verschiedenen sozialen
Schichten und Gruppen hatten im Prinzip verschiedene Rechte. Indem sich der
moderne Staat über die Besonderheiten der bürgerlichen Gesellschaft, etwa über
die verschiedenen Religionen erhebt, muß er sich auch über die bornierten
Rechtsprivilegien erheben. Die Proklamation eines allgemeinen und gleichen
Rechtes wird zur Lebens- und Legitimationsbedingung des kapitalistischen
Staates.
Die große theoretische Leistung von „Zur Judenfrage“ besteht darin,
zu zeigen, daß gerade im perfekten, makellosen bürgerlichen Staat die restlos
verwirklichten Menschenrechte ausschließlich zur Stabilisierung der
kapitalistischen Herrschaft dienen werden, daß darin ihre eigentliche und
einzige Nutzanwendung besteht. Nochmals, Rückfall und Rückschritt sind als
solcher zu denunzieren, aber Marx argumentiert gewissermaßen an der absoluten
Grenze des bürgerlichen Fortschritts, an der Grenze der maximalen bürgerlichen
Emanzipation. Es ist daher sehr interessant zu beobachten, wie Marx NICHT
argumentiert. Marx sagt nicht: die Menschenrechte und die damit postulierte
Gleichheit sei an sich eine gute und fortschrittliche Sache, aber in der rauhen
Wirklichkeit würden sie nicht nur regelmäßig mit Füßen getreten und bleiben,
angesichts der realen, konkreten Ungleichheiten zwischen Mann und Frau,
zwischen Kapitalisten und Proletariat wirkungslos. Das, bitteschön, ist der
Argumentationsstand der linken ZivilgesellschaftstheoretikerInnen a la
Habermas. Habermas und seine SchülerInnen argumentieren nicht unschlau mit der
Differenz zwischen der allgemeinen Zustimmung zu den Menschenrechten und der
trüben Wirklichkeit, die jeder Verwirklichung der Menschenrechte Hohn spricht,
eine Wirklichkeit, die zumindest von den linkeren und ehrlicheren
VertreterInnen dieses Diskurses ja nicht durchgehend beschönigt wird. Ausgehend
vom Topos des zwanglosen Zwanges des verallgemeinerungsfähigen Arguments – wer
widerspricht schon öffentlich etwa der Aussage: „Alle Menschen sind gleich an
Rechten und Würde geboren“ – versuchen sie den ethischen, moralischen Druck,
der sich aus der wohl notwendigen Zustimmung ergibt, politisch zu wenden.
„Dürfen“ MarxistInnen ebenso argumentieren? Den Herrschenden ihr eigenen Ideale
entgegenzuhalten, ihre Argumente, Sprache und Meinungen aufzugreifen und sie
daran zu messen – ich sehe wirklich keinen Grund, warum wir nicht an den
heuchlerisch postulierten Idealen anknüpfen sollen.
Doch der Verweis auf die Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit kann
nicht das letzte, und oft auch nicht das erste Wort zu den Menschenrechten
sein. Marx argumentiert jenseits des Spiels gute Menschenrechte da, schlechte
Verwirklichung dort. Gegenüber der „Feudalität“, die „die Ungleichheit der
Menschen und ihrer Arbeitskräfte zur Naturbasis hatte“(MEW 23/74) ist die
Proklamation der abstrakten Gleichheit historischer Fortschritt und
Konstitutionsbedingung der kapitalistischen Gesellschaft in einem. Marx zielt
nun nicht auf die Wirkungslosigkeit der Menschenrechte, sondern umgekehrt auf
die reale Wirkung und Bedeutung ab. Die Menschenrechte sind nicht nur nicht
wirkungslos, sonder umgekehrt von höchster Bedeutung. Nach Darstellung und
Kritik der Französischen Verfassung vom 24. Juni 1793, Artikel 2, 6, 8 und 16
sowie der Französischen Verfassung vom 22. August 1795, Artikel 3[5], resümiert Marx: „Keines
der sogenannten Menschenrechte geht über den egoistischen Menschen hinaus, über
den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich,
auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen
abgesondertes Individuum ist.“(MEW 1/336) Diese Aussage muß natürlich im
Zusammenhang mit der partiellen, unvollendeten Emanzipation von den
Besonderheiten, Willkürlichkeiten und Privilegien vorkapitalistischer
Gesellschaften gesehen werden. Ebenso wie er in den Pariser Manuskripten vor
einem Rückfall hinter das Privateigentum warnt – „Wie wenig diese Aufhebung
des Privateigentums eine wirkliche Aneignung ist, beweist eben die abstrakte
Negation der ganzen Welt der Bildung und der Zivilisation die Rückkehr des
armen und bedürfnislosen Menschen, der nicht über das Privateigentum hinaus,
sondern noch nicht einmal bei demselben angelangt ist.“(MEW Erg. Band
1/535) – kann gefolgert werden, eine bloße Negation der Menschenrechte könne
historischen Fortschritt markieren. Seine Kritik zielt in eine ganz andere
Richtung. Die Menschenrechte können die Entgegensetzung der Individuen in der
Sphäre der „bürgerlichen Gesellschaft“, also im wirklichen Lebensprozeß, nicht
aufheben oder vermindern. Selbst die restlos verwirklichten Menschenrechte
erzeugen keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt, sie befördern nicht die
soziale Integration. Das ist der eigentliche Punkt seiner Kritik. „Der
Mensch wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt die
Religionsfreiheit. Er wurde nicht vom Eigentum befreit. Er erhielt die Freiheit
des Eigentums. Er wurde nicht von dem Egoismus des Gewerbes befreit, er erhielt
die Gewerbefreiheit.“(MEW 1/369) Während also der übliche
Menschenrechtsdiskurs gegenüber einer schlechten Wirklichkeit vage Ideale
einklagt, während innerhalb der Linken oftmals ausschließlich die Haltlosigkeit
und Unverwirklichbarkeit dieser Ideale betont wird, besteht Marx auf der realen
Wirksamkeit der Menschenrechte.
Es ist wirklich erstaunlich, wie weitblickend Marx eigentlich
argumentiert. Die Proklamation der Menschenrechte ist das Prinzip des modernen,
kapitalistischen Staates. Sie beruhen auf der realen Entgegensetzung zwischen bourgeoisund
citoyen, zwischen dem interessegeleiteten, besondern Individuum mit all
seinen Schrullen und Beschränkungen und dem abstrakten Rechtswesen, allgemein
rechtsfähig und kontraktfähig. Die Sphäre des bourgeois, dem von ökonomischen
Interessen bestimmten Individuum ist die bürgerliche Gesellschaft. Das
Himmelreich des citoyenist der Staat, der sich aus freien und gleichen
Rechtssubjekten konstituiert. Aber schon die Proklamation der allgemeinen
Rechtsfähigkeit aller Menschen kommt in den konkreten Präambeln der
Verfassungen nicht mehr vor, noch weniger in der Unzahl der Gesetzeswerke und
Verordnungen, die die konkreten Besonderheiten der bürgerlichen Gesellschaft,
bis hin zu akribisch beschriebenen Details umfassen und umfassen müssen.
Doch Marx erkennt scharfsinnig in der Proklamation der Menschenrechte
das transzendentale Prinzip des Staates. Er denkt den Staat ausgehend von den
Bedingungen der kapitalistischen Gesellschaft. Die kapitalistische Gesellschaft
erfordert freie und gleiche rechtsfähige Individuen, keine Sklaven oder
Leibeigenen. Auf der Ebene des formalen Rechtes dürfte er eigentlich keine
Einschränkungen und Privilegien dulden. Aber selbst die perfekteste Verfassung,
die uneingeschränktesten Bürger- und Menschenrechte konstituieren keinen
sozialen Zusammenhalt. Institutionell drückt sich die formale Gleichheit im
idealen Fall, in der maximalen Möglichkeit, in einem Staat aus, der über den
Besonderheiten der bürgerlichen Gesellschaft steht. Weil die bürgerliche
Gesellschaft, auf Grund der Zerrissenheit und ihrer ökonomischen
Entgegensetzungen zu einer reflexiven Vergesellschaftung unfähig ist, trägt sie
gewissermaßen den Staat als ihr Ideal vor sich her.
Claude Lefort hat eine zentrale Pointe der Marxschen Kritik an den
Menschenrechten klar erkannt: Menschenrechte stiften keinen sozialen
Zusammenhalt. Daher stellt er die Gegenthese auch in den Mittelpunkt seiner
Gegenkritik und behauptet, die Menschenrechte würden das Individuum
ermächtigen, sich mit anderen in der Sphäre der Öffentlichkeit zu verbinden. Es
sei also „das Recht des Menschen, d.h. sogar eines seiner kostbarsten
Rechte, aus sich selbst hinauszugehen und sich durch Wort, Schrift und Gedanken
mit den anderen zu verbinden.“[6] Auch wenn ich Lefort ganz
und gar nicht zustimme, so erkennt er zumindest klar, auf welcher Ebene die
Auseinandersetzung zu führen ist. Er gibt sich nicht mit Nebenschauplätzen ab.
Auf das trübe Spiel Ideal gegen Wirklichkeit läßt er sich gar nicht ein, auch
wir sollten dieses Thema endgültig ad acta legen[7]. Verbinden oder trennen
die Menschenrechte die Individuen der bürgerlichen Gesellschaft? Nun, die
Antwort hoffe ich bereits gegeben zu haben. Zur weiteren Bekräftigung möchte
ich eine längere Stelle aus dem „Kapital“ zitieren, in der Marx plastisch das
Ineinandergreifen der doppelten Vergesellschaftung aufzeigt. Als Käufer bzw.
Verkäufer der Ware Arbeitskraft stehen sich ArbeiterIn und KapitalistIn als
abstrakte Rechtswesen gegenüber. Sobald der Vertrag jedoch geschlossen ist,
ändert sich das Bild vollkommen. In der Sphäre der Produktion treten sie als
Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft mit all ihren Besonderheiten auf.
Ironisch verweist Marx auf die praktische Nutzanwendung der gesellschaftlichen
Zirkulationsvoraussetzungen: „Die Sphäre der Zirkulation oder des
Warenaustausches, innerhalb deren Schranken Kauf und Verkauf der Arbeitskraft
sich bewegt, war in der Tat ein wahres Eden der angebornen Menschenrechte. Was
allein hier herrscht ist Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Bentham. Freiheit!
Denn Käufer und Verkäufer einer Ware, z.B. der Arbeitskraft, sind nur durch
ihren freien Willen bestimmt. Sie kontrahieren als freie, rechtlich ebenbürtige
Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen
gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur als
Warenbesitzer aufeinander und tauschen Äquivalent für Äquivalent. Eigentum!
Denn jeder verfügt nur über das Seine, Bentham! Denn jedem von den beiden ist
es nur um sich zu tun. Die einzige Macht, die sie zusammen und in ein
Verhältnis bringt, ist die ihres Eigennutzes, ihres Sondervorteils, ihrer
Privatinteressen. Und eben weil so jeder nur für sich und keiner für den
anderen kehrt, vollbringen alle, infolge einer prästabilierten Harmonie der
Dinge, oder unter den Auspizien einer allpfiffigen Vorsehung, nur das Werk
ihres wechselseitigen Vorteils, des Gemeinnutzens, des Gesamtinteresses.
Beim Scheiden von dieser Sphäre der einfachen Zirkulation oder des
Warenaustausches, woraus der Freihändler vulgaris Anschauungen, Begriffe und
Maßstab für sein Urteil über die Gesellschaft des Kapitals und der Lohnarbeit
entlehnt, verwandelt sich, so scheint es, schon etwas die Physiognomie unserer
dramatis personae. Der ehemalige Geldbesitzer schreitet voran als Kapitalist,
der Arbeitskraftbesitzer folgt ihm nach als sein Arbeiter; der eine
bedeutungsvoll schmunzelnd und geschäftseifrig, der andre scheu, widerstrebsam,
wie jemand, der seine eigne Haut zu Markt getragen und nun nichts andres zu
erwarten hat als – die Gerberei.“ (MEW 23/190f)
Lefort erkennt zwar einen wesentlichen Streitpunkt der mit den
Menschenrechten verbunden ist, ist aber hinsichtlich der Verknüpfung
Menschenrechte – Staat völlig blind. Menschenrechte ordnet er ausschließlich
der bürgerlichen Gesellschaft, genauer dessen bestem Teil, der sogenannten
Zivilgesellschaft, zu. Menschenrechte und Staat - diese Beziehung kann er nur
als Gegensatz wahrnehmen. Das halte ich nicht nur für seinen größten Fehler,
sondern für das vorherrschende Defizit auch innerhalb des linken und kritischen
Diskurses. Wer diesen Zusammenhang nicht erkennt, fällt weit hinter den Stand
von „Zur Judenfrage“ zurück.
Politisch erklärt sich Leforts Kurzsichtigkeit leicht. Lefort versuchte
das ideologische Vehikel des Kalten Krieges, nämlich den Druck auf den
sogenannten Realen Sozialismus vermittels der Menschenrechte – wer erinnert
sich noch an die Schlußakte von Helsinki? – kritisch nach links zu wenden.
Daher mußte er das grundlegende Interpretationsmuster übernehmen, böser
totalitaristischer Staat hier, die tapfere Zivilgesellschaft da, der Gegensatz
schien perfekt. Was Lefort jedoch nicht erkennen wollte, ist der Zusammenhang
zwischen der Proklamation der allgemeinen und gleichen Rechtsfähigkeit und der
Entgegensetzung zwischen Staat und Gesellschaft einerseits und citoyenund
bourgeois andererseits. Die kapitalistische Vergesellschaftung ist
undenkbar ohne Verdopplung der sozialen Existenzweise der Individuen. Diese
Verdopplung, die bereits durch die kapitalistische Produktionsweise gesetzt ist
– sie benötigt freie RechtsbürgerInnen, nicht Leibeigene, Sklaven oder
persönlich Abhängige – muß ihren politischen Ausdruck in einer, der
bürgerlichen Gesellschaft entgegengesetzten Sphäre, finden. Eben dem Staat, der
sich nicht einfach aus den Elementen der bürgerlichen Gesellschaft
zusammensetzen kann – das wäre „Feudalität“ - sondern den formal
gleichgesetzten StaatsbürgerInnen. Den politisch, proklamatorischen Ausdruck
fand und findet diese Entgegensetzung in den Menschenrechten. Natürlich kann
sich der Staat niemals bloß über die Menschenrechte verfassungsmäßig
organisieren, er benötigt eine Verfassung und unzählige Gesetzeswerke.
Gleichzeitig ist es nicht zufällig, daß jeder Versuch einen ausgefeilten
Katalog von Menschenrechten aufzustellen, also über das bloße Prinzip der
Proklamation von allgemeinen und gleichen Vernunft- und Rechtswesen
hinauszugehen, in Komplikationen und Widersprüchen enden muß. Denken wir nur an
das Recht der freien Religionsausübung. Beinhaltet dies das Recht, zum Gott der
eigenen Wahl zu beten, oder auch das Recht, Gesellschaft und Staat nach
theologischen Kriterien zu organisieren? Gerade die inhaltliche Dürftigkeit der
Menschenrechte ermöglicht ihre Funktion, als das transzendentale Prinzip von
Recht und Staat zu fungieren. Aber, so mag ein Einwand lauten, sollen die
Menschenrechte nicht auch oder grade für Staatenlose gelten und kommen die
Menschenrechte nicht dann zum tragen, wenn ein bestimmter Staat sich permanente
Übergriffe gegenüber seinen BürgerInnen erlaubt? Zugestimmt, aber gerade dies
verweist auf die transzendentale Funktion der Menschenrechte. Wenn die
Menschenrechte alle Individuen als gleiche und freie Vernunftwesen
proklamieren, so meint dies auch alle Menschen sind potentiell
StaatsbürgerInnen. Michael Walzer, einer der Protagonisten des Kommunitarismus
hat sich phasenweise die Finger wund geschrieben, um dieses Prinzip als das
Verfassungsprinzip der USA herauszustellen.[8] Walzer hat dies auch bewußt
als die uneingeschränkte Fähigkeit zur Staatsbürgerschaft, als reines Prinzip
formuliert, denn ob eine Staatsbürgerschaft konkret vergeben zu vergeben sei,
sei Angelegenheit der BürgerInnen des betreffenden Staates, denn es bestünde
keineswegs ein bedingungsloses Recht auf eine bestimme Staatsbürgerschaft.[9] Und was Übergriffe des
Staates auf seine BürgerInnen betrifft, so fungieren Menschenrechte
gewissermaßen als das schlechte Gewissen des Staates. Wenn innerhalb der
bürgerlichen Gesellschaft das Recht durch Gewalt und Willkür verletzt wird, so
hat der Staat dieses Recht zu sichern, wenn er selbst das Recht mißachtet,
treten die Menschenrechte als sein transzendentales Prinzip in Kraft. Er wird
an seinen eigenen Konstitutionsprinzipien gemessen und diese können nicht in
der geltenden Verfassung oder gar in den geltenden Gesetzeswerken enthalten
sein, sondern müssen jenseits der alltäglichen Rechtsspruchpraxis in der
transzendentalen Sphäre von Vernunft und Menschenrecht gelten.
Nach der bürgerlichen, politischen Revolution kann weiterer
Fortschritt nur innerhalb der gesellschaftlichen Verhältnisse selbst statt
finden. Marx drückt dies 1843 noch durch die bereits zitierte Formel aus, daß
der Mensch „in seinen empirischen Verhältnissen, in seiner individuellen
Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen, Gattungswesen“(MEW 1/370)
werden muß, um Emanzipation zu vollenden und die Gegensätze und Verdopplungen
aufzuheben. Diese Formel steht für die Aufhebung der Klassengegensätze, die
Überwindung des Kapitalverhältnisses. Die bloße Machtergreifung, der simple
Austausch von Machteliten oder die Eroberung der Staatsmacht, sei es über den
Stimmzettel oder über die Gewehrläufe, kann die sozialistische Transformation
der Gesellschaft keinesfalls ersetzen, bestenfalls befördern. Diese These zählt
zurecht zum A und O des marxistischen Selbstverständnisses. Die Überwindung der
Entgegensetzung von Staat und Gesellschaft kann also geschichtsmächtig nur auf
der Ebene der Gesellschaft selbst vor sich gehen.
Mit dieser These endet gewissermaßen die Schrift „Zur Judenfrage“. So
weit, so gut. Ich sehe allerdings in den wenigen Aussagen von Marx über eine
mögliche sozialistische Gesellschaft ein prinzipielles Problem, das sich
angesichts der historischen Erfahrungen mit linken und sich als sozialistisch
verstehenden Gesellschaftsprojekten noch massiv verstärkt hat. Denn das, was
Marx über eine zukünftige Gesellschaft aussagt, ist nicht nur dürftig und sehr
formal, das wäre ja noch kein Problem, sondern im Grunde sehr, sehr
problematisch. Warum?
Ich beginne zur Einstimmung mit einigen Zitaten. Im „Bürgerkrieg in
Frankreich“ meint Marx, eine freie Gesellschaft wäre erreicht, „wenn die
Gesamtheit der Genossenschaften die nationale Produktion unter einem
gemeinsamen Plan regeln, sie damit unter ihre eigne Leitung nehmen und den
periodisch wiederkehrenden Konvulsionen, welche das unvermeidliche Schicksal
der kapitalistischen Produktion sind, ein Ende machen ...“(MEW 17/343) Im
„Kapital“ Band II geht Marx einen Schritt weiter, nun ist es bereits die
Buchführung, die das Organisationsprinzip des Sozialismus darstellen soll. „Die
Buchführung als Kontrolle und ideelle Zusammenfassung wird um so notwendiger“schreibt
Marx, je mehr der vorkapitalistische, aber auch der kapitalistische Charakter
der Produktion überwunden wird, „notwendiger bei gemeinschaftlicher
Produktion als bei kapitalistischer.“(MEW 24/137) Und im „Elend der
Philosophie“ resümiert Marx: „Die arbeitende Klasse wird im Laufe der
Entwicklung an die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft eine Assoziation
setzen, welche die Klassen und ihren Gegensatz ausschließt, und es wird keine
eigentliche politische Gewalt mehr geben, weil gerade die politische Gewalt der
offizielle Ausdruck des Klassengegensatzes innerhalb der bürgerlichen
Gesellschaft ist.“(MEW 4/182) „Beweisen“ möchte ich mit diesem Zitat
nichts, nur illustrieren. Und zwar folgende These: Marx kann in den Problemen,
Konflikten und Friktionen einer möglichen zukünftigen Gesellschaft nur
sachliche, leicht bürokratisch und administrativ zu lösende Probleme erkennen.
Prinzipiell ist der Formel zuzustimmen, daß der Staat in die Gesellschaft
zurückzunehmen sei, daß er nicht als entgegengesetzte, besondere Institution
neben und gegen die Gesellschaft weiter existieren kann. Gut, aber wie ist
diese Selbstorganisation der Gesellschaft zu denken? Soll die gesamte
Gesellschaft in einen einzigen, riesigen Produktionszusammenhang verwandelt
werden? Lenin bejaht diese Frage in „Staat und Revolution“ entschieden. Nachdem
er meint, mit der Post sei „der Mechanismus der gesellschaftlichen
Wirtschaftsführung ... bereits fertig vorhanden.“, fordert er, „die
gesamte Volkswirtschaft nach dem Vorbild der Post zu organisieren“, und
schlußfolgert: „Das ist der Staat, das ist die ökonomische Grundlage des
Staates, wie wir sie brauchen.“(Lenin AW II, 359) Mit einem Federstrich
werden alle Probleme und Fragen des gesellschaftlichen Seins, wie Charakter und
Form von Institutionen, Formen der Repräsentation und der Reflexion, der
Artikulation von Bedürfnissen und ihrer konfliktorientierten Durchsetzung
übersprungen, statt dessen ein gruseliges Ideal einer sozialtechnologischen
Planungsinstanz propagiert. Die „üblicherweise“ gleichzeitig verlautbarten
Forderungen nach jederzeitiger Abwählbarkeit, Durchschnittslöhnen usw. sind nur
schmückendes Beiwerk, ändern jedoch nichts am Phantasma, Gesellschaft könne
tatsächlich mit sich selbst ident werden. Castoriadis hat den Einwand gegen dieses
Versöhnungs- und Identitätsdenken sehr eindrucksvoll formuliert: „Sofern
unter Kommunismus (der ‚höheren Phase’) eine Gesellschaft verstanden wird, in
der es keinerlei Widerstand, Dichte oder Undurchsichtigkeit gäbe; sofern damit
eine Gesellschaft gemeint ist, die sich selbst vollkommen transparent wäre, in
der sich die Wünsche alle in spontaner Harmonie befänden oder in der zumindest
zur Herstellung einer solchen Harmonie nichts weiter nötig wäre als ein
lockerer Dialog, der nie von der Zähigkeit des Symbolismus belastet wäre;
sofern es um eine Gesellschaft geht, die ihren kollektiven Willen ohne
Vermittlung von Institutionen finden, formulieren und verwirklichen könnte oder
in der diese Institutionen niemals zum Problem würden – sofern also das mit ‚Kommunismus’
gemeint ist, so muß man klar sagen: Dies ist eine zusammenhanglose Träumerei,
ein unwirklicher und nicht zu verwirklichender Zustand, eine Vorstellung, die
aufgegeben werden muß.“ [10]
[1] Die Arbeit „Zur Judenfrage“ findet sich u.a. in MEW Band 1, Seite 347 bis 377
[2] Kant unterscheidet bekanntlich strikt zwischen der empirischen, unfreien Welt und dem Reich der transzendentalen Vernunftfreiheit. Ob Kant daher den grundlegenden Vergesellschaftmodus des Kapitalismus klarer als Hegel erkannt hat, ist eine durchaus reizvolle Frage.
[3] Ich setzte Gesellschaft deshalb zwischen Anführungsstriche, weil der Begriff Gesellschaft - jetzt nicht als Gesamt der sozialen Ordnung verstanden, sondern als spezifische Institution – nur als Gegensatz zum Staat Sinn macht.
[4] Daß das Römische Recht den ökonomischen Verhältnissen weit vorauseilte ist schon bei Engels zu lesen, doch dieses Thema kann ich hier nicht behandeln.
[5] Diese Artikel lauten: 1793, Artikel 2: „Diese Rechte sind Gleichheit, Freiheit, Sicherheit, Eigentum. Artikel 6: „Die Freiheit ist die Vollmacht, die jedem Menschen alles zugesteht, was den Rechten des anderen nicht schadet; ihre Grundlage hat sie in der Natur, ihre Richtschnur in der Gerechtigkeit, ihren Schutz im Gesetz, ihre moralische Grenze in dem Grundsatz: Tue keinem das an, was du nicht dir selbst zugefügt haben willst.“ Artikel 8: „Die Sicherheit beruht auf dem von der Gesellschaft jedem ihrer Mitglieder zugesprochenen Schutz für die Erhaltung seiner Person, seiner Rechte und seines Eigentums.“ Artikel 16: „Das Eigentumsrecht ist das, wonach jedem Bürger zusteht, seine Güter und seine Einkünfte, die Früchte seiner Arbeit und seines Fleißes zu genießen und nach eigenem Gutdünken darüber zu verfügen.“ In der Französischen Verfassung vom 22. August 1795 lautet Artikel 3: „Die Gleichheit besteht darin, daß das Gesetz für alle das gleiche ist, sei es, daß es beschütze oder strafe.“ Zitiert nach: Fritz Hartung: „Die Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte von 1776 bis zur Gegenwart“ Göttingen 1972. Die hier zitierten Übersetzungen weichen von der Übersetzung in den MEW geringfügig ab.
[6] Lefort, Claude, „Menschenrechte und Politik“, in: Ulrich Rödel (Hg.) „Autonome Gesellschaft und libertäre Demokratie“, Frankfurt am Main 1990, Seite 253
[7] Nur kurz möchte ich einen weiteren Aspekt der Menschenrechte erwähnen, ihre legitimatorische Verwendung. Wer, wie ich das Auslaufen des Kalten Krieges erlebt hat, wird sich noch an das Pathos von Freiheit und (Menschen)Rechten erinnern, das damals gepflegt wurde. Jede Person aus der ehemaligen DDR, aus Rumänien, Polen usw. die es schaffte, in den Westen zu gelangen, wurde als unerschrockene KämpferIn gefeiert. Die gegenwärtige Situation an der Schengen-Außengrenze brauche ich wohl nicht zu beschreiben. Auch für die Polizeiaktionen des Empire tritt die Legitimation durch die Menschenrechte immer mehr zurück. Beim Krieg gegen Afghanistan spielte dieser Aspekt kaum eine Rolle, beim (wahrscheinlich) kommenden Krieg gegen den Irak erscheint dieser Gesichtspunkt nicht einmal mehr in den Fußnoten. Es ist offensichtlich, daß der weitgehende Verzicht auf die Rhetorik der Freiheit und Menschenrechte eine Verschärfung der Klassenauseinandersetzung signalisiert.
[8] Seine Haltung nach dem 11. September hat ihm und dem Kommunitarismus viel an Glanz genommen. Die Ersetzung des Marxismus durch den Kommunitarismus, ein Projekt, das europäische Linke halb ernsthaft erwogen haben, ist aus vielen Gründen inzwischen sanft entschlafen. Walzers Haltung war nur noch das Tüpfelchen auf dem i.
[9] Nachzulesen in „Sphären der Gerechtigkeit“, Frankfurt/New York 1992, Seite 65 - 107
[10] Cornelius Castoriadis, „Gesellschaft als imaginäre Institution“ Frankfurt am Main 1884, Seite 190f