Richtlinie
des Studienprogrammleiters für Verschiebungen von Prüfungsterminen:
„Die Prüfungen sollen möglichst
nur während der Prüfungswochen
stattfinden, um den Lehrbetrieb nicht zu stören und insbesondere die
Studierenden nicht daran zu hindern, aktiv an den Pflichtübungen
teilzunehmen. Außerdem sollte wegen der großen Anzahl von Studierenden
bei uns die Administration der Prüfungen möglichst standardisiert
erfolgen und sollten Sonderregelungen wirklich auf besondere
Ausnahmsfälle beschränkt bleiben. Anderseits sind
berechtigte Anliegen
der Studierenden selbstverständlich so weit wie möglich zu berücksichtigen.
Verschiebungen mündlicher Prüfungen - um einige Tage - innerhalb
der
Prüfungswoche oder auf einen Tag knapp davor oder knapp danach, können
daher im Einzelfall aus wichtigem Grund erfolgen, insbesondere dann,
wenn der Kandidat oder die Kandidatin
* zwei Prüfungen am selben Tag (nicht: an nahe beieinander
liegenden
Tagen) ablegen müsste,
* kurzfristig erkrankt oder
* wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland oder aus einem
gleichwertigen wichtigen Grund (zB
studienrelevantes Praktikum bei
einer Institution im Ausland) zum ausgeschriebenen
Termin nicht in
Wien ist.“