Das Karṇabhāra, auch Karṇabhārata oder Karṇakavacaharaṇa (BRÜCKNER, Karṇabhāra: 129), gehört zu einer Sammlung von dreizehn 1912 in Trivandrum gefundenen Manuskripten, die von ihrem Herausgeber T. GAṆAPATI SĀSTRī dem BHĀSA zugeschrieben wurden. Diese Zuschreibung wurde in der Folge kritisiert, wobei beim gegenwärtigen Stand der Forschung neben dieser eindeutigen Autorenzuschreibung [a] die Stücke auch als spätere Kompilationen [b] bzw. als Überarbeitungen von ursprünglich früheren Fassungen [c] verstanden werden.
[a] Von Bhāsa, einem bereits zu Zeiten KĀLIDĀSAs berühmten und im ca. 2. Jh. u.Z. datierten (WARDER: 263f.) Dichter, waren 1912 keine vollständigen Werke sondern nur Fragmente seines Schaffens sowie Zuschreibungen von Werktiteln – unter anderem ein Svapnavāsavadatta – überliefert. In der 1912 gefundenen Sammlung, deren Manuskript-Kolophone keinen Autor nennen, findet sich ein Werk mit dem Titel Svapnavāsavadatta, was Gaṇapati Sāstrī dazu bewogen hat, alle dreizehn Stücke – für die angesichts gemeinsamer stilistischer Merkmale eine gemeinsame Urheberschaft angenommen werden kann – dem Vorläufer Kālidāsas namens Bhāsa zuzuschreiben. Spätere Untersuchungen zu den Prakrit-Sequenzen der dreizehn Theaterstücke unterstützen die Zuschreibung, insofern hier möglicherweise eine zwischen Aśvaghoṣa (100 u.Z.) und Kālidāsa (500 u.Z.) liegende Sprachstufe angesetzt werden kann. (Siehe Brückner, Opfer: 33f., und dieselbe, Trivandrum: 502f.).
[b] Kritikern genügt der bloße Werkname für die eindeutige Autorenzuschreibung nicht; ihnen zufolge könnten die Besonderheiten des Prakrit auch durch einen archaisierenden Sprachgebrauch verursacht oder sprachliche Besonderheiten des Schauspieler-Milieus sein, in dem die Stücke bis auf den heutigen Tag tradiert und aufgeführt werden, nämlich innerhalb des sogenannten „Kūṭiyāṭṭam“, eine Sanskrit-Theatertradition in Kerala. Gemäß dieser Position in der Frage der Urheberschaft wären die dreizehn Trivandrum-Stücke in der Zeit vom 7.-10./11. Jh. (allmählich? innerhalb eines kurzen Zeitraums? - s. TIEKEN, Trivandrum I 36) zusammengestellt worden (Brückner, Opfer: 34f., und dieselbe, Trivandrum: 503f.).
[c] Eine vermittelnde Position geht davon aus, daß die Stücke zwar den Erfordernissen einer lebendigen Theaterpraxis angepaßt und überarbeitet wurden, ihrem Kern nach aber auf ältere Fassungen zurückgehen, für die wieder die Autorenschaft Bhāsas angenommen weden könnte (Brückner, Opfer: 34f.).
Was die Relation des Karṇabhāra zu den anderen zwölf Trivandrum-Stücken betrifft, gehört es zu den acht Stücken, die ihren Stoff aus den beiden Sanskritepen Mahābhārata und Rāmāyaṇa entnehmen, wobei von den sechs Mahābhārata-Stücken fünf Einakter sind, die einschließlich des Karṇabhāra als vyāyoga zu klassifizieren sind, d.h. es handelt sich dabei um dramatische Darstellungen, in denen vor allem die Stimmung des Heroischen (vīrarasa) zum Ausdruck gebracht und im Zuschauer der Gemütszustand (sthāyibhāva) der Entschlossenheit (utsāha) hervorgerufen werden soll. Brückner hat herausgearbeitet, daß die ihren Stoff dem Epos entnehmenden Stücke insbesondere Familienbeziehungen angesichts von Trennung und Tod behandeln, daß Helden auch und gerade als Verlierer eines Kampfes betrachtet werden und daß es dem Verfasser weniger um einen sonst weit verbreiteten ethisierenden Blick, sondern vielmehr um die unmittelbar menschlichen Reaktion auf die Situation der Hauptfigur zu tun ist. (Brückner, Opfer: 54f.) Das Karṇabhāra fügt sich in diese Analyse insofern ein, als hier die emotionale Verfassung eines Helden vor der kriegerischen Auseinandersetzung mit seinem jüngeren Bruder thematisiert wird; eine Auseinandersetzung, die der Held der Geschichte verlieren wird.
Als Themen für ein Referat empfehle ich etwa im Zusammenhang mit der spezifischen Perspektive des Verfassers („unmittelbar menschliche Reaktion“ contra „ethisierende Betrachtungsweise“) einen Vergleich von BHAVABHŪTIs Bearbeitungen des Rāma-Stoffes und dessen Bearbeitungen in den Trivandrum-Stücken in Anlehnung an Brückner, Opfer: 42-50. Im Hinblick auf die historische Einordnung der Trivandrum-Stücke wäre auch ein Vergleich des Stückes Cārudatta mit ŚŪDRAKAs Mṛcchakaṭika im Hinblick auf die von Tieken (Trivandrum I, s. Brückner, Opfer: 36) vorgeschlagene Datierung interessant. Es bestünde auch die Möglichkeit, die an eine bestimmte Bühnenanweisung (sūtradhārakṛtārambha) geknüpfte Diskussion der Frage der Autorenschaft im Lichte Tiekens (Trivandrum I; 29ff.) und Brückners kritischer Edition des Karṇabhāra zu betrachten.
