Category Archives: Bicycling

Norm StVO 1960 §15 Abs4

“der seitenabstand muß umso größer sein, je höher die fahrgeschwindigkeit des überholenden fahrzeuges und je labiler (hervorhebung durch hh) das überholte fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist. beim überholen eines einspurigen fahrzeuges ist unter normalen umständen ein seitenabstand von einem meter ausreichend (hervorhebung durch hh) , nicht aber bei einer fahrgeschwindigkeit von fünfundachtzig bis einhundert km/h und [...]
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