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Mit freundlicher Genehmigung von Strg+C et al.
„ist nicht mein geistiges Eigentum, wenn es unter Gänsefüßchen steht“ ist nicht mein geistiges Eigentum, wenn es unter Gänsefüßchen steht.
An der Universität Innsbruck sprach sich vor wenigen Monaten ein Fall akademischer Copyright-Verletzung herum, wo ein Lehrender wohl von einem Verlag geklagt und in Folge zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er verwertungsrechtlich geschütztes Material in seiner Vorlesung verwendete. Konkretes Vergehen war das Bereitstellen dieser Lehrmaterialien über eine Uni-interne Lernplattform – ein Online-Medium zu dem ausschließlich ordentliche Studierende der Uni Innsbruck über ihren persönlichen Uni-Account Zugang erlangen. Wie sich herausstellt, haben sich findige deutsche Juristen nach der großen Abmahn-Welle des letzten Jahrzehnts gegen Privatpersonen und der dadurch initiierten Gesetzesänderung darauf spezialisiert, Urheber- und Verwertungsrechtsverstöße gegen große Verwertungsgesellschaften und Verlage aufzuspüren. Die Novelle im deutschen Urheberrecht hatte dem unbeauftragten Abmahnen der Rechtsanwaltskanzlein einen Riegel vorgeschoben, daher müssen mutmaßliche Verstöße gegen Lizenzverträge inzwischen vorab beim Inhaber der Lizenz verpetzt werden und erst wenn dieser ein Mandat auf Verfolgung erteilt, wird fleißig los prozessiert – selbstredend inklusive Finderlohn für die DenunziantInnen.
Die Frage, wie die Rechtsanwaltskanzlei wohl zu der Information aus der passwortgeschützten Plattform gekommen ist, liegt auf der Hand. Offenbar werden deutsche Studierende engagiert, sich an den Unis einzuschreiben um einen hiesigen Account zu erhalten zum Zwecke, die Plattformen nach Copyright-Verstößen zu durchstöbern. So irritierend dieser Umstand für die Lehrenden der Uni Innsbruck auch sein mag, wahrlich erschüttert hat die für viele LektorInnen neue Erkenntnis, dass es offenbar auch verboten ist, in so einem „geschützten Bereich“, wie einer Lernplattform, Materialien aus Büchern oder sonstigen Publikationen von Verlagen, den eigenen StudentInnen zur Verfügung zu stellen.
De Minimis Non Curat Lex?
In der Internetpraxis der meisten Studierenden und Lehrenden werden Copyright- und Lizenzfragen als relativ abstrakte Bedrohung ignoriert. Bisweilen wundert man sich über Meldungen völlig abstruser Schadensersatzforderungen aus dem Musik- und Filmbusiness; das private Risiko, Musik und Videos über Torrents u.Ä. zu beziehen genießt aber wohl vergleichbare Mittelbarkeit wie Krebswarnungen auf Zigarettenschachteln. Dass Verwertungsrechte und Lizenzen im alltäglichen Umgang mit neuen Medien auch direkt die Lehre betreffen, wird von einer großen Mehrheit hingegen völlig ausgeklammert. In Skripten von Lehrenden finden sich Kopien von Grafiken aus Lehrbüchern, in den digitalen Präsentation von Lehrenden und Studierenden dienen – ganz augenscheinlich nicht selbst erstellte – Illustrationen und Fotos der grafischen Auflockerung. Semi-Private Blogs scheuen auch nicht davor zurück, Bilder und Videos, die eindeutig ins Entertainment-Eck zu stellen sind, aus dem multimedialen Überangebot des World Wide Web zu fladern.
Manche sind sich ihres Fehlverhaltens sogar bis zu einem gewissen Grad bewusst, lapidarisieren die Causae aber als Kavaliersdelikte. Wird es einer oder einem dann doch zu heiß, mündet die Problembewältigungsstrategie meist nicht in einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern in einem lakonischen „dann stellen wir’s halt passwortgeschützt ins Netz”. Spätestens Fälle wie der oben geschilderte sollten aber als Anlass genommen werden, einen offenen und öffentlichen Diskurs zu diesem Thema in die Gänge zu bringen. Aus rechtlicher Sicht ist die Bereitstellung geschützter Werke in einer Lernplattform genau so öffentlich, wie das unbeschränkte Publizieren im World Wide Web. Einzige Ausnahme ist die Verteilung in einem Kreis von Personen, mit denen die oder der LektorIn in einem „Naheverhältnis“ steht, das ist bei Vorlesungen mit hunderten Studierenden aber wohl schwerlich zu argumentieren.
MC Prof. Essional Mix Musterfrau
Von der Zeitschriftenkrise zu Open Access
Noch virulenter als in der akademischen Lehre ist das Problem im Forschungsbereich, wo der Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen extrem eingeschränkt ist. Die meisten Lizenzverträge der Fachjournale, in denen WissenschafterInnen publizieren (müssen), erlauben lediglich Zugang für einen eingeschränkten NutzerInnenkreis (z.B.Universitätsangehörige), vorausgesetzt die jeweilige Bibliothek bringt die Kosten dafür auf. Diese belaufen sich – vor allem in den STM-Fächern (Science / Technology / Medicine) – oft auf mehrere tausend Euro pro Jahr und Zeitschrift. Jährliche Preiserhöhungen von 5-10% erschweren es, besonders kleinen Unis ihren ForscherInnen Zugang zu den tausenden Journalen zu bieten und so konkurrenzfähig zu bleiben. Umgekehrt sind die ForscherInnen de facto gezwungen, bei renommierten Verlagen zu publizieren, um mit ihrer Arbeit Aufmerksamkeit zu erlangen. Eine Anfrage bei der UB Wien, der größten Universitätsbibliothek Österreichs, bezüglich der jährlichen Abo- und Lizenzkosten für Fachzeitschriften sind, hat ergeben, dass etwa 50% des gesamten Literaturbudgets für Zeitschriften aufgewendet werden. In den STM-Disziplinen steigt dieser Anteil auf bis zu 90%. Die Veröffentlichung der Zahlen ist aber gemäß der Verträge mit den Verlagen nicht erlaubt. Kein Wunder, für die großen Verlagskonzerne läuft dieses Geschäft auch unverschämt gut;
“Im Jahr 2003 kontrollierten acht Zeitschriftenkonzerne 66.4% des Weltmarkts für STM-Zeitschriften. Der Marktführer Reed Elsevier allein hatte im Jahr 2003 einen Umsatz von 7.1 Mrd. Euro und einen Anteil von 28.2% am STM-Markt .” Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitschriftenkrise, 12.11.20011
Diese Pervertierung der eigentlichen Idee, von Veröffentlichen bedeutet in der Folge auch, dass die österreichischen SteuerzahlerInnen zwar für die Gehälter der allermeisten akademischen Bediensteten zahlen, deren Ergebnisse aber nur gegen ein weiteres Entgelt einsehen können (in „guten“ Journals üblicherweise 30-50€ pro Artikel).
Seit etwas mehr als zehn Jahren gibt es eine internationale Gegenströmung zu dieser Gepflogenheit, die sogenannte Open Access Bewegung. Ihr Ziel ist es, wissenschaftliche Leistungen der Öffentlichkeit frei und auf Dauer zugänglich zu machen. Beim österreichischen Forschungsförderungsfond FWF, dem wichtigsten Geldgeber für projektbezogene Forschung in Österreich, ist auf der „Public Relions“ Seite zu lesen:
„
Als Unterzeichner der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities hat sich der FWF verpflichtet, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten im Internet nachhaltig zu unterstützen und zu propagieren. In diesem Sinn verpflichtet der FWF alle ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen, ihre Publikationen durch Open-Access-Medien im Internet frei zugänglich zu machen“. Quelle: http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/index.html, 12.11.20011
Als FWF finanzierter Jungwissenschafter kommentiere ich das mit: sehr gerne!
Links und Weiterführendes:
der Bagger:
Dieser Text erscheint in der 20. Ausgabe des Baggers