Lebensmittel-Versuchsanstalt (1993): Mikrobiologischer Befund. An den Verein für Konsumenteninformation, 8. 7. 1993.

Zusammenfassung:

"Die ermittelten Werte liegen deutlich über den jeweiligen Richtwerten des österreichischen Lebensmittelbuches, III. Auflage."

Die von Ihnen am 1993 06 03 eingereichte Probe Wasser 1 Flasche, Bezeichnung: -handschriftlich: UVO; wurde Ihrem Auftrage gemäß untersucht und folgendes Ergebnis ermittelt:

Mikrobiologischer Befund:
Keimzahl auf Plate-Count- .
Agar bei 37° C in 1,0 ml.................1 200
Keimzahl auf Gelatinenähragar
bei 20° C in 1,0 ml.................15 500.

...diesbezüglich besteht daher Anlaß zu einer Beanstandung im Sinne des österreichischen Lebensmittelbuches, III. Auflage, Kapitel B 1.

Download des Gutachtens hier möglich

Beurteilung:

In einem Gerichtsverfahren konnte nicht geklärt werden, ob die betreffende Flasche originalverschlossen war (wie vom VKI angegeben) oder nicht (wie von Grander-Seite angegeben). Der VKI und die Fa. U.V.O. schlossen daher einen Vergleich: Die Behauptung, Granderwasser sei gesundheitsschädlich, wurde zurückgezogen.

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