"Dr. Eder ist ein engagierter Naturwissenschaftler, der neben der arbeitsintensiven wissenschaftlichen Forschungs- und Publikationstätigkeit auch den öffentlichen Konflikt mit den Pseudo- und Parawissenschaften nicht scheut - eine meist unbedankte, aber umso wichtigere Arbeit." |
Wunder
oder Wucher ? Ein Beitrag
zum Konsumentenschutz
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Lehrbeauftragter
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Mitglied
der |
Hinweis: Trotz zahlreicher weiterer inzwischen vorliegender aktueller Informationen bleibt der unten angeführte Inhalt dieser Homepage bis zum hoffentlich bald erfolgenden rechtskräftigen Gerichtsurteil vorläufig unverändert. Brisante Neuigkeiten werden bei Bedarf in der Rubrik "Aktuell" hinzugefügt. |
AKTUELL: Grander-Vertriebsfirma in Neuseeland VERURTEILT! AKTUELL: "Weil sie um ihr Geschäft fürchten, wollen Vertreiber des angeblich energetisch behandelten "Grander-Wassers" dem österreichischen Zoologen Erich Eder Kritik an ihrem umstrittenen Produkt verbieten." §§ DIESE BEHAUPTUNG KANN AB SOFORT GEFAHRLOS GETÄTIGT WERDEN §§ "Es handelt sich beim Grander-Wasser um aus dem Esoterik-Milieu stammenden pseudowissenschaftlichen Unfug, dessen kommerzielle Nutzung an gewerbsmäßigen Betrug grenzt" ist noch aufrecht und am Handelsgericht Wien in erster Instanz anhängig. Unser Wahrheitsbeweis gründet sich vor allem darauf, dass die unrichtige Tatsachenbehauptung, die Wirkung der Grander-"Technologie" wäre wissenschaftlich nachweisbar, jahrelang auf der Homepage www.grander.com zu lesen war. Dazu das Gutachten der unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen wörtlich: "Zusammenfassend ist die Wirkung des Granderwassers (...) nicht wissenschaftlich nachgewiesen." (29.10.2004)
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Angesichts
des rasanten technischen und wissenschaftlichen Fortschritts ist es für
den durchschnittlichen Konsumenten nicht leicht, zwischen seriösen und
wirkungslosen Produkten zu unterscheiden. So haben beispielsweise von
15 am Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe geprüften Geräten zur
physikalischen Wasserbehandlung (30.3.98) nur drei den Wirksamkeitstest
des DVGW bestanden. Im Folgenden soll versucht werden, einen Überblick über den Stand der Forschung am zur Zeit sehr populären, so genannten "Grander-Wasser" ("Grandawasser") zu geben. |
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Der
Tiroler Johann Grander ist inzwischen eine feste Institution in Österreich,
was "belebtes" Wasser angeht.
Die "Belebung" erfolgt durch Geräte, die mit sogenanntem "Informationswasser"
befüllt sind und die entweder in die Wasserleitung eingebaut oder direkt
in das Wasser getaucht werden. Dieses Informationswasser bildet auch die
Grundlage für alle weiteren Produktanwendungen der "Grander-Technologie".
Nach Angaben der Firma Grander schwören hunderttausende Anwender
weltweit auf das "belebte" Wasser, darunter zahlreiche Wellness-Hotels,
deren Kunden den Einbau der "Belebungs"-Geräte mit ihrer
Zimmerrechnung mitfinanzieren und Großfirmen, die ihren Mitarbeitern
das Granderwasser gegen Aufzahlung als Trinkwasser anbieten.
Über das Wirkungsprinzip des Grander-Wassers wird der Konsument im Unklaren gelassen. "Grander Wasserbelebung ist eine Technologie der Informationsübertragung (Übertragung von Naturinformationen höchster Ordnung)". Dieser Satz besagt genau genommen nichts, da niemandem bekannt ist, was "Naturinformationen" eigentlich sind. Dennoch könnte es sich, wenn auch unwahrscheinlich, rein theoretisch um ein bisher sämtlichen Nobelpreisträgern unbekanntes Phänomen handeln, das ein Tiroler "Naturforscher" mit Volksschulabschluss hier entdeckt hat. Für den wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit ist jedenfalls zunächst kein Verständnis des Wirkprinzips erforderlich! (siehe Studien). |
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Der
Unterschied zwischen den Wirkungen, die von der Fa. Grander selbst angegeben
werden (vorwiegend technische Anwendungen, s.u.) und jenen, die über die
Medien lanciert werden, ist auffällig. Der Grund dafür ist sicherlich
ein juristischer. Offiziell behauptete medizinische Wirkungen ohne
jede wissenschaftliche Grundlage würden die Vertreiber des Granderwassers
rasch in Konflikt mit dem Arzneimittelgesetz und dem Medizinproduktegesetz,
das eine Zertifizierung vorschreibt, bringen. Deshalb ist auf der offiziellen
Website (siehe Links) lediglich von "KANN"-Wirkungen
im technischen Bereich die Rede:
Den Anwendungen scheint keine Grenze gesetzt zu sein, insgesamt scheint es sich aber um ein Produkt für technische Anwendungen zu handeln. Oder doch nicht? In den Medien jedenfalls kursieren (offensichtlich gezielt lancierte) medizinische Anwendungsbereiche und Anwenderberichte ("gezielte Gerüchte") über regelrechte Wunderheilungen:
werden
gemäß Anwenderberichten gelindert oder gar geheilt". (Kurier,
17.10.1999). |
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Auf
der Website der Fa. Grander werden zwei wissenschaftliche Arbeiten zitiert:
Die Broschüre von Dr. Felsch wurde nicht eingesehen, da Herr Horst Felsch im österreichischen Gebrauchsmuster AT 141 U1 (bzw. in der EP 0712807, Familienmitglied) gemeinsam mit Herrn Grander als Erfinder genannt ist. Er ist daher nicht als "unabhängiger technischer Gutachter" zu bewerten, als der er oft präsentiert wird, da Eigeninteressen vertreten werden - oder zumindest eine Interessenkollision vorherrscht.
Die Diplomarbeit von Herrn Faißner wurde hingegen - soweit beurteilbar - ernsthaft durchgeführt und methodisch sauber dokumentiert. Im wesentlichen wurden von ihm zwei Aspekte untersucht:
Als (einziges) physikalisch messbares Ergebnis fand Faißner signifikante Unterschiede in der Oberflächenspannung: Die Oberflächenspannung von belebtem Wasser war bei allen Messungen geringer als die von unbelebtem Wasser und zwar in einem Ausmaß von zehn bis siebzehn Prozent. Ein Ergebnis, das jeden Naturwissenschafter verblüfft, auch wenn eine niedrige Oberflächenspannung nicht unbedingt als "biologisch wertvoll" bezeichnet werden kann (ein Tropfen Pril etwa reduziert ebenfalls die Oberflächenspannung). Leider
besteht von Seiten der Wissenschaft normalerweise wenig Interesse, solche
Studien zu überprüfen (überdies werden Diplomarbeiten nicht immer
allen wissenschaftlichen Anforderungen gerecht). Die weiteren Experimente von Klaus Faißner (zu elektrischer Leitfähigkeit, Dichte, pH-Wert, Ionenkonzentrationen und Phasenverhalten) bestätigten die Grander-Wasserbelebung nicht. Damit ist die Diplomarbeit zusammen mit der neuen Studie ein starkes Argument gegen eine physikalische Wirksamkeit der Grander-Wasserbelebung. |
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Angeblich
"feiner" und "weicher", jedenfalls besser. Tatsache
ist, dass kaum je ein Mensch auf die Idee käme, zu kosten, ob sein Leitungswasser
"weich" schmeckt. Ein psychologischer Effekt, wenn
man tausend Euro und mehr in einen "Wasserbeleber" investiert
hat und sein Leitungswasser erstmals bewusst kostet, kann also
bei sämtlichen "Anwenderberichten" nicht ausgeschlossen werden.
Kein signifikanter Unterschied der beiden Proben. A=Leitungswasser, B=Granderwasser aus der Flasche (1 Liter zu 12,60 Euro) Studie 2: Welches Wasser schmeckt Ihnen besser (C oder D)?
Deutlicher Unterschied der beiden Proben. C=Leitungswasser mit normaler Temperatur, D=mit Eis gekühltes Leitungswasser. Der Hintergrund dieses Versuchs: Bei einer "Wasser-Ausstellung" (2000) waren zwei Brunnen zur Wasserverkostung aufgestellt, einer davon mit Granderwasser. Erstaunlicherweise schmeckte dieses Wasser tatsächlich besser. Erst bei genauerer Überprüfung stellte sich heraus, dass es kühler war als das Wasser im anderen Brunnen! Ein simpler, aber effektiver Trick. |
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Preisbeispiel:
Am 6. Mai 2003 kostete ein Liter Granderwasser in einem Geschäft
in der Wiener Alserbachstraße 12,60 Euro. Zum Vergleich: Um diesen Betrag kann man
36
Liter bestes Mineralwasser kaufen. Oder 5.250 Liter Wiener Hochquellwasser
aus der Leitung beziehen. Das entspricht dem durchschnittlichen
Trinkwasserverbrauch eines Menschen in 5 Jahren! |
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Alle Angaben beziehen sich auf österreichisches Recht (Ohne Gewähr)
§ 146
StGB. Betrug §
147 (1) StGB. Schwerer Betrug §
148 StGB. Gewerbsmäßiger Betrug
Johann Grander bekam am 21.9.2001 (Entschließungsdatum der Präsidentschaftskanzlei: 1.6.2001) das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verliehen. Was sind die rechtlichen Grundlagen einer derartigen Ordensverleihung? BGBl.Nr.
96/1955 §
8a. Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung entgegengestanden
wären, oder setzt der oder die Beliehene nachträglich ein Verhalten,
das einer Verleihung entgegenstünde, so ist das Ehrenzeichen
bzw. das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst abzuerkennen.
Vor einigen Jahren wurde ein Mitarbeiter des VKI (Verein für Konsumenteninformation) wegen eines kritischen Artikels über das Granderwasser vom Grander-Freund Hans Kronberger (EU-Abgeordneter der FPÖ) geklagt (wohlgemerkt der Autor persönlich, nicht der VKI, der den Prozess schon aus finanziellen Gründen besser durchgestanden hätte). Nach einem langwierigen Prozess wurde der Mitarbeiter des VKI von den Vorwürfen freigesprochen. In weiteren Prozessen, die von einer Vertriebsfirma des Grander-Wassers gegen den VKI angestrengt wurden, gab es einen Vergleich. Dem VKI war eine wissenschaftliche Beweisführung (mangels vorhandener Studien, das hat sich mittlerweile geändert, siehe oben) nicht möglich. Der in der Zeitschrift "Konsument" 9/93 erschienene Artikel wird heute anfragenden Konsumenten vom VKI nicht zur Verfügung gestellt (Widerruf in Konsument 10/99); auch mir ist der Inhalt dieses Artikels leider nicht bekannt. §
1330 ABGB. § 152
StGB. Kreditschädigung |
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Pro-Grander: - Grander bzw. UVO (www.grander.com)* - Artikel im Magazin "Gesundheit" (www.gesundheit.co.at)* - H. Kronberger & S. Lattacher "Auf der Spur des Wasserrätsels", Uranus Verlag, 2001. (völlig unkritisch) ISBN 3901626018* Gemischte
Meinungen: Kritische
Links und wissenschaftliche Literatur: Humor: |
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Sehr
geehrter Herr Dr. Eder! Sehr geehrter
Herr Dr. Eder! Sehr geehrter
Herr Kollege, Sehr geehrter
Herr Dr. Eder, Eugene
Shoemaker! Sehr geehrter
Herr Eder, Lieber
Herr Eder, Sehr geehrter
Herr Dr. Eder lieber
herr eder Sehr geehrter
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Hr. Dr. Eder! Sehr geehrter
Herr Dr. Eder, Sehr geehrter
Her Eder, Hallo Herr
Eder, sehr geehrter
Herr Dr.Eder, s.g. herr
eder, Granderwasser
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Herr Eder! Hallo Grüne
Österreicher Werter
Herr Eder! Sehr geehrter
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