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Wer den ORF will, muss ihm auch Facebook erlauben

Vor einigen Tagen habe ich Philipp Wilhelmer vom Manstein-Verlag ein Interview zu den Social Media-Beschränkungen des ORF gegeben, dass heute unter dem Titel “Demokratiepolitisch bedenklich” im Horizont erschienen ist (Danke!) und dort nachgelesen werden kann. Da in so einem Interview Argumentationslinien immer nur ausschnittsweise wiedergegeben werden können und auch, weil ich bei einer direkten schriftlichen Aufarbeitung strukturierter Vorgehen kann, möchte ich an dieser Stelle nochmal kurz meine zentralen Gedankengänge zusammenfassen:

  1. Mediennutzung hat sich radikal gewandelt, vor allem bei den Jüngeren. Während vor 10, 15 oder 20 Jahren die  Fernsehnachrichten um 19:30h oder 22h für viele Menschen ein Fixpunkt des täglichen Medienkonsums waren – und dabei auch eine Tageszeit-strukturierende Funktion innehatten – sitzen junge Erwachsene heute kaum noch zu vorgegebenen Sendeterminen vor dem Fernseher; schon gar nicht für Nachrichtensendungen. Viele sind aber mehrmals täglich auf Facebook, um zu chatten oder die letzten Statusmeldungen der Freunde zu checken.
  2. Facebook wird dabei zunehmend auch als Nachrichtenkanal genutzt. In einer repräsentativen Studie der BITKOM haben letzten Herbst 34% der deutschen Facebook-NutzerInnen im Alter zwischen 14 und 29 Jahren angegeben, sich dort “über das Tagesgeschehen zu informieren” bzw. “die Nachrichten zu verfolgen”. In den USA und Kanada sind es noch viele mehr, und es ist abzusehen, dass die Entwicklung in Österreich auch in diese Richtung läuft.  Social Network Services (SNS) werden zunehmend zu “major news distribution outlets”.
  3. Alternative Formen der Nachrichtendistribution sind dabei zentrale Funktionen von SNS für die öffentliche Kommunikation. Interessante Nachrichten verbreiten sich, wie andere Medieninhalte auch, “viral” über die Aktivitäten einzelner NutzerInnen. “Shares”, “Likes” und Kommentare sorgen dafür, dass Inhalte in den “Social Streams” der eigenen Kontakte erscheinen und so von anderen wahrgenommen und weiter verbreitet werden. Gleichzeitig trägt die Diskussion von Nachrichten in den Kommentaren (durchaus im Sinne des zweiten “Step” im “Two-Step-Flow of Communication“) dazu bei, dass Menschen sich über das Welgeschehen eine fundiertere Meinung bilden können indem sie die Nachrichten im Rahmen des eigenen Lebens- und Erlebniskontext reflektieren.
  4. Der Sinn öffentlich-rechtlichen Rundfunks in demokratischen Gesellschaften ist unter anderem die von wirtschaftlichen Interessen unabhängige und möglichst objektive Information der BürgerInnen über das Weltgeschehen. Dazu ist es notwendig und erwünscht, dass möglichst viele Menschen die Sendungsinhalte der öffentlich-rechtlichen Anstalten empfangen können. Die gut ausgebaute Sendeinfrastruktur des ORF, die den Empfang von TV und Radio (zumeist) selbst in den entlegendsten Alpentälern sicher stellt, ist Ausdruck davon.
  5. Die österreichische Politik (zumindest die beiden ehemaligen? Großparteien), bekennt sich zum ORF und seiner gesellschaftlichspolitischen Funktion.
  6. Nun: Wenn sich die Mediennutzungspraxis der BürgerInnen ändert, muss der ORF seiner ureigendsten Bestimmung nach zwangsläufig auch die Praxis der Distribution seiner Inhalte anpassen. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der einen guten Teil der BürgerInnen nicht mehr erreicht weil sie seine bestehenden Verbreitungskanäle immer weniger nutzen, wird seiner gesellschaftspolitischen Funktion nicht mehr gerecht. Wer den ORF will, muss ihm zwangsläufig auch erlauben neue, alternative Distributionskanäle zu nutzen, um ihn nicht langsam aber stetig in die Bedeutungslosigkeit zu führen.
  7. Dies gilt nicht nur für Facebook, sondern auch für die Nutzung anderer Anwendungen. Die wichtigsten davon sind aktuell zweifelsohne APPs für Smartphones und Tablets zu mobilen Nachrichtenrezeption.
  8. Es gibt noch viele weitere Argumente dafür, dem ORF zu ermöglichen, soziale Medien zu nutzen (Sichtbarkeit und Adressierbarkeit in den Kommunikationsräumen, Möglichkeit zur direkten Kommunikation mit dem “Publikum”, Feedbackkanal für JournalistInnen, u.v.m.)  auf die ich hier vorerst aber nicht im Detail eingehen möchte.
  9. Zur Einschränkung: Von dieser Arguementation bleiben Fragen um den öffentlich-rechtlichen Gehalt (“public value”) von bestimmten Angeboten des ORF unberührt. Aber: Man sollte nicht diskutieren, ob Ö3 oder Dancing Stars Facebook Seiten haben dürfen, sondern ob sie dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Wenn man diese Angebote will, wenn man sie dem ORF zugesteht, dann muss man ihm auch ermöglichen diese Angebote dort zu platzieren, wo sie die Menschen erreichen.

 

 

One comment

  1. Ich stimme dir bzgl Notwendigkeit & Zeitgemäßheit vollkommen zu, aber…
    Laut ORF-Gesetz müssten sämtliche Punkte doch hinfällig sein. Ich kenne die genaue Argumentation nicht, mit der die FB-Page der Zib offline genommen wurde, aber zu Sozialen Netzwerken sagt das ORF-G “ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung”.

    Zib, ImZentrum, Club2, aber auch ganzen Sendern wie FM4 & Ö1 sollten doch in diesem Rahmen agieren können, ohne, dass es einen gegenteilig lautenden Bescheid gibt (es würde ich also wundern, wenn die ZiB-Page tatsächlich offline genommen werden musste).

    Leider geht in der Debatte komplett unter, wie dieses Gesetz & vor allem von wem beschlossen wurde. Alle außerhalb des ORF sind plötzilch böse – obwohl der ORf mitverhandelt hat & offenbar den Verzicht auf Soziele Netzwerke gegen andere Goodies gehandelt hat. Wer nicht verhandeln kann (will?), darf dann nicht die Bevölkerung aufhetzen.
    (Gut, dass du Ö3-Community usw da nicht behandelt hast. Leider ist das vermutilch dennoch eines am häufigsten genannten Beispiele)

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