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Mag. Dr. Andreas Olbrich-Baumann Sozialpsychologe |
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| Sozialpsychologie | Politische Psychologie | Social Cognition | Curriculum Vitae | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Lehrveranstaltung
Politische Einstellung und Vorurteile
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Das
dem Begriff Ethik zugrunde liegende griechische Wort "êthos"
hat in seiner ursprünglichen Form drei Bedeutungen: (1) Es meint den
gewohnten Ort des Lebens, (2) die Gewohnheiten, die an diesem Ort gelebt
werden und (3) die Denkweise und Sinnesart (Charakter), die diesen
Gewohnheiten zugrunde liegen. Daraus ergeben sich natürlich sehr viele
Anwendungsgebiete der Ethik. Die lateinische Entsprechung zu "êthos"
ist „mores“. Durch "kreative" Übersetzung in das Deutsche
ergaben sich neue Bedeutungen für diese beiden Wörter, sodass Höffe
(1999, S. 18) folgende Definition vorschlägt: "Unter
"Ethik" verstehe man eine - teils mehr, teils weniger
ausgearbeitete - Lehre von Moral und Sitten, die Moralphilosophie, unter
"Moral" und "Sitten" aber ihren Gegenstand.“ Die
Fragen, die uns in der Ethik beschäftigen sind (1) "Was soll ich
tun?" (Regeln und Normen, die uneingeschränkt gültig sind, sowie
Pflichten), (2) "Wer will ich sein und wie will ich
leben?" (Was macht eine glückliche und glückende Existenz aus?),
(3) "In welcher gesellschaftlichen und politischen Umgebung, in
welchen (sozialen) Institutionen wollen wir und sollen wir leben?" Die
Geschichte der Ethik lässt sich zuerst grob in die vorphilosophische
Ethik und die philosophische Ethik einteilen. Die vorphilosophische Ethik
wird in Lebensweisheiten, religiösen bzw. göttlichen Geboten oder in
Klugheitsregeln formuliert (siehe z. B. die zehn Gebote, Altägyptische
Weisheitslehre). Sie dienen zur Bewältigung des Alltags. Vor allem den
Heranwachsenden erteilen diese Lebensweisheiten Ratschläge, wie sie ein
Leben mit Erfolg und ohne unnötige Schwierigkeiten bewältigen können. Die
philosophische Ethik wird zur Bewältigung von Situationen der Kritik und
Krisen herangezogen. Sie versteht sich als praktische Philosophie. Auf
methodischem Wege wird ohne auf eine Berufung auf politische, religiöse
oder geschichtliche Autoritäten versucht, allgemein gültige Aussagen zu
treffen. Diese Aussagen sollten vom kulturellen Hintergrund abstrahiert
sein. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die eigene Kultur als Wertmaßstab
herangezogen wird, was zum Ethnozentrismus führen kann. Eine spezielle
Form des Ethnozentrismus ist der Eurozentrismus: Hierbei werden andere
Kulturen, die nicht der europäisch-amerikanischen Kultur entsprechen als
primitiv, barbarisch oder als "unterentwickelt" abgewertet. In
der christlichen Ethik, die aus der griechisch-römischen Antike die vier
Kardinaltugenden Tapferkeit, Besonnenheit, Gerechtigkeit und Weisheit übernimmt,
werden die theologischen Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe als wichtige
Komponenten in die "Lebensführung" aufgenommen. Einen weiteren
Schwerpunkt stellt die Freiheit dar. Bei Kant tritt das Prinzip Freiheit
an die Stelle des Prinzips Glück. Das Handeln wird nun nach Gesetzen
ausgeführt. Das höchste Prinzip besteht im Willen, der sich selber die
Gesetze gibt (Auto-nomie: Selbstgesetzgebung). Die
philosophischen Theorien zur Ethik können weiters in teleologische,
deontologische und gemischte Theorien unterteilt werden. Teleologische
Theorien beurteilen Handlungen nur nach dem Wert ihrer Konsequenzen. Hier
müssen bereits von den einzelnen Theorien klare Wertmaßstäbe definiert
werden. In den meisten Theorien wird die Freude oder Lust als Maßstab
genommen (Patry, 2002). Die Theorien unterscheiden auch, für wen die
Konsequenzen der Handlungen gut sein sollen. Konsequenzen können (a) für
den Handelnden (egoistisch), (b) für jemand anderen (altruistisch) oder
(c) für die Gemeinschaft (utilitaristisch) gut sein. Deontologische
Theorien beurteilen Handlungen aufgrund absoluter und allgemeiner
Prinzipien, die unabhängig von den Konsequenzen gelten. Ein wichtiger
Vertreter dieser Richtung ist Immanuel Kant. Das oberste Moralprinzip nach
Kant lautet: „Handle
nur nach derjenigen Maxime, von der du zugleich wollen kannst, dass sie
ein allgemeines Gesetz werde.“ Dieser
kategorische Imperativ gilt „ohne jede Einschränkung [...], objektiv,
allgemein und notwendig“ (Höffe, 1997, S.150 f ). Er gibt nicht an, was
gut für einen bestimmten Zweck ist, sondern er gibt an, was an und für
sich gut ist. Nach Kant kann es nur einen kategorischen Imperativ geben.
Aus dem kategorischen Imperativ wird der praktische Imperativ abgeleitet: „Handle
so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person
eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel
verwendest.“
Im
Rahmen der psychologischen Praxis und Forschung sollen drei
Moralprinzipien angewandt werden, die sich aus den teleologischen und
deontologischen Theorien ableiten lassen (Patry, 2002). Unter einem
Moralprinzip versteht man einen letzten moralischen Grundsatz, der nicht
aus einer allgemeinen Norm abgeleitet werden kann (Höffe, 1999). Diese
drei Moralprinzipien sind (1) Autonomie, (2) Nichtschädigung und Nutzen
und (3) Gerechtigkeit. Autonomie Autonomie
bedeutet Selbstbestimmung. Kant postuliert, dass ein freier Wille vernünftig
nach eigenen Maximen und Gesetzen handelt. Ohne Autonomie des Willens können
sämtliche Handlungen höchstens pflichtgemäß, nicht aber aus Pflicht
geschehen. John Stuart Mill (zit. nach Patry, 2002, S. 36 f ) meint in
diesem Zusammenhang: „Wenn es uns
erlaubt ist, unser eigenes Leben zu entwickeln, führt das allein schon zu
Nutzen. Dieser Nutzen wird noch weiter erhöht, wenn wir das Gefühl
haben, unsere Handlungen seien wahrlich die unseren“. Eine
Gesellschaft, in der Autonomie respektiert wird, ist eine glücklichere
Gesellschaft, „da ihre Bürger die Gelegenheit haben, ihre Fähigkeiten zu entwickeln,
als rationale, verantwortungsvolle moralische Akteure zu handeln“.
Wenn das Respektieren der Autonomie jedoch dem Gemeinwohl schadet, so kann
persönliche Autonomie auch übergangen werden. In
den modernen Ansätzen zur Ethik werden drei Autonomie-Begriffe
unterschieden. Die erste Begriffsdefinition der Autonomie betont die Handlungsfreiheit. Eine Handlung muss freiwillig geschehen. Es darf
somit kein äußerer Zwang auf den Handelnden ausgeübt werden. Sie muss
außerdem mit Absicht geschehen, d. h. der Handelnde will nur diese
Handlung ausführen und keine andere. Eine zweite Begriffsdefinition der
Autonomie beschäftigt sich mit der Entscheidungsfreiheit.
Eine Person kann sich immer dann frei entscheiden, wenn sie sämtliche
Informationen über die verschiedenen Entscheidungsalternativen besitzt.
Liegen diese Informationen nicht vor, kann man nicht von autonomen
Entscheidungen sprechen. In der dritten Begriffsdefinition der Autonomie
wird auf die zielgerichtete Überlegung
vor einer Handlung hingewiesen. Ein Individuum ist autonom, wenn es die Fähigkeit
besitzt, rationale und zwanglose Entscheidungen zu fällen und aufgrund
dieser zu handeln (Patry, 2002). Für diese Fähigkeit sind mehrere
Voraussetzungen notwendig. (1) Das Individuum muss in der Lage sein,
angemessene Ziele zu formulieren, (2) Prioritäten unter den Zielen zu
setzen, (3) die besten Mittel zu bestimmen, diese ausgewählten Ziele zu
erreichen, (4) effektiv zu handeln und (5) ausgewählte Ziele aufzugeben
oder zu verändern, wenn die Konsequenzen der angewandten Mittel unerwünscht
oder die Mittel selbst inadäquat sind. Wann
ist die Einschränkung der Autonomie einer Person ethisch vertretbar?
Hierzu geben Mappes und Zembaty (1991) mehrere freiheitseingrenzende
Prinzipien an. 1.
Schutzprinzip.
Die Freiheit einer Person darf eingeschränkt werden, wenn man sie
hindert, anderen Personen zu schaden. 2.
Nichtanstoßprinzip.
Die Freiheit einer Person darf eingeschränkt werden, wenn man sie dadurch
hindert, bei Dritten Scham, Verlegenheit oder Unbehagen zu verursachen. 3.
Paternalismusprinzip.
Die Freiheit einer Person darf eingeschränkt werden, wenn man sie dadurch
hindert, sich selbst Schaden zuzufügen. 4.
Prinzip
des extremen Paternalismus. Die Freiheit einer Person darf
eingeschränkt werden, wenn man ihr dadurch nützt. 5.
Moralitätsprinzip.
Die Freiheit einer Person darf eingeschränkt werden, wenn man sie dadurch
hindert, ethisch falsch zu handeln. 6.
Wohlfahrtsprinzip.
Die Freiheit einer Person darf eingeschränkt werden, wenn man dadurch
anderen nützt. Das
Prinzip der Autonomie gilt auch für die psychologische Forschung. Hier
ist es bereits wichtig, dass die Versuchspersonen vor dem Experiment oder
der Untersuchung über alle relevanten Informationen verfügen, diese auch
verstehen und aufgrund dieser Informationen bewusst ohne Zwang und
freiwillig entscheiden können, ob sie an der Studie teilnehmen möchten
oder nicht. Die Informationen müssen klar und einfach (möglichst ohne
Fachjargon) erklärt werden. Die Entscheidung, am Experiment teilzunehmen,
sollte explizit geäußert werden. In einer Studie von Brody, Gluck und
Aragon (1997), die Psychologiestudenten über ihre Erfahrungen mit
Experimenten befragten, wurden interessante Ergebnisse deutlich. Für 20%
der Vpn waren die Informationen über das Experiment zu vage formuliert.
15% der Studenten glaubten, dass sie durch ihr bloßes Erscheinen bereits
ihre Zustimmung zum Experiment gegeben hatten. 15% sagten, sie hätten an
den Experimenten nicht teilnehmen wollen. Es war ihnen aber peinlich, vor
der Gruppe ihre Weigerung zur Teilnahme offen auszusprechen. Der
Schutz der Privatsphäre sollte auch für psychologische Experimente
gelten. Nicht jedes Verhalten der Versuchsperson in psychologischen
Untersuchungen ist für die Fragestellungen relevant. Für die ethische
Diskussion kann die Taxonomie der Verhaltensweisen von Sieber, Iannuzzo
und Rodriguez (1995) herangezogen werden. Es können hier fünf Kategorien
identifiziert werden.
Je
weniger öffentlich das im Experiment beobachtete Verhalten ist, desto größer
ist der Eingriff in die Privatsphäre, wenn es dennoch beobachtet wird. In
jedem Fall sollte aber die Versuchsperson aufgeklärt werden, welche
Verhaltensweisen aufgezeichnet werden. Gibt die Vp keine Zustimmung zur
Verwendung ihrer Daten, sind diese aus dem Datensatz zu löschen. Weiters
muss auf die Vertraulichkeit der Daten geachtet werden. Die Versuchsperson
muss ihre Zustimmung für die Weitergabe ihrer Informationen geben. Diese
Weitergabe kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen (Patry, 2002,
S. 63 f ):
Nicht-Schädigung der Versuchsperson Psychologische
Forschung sollte nicht schädigend sein. In Versuchen kann es kurzfristig
zu selbstwertschädigendem Verhalten kommen oder Personen können dazu
angehalten werden, einstellungsdiskrepante Handlungen durchzuführen. In
den meisten Experimenten werden diese Schwankungen und Manipulationen in
einem Nachgespräch aufgeklärt und die Versuchspersonen für ihr
erlittenes Unrecht entschädigt. In manchen Versuchen werden aber sehr
starke Manipulationen vorgenommen bzw. Versuchspersonen sehr extremen
Stress- oder Konfliktsituationen ausgesetzt. Drei Studien, die den
modernen ethischen Standards nicht entsprechen, sollen nun kurz
vorgestellt und kritisch erläutert werden. Die erste Studie stammt von
Watson und Rayner (1920) zur klassischen Konditionierung von Gefühlen
(Phobien), die zweite von Milgram (1963, 2001) zur Erforschung der Autoritätsgläubigkeit
und die dritte von Haney, Banks & Zimbardo (1973) zum Verhalten naiver
Versuchspersonen in einer Gefängnissimulation. Die genannten Experimente
lösten bereits bei ihrer Veröffentlichung eine Vielzahl von ethischen
Diskussionen aus, und sie wurden zum Anlass genommen, die ethischen
Richtlinien für psychologische Forschung zu überarbeiten. Das Experiment zur Angst-Konditionierung von Watson &
Rayner (1920) Watson
und Rayner (1920) überprüften die Hypothese der emotionalen
Konditionierung an einem 9
Monate alten Knaben („der kleine Albert“). Der Knabe war von Geburt an
gesund und zeigte keine emotional auffälligen Reaktionen. Er war der Sohn
einer Krankenschwester, die in jenem Spital arbeitete, in dem dieser
Versuch durchgeführt wurde, und er hatte fast die ganze Zeit in diesem
Spital zugebracht. Das
Experiment begann mit der Testung seiner emotionalen Reaktion auf neutrale
Reize. Zuerst wurden ihm eine weiße Ratte, ein Hase, ein Hund, ein Affe,
ein Wollknäuel u.a. präsentiert. Er zeigte auf diese Stimuli keine
negativen Reaktionen. Niemand hatte ihn bis dahin ängstlich erlebt. Die
Autoren verwendeten als aversiven Reiz ein sehr unangenehmes, lautes Geräusch.
Sie schlugen mit einem Hammer auf ein großes Blechstück. Zuerst erregte
ein Mitarbeiter die Aufmerksamkeit des kleinen Albert, sodass er in seine
Richtung schaute. Hinter Albert stand ein weiterer erwachsener
Mitarbeiter, der das laute Geräusch auslöste. Nach dem dritten Geräusch
fing Albert zu weinen an. Dies war das erste Mal während des Experiments,
dass der Knabe zu weinen anfing und Zeichen von Angst zeigte.
Nach
einigen Wochen Pause startete die eigentliche Konditionierung im Alter von
11 Monaten und 3 Tagen. Dem kleinen Albert wurde die Ratte gezeigt und er
war bereits im Begriff die Ratte zu berühren, als hinter ihm das laute
Geräusch erzeugt wurde. Albert schreckte sich und fiel vornüber, er
weinte aber nicht. Nun griff Albert nochmals nach der Ratte und wiederum
ertönte das Geräusch. Wiederum fiel Albert um und begann zu wimmern. Um
das Kind nicht weiter zu stören, wurde die Konditionierung für eine
Woche unterbrochen. Eine
Woche später wurde Albert wiederum die Ratte präsentiert. Er beobachtete
sie lange aus der Entfernung, zeigte aber keine Anzeichen, dass er sich
ihr nähern wolle. Nun wurde ihm die Ratte näher hin geschoben und Albert
streckte seine linke Hand aus. Knapp bevor er sie berühren oder
streicheln konnte, zuckte er mit seiner Hand wieder zurück. Nach dieser
Ablehnung durfte er einige Zeit mit Bauklötzen spielen. Dann wurde ihm
drei Mal hintereinander wiederum die Ratte präsentiert und sobald er sich
der Ratte näherte, wurde das Geräusch ausgelöst. Albert fiel wiederum
um und drehte sich von der Ratte weg. In einem weiteren Durchgang wurde
ihm die Ratte ohne Geräusch präsentiert. Albert fing daraufhin zu weinen
an. Dann wurde zweimal hintereinander Albert die Ratte präsentiert und
das Geräusch ausgelöst. Er fing an zu weinen und drehte sich weg. Ein
letztes Mal wurde ihm dann die Ratte allein präsentiert und der Knabe
ergriff sofort die Flucht. Fünf
Tage später wurde Albert wiederum getestet. Zuerst spielte er mit seinen
Bauklötzen und er zeigte keine negativen Reaktionen gegenüber dem
Laboratorium und seinen Mitarbeitern. Als ihm die Ratte gezeigt wurde,
fing er sofort zu wimmern an und drehte sich von der Ratte weg. Daraufhin
wurden ihm wieder die Bauklötze zum Spielen gegeben, mit denen er sich fröhlich
beschäftigte. Nach einiger Zeit wurde ihm wiederum die Ratte gezeigt und
er flüchtete vor ihr. Im
nächsten Schritt wurde überprüft, ob sich seine Angst auch auf ähnliche
Objekte generalisiert hatte, oder ob er nur eine Rattenphobie durch die
Konditionierung gelernt hatte. Die Experimentatoren zeigten Albert einen
Hasen. Er fing sofort an zu wimmern und als er das Tier berühren sollte
legte er seinen Kopf auf die Matte und flüchtete vor dem Tier. Nach
dieser Situation durfte er wiederum mit seinen Bauklötzen spielen und er
beruhigte sich wieder. Als nächstes näherte sich ein Hund, dieser löste
zuerst keine negativen emotionalen Reaktionen bei Albert aus, erst als die
Schnauze fast seinen Kopf berührte, fing er an zu weinen. Nun durfte er
wieder mit seinen Bauklötzen spielen. Als ihm ein Pelzmantel gezeigt
wurde, fing Albert wieder an zu weinen und er versuchte wegzukrabbeln.
Auch das Wollknäuel, auf das er zu Beginn des Experiments nicht reagiert
hatte, löste bei ihm negative emotionale Reaktionen aus. Somit zeigte
sich eine starke Generalisation des emotionalen Verhaltens. Fünf
Tage später wurde seine emotionale Reaktion wiederum getestet und er
zeigte das gleiche Verhalten. Diesmal wurde einmal bei der Präsentation
des Hundes das unangenehme Geräusch ausgelöst. Bis dahin wurde das
Experiment im Laboratorium durchgeführt. Nun wurde eine Versuchsreihe
auch im Freien gestartet. Auch in dieser neuen Situation zeigte Albert das
negative emotionale Verhalten. In einem Durchgang wurde bei der Ratte das
unangenehme Geräusch ausgelöst. Nach
einigen Wochen Pause wurde eine letzte Testung ohne Verstärkung durchgeführt.
In allen Situationen (Ratte, Hund, Pelzmantel und Weihnachtsmannmaske)
fingt Albert an zu weinen. Albert
konnte von seiner Angst nicht befreit werden, da seine Mutter ihn nicht
mehr ins Spital mitnahm und es somit für die Experimentatoren nicht mehr
möglich war, eine Extinktion der Angst vorzunehmen. „Unfortunately
Albert was taken from the hospital the day the above tests were made.
Hence the opportunity of building up an experimental technique by means of
which we could remove the conditioned emotional responses was denied us.
Our own view, expressed above, which is possibly not very well grounded,
is that these responses in the home environment are likely to persist
indefinitely, unless an accidential method for removing them is hit upon.”
(Watson & Rayner, 1920, S. 12).
Die Experimente von Milgram (1963, 2001) zur
Gehorsamkeitsbereitschaft Milgram
wollte in seinen Experimenten die Rahmenbedingungen für die
Gehorsamkeitsbereitschaft gegenüber Autoritäten prüfen. Diese
Forschungsfrage war kurz nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach dem Ende des
Deutschen Reiches in den Mittelpunkt des Forschungsinteresses gerückt, da
sehr viele vorher unbescholtene Bürger an Folterungen und Ermordungen von
unschuldigen Menschen teilgenommen und eine aktive Rolle in der Ausführung
dieser Grausamkeiten eingenommen hatten. Um
die Hypothesen zu überprüfen, wurde ein relativ einfaches Experiment
entworfen, das vordergründig in den Augen der Versuchspersonen einem ganz
anderen Zweck dienen sollte. Mittels Zeitungsannonce wurden
Versuchspersonen für ein Lernexperiment gesucht. Alle Teilnehmer stammten
aus der Stadt New Haven und waren zwischen 20 und 50 Jahre alt. Es wurden
für dieses Experiment keine Studenten als Versuchspersonen zugelassen, da
Milgram der Meinung war, dass diese das Experiment durchschauen und somit
keine validen Ergebnisse erzielt werden könnten. Für die Mühe wurden
den Versuchspersonen 4 Dollar pro Stunde sowie ein Fahrkostenersatz von 50
Cents versprochen. Das
ursprüngliche Experiment fand an der Yale-Universität in einem eleganten
Laboratorium statt. Es bestand aus zwei getrennten Räumen. In einem Raum
sollte der Schüler (ein Mitarbeiter des Versuchsleiters) sitzen und im
anderen Raum die Versuchsperson (die den Lehrer spielen sollte) und der
Versuchsleiter. Zu
Beginn des Experiments betraten zwei Personen das Laboratorium. Eine
Person war ein eingeweihter Mitarbeiter, der sich als Versuchsperson
ausgab, die andere Person war eine tatsächlich ahnungslose Versuchsperson
(im ersten Experiment wurden nur männliche Versuchspersonen getestet).
Sie wurden vom Versuchsleiter begrüßt und über den vermeintlichen
Inhalt des Experiments aufgeklärt: Es sollte untersucht werden, welche
Auswirkungen Strafe auf das Lernen hat. Eine Versuchsperson müsse für
dieses Experiment der Lehrer und die andere der Schüler sein. Hierzu
wurde die Aufgabenverteilung verlost. Zuerst musste die tatsächliche
Versuchsperson zwischen zwei Zetteln wählen, die die Rollenverteilung
enthielten (auf beiden Zettel stand „Lehrer“, dies war aber der tatsächlichen
Versuchsperson nicht bewusst). Die zweite „Versuchsperson“ (der
Mitarbeiter des Vl) musste daraufhin den Schüler spielen und im
Lernzimmer auf einem Holzstuhl Platz nehmen. Beide Hände wurden an den
Lehnen fixiert und mit einer Elektrode verbunden (der Schüler sollte bei
Fehlern als Strafe elektrische Stromschläge erhalten). Weiters wurde eine
Elektrodensalbe am Handgelenk aufgetragen „um Blasen und Verbrennungen
zu vermeiden“. Der
Schüler musste Assoziationspaare lernen (z.B. Blau – Schachtel, Schön
– Tag, Wild – Vogel, etc.). In der Testsequenz wurde dem Schüler ein
Wort vorgegeben und er musste aus vier Antwortalternativen die richtige
auswählen (z.B. Blau: (1) Himmel, (2) Tinte, (3) Schachtel, (4) Lampe).
Die Antwort musste er durch Drücken eines Schaltknopfes bekannt geben.
Die Antwort wurde in das nächste Zimmer, in dem der Lehrer saß,
elektronisch übermittelt und auf dem Schockgenerator angezeigt. Der
Schockgenerator bestand aus einer Schalttafel mit 30 Kippschaltern in
waagrechter Anordnung. Jeder Kippschalter war mit einer Voltangabe
versehen, wobei die Skala von 15 bis 450 Volt reichte. Außerdem war für
je vier Kippschalter eine verbale Beschreibung angebracht (Leichter
Schock, Mäßiger Schock, Kräftiger Schock, Schwerer Schock, sehr
schwerer Schock, Gefahr: Bedrohlicher Schock. Zwei Schalter trugen nur die
Markierung „XXX“.) Wenn ein Kippschalter betätigt wurde, leuchtete über
ihm ein rotes Kontrolllämpchen auf und ein elektrisches Summen war zu
vernehmen. Dann blitzte ein elektrisches Blaulicht ganz kurz auf und der
Zeiger des Voltmeters schlug nach rechts aus. Um
die „Echtheit“ der Apparatur zu unterstreichen, wurde der tatsächlichen
Versuchsperson in einem Probedurchgang ein elektrischer Stromstoß von 45
Volt verabreicht. Der
Verabreichung eines Schocks mussten bestimmte Handlungen vorausgehen.
Die
Versuchspersonen wandten sich immer wieder an den Versuchsleiter und
wollten von ihm Feedback über ihr Verhalten oder über die weitere
Vorgehensweise. Der Versuchsleiter gab eine Reihe von „anspornenden“
Bemerkungen von sich, die hierarchisch geordnet waren. Wenn der Ansporn
der ersten Stufe nicht ausreichte, um die Vp zum Weitermachen zu
animieren, wurden anspornende Bemerkungen der zweiten Stufe verwendet.
Insgesamt gab es vier Stufen: Stufe
1: „Bitte fahren Sie fort!“ oder „Bitte machen Sie weiter!“ Stufe
2: „Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!“ Stufe
3: „Sie müssen unbedingt weitermachen!“ Stufe
4: „Sie haben keine Wahl, Sie müssen
weitermachen!“
Außerdem
hörten die Versuchspersonen die Reaktionen des „Schülers“. „Die
Antworten des Opfers bildeten ein Schlüsselelement für die Situation und
mussten deshalb sorgfältig ausgearbeitet werden. In Voruntersuchungen
wurde zunächst keine akustische Rückkopplung des Opfers verwendet. Wir
waren der Ansicht, dass die Wort- und Voltangaben auf dem Generator genügend
Druck erzeugen würden, um die Gehorsamsbereitschaft der Versuchsperson zu
beschneiden. Dies erwies sich jedoch als falsch. Da vom Schüler kein
Protest kam, machte in der Voruntersuchung beinahe jede Versuchsperson fröhlich
bis zum Ende der Voltskala weiter, sobald man es ihr befohlen hatte, ohne
anscheinend von den Wortbezeichnungen beeindruckt zu sein.“ (Milgram,
2001, S. 39). Im
Hauptversuch wurden die Schreie des Schülers von einem Tonband
abgespielt, um eine standardisierte Situation zu schaffen:
Nachdem
das Experiment beendet war (entweder freiwillig durch die Versuchsperson
(den Lehrer) oder durch Abbruch vom Versuchsleiter), fand eine ausführliche
Aussprache zwischen Versuchsperson, Versuchsleiter und Schüler statt. „Als Minimum wurde jeder Versuchsperson klargemacht,
dass das Opfer keine gefährlichen Elektroschocks erhalten hatte. Jede
Versuchsperson hatte Gelegenheit zu einer freundschaftlichen Aussöhnung
mit dem unversehrten Opfer und zu einem ausgedehnten Gespräch mit dem
Versuchsleiter. Das Experiment wurde ungehorsamen Versuchspersonen [d. h.
jenen, die freiwillig keine stärkeren Elektroschocks mehr geben wollten,
Anm. d. A.] in einer Weise erklärt, die ihren Entschluss zum Ungehorsam
gegen den Versuchsleiter positiv unterstrich. Gehorsamen Versuchspersonen
wurde versichert, dass ihr Verhalten ganz normal gewesen sei und dass
andere Teilnehmer die gleichen Konflikt- oder Spannungsgefühle gezeigt hätten
wie sie. Den Versuchspersonen wurde erklärt, dass sie nach Beendigung der
Versuchsreihe einen umfassenden Bericht erhalten würden. In manchen Fällen
wurden mit einzelnen Versuchspersonen zusätzlich noch ausführlichere und
detaillierte Gespräche über das Experiment geführt“
(Milgram, 2001, S. 41). Die
Gehorsamsbereitschaft der Versuchspersonen differierte stark von der
Versuchsbedingung, der sie ausgesetzt waren und unterschied sich
signifikant von den Prognosen unbeteiligter Personen, die vor dem
Experiment gefragt wurden, welche Schockstufe sie maximal applizieren würden.
Tabelle 1 gibt einen ersten Überblick über die Ergebnisse. Zwei
Psychologen und drei Erwachsene gaben in der Prognose-Studie an, dass sie
keinen einzigen Elektroschock verabreichen würden. Der höchste Schock,
der verabreicht werden würde, liegt bei 300 Volt. Die meisten Befragten
nahmen an, dass die Versuchspersonen nicht mehr als 150 Volt verabreichen
würden, da zu diesem Zeitpunkt der Schüler deutlich und laut darum
bittet, den Versuch abbrechen zu dürfen. Diesen Aussagen liegen mehrere
Annahmen zu Grunde. Erstens wird angenommen, dass die Versuchspersonen
anständige und gut erzogene Personen sind, die niemanden weh tun wollen.
Zweitens dachten sich die meisten Befragten, dass die Ursache für das
Handeln im Handelnden selbst zu suchen ist, und er somit jederzeit die
Kontrolle über den Abbruch hat. Er wägt zu jedem Zeitpunkt ab, wieviel
Nutzen und Kosten ihm und auch dem Schüler durch sein Verhalten
entstehen. Nur wenn die Person unter starkem Druck oder durch physische
Gewalt dazu gezwungen würde, würde sie jemand anderem Leid zufügen.
Das
tatsächliche Verhalten zeichnete ein ganz anderes Bild: Niemand weigerte
sich, einen Elektroschock zu verabreichen. Der erste Abbruch erfolgte bei
105 Volt in jener Bedingung, in welcher der Schüler im selben Raum wie
der Lehrer saß (3. Versuchsbedingung). Mehr als die Hälfte der
Versuchpersonen der beiden ersten Versuchsbedingungen applizierte den
maximalen Strafreiz. In beiden Versuchsbedingungen saß der Schüler in
einem anderen Raum. In der ersten Versuchsbedingung hörte man nur ein
lautes Klopfen, in der zweiten Versuchsbedingung hörte man den Schüler
schreien. In der dritten Bedingung applizierten 40% der Versuchspersonen
den Maximalreiz. In der vierten Bedingung erhielt der Schüler nur dann
einen Schock, wenn seine Hand auf einer Schockplatte lag. Bei 150 Volt bat
der Schüler, den Versuch abbrechen zu dürfen, und
weigerte sich,
die
Hand
auf die Schockplatte zu legen. Der Versuchsperson wurde daraufhin vom
Versuchsleiter befohlen, die Hand des Schülers mit Gewalt auf die
Schockplatte zu legen. Immerhin 30% der Versuchspersonen der vierten
Versuchsbedingung verwendeten den Maximalschock. Tabelle
1. Prognosen und tatsächlicher Zeitpunkt des Abbruchs
Die
Ergebnisse dieser Untersuchungsreihe zeigen: Je näher der Schüler dem
Lehrer physisch kommt, desto weniger ist die tatsächliche Versuchsperson
bereit, gehorsam zu sein. Milgram (2001) führt mehrere Gründe an, die
hierfür ausschlaggebend sein könnten: (1)
Je näher das Opfer kommt, desto mehr ist der Schmerz für die
Versuchsperson nachvollziehbar. Je größer das Einfühlungsvermögen ist,
desto weniger Schmerzen wird sie dem Schüler zufügen. (2)
Je weiter weg das Opfer ist, desto besser kann man das Leid des
anderen verdrängen. Der Erkenntnisbereich wird immer mehr eingeengt, je
stärker der innere Konflikt wird. Eine Versuchsperson berichtete, dass
sie nur darauf konzentriert war, die Wörter vorzulesen und die richtigen
Tasten zu bedienen. (3)
Wenn das Opfer im selben Raum wie der Täter sitzt, kann es die
Handlungen und Reaktionen des Täters beobachten. Dies kann dazu führen,
dass dem Täter die eigenen Handlungen bewusster werden und somit Scham-
oder Schuldgefühle erzeugen. Diese wirken hemmend auf
weitere schädigende Handlungen. (4)
Durch die physische Nähe zwischen Versuchsperson und
Versuchsleiter und die Separierung des Schülers kann es zu einer
Abwertung des Schülers und einer Aufwertung des Versuchsleiters kommen.
Die Versuchsperson „verbündet“ sich mit dem Versuchsleiter gegen
diesen Außenseiter. Je näher das Opfer kommt, desto weniger kann es zu
dieser Verbündung kommen, und es kann dann sogar aufgrund der besonderen
Nähe zu einer Verbündung von Versuchsperson und Opfer gegen den
Versuchsleiter kommen. In
weiteren Varianten des Experiments wurde ein „Herzfehler“ des Schülers
erwähnt. Es zeigte sich, dass es keinen signifikanten Unterschied in der
Gehorsamsverweigerung gab. 65% der Versuchspersonen verabreichten den
Maximalschock. Ebenso hatte der Wechsel des Versuchsleiters nur einen
minimalen Einfluss auf das Verhalten der Versuchspersonen. Einen
signifikanten Einfluss hatte die Nähe der Autorität (des
Versuchsleiters). Wenn der Versuchsleiter seine Anweisungen über ein
Telefon gab, folgten nur 22.5% der Versuchspersonen seinen Anweisungen bis
zum Schluss. In einer weiteren Versuchsanordnung wurden nur Frauen als
Versuchspersonen getestet, um zu überprüfen, ob Frauen weniger bereit wären,
die Maximalstufe zu verabreichen. Es konnten keine Geschlechtsunterschiede
festgestellt werden: Frauen agierten genauso gehorsam wie Männer. Wenn
das Opfer Bedingungen stellt („Ich bin bereit mitzumachen, aber nur unter der Bedingung, dass Sie mich
rauslassen, wenn ich das will; das ist meine einzige Bedingung“),
sinkt die Gehorsamkeitsbereitschaft auf 40% ab. Einen weiteren Einfluss
scheint die Umgebung, in der das Experiment stattfindet, zu haben. Das
Experiment wurde in einem schlichten Bürohaus in Bridgeport im Namen
einer fiktiven Firma, die nicht im Zusammenhang mit der Universität Yale
stand, durchgeführt. Nur 47,5% der Versuchspersonen folgten daraufhin den
Aufforderungen des Versuchsleiters bis zum Schluss. Um zu überprüfen, ob
die Versuchspersonen auch ohne Aufforderungen durch eine Autorität die höchste
Schockstufe verabreichen würde, wurde in einem weiteren Versuch es den
Versuchspersonen freigestellt, welche Höhe des Schocks sie applizieren möchten.
Nur eine Versuchsperson verwendete den Maximalschock von 450 Volt. Im
Durchschnitt wurde ein Maximalschock von 75 Volt verwendet! Dieses
Ergebnis zeigt sehr deutlich, welchen Einfluss das Verhalten der Autorität
in diesem Experiment spielt. Die
Position der einzelnen Akteure wurde in weiteren Varianten des Experiments
manipuliert. Im 12. Experiment der Untersuchungsreihe bat der Schüler
selbst um einen höheren Schock: Bei 150 Volt bemerkte der Versuchsleiter,
dass die Reaktionen des Schülers ungewöhnlich heftig seien und dass
aufgrund seines Herzfehlers keine weiteren Schocks verabreicht werden
sollten. Der Schüler meinte daraufhin, dass er unbedingt mit dem Versuch
fortfahren wolle, da seine Freunde, die auch an diesem Experiment
teilgenommen hätten, bis zum Schluss durchgehalten hätten. Es wäre eine
Kränkung seiner Männlichkeit, wenn dieser Versuch nun abgebrochen würde.
Keine einzige Versuchsperson hörte auf den Schüler. Alle brachen den
Versuch bei 150 Volt ab. Die
Manipulation des Versuchsleiter-Status ergab ebenfalls signifikante
Verhaltensunterschiede. In dieser Variante des
Experiments trafen im Labor drei Personen zur selben Zeit ein. Eine Person
spielte den Schüler, eine assistierte dem Versuchsleiter, und eine –
die tatsächliche Versuchsperson – verabreichte die Schocks. Der
Versuchsleiter wurde nach der Instruktion in sein Büro gerufen und er bat
seinen „Assistenten“ mit dem Versuch fortzufahren. Nachdem der
Versuchsleiter den Raum verlassen hatte, äußerte der Assistent die
„Idee“, bei jeder falschen Antwort, die Schockstufe zu erhöhen. Nur
20% der Versuchspersonen verabreichten den Maximalschock in dieser
Versuchsbedingung. Sehr viele brachen das Experiment kurz nach der
Applizierung des 150-Volt-Schocks und der vehementen Bitte des Schülers
ab. Wenn sich die Versuchsperson von vornherein weigerte, der Instruktion
des „Assistenten“ Folge zu leisten, bat dieser die Versuchsperson, die
Plätze zu tauschen, so dass er selbst die Schocks verabreichen könne.
Von den 16 Versuchspersonen, die an dieser Versuchsbedingung teilnahmen,
protestierten nahezu alle gegen diese Aktion. Fünf gingen zu körperlichen
Angriffen gegenüber dem Assistenten über, um die Verabreichung der
Schocks zu verhindern. Jedoch gewährten 11 Versuchspersonen die
Applizierung des Maximalschocks. In einer
weiteren Variante des Experiments war der Versuchsleiter (die Autorität)
der Schüler, da sich die vermeintliche Versuchsperson geweigert hatte,
Schocks zu erhalten. Alle Versuchspersonen brachen das Experiment bei 150
Volt ab, nachdem der Versuchsleiter darum gebeten hatte. Dies zeigt, dass
die Autorität auch in der Position des Opfers ihren Einfluss auf die
Versuchsperson weiterhin ausüben kann. Wie sich in
einer weiteren Versuchbedingung herausstellte, brachen die
Versuchspersonen an jenem Punkt den Versuch ab, an dem zwei Autoritäten,
die der Versuchsperson Anweisungen gaben, sich über die weitere
Vorgehensweise nicht einigen konnten. Weiters
wurde untersucht, wie sich die Versuchspersonen verhielten, wenn der
Status des Versuchsleiters und der des Opfers gleichrangig war. Hier
zeigte sich, dass die Versuchpersonen sich ähnlich verhielten, wie in den
ursprünglichen Experimenten mit einem gewöhnlichem Schüler: 65% der
Versuchspersonen machten bis zum Schluss weiter! Die zwei
letzten Versuchsbedingungen beschäftigten sich mit der Frage der
Verantwortungsaufteilung. In einer Variante mussten drei Lehrer die
Schocks verabreichen, wobei nur ein Lehrer die tatsächliche
Versuchsperson war. Bei 150 Volt teilte der erste Lehrer mit, dass er an
diesem Experiment nicht weiter teilnehmen wolle, dass er aber für Fragen
weiterhin zur Verfügung stünde und daher im Labor bleibe, der zweite
Lehrer zeigte dasselbe Verhalten bei 210 Volt. Die meisten
Versuchspersonen brachen spätestens bei der Weigerung des zweiten Lehrers
ab. Nur 10% der Versuchspersonen verabreichten den Maximalschock. In der
zweiten Variante gab ein Gleichrangiger die Elektroschocks. Die
Versuchsperson musste nur Hilfsdienste ausführen. Rund 92.5% der
Versuchspersonen verhinderten nicht, dass der Maximalschock appliziert
wurde. Nach den
Experimenten wurde ein ausführliches Gespräch mit den Versuchspersonen
geführt. Zuerst wurde den Versuchspersonen erklärt, dass die Opfer nicht
wirklich gefährliche Schocks erhalten hatten. Jede Versuchsperson hatte
Gelegenheit zu einer freundschaftlichen „Aussöhnung“ mit dem Opfer
und zu einer ausgedehnten Diskussion mit dem Versuchsleiter. Die
Versuchspersonen wurde in diesem Rahmen auch gefragt: „Wieviel
Verantwortung trägt jeder von uns dafür, dass dieser Mann gegen seinen
Willen Elektroschocks erhielt?“ Insgesamt wurden 118 Personen befragt.
Die Ergebnisse sind in Tabelle T-1.2 dargestellt. Tabelle T-1.2.: Zuschreibung von
Verantwortung durch ungehorsame und gehorsame Versuchspersonen (Milgram,
2001, S. 232).
Wie man
leicht der Tabelle 2 entnehmen kann, schreiben sich Versuchspersonen, die
sich ungehorsam verhielten, sich selbst wesentlich mehr Verantwortung zu,
als Personen, die sich gehorsam verhielten und die maximale Schockstärke
verabreichten. Gehorsame maßen dem Versuchsleiter mehr Verantwortung zu
als sich selbst. Bei ungehorsamen Versuchspersonen zeigte sich das
Gegenteil. Den Schülern wurde ebenfalls Verantwortung für ihr Schicksal
zugeschrieben. Gehorsame Vpn hielten die Schüler für verantwortlicher
als ungehorsame Vpn. Es zeigte sich bei den gehorsamen Vpn eine nahezu
gleiche Verantwortlichkeitsaufteilung zwischen Versuchsleiter, realer
Versuchsperson und Schüler. Ungehorsame sehen die Verantwortung hauptsächlich
bei sich selbst. Ein Jahr nach dem Experiment wurden 40 Versuchspersonen
von einem unparteiischen Psychiater untersucht. „Er gelangte zu
dem Schluss, dass zwar mehrere Versuchspersonen extremen Stress durchlebt
hatten, dass „jedoch der Examinator keine einzige fand, die Anzeichen
einer Schädigung durch diese Erfahrung aufwies ... Jede Versuchsperson
scheint ihre Aufgabe (im Experiment) in einer Weise erledigt zu haben, die
durchaus üblichen Verhaltensmustern entspricht. Es ergab sich kein Beweis
für irgendwelche traumatischen Reaktionen.“ (Milgram, 2001, S.
225). Milgrams Experimente lösten eine breite Diskussion über
die ethischen Richtlinien in der psychologischen Forschung aus. Die
Versuchspersonen waren einer sehr stressbeladenen Situation ausgesetzt
gewesen. Die Ergebnisse zeichneten auch ein sehr düsteres Bild über die
Autoritätsgläubigkeit. Seit Mitte der 1970er Jahre wurde keine
Replikation der Studie in den Vereinigten Staaten durchgeführt und Blass
(1996, S. 1530) meinte: „However,
even if I inclined to conduct such studies, it is highly unlikely that any
Institutional Review Board (IRB) would permit it“. Blass (1996) untersuchte, ob Beobachter die
Verantwortlichkeit ebenso aufteilten, wie die Versuchspersonen dies taten.
Er zeigte 38 Studenten die editierte Version des Dokumentationsfilmes Obedience
von Milgram (1965). Für sein Experiment wählte er die Reaktion der ursprünglichen
Versuchsperson „Fred Prozi“ aus und zeigte seinen Versuchspersonen
sein Verhalten bis zum 180-Volt Schock. Danach endete die Filmvorführung.
Die Versuchspersonen erhielten einen Fragebogen mit folgender Einleitung: „In
the experiment you just saw, 65% of the subjects continued up the shock
generator and ended up pressing the final switch – 450 V. The subject
you saw was one of those people [The subject you saw was not one of those
people. He pressed the next two switches – 195 V and 210 V – and then
stopped.] Please answer the following questions.” Die Versuchspersonen mussten daraufhin angeben, wen Fred
Prozi als Hauptverantwortlichen für sein Verhalten ansah. Tabelle T-1.3
zeigt die genauen Ergebnisse. Tabelle T-1.3. Zuschreibung der
Verantwortlichkeit im Experiment von Blass (1996)
Durch den
Vergleich von Tabelle T-1.2 und T-1.3 bemerkt man, dass die
Verantwortlichkeitszuschreibung vor allem für die Schüler stark
differierte. Dem Schüler wird in der Simulationsstudie von Blass weniger
Verantwortung zugeschrieben. Im Originalexperiment wurde der Schüler von
den gehorsamen Vpn wesentlich stärker abgewertet. In der
Simulationsstudie zeigte sich das Gegenteil. Hier wurde der Schüler in
der Bedingung des ungehorsamen Prozi wesentlich stärker abgewertet als in
der gehorsamen Version. Die
Experimente wurden in vielen Ländern repliziert und dieselben Ergebnisse
gefunden. Und trotzdem die Ergebnisse öffentlich bekannt waren und diese
Experimente auch in der Tagespresse ausführlich beschrieben wurden, gab
es seither keine Veränderung in der
Autoritätsgläubigkeit (Blass, 1999). Es konnten ebenso keine
Geschlechtsunterschiede gefunden werden.
Blass
(2000) untersuchte außerdem, welche Macht-Legitimität der Autorität von
Beobachtern in diesem Experiment zuerkannt wird. Er zeigte seinen
Versuchspersonen einen Ausschnitt aus dem Film „Obedience“ von Milgram
(1965). Daraufhin mussten sie angeben, welche Begründungen die ursprüngliche
Versuchsperson Fred Prozi für ihre Gehorsam gegenüber dem Versuchsleiter
vorbringen würde. Hierfür lasen die Versuchspersonen 6 verschiedene
Beschreibungen der Machtlegitimität und mussten diese nach ihrer Präferenz
rangreihen. Je niedriger der Wert in der Rangreihe lag, desto größer war
die Präferenz für diese Begründung (d.h. die Nr. 1 in der Rangreihe war
der wichtigste Grund). Wie man aus Tabelle 4 erkennen kann, wird der
Autorität Macht aufgrund ihres Expertentums und ihrer sozialen Rolle
sowie aufgrund ihrer Möglichkeit, die Personen, die an diesem Experiment
teilnahmen, zu bestrafen, zuerkannt. Dieses simulierte Experiment war
notwenig, da Milgram in seinem ursprünglichen Experiment die
Versuchspersonen nicht nach den Gründen der Autorität gefragt hatte. Ein
interessanter Aspekt dieser Simulation ist, dass die Bestrafungsmacht
einen sehr hohen Stellenwert in der Zuerkennung von Autorität hat. Es
wurde im Experiment mit keinem Wort erwähnt, dass die Versuchsperson für
ihr Verhalten bestraft werden würde. Dies bedeutet, dass in die Worte und
in das Verhalten des Versuchsleiters von den Versuchspersonen einiges
„hineininterpretiert“ worden sein könnte und diese Projektion das
gehorsame Verhalten ausgelöst hatte. Eine
weitere Erklärung für die hohe Gehorsamkeitsbereitschaft könnte in der
Interpretation des Satzes, dass „die
Elektroschocks zwar schmerzhaft, aber nicht gefährlich seien“,
liegen. Die Versuchspersonen könnten annehmen, dass niemand während des
Experiments wirklich schwer verletzt werden könne (Mixon, 1989). Hamilton
(1992) verglich die Gehorsamkeitsbereitschaft im Milgram-Experiment mit
dem Verhalten von Fabriksarbeitern: „I believe ... that Milgram’s
work has value beyound that accorded it in Mixon’s account. True perhaps
Milgram’s subjects suspended their doubts and disbeliefs in going along
with experimental commands. Perhaps they did not really believe the damage
and death could or should ensue from their actions. So what; they still
did them. I see the actions of Milgram’s subjects more closely analogous
to those of corporate employees who produce unsafe products and believe
that the company could not really be endangering consumers just to make
profit, than to the actions of a military subordinate ordered to shoot
civilians. The fact remains that these employees – or Milgram’s
subjects – perform the deeds they are asked to perform.” (Hamilton, 1992, S. 1313). Tabelle 4. Mittlere Rangreihungen der
Machtgrundlagen der Autorität (Blass, 2000, S. 42).
Milgram
betonte immer wieder, dass die Fehleinschätzung der Experten, wieviele
seiner Versuchspersonen bis zum Schluss am Experiment mitmachten, ein
zentrales Ergebnis seiner Arbeit sei (Blass, 2000). Tatsächlich zeigte
sich in Nachfolgeuntersuchungen immer wieder, dass Laien, aber auch
Experten die Gehorsamkeitsbereitschaft dramatisch unterschätzten
(Kaufmann & Kooman, 1967; Mixon, 1971). Nach Ross (1977) kann an
dieser Fehleinschätzung der fundamentale Attributionsfehler schuld sein.
Die Laien und Experten unterschätzen den Einfluss der Situation und überschätzen
den Einfluss der Persönlichkeit.
Die
Gehorsamkeitsbereitschaft hat sich seit den 1960er Jahren nicht verändert,
dies konnte Blass (2000) in einer Metaanalyse der Studien von 1963-1985
zeigen. Weiters wurde von Shelton (1982) in einem abgewandelten
Milgram-Experiment nachgewiesen, dass kaum Schlüsse von einer
Beschreibung des Milgram-Experiments auf neuartige, aber ähnliche Autoritätsverhältnisse
geschlossen werden. Das Stanford-Gefängnis – Experiment von Haney, Banks
& Zimbardo (1973) In
den 1960er Jahren gab es in den US-amerikanischen Gefängnissen ein
Aufflammen von Gefängnis-Revolten. Die Inhaftierten bemängelten die
Haftbedingungen sowie die willkürlichen und sadistischen Repressionen,
die sie durch die Gefängniswärter erfuhren. In der Diskussion um die
notwendigen Reformen der Haftanstalten wurde häufig die
Dispositions-Hypothese – meistens implizit – angeführt. Diese besagt,
dass die Lage in den Gefängnissen entweder auf den Charakter der
Inhaftierten oder auf die Persönlichkeit der Wärter zurückgeführt
werden kann. Den Inhaftierten wurde unter Anwendung dieser Hypothese
nachgesagt, dass sie sich wie wilde unzähmbare Tiere benähmen und dass
ihre Probleme mit gesellschaftlichen Regeln, die sie in der Freiheit
hatten, sich nun im Gefängnis ebenfalls manifestieren würden. Auf der
anderen Seite wurde vorgebracht, dass die Wärter sadistisch, ungebildet
und unsensibel wären und es daher zu Problemen mit den Häftlingen käme.
Die Ursachen wurden somit in beiden Fällen in Persönlichkeitseigenschaften
gesehen und nicht in der Charakteristik
der Gefängnissituation. Eine
Möglichkeit, die Dispositionshypothese experimentell zu überprüfen, ist
eine Gefängnissimulation mit unbescholtenen Bürgern, die noch keine
Erfahrung mit der Gefängnissituation hatten. Aus dem observierten
Verhalten sollte sich demnach der Einfluss der restriktiven Haftsituation
ableiten lassen. Haney,
Banks & Zimbardo (1973) entwarfen einen Gefängnistrakt im Keller der
Stanford Universität. Drei Zellen mit Stahltüren, 1 WC und Bad standen
den Gefangenen zur Verfügung. In einem weiteren Trakt war ein
Aufenthaltsraum für die Wärter (zum Umziehen und Entspannen), ein
Schlafraum und ein Interviewraum untergebracht. Der gesamte Gefängnistrakt
wurde videoüberwacht. An
der Gefängnissimulation nahmen 21 männliche, weiße Versuchspersonen
teil, die in einer Voruntersuchung aufgrund ihrer physischen und
emotionalen Stabilität und ihrer bisherigen Unbescholtenheit ausgewählt
wurden. 10 Personen wurden per Los als Gefangene und 11 Personen als Wärter
bestimmt. Der Zeitraum für dieses Experiment war mit zwei Wochen
festgesetzt worden und jede Vp erhielt für ihr Mitwirken $15 pro Tag. In
einem Vertrag wurde festgelegt, dass sie während des Versuches
ausreichend versorgt werden würden. Die
Gefangenen erhielten weiters die Mitteilung, dass sie 24 Stunden am Tag
unter Beobachtung stehen würden, und dass einige ihrer Grundrechte während
dieses Experiments eingeschränkt würden, aber dass die Anwendung von
physischer Gewalt ausgeschlossen sei. Sie erhielten keine weiteren
Instruktionen, wie sie sich während des Experiments verhalten sollten.
Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie sich zu Beginn des Experiments zuhause
aufhalten sollten. Die
Wärter nahmen am Tag vor Beginn des eigentlichen Experiments an einem
Meeting teil, bei dem sie die Experimentatoren und einen Assistenten
kennen lernten. Sie wurden darüber informiert, dass dies eine Gefängnissimulation
im Rahmen aller ethischen Regeln sei. Ihre Aufgabe sei es, die Ordnung im
Gefängnis in dem Maße aufrechtzuerhalten, wie sie zum effektiven
Funktionieren eines Gefängnisses notwendig sei. Wobei die genauen
Verhaltensweisen bis auf das Verbot von physischer Gewalt nicht festgelegt
wurden. Sie wurden darauf aufmerksam gemacht, dass es zu unvorhersehbaren
Ereignissen kommen könne (wie z.B. Fluchtversuche) und sie auf diese
Eventualitäten vorbereitet sein sollten. Der Assistent führte sie in die
administrativen Aufgaben, die sie zu erledigen hatten, ein (Aufzeichnungen
der täglichen Ereignisse, Arbeitsstunden, Administration der Mahlzeiten,
Arbeits- und Freizeitprogramme der Gefangenen). Die Wärter mussten beim
Aufbau der Zellen mithelfen. Dies diente zur erhöhten Involvierung der Wärter
in die Gefängnissituation. Während des Experiments glaubten die Wärter,
dass für das Experiment nur das Verhalten der Gefangenen von Interesse
sei, tatsächlich wurde aber das Verhalten von Gefangenen und Wärtern
registriert und aufgezeichnet. Jede
Gruppe erhielt einheitliche Kleidung. Die Wärter trugen khaki Shirts und
Hosen, einen Schlagstock und reflektierende Sonnenbrillen. Jeder Gefangene
musste Einheitskleidung tragen, die mit einer Identifikationsnummer
versehen war, sowie eine Kette um ein Gelenk und Sandalen. Es durfte keine
Unterwäsche getragen und die Haare mussten unter einer Badehaube
versteckt werden. Jeder Gefangene erhielt eine Zahnbürste, eine Seife,
ein Handtuch und Bettwäsche. Es wurden keine persönliche Gegenstände in
den Zellen gestattet. Mit diesen Bekleidungsvorschriften sollte eine höhere
Identifizierung mit der eigenen Gruppe und eine Deindividuierung induziert
werden. Das
Experiment begann mit der Verhaftung der Gefangenen durch reale Polizisten
der Palo Alto City Police. Die Gefangenen wurden durchsucht und mit der
Begründung, dass sie einen bewaffneten Raub oder einen Diebstahl begangen
hätten, festgenommen und auf das Revier gebracht. Dort wurden die
Fingerabdrücke abgenommen und ein Kriminalbericht angefertigt. Danach
wurden sie in eine Zelle des Reviers gesperrt. Den Gefangenen wurde eine
Augenbinde aufgesetzt und sie wurden in das simulierte Gefängnis
gebracht. Im
Gefängnis mussten sich die Gefangenen nackt ausziehen, sie wurden mit
einem Deodorant besprüht, und mussten mehrere Minuten unbekleidet in der
Zelle verbringen, bis ihnen ihre Gefängniskleidung ausgehändigt wurde.
Danach wurden sie fotografiert und in ihre Zelle gebracht, wo sie sich
ruhig verhalten sollten. In jeder Zelle waren drei Gefangene
untergebracht. Nachdem
alle Gefangenen in ihre Zellen gebracht worden waren, wurden sie vom
Assistenten begrüßt und mit den Regeln des Gefängnisses bekannt
gemacht. Die Gefangenen wurden nur mit ihrer Identifikationsnummer
angesprochen, sie bekamen drei Mahlzeiten pro Tag und ihnen wurden drei
beaufsichtigte Toilettengänge gewährt. Zwei Stunden pro Tag erhielten
sie für Freizeitaktivitäten wie z.B. Lesen oder Briefeschreiben. Dreimal
pro Tag mußten alle Gefangenen antreten, um gezählt zu werden. Das Ziel
dieser Zählung war die Überprüfung der Anwesenheit aller Gefängnisinsassen
sowie die Überprüfung der Kenntnisse der Regeln und der
Identifikationsnummern der Gefangenen. Eine Standard-Zählung dauerte rund
10 Minuten.
Die
Ereignisse im Gefängnis wurden mit mehreren Methoden erhoben. (1) Rund 12
Stunden wurde täglich mittels Video aufgezeichnet, (2) zusätzlich wurden
eine Audio-Aufzeichnung aus den Zellen und den einzelnen Gefängnisbereichen
gemacht. (3) Die Gefangenen und Wärter mussten zu mehreren Zeitpunkten
Fragen zu ihrem emotionalen Zustand beantworten und (4) vor dem Experiment
einen Persönlichkeitsfragebogen, die F-Skala (ein Fragebogen zur Messung
der autoritären Persönlichkeit; Adorno, Frenkel-Brunswick, Levinson
& Sanford, 1950) und die Machiavellismus-Skala (Christie & Cis,
1970) ausfüllen. (5) Außerdem lagen die persönlichen Aufzeichnungen der
Wärter vor, die über jeden Dienst einen Bericht verfassen mussten. Am
ersten Tag waren beide Gruppen durch die für sie neue Situation unsicher
in ihrem Verhalten. Am zweiten Tag versuchten die Gefangenen in einer Art
Rebellion gegen die starren und bestrafenden Regeln anzukämpfen. Sie
rissen sich die angenähten Identifikationsnummern von der Kleidung und
sperrten sich in ihre Zellen. Die Wärter wandten sich in dieser Phase an
den Experimentator und fragten ihn, wie sie mit dieser neuartigen
Situation umgehen sollten. Er riet ihnen, dieses „Problem“ auf ihre
eigene Art und Weise zu lösen. Sie riefen alle anderen Wärter zusammen
und brachten den Widerstand zum Erliegen. Dies führte zu einem stärkeren
Zusammenhalt der Gruppe der Wärter und zu einer stärkeren Abwertung ganz
bestimmter Gefangenen, die während der Rebellion Führungsaufgaben
wahrgenommen hatten. Die Gefangenen wurden auf unterschiedliche Art
bestraft. Sie mussten sich nackt ausziehen, wurden in das WC gesperrt,
erhielten weniger Nahrung und mussten sinnlose Tätigkeiten ausführen. Außerdem
wurde eine Zelle mit bestimmten Privilegien (Bett, bessere Nahrungsmittel)
ausgestattet und diente als Belohnungsanreiz für kooperative Gefangene.
Diese Taktik führte zu einer Spaltung der Gefangenengruppe. Fortan
herrschte Missgunst und Misstrauen zwischen den Gefangenen. Die Wärter
zeigten bereits nach kurzer Zeit eine starke Tendenz zum Negativismus. Sie
äußerten sich negativ und ihre emotionale Bewertung sank rapide ab. Mit
jedem neuen Tag verwendeten sie mehr Strafen, um die Gefangenen einzuschüchtern.
Sie weckten die Gefangenen mehrmals in der Nacht auf und ließen sie zum
Abzählen antreten. Die
Gefangenen äußerten mehrmals, dass sie anderen Personen physische Gewalt
antun würden. Verbale Beleidigungen waren an der Tagesordnung. Wenn die
Gefangenen unter sich waren, sprachen sie hauptsächlich über die Gefängnissituation.
Sie diskutierten über die Behandlung, das Essen, den Tagesablauf. Sie erzählten
sich kaum private Dinge bzw. Anekdoten. Sie schienen somit ihre Rolle als
Gefangene auch in ihrer „Freizeit“ weiter zu spielen. Bereits
nach 36 Stunden musste der erste Gefangene entlassen werden. Insgesamt
mussten fünf Gefangene frühzeitig aus dem Experiment ausscheiden. Sie
zeigten extreme emotionale Reaktionen. Sie weinten, waren depressiv und
hatten akute Angstzustände. Bereits am zweiten Tag des Experiments traten
diese Symptome auf. Ein Gefangener musste aufgrund eines psychosomatischen
Hautausschlags aus dem Experiment entlassen werden. Am
vierten Tag nahm ein neuer Gefangener am Experiment teil und nahm diese
Simulation als sehr real wahr: „It
was a prison to me. I don’t regard it as an experiment or a simulation.
It was a prison run by psychologists instead of run by the state” (Zimbardo, Maslach, Haney, 2000, S. 218). Er versuchte gegen die bedrückende Situation anzukämpfen
und die Mitgefangenen zu einer gemeinsamen Aktion zu überreden. Dieses
Ansinnen misslang, und er trat in den Hungerstreik. Er wurde dann von den
Wärtern in Einzelhaft genommen und keiner der übrigen Gefangenen setzte
sich für ihn ein. Nach
6 Tagen wurde das Experiment abgebrochen. Alle Gefangenen äußerten
Genugtuung und Erleichterung, dass das Experiment vorzeitig abgebrochen
wurde. Im Gegensatz dazu waren die Wärter über den Abbruch enttäuscht,
sie hatten sich an ihre Rollen gewöhnt und sich mit der Position der
Kontrolle und Macht angefreundet gehabt. Manche leisteten sogar während
des Experiments Überstunden. In
dieser Extremsituation zeigten die Versuchspersonen ganz unterschiedliches
Coping-Verhalten. Manche der Gefangenen konnten sich in die Rolle der
Unterworfenen einfügen, und manche Wärter hielten sich an die
abgemachten Regeln. Die Pre-Tests hatten keinen Unterschied zwischen den
Gefangenen und Wärtern erkennen lassen. In den Persönlichkeitsfaktoren
zeigten sich keine signifikanten Unterschiede. Hinweise
auf Unterschiede zwischen den Gefangenen, die das Experiment vorzeitig
abbrechen mussten und jenen, die das Experiment bis zum 6. Tag
fortsetzten, konnten in der Konformitätsskala (Vpn, die bis zum
Ende blieben, zeigten eine höhere soziale Konformität) und in der
F-Skala (Vpn, die das Experiment vorzeitig verließen, waren
unkonventioneller und akzeptierten Autoritäten weniger) nachgewiesen
werden. Nach
Beendigung des Experiments wurden drei Diskussionsrunden (Debriefings)
abgehalten (eine für die Gefangenen, eine für die Wärter und eine für
die Gesamtgruppe). In diesen Diskussionsrunden wurden Erfahrungen
ausgetauscht und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Keiner der
Versuchteilnehmer wurde durch dieses Experiment langfristig geschädigt. Was
kann aus diesem Experiment gelernt werden? (1)
Situationsfaktoren spielen eine gewichtige Rolle bei der Auswahl
der Verhaltensweisen. Persönlichkeitstests können außergewöhnliches
Verhalten in neuartigen Situationen nicht vorhersagen. Sie sind nur für
bereits vertraute Situationen anwendbar. (2)
In neuartigen Situationen weiß man noch nicht, wie man sich
verhalten soll. Wenn dies mehrere Personen bzw. Gruppen betrifft, müssen
Regeln und Normen erst herausgearbeitet werden. Diese Regeln müssen in
der neuen Situation angewandt und auf ihre Brauchbarkeit (Validität) hin
überprüft werden. (3)
Rollen zu spielen, bedeutet sehr oft, sein eigenes Verhalten, seine
Meinungen und Einstellungen anzupassen. Wenn man Verhalten zeigt, das der
eigenen Einstellung widerspricht, entsteht Dissonanz (Festinger, 1957).
Mittels Abwertung anderer Personen bzw. Aufwertung des eigenen Verhaltens
kann es zur Dissonanzreduktion kommen. Dies bedeutet, dass man die Rolle,
die man zuerst nur gespielt hat, nach einiger Zeit internalisiert. (4)
Totalitäre Situationen, d.h. Situationen mit klar definierten und
ersichtlichen Untergebenen und Vorgesetzten sowie starren Regeln, können
unvorhersehbare Reaktionen bei normalen, unbescholtenen Menschen auslösen.
Personen, die bisher unauffällig agierten und bei denen ein
psychologisches Assessment einen normalen Status bescheinigte, können in
solchen Situationen zu sadistischen oder besonders submissiven Menschen
werden. (5)
Missbrauch von autoritären Rollen tritt meistens dann auf, wenn
die Autoritäten glauben, dass sie nicht kontrolliert werden bzw. wenn sie
glauben, dass sie nach eigenem Ermessen handeln dürfen. Die häufigsten
Übergriffe im Experiment fanden am Abend und in der Nacht statt, da die Wärter
glaubten, die Experimentatoren würden schlafen und sie selbst stünden
unter keinerlei Beobachtung. Dies legt die Forderung nahe, dass die Wärter
unter ständiger Beobachtung stehen müssten und auch Supervision erhalten
sollten, um über ihr eigenes Verhalten reflektieren zu können. (6)
Ein weiterer Grund für das Scheitern des Experiments und die
besonders sadistische Aggression kann in der schlechten Vorbereitung der Wärter
auf ihre neuen Aufgaben liegen. Sie hatten keine Ahnung, was sie erwarten
würde und wie sie sich in den Situationen zu verhalten hätten. Ein
spezielles Training vor dem Experiment hätte vielleicht die Situation
nicht so eskalieren lassen. Dieses Argument ist auch für den Alltag
wichtig: Wenn man weiß, wie man sich verhalten soll, und wenn man dies
ausreichend gelernt hat, wird man das Gelernte auch anwenden. Dieses
Experiment war aus utilitaristischer Sicht sicherlich gerechtfertigt. Das
Leid weniger Versuchspersonen und die Erkenntnis, dass eine totalitäre
Situation ohne geeignete Kontrolle zu physischer und psychischer Gewalt führt,
wird in Zukunft den Aufbau und die Reform von Haftanstalten beeinflussen
und somit die Behandlung der Gefangenen verbessern helfen. Trotzdem sei
hier vermerkt, dass es nicht notwendig war, das Experiment erst am 6. Tag
abzubrechen. Es hätte vollkommen gereicht, dieses Experiment bereits nach
dem 2. Tag abzubrechen, nachdem der erste Gefangene das Gefängnis
verlassen musste. Selbst Zimbardo (Zimbardo, Maslach & Haney, 2000)
merkte kritisch an, dass er durch eigene Rollenkonflikte als
Experimentator und „Mitspieler“ an einem vorzeitigen Abbruch gehindert
wurde. Auf seine Mitarbeiter konnte er sich bei seiner Entscheidung nicht
stützen. Die Wärter meinten, dass sie die Situation „unter
Kontrolle“ hätten. Ein katholischer Priester und auch die Verwandten
der Gefangenen, die diese besuchen durften, äußerten sich nicht negativ
über das Experiment und über das Verhalten der handelnden Personen. Ein
Ex-Häftling, der an der Validierung des Experiments teilnahm, meinte,
dass alles sehr real abgelaufen und mit einem richtigen Gefängnis
vergleichbar gewesen sei. Der
Abbruch des Experiments wurde erst durch das energische Eingreifen von
Maslach, der Freundin von Zimbardo, eingeleitet. Maslach kam als
Beobachterin in den Keller des Institutes und sah einige Ausschnitte aus
dem Gefängnisalltag. Zuhause stritt sie mit ihrem Freund Zimbardo und drängte
ihn, das Experiment abzubrechen. Sie bemerkte während dieser
Auseinandersetzung, dass auch Zimbardo sich an die Rolle des Gefängnisleiters
angepasst hatte und er nur sehr schwer die negativen Konsequenzen dieses
Experiments für die Gefangenen realisierte.
Wie
man aus den oben angeführten drei Experimenten erkennen kann, kommt es zu
unterschiedlichen Reaktionen, die durch die Experimentalsituation ausgelöst
wurden. Diese zumeist temporären Schädigungen der Vpn waren nicht
vorhersehbar. Gerade in den Voruntersuchungen von Milgram (1963), in denen
Psychologen befragt wurden, wie sich die Vpn verhalten werden, zeigte sich
eine völlige Fehleinschätzung der Reaktionen. Im
utilitaristischen Sinne sollte der Nutzen den Schaden weit überwiegen,
jedoch ist es sehr problematisch, diese Werte zu bestimmen. Die Werteskala
kann für den Experimentator und die Versuchsperson unterschiedlich sein.
Um das Prinzip der Schadensminimierung zu erfüllen, schlägt Patry (2002,
S. 71 f ) folgende Richtlinien vor:
Die
möglichen Schäden, die durch psychologische Experimente bzw. Studien bei
den Versuchspersonen auftreten können, sind: Verzicht auf
Selbstbestimmung, Zeitverlust, Verzicht auf andere Aktivitäten, physische
und/oder psychische Anstrengung, Belastung (Stress), Angst, Scham,
Vertrauensverlust und andere Änderungen sozialer Einstellungen und
Orientierungen, Verwirrung, Desillusionierung, Enttäuschung,
Selbstzweifel, Unsicherheit, Deprivation, Veränderung des Selbstbildes,
Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls, Verstärkung unmoralischen
Verhaltens, provoziertes unmoralisches oder gesetzwidriges Verhalten sowie
andere emotional negative Reaktionen auf spezifische Erfahrungen (Patry,
2002, S. 73 f ). Nach
jedem Experiment sollten die Vpn über den Sinn und Zweck des Experiments
aufgeklärt werden und es sollte ein abschließendes Gespräch durchgeführt
werden. Dieses Gespräch sollte einerseits dem Methodencheck bzw. der
Validation (Haben die Vpn die Situation bzw. ihre Aufgaben richtig
verstanden oder agierten sie aufgrund von Missverständnissen?) und
andererseits dem Debriefing (Wiederherstellung des Selbstwerts bzw. der
Regeneration) dienen. Entwicklungstheorien der Moral Kinder entwickeln ihre
moralischen Vorstellungen durch Gespräche und Interaktionen mit
Erwachsenen (Eltern, Lehrer, Verwandte) und Gleichaltrigen. Die ersten
Entwicklungstheorien der moralischen Entwicklung stammen von Piaget (1965)
und Kohlberg (1969). Beide Theorien gehen von einer stufenförmigen
Entwicklung aus. D.h. die moralische Entwicklung geht Schritt für Schritt
voran, einzelne Stufen können nicht übersprungen werden, sondern bauen
z.T. aufeinander auf. Piaget postulierte, dass
Kinder sich zuerst auf Regeln verlassen, die sich auf externe Faktoren
bzw. auf Ergebnisse beziehen. Die Regeln werden durch Autoritäten
gesetzt, werden als berechtigt anerkannt und ihre Verletzung wird durch
Strafen geahndet. Dieses Stadium nennt Piaget Heteronomie. Erst im Laufe
der Entwicklung lernen die Kinder interne Faktoren in ihre Überlegungen
mit einzubeziehen, bis sie zu einer autonomen Entscheidung gelangen
(Stadium der Autonomie). Kohlbergs Entwicklungsmodell
setzt sich vor allem mit der Entwicklung von Begründungen normativer
Urteile und den Orientierungen, die diese Urteile leiten, auseinander. Um
diese Entwicklung verfolgen zu können, setzte er in seinen Untersuchungen
sogenannte moralische Dilemmata ein, deren Inhalt ein Konflikt zwischen
zwei divergierenden Normen ist. Ein klassisches Beispiel ist hierfür das
"Heinz-Dilemma" (Montada, 2002): Eine todkranke Frau litt an einer besonderen Krebsart. Es
gab ein Medikament, das nach Ansicht der Ärzte ihr Leben hätte retten können.
Ein Apotheker der Stadt hatte es kurz zuvor entdeckt. Das Medikament war
teuer in der Herstellung, der Apotheker verlangte jedoch ein Vielfaches
seiner eigenen Kosten. Heinz, der Ehemann der kranken Frau, borgte von
allen Bekannten Geld, brachte aber nur die Hälfte des Preises zusammen.
Nach ergebnislosen Verhandlungen mit dem Apotheker brach Heinz in die
Apotheke ein und stahl das Medikament für seine Frau. An eine solche Vorgabe schließen sich Fragen an: ·
Hätte Heinz das Medikament stehlen sollen? Warum? ·
Was ist schlimmer: Jemanden sterben lassen oder stehlen?
Warum? ·
Hätte ein Ehemann einen triftigen Grund zu stehlen, auch
wenn er seine Frau nicht liebt? ·
Wäre es genauso gerechtfertigt, für einen Fremden wie für
die eigene Frau zu stehlen? Warum? ·
Angenommen, Heinz stiehlt das Medikament für ein
Haustier, das er gern hat. Wäre es gerechtfertigt, für ein solches Tier
zu stehlen? ·
Heinz stiehlt das Medikament und wird festgenommen: Soll
der Richter ihn verurteilen? Warum? ·
Der Richter überlegt sich, Heinz ohne Strafe
freizulassen. Was könnten die Gründe sein? ·
Wenn man einmal daran denkt, dass wir alle in einer
Gesellschaft zusammenleben, welche Gründe hätte der Richter dann, Heinz
zu verurteilen?
(Montada, 2002, S. 637) Kohlberg unterschied zwischen
drei Niveaus der moralischen Entwicklung mit jeweils zwei Stufen: 1. Das Vormoralische Niveau: Kinder oder Personen, die auf diesem
Niveau argumentieren, begründen ihre Entscheidung aufgrund drohender
Strafen oder mächtiger Autoritäten (Stufe 1) oder aufgrund eigener
Interessen (Stufe 2). 2. Das Niveau der konventionellen Moral: Personen argumentieren auf
diesem Niveau mit der Aufrechterhaltung von Sozialbeziehungen. Auf Stufe 3
werden die Familie oder andere Primärgruppen hervorgehoben. Auf Stufe 4
werden größere Sozialsysteme wie z.B. der Staat oder eine
Religionsgemeinschaft in die Argumentation miteinbezogen. Die Erfüllung
von Regeln und Normen, die zum Erhalt aller Sozialbeziehungen wichtig
sind, wird besonders stark betont. Es kann in diesem Zusammenhang zu einer
"law and order"-Mentalität führen. 3. Das Niveau der postkonventionellen Moral: Gruppennormen werden nicht
mehr als unfehlbar wahrgenommen. Es kommt zur genauen Abwägung
verschiedener Interessen. Eine Kosten/Nutzenrechnung wird angestellt und
im utilitaristischen Sinne argumentiert. Auf Stufe 5 werden die
Menschenrechte als unveränderbar angesehen, alle anderen Rechte und
Pflichten sind diesen unterzuordnen. Gesetze werden als
Gesellschaftsvertrag, der jederzeit neu verhandelbar ist, angesehen. Auf
der 6. Stufe wird nach universellen ethischen Gesetzen gesucht, ähnlich
Kants kategorischem Imperativ. Gefordert werden Mitsprache aller
Beteiligten, Neutralität und genaue Abwägung aller Argumente. Modernere Entwicklungstheorien
gehen von einer sozial-kognitiven Entwicklung aus (Turiel, 1998; Tisak,
1995). Kinder berücksichtigen in ihren Überlegungen, ob sie jemandem
gehorchen, welchen Status, welche Erfahrung und welches Wissen die
vermeintliche Autorität hat (Laupa, 1991). Außerdem berücksichtigen
Kinder bei der Bewertung von Gesetzesübertretungen auch den Kontext.
Helwig und Jasiobedzka (2001) präsentierten kanadischen Kindern im Alter
zwischen 6 und 11 Jahren reale und fiktive Gesetze, die entweder soziale
Belohnungen waren (vorgeschriebene Schutzimpfungen), aber persönliche
Rechte verletzten, oder die ungerecht waren und offensichtlich persönliche
Rechte verletzten. Die Kinder erhielten Beschreibungen von
Normverletzungen und die dazugehörenden Begründungen. Sie sollten nun
entscheiden, wie schwerwiegend diese waren. In ihrer Begründung
unterschieden bereits sehr junge Kinder zwischen strikt einzuhaltenden
Gesetzen und alltäglichen Konventionen, die übertreten werden dürfen.
Bereits im Alter von 3 bis 4
Jahren können Kinder zwischen gesellschaftlichen Konventionen und
moralischen Regeln unterscheiden (Turiel, 1983). Kinder können ebenfalls
die Wichtigkeit bestimmter Regeln beurteilen (Nucci & Killen, 1991).
Sie teilen die Welt in drei strukturierte Domänen: (1) gesellschaftliche
Konventionen (z.B. Traditionen, Rituale, nicht generalisierbare
Verhaltensweisen), (2) Moral (Fairness, Rechte, gleichwertige Behandlung)
und (3) psychologische Faktoren (Autonomie, persönliche Ziele). Diese Art
des kindlichen Denkens ist Kultur unabhängig (Killen, McGlothin &
Lee-Kim, 2002). Killen und Stangor (2001)
untersuchten die Entscheidungen von Kindern und Adoleszenten (im Alter von
7 bis 13 Jahre), ob sie ein anderes Kind aufgrund seiner Hautfarbe oder
des Geschlechts aus einem Kinderclub ausschließen würden. Es zeigte
sich, dass die Mehrheit der Kinder einen Ausschluss aufgrund der Hautfarbe
als unmoralisch ablehnte. Gerechtigkeit Die
Gerechtigkeit wird in der Psychologie nicht als objektives Kriterium,
sondern als subjektive Bewertung einer Situation gesehen. Ursprünglich
lag das Interesse der Gerechtigkeitsforschung in der gerechten Verteilung
der Ressourcen. Die Gerechtigkeit wurde dabei als Vergleichsprozess
zwischen zwei oder mehr Personen definiert. Die Verteilungsgerechtigkeit
wird in der Equity-Theorie (Walster, Berscheid & Walster, 1973, 1976)
untersucht. Die psychologische Forschung beschränkte sich aber nicht nur
auf die Verteilung, sondern untersuchte auch das Gerechtigkeitserleben in
laufenden Verfahren und in der Interaktion mit Autoritäten (Thibaut &
Walker, 1975). Dieser Forschungszweig wird unter dem Begriff der prozeduralen Gerechtigkeit (Tyler & Lind, 1992) subsumiert. In
neueren Untersuchungen zeigte sich, dass diese beiden Gerechtigkeitstypen
nicht ausreichen, um das Gerechtigkeitsempfinden adäquat abzubilden. Der
gerechte Umgang miteinander spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle (Mikula,
1993; Lupfer, Weeks, Doan & Houston, 2000). Van den Bos stellte außerdem
fest, dass sowohl die Verteilungsgerechtigkeit als auch die prozedurale
Gerechtigkeit, die in den bisherigen Forschungen als zwei unabhängige
Faktoren gesehen wurden, eng miteinander verknüpft sind und eine
Gerechtigkeitsbeurteilung je nach vorliegenden Informationen entweder
aufgrund der Verteilungsgerechtigkeit oder der prozeduralen Gerechtigkeit
erfolgt (Van den Bos, Vermunt & Wilke, 1997; Van den Bos, Lind,
Vermunt & Wilke, 1997). Weiters spielt die Reihenfolge der
Informationen eine entscheidende Rolle: Wenn zuerst Informationen zur
distributiven Gerechtigkeit bekannt und erst danach Informationen zur
prozeduralen Gerechtigkeit präsentiert werden, so wird die Information
zur Verteilungsgerechtigkeit für das Gerechtigkeitsurteil stärker
gewichtet. Bei umgekehrter Reihenfolge wird die Information zur
prozeduralen Gerechtigkeit stärker berücksichtigt (Van den Bos, Vermunt
& Wilke, 1997). Die
Gerechtigkeitstheorien werden nun in den folgenden Abschnitten dieses
Kapitels näher beschrieben. Die Verteilungsgerechtigkeit Einer
der ersten Ansätze zur Beschreibung der Verteilungsgerechtigkeit stammt
von Adams (1965). Adams postulierte, dass eine Person A dann eine
Situation als gerecht erlebt, wenn das Verhältnis zwischen ihrem Beitrag
(IA) und ihrem Ergebnis (OA) mit jenem Verhältnis
einer anderen Person B übereinstimmt. Dieses Verhältnis kann durch eine
ganz einfache Formel dargestellt werden. Gerechtigkeit liegt vor, wenn
Wenn
zum Beispiel eine Person A 10 Stunden arbeitet und hierfür 200 Euro
verdient und eine andere Person B für 5 Stunden für eine gleichwertige
Arbeit 100 Euro erhält, so ist dieses Verhältnis gleich und beide
Personen werden die Situation als gerecht erleben. Diese
erste Formel kann aber nicht alle Verhältnisse korrekt abbilden. Die
Formel lässt sich nämlich nur auf positive Werte anwenden, was eine
Einschränkung der Realität darstellt. So kann es zum Beispiel vorkommen,
dass eine Person A in eine Beziehung sehr viel investiert und trotzdem
nichts erhält oder es wird ihr die Investition in die Partnerschaft sogar
negativ ausgelegt („außer Spesen nichts gewesen“). Der Partner B wird
vielleicht im Gegenzug nur fordern und Ressourcen verschwenden, trotzdem
erhält er weiterhin einen Zuschuss. Wenn man nun dieses Beispiel in
Zahlen ausdrückt, bedeutet dies für Person A eine Investition von IA
= 5 und ein Ergebnis OA =–10. Da Person B nichts investiert
und ganz im Gegenteil sogar etwas ausgibt, beträgt ihr IB=–5.
Sie erhält aber einen Gewinn von OB = 10. Die Berechnung nach
obiger Formel ergibt für beide Personen ein Ergebnis von –2. Somit müsste
die Beziehung für beide Personen als gerecht wahrgenommen werden. Wie man
sich leicht vorstellen kann, wird dies nicht der Realität entsprechen.
Daher muss die Formel von Adams (1965) modifiziert werden. Einen
Vorschlag zur Modifizierung der Formel legten Walster, Berscheid und
Walster (1976) vor. Sie gingen in ihren Untersuchungen vom Verhältnis
zwischen Gewinn und Beitrag aus, wobei der Gewinn als Differenz des
Beitrags I vom Ergebnis O ist. Der Nenner der Formel wurde so modifiziert, dass der Betrag
des Beitrags |I|
mit dem Exponenten k potenziert
wird. Der Exponent k kann die
Werte +1 und –1 annehmen, und wird durch die Formel k
= sign (I) x sign(O–I)
festgelegt. Mathematisch
ausgedrückt lautet nun die Formel für Gerechtigkeit nach Walster,
Berscheid und Walster (1976):
Der
Effekt des Exponenten legt fest, wie die relativen Ergebnisse berechnet
werden. Ist k=+1,
wird (O–I)/ |I|
berechnet. Ist hingegen der Exponent k=
–1, so lässt sich die
Formel als |I| x (O–I)
darstellen. Ohne den Exponenten k
ergeben sich sinnlose Ergebnisse, wenn I
< 0 und O–I > 0 oder I
> 0 und O–I < 0 ist. Die
relativen Ergebnisse eines Partners werden 0, wenn sein Gewinn der
Investition gleicht. Sie werden einen positiven Wert annehmen, wenn der
Gewinn die Investition übersteigt, und einen negativen Wert, wenn die
Investition größer als der Gewinn ist. Somit zeigt der Wert der Formel
an, wie profitabel die Beziehung für die einzelnen Partner ist. Wenn
wir nun das obige Beispiel in die neue Formel einsetzen, erhalten wir für
den Partner A einen Wert von –75 und für Partner B einen Wert von +75.
Dies bedeutet, dass für Partner B die Beziehung wesentlich positiver verläuft
als für Partner A. Daher kann man in diesem Falle nicht von einer
gerechten Beziehung sprechen. Verhalten sich Personen immer
gerecht? Walster, Berscheid und Walster (1976) nehmen in ihrer
Gerechtigkeitstheorie (equity-theory) an, dass Individuen motiviert sind,
ihre eigenen Ergebnisse zu maximieren. Dieses individuelle Gewinnstreben
birgt aber für die Gesellschaft Nachteile. Daher werden von einzelnen
Gruppen Normen für die gerechte Verteilung der Ergebnisse aufgestellt.
Wer sich an diese Normen hält, wird von der Gruppe belohnt, wer sich
jedoch egoistisch verhält und nichts beiträgt, wird von der Gruppe
bestraft. Die Autoren postulieren, dass es unangenehm ist, sich in einer
ungerechten Beziehung zu befinden. Dieses Unbehagen wird umso stärker, je
größer die Differenz zwischen der gerechten Verteilung und der
Normverletzung ist. Um dieses Unbehagen zu beseitigen, werden Personen
versuchen, Gerechtigkeit wieder herzustellen. Dies kann auf mehrere Arten
erfolgen: Einerseits kann man versuchen, die eigenen Investitionen in die
Beziehung zu reduzieren (z.B. kann ein Angestellter weniger arbeiten),
andererseits den anderen zwingen, mehr in die Beziehung einzubringen (z.B.
kann der Angestellte versuchen, andere zu mehr Arbeitsleistung
anzuspornen). Ebenso lässt sich die Beziehung auf der Ergebnisseite
manipulieren. Der Angestellte kann z.B. sein Ergebnis verbessern, in dem
er aus dem Lager des Geschäfts stiehlt, oder er kann versuchen das
Ergebnis des anderen (des Geschäftsführers) zu mindern, wenn er
Arbeitsgeräte zerstört bzw. sabotiert. Das Problem der ungerechten
Beziehungen kann aber auch „psychologisch“ gelöst werden, indem
Bewertungen verändert werden. So kann z.B. der Vorgesetzte die Arbeit der
Sekretärin abwerten („Sie glauben ja gar nicht, wie dumm sie ist“),
das Ergebnis ihrer Arbeit aufwerten („Sie hat durch ihre Arbeit die Möglichkeit,
ihre Freundinnen zu treffen“), seine eigene Arbeit aufwerten („ohne
mich geht in der Firma gar nichts“) oder seinen Gewinn abwerten („Die
Arbeit kostet mich meine letzten Nerven!“).
Unterschiede in der Wahrnehmung von Ungerechtigkeit Gerechtigkeit
und Ungerechtigkeit werden individuell sehr unterschiedlich definiert. Die
Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten und die daraus folgenden Reaktionen
differieren je nach eingenommener Perspektive und jener Rolle, die man in
dieser Situation einnimmt (Mikula & Schlamberger, 1985; Walster,
Walster & Berscheid, 1978). Zumindest drei Rollen können
unterschieden werden: (1) das Opfer, dem Ungerechtigkeit widerfährt, (2)
der Täter, der die ungerechte Situation ausgelöst hat und (3) der
unbeteiligte Beobachter, der zwar die ungerechte Situation wahrnimmt, aber
von dieser unberührt bleibt. Walster,
Berscheid und Walster (1976) betonen, dass es zwei Formen der
Ungerechtigkeit gibt, die sich in unterschiedlichen Emotionen ausdrücken
können. Die erste Ungerechtigkeitsart ist die Begünstigung, d.h. eine
Person erhält mehr vom Ergebnis als ihr aufgrund ihres Beitrages zustehen
würde. Dies kann im Begünstigten die Emotionen Schuld oder Angst vor
Vergeltung auslösen. Die zweite Ungerechtigkeitsart ist die
Benachteiligung. Hier erhält die Person im Verhältnis weniger als eine
andere. Dies löst in der Person Ärger aus Dass die Zuordnungen der
Verantwortlichkeit bzw. die Interpretation der Situation zwischen Opfer
und Täter differieren, geht bereits aus den Ergebnissen der
Actor-Observer-Forschung hervor. Cohen (1982) zeigte, dass die
Attributionen der Verantwortlichkeit je nach Perspektive differierten. Er
nahm an, dass von Beobachtern das Verhalten, das nicht den Normen
entsprach, der Verantwortlichkeit der Verursacher zugeschrieben wurde, während
die Verursacher eine klare persönliche Verantwortung ablehnten. Mikula
(1993) nahm an, dass die unterschiedlichen Attributionsstrategien auf die
unterschiedlichen Selbstwerterhaltungsmechanismen zurück zu führen sind.
Für die Opfer bedeuten Ungerechtigkeiten unangenehme Situationen, die sie
gerne ändern möchten. Die negativen Erfahrungen können auch das eigene
Selbstkonzept und das soziale Image bedrohen, wenn sie nicht in der Lage
sind, ihr Schicksal zu meistern. Opfer werden alles daran setzen, dass die
Schuld für ihre missliche Lage nicht bei ihnen selbst, sondern bei einer
anderen Person (dem Verursacher) zu suchen ist. Wenn die Situation extern
ungerecht vom Opfer dargestellt wird, so wird das Selbstkonzept des Opfers
nicht angegriffen. Täter werden hingegen jede Schuldzuweisung ablehnen.
Sie sehen sich als vertrauenswürdige und moralisch integre Personen. Täter
werden somit versuchen, die Situation als gerecht zu interpretieren, um
Bedrohungen ihres Selbstkonzepts und Androhungen von Strafen abzuwehren.
Opfer sehen die Situationen als signifikant ungerechter und
beklagenswerter als die Täter. Weiner, Folkes, Amirkan und Verette (1987)
zeigten, dass Täter ihr Verhalten durch externe, unkontrollierbare und
ungewollte Faktoren beeinflusst sahen. Das Attributionsmodell der Gerechtigkeit Mikula
(Mikula, 1993; Wenzel et al., 1996) postulierte das Attributionsmodell der
Ungerechtigkeit. Gerechtigkeit wird von ihm in diesem Zusammenhang als
(subjektiv wahrgenommener) legitimer Anspruch einer Person oder Gruppe
definiert (Wenzel et al., 1996; Mikula, 1993). Ungerechtigkeit wird dann
erlebt, wenn eine Verletzung von
berechtigten Ansprüchen wahrgenommen und einem Akteur die Verantwortung
und Schuld für diesen Tatbestand zugeschrieben wird, und dieser sich nicht
ausreichend rechtfertigt. Anrechte werden aus dem abgeleitet, wer man
ist oder was man getan hat (Mikula, 1993). Wer man ist, kann man durch
soziale Vergleichsprozesse erfahren. Die
Wahrnehmung einer Verletzung berechtigter Ansprüche löst bei der Person
Attributionen der Verantwortung aus, wobei hier vier Aspekte unterschieden
werden müssen:
Erst
wenn alle vier Aspekte gegeben sind, wird das Opfer die Situation als
ungerecht erleben. Das
Erleben von Ungerechtigkeit kann mit verschiedenen emotionalen Reaktionen
einhergehen: Überraschung, Ärger, Entrüstung, Enttäuschung.
Hilflosigkeit und Depression. Um den Täter seine ungerechte
Handlung klar zu machen, wird meistens mit Entrüstung reagiert (Tedeschi
& Nesler, 1993). Die prozedurale Gerechtigkeit Die
Forschungen zur prozeduralen Gerechtigkeit (Verfahrensgerechtigkeit) beschäftigen
sich mit der subjektiv wahrgenommenen gerechten Behandlung während eines
laufenden sozialen Vorganges bzw. eines Verfahrens (Tyler & Lind,
1992). Während sich die Forschungen zur Verteilungsgerechtigkeit mit der
Aufteilung von Ressourcen beschäftigen, spielt das Ergebnis des
Verfahrens eine eher geringere Bedeutung bei der Gerechtigkeitsbeurteilung
des Verfahrens. Nach Thibaut und Walker (1975) spielen die Kontrolle über
das Verfahren und ihre Aufteilung auf die Konfliktparteien und den
Entscheidungsträger eine entscheidende Rolle bei der
Gerechtigkeitsbewertung. Die Autoren unterscheiden zwischen der
Prozesskontrolle und der Entscheidungskontrolle. Wer über eine hohe
Prozesskontrolle verfügt, kann das Verfahren steuern und festlegen, in
welcher Reihenfolge und in welcher Komplexität die Argumente der
Konfliktparteien gehört werden sollen. Im Gegensatz dazu legt die
Entscheidungskontrolle fest, was entschieden wird. Die Konfliktparteien
sind bemüht, möglichst viel Kontrolle zu gewinnen, einerseits um adäquat
von der Autorität gehört zu werden und andererseits um ein angenehmes
Urteil für sich selbst zu erreichen. Mehrere Theoretiker postulierten,
dass die Konfliktparteien die Entscheidungskontrolle relativ wichtiger
sehen als die Prozesskontrolle (Brett, 1986: Leventhal, 1976; Vidmar,
1990). In einer empirischen Überprüfung dieser Hypothese wurde aber das
Gegenteil festgestellt (Lind, Lissak & Conlon, 1983). In dieser
Untersuchung wurde experimentell die Entscheidungskontrolle und die
Prozesskontrolle manipuliert. Das Verfahren wurde nur in der Bedingung der
hohen Prozesskontrolle (unabhängig von der Höhe der
Entscheidungskontrolle) als gerecht beurteilt. Dies bedeutet, dass es sehr
wichtig ist, wie man von Entscheidungsträgern behandelt wird. Die
Kontrolle über die Entscheidung selbst ist somit zweitrangig. Einige Theorien zur prozeduralen
Gerechtigkeit sehen andere Faktoren als ausschlaggebend für die Bewertung
der Gerechtigkeit des Verfahrens an. So identifizierte Leventhal (1980),
dass die Gerechtigkeit von (1) der Konsistenz der verwendeten Regeln über
die Zeit und über verschiedene Autoritäten, (2) von der Unterdrückung
von einseitigen Urteilen und Außerachtlassen persönlicher, egoistischer
Interessen der Autorität, (3) von der Genauigkeit der Entscheidung unter
Berücksichtigung aller Informationen und Standpunkte, (4) von Korrekturmöglichkeit
bzw. Modifikation des Ergebnisses bzw. der Entscheidung, (5) von der Repräsentativität
der Entscheidung unter Einbeziehung aller Konfliktparteien und Personen
sowie (6) von der ethischen Verträglichkeit der Entscheidung abhängt. Tyler
und Lind (1992) wiesen daraufhin, dass die bisherigen Theorien der
prozeduralen Gerechtigkeit annahmen, dass nur eine kurzfristige Beziehung
zwischen den Konfliktparteien und der entscheidenden Autorität besteht.
Die beiden Autoren gehen hingegen in ihrem Modell davon aus, dass man
bestrebt ist, eine langfristige Beziehung zu Autoritäten und
Institutionen aufzubauen. Die verwendeten Verfahren sind Manifestationen
zugrundeliegender Werte, die in der Gesellschaft gelten. Ein Verfahren
wird als gerecht angesehen, wenn die Beziehung zur Autorität als positiv
erlebt wird und man das Gefühl hat, als vollwertiges Mitglied der
Gesellschaft anerkannt zu werden. Wenn die Beziehung zur Autorität
negativ erlebt wird, wird auch das Verfahren als ungerecht bewertet. Tyler
(1989) identifizierte drei Faktoren, die zur Bewertung des Verfahrens
herangezogen werden: Status, Neutralität und Vertrauen. Personen
gehören verschiedenen sozialen Gruppen an. Um ihren Status (Standing) in
der Gruppe zu eruieren, achten sie ganz besonders auf Zeichen und Symbole,
die Informationen über ihre Stellung in der Gruppe vermitteln. Der Status
wird in diesem Zusammenhang als Bewertung durch die Gruppenmitglieder
definiert. Je mehr man gemocht und seine Meinung akzeptiert wird, desto
mehr wird man sich als vollständiges Mitglied der Gruppe fühlen. Die
Gruppenmitgliedschaft gibt auch Auskunft über sich selbst, z.B. ob das
eigene Verhalten, die Einstellungen und Werte korrekt und mit anderen
Personen vergleichbar sind (Festinger, 1954). Die Gruppenmitglieder sind
bemüht, einen guten bis sehr guten Status in der Gruppe einzunehmen, da
dies auch ihre eigene Identität positiv beeinflusst. Die Verfahren zur
Entscheidungsfindung sind somit wichtige Indikatoren für den eigenen
Status in der Gruppe, und daher legen Personen größten Wert darauf
gerecht behandelt zu werden. Die Qualität der Behandlung durch die
Autorität drückt sich durch Freundlichkeit, Respekt vor der anderen
Meinung und der Rechte des Gruppenmitglieds, und dem würdevollen Umgang
miteinander aus. Wenn jemand freundlich behandelt wird, wird das Gefühl
dazuzugehören und einen guten Status in der Gruppe zu haben bestärkt.
Wird man jedoch unfreundlich, herabwürdigend oder respektlos behandelt,
impliziert dies, dass man nicht als vollwertiges Mitglied der Gruppe
angesehen wird. Eine Zurückweisung oder gar ein Ausschluss aus der Gruppe
löst negative Emotionen aus (Schachter, 1951). Die
Neutralität der Autorität wird als zweiter Faktor zur Evaluation der
prozeduralen Gerechtigkeit herangezogen. Die Neutralität zeigt sich
darin, dass Fakten zur Entscheidungsfindung herangezogen werden und nicht
etwa Meinungen. Vorurteile der Autorität können zu einer
diskriminierenden Entscheidung führen. Die Mitglieder der Gruppe
vertreten die Meinung, dass die Autorität über ein vollwertiges
Gruppenmitglied Bescheid weiß und außerdem den wahren Charakter kennen
sollte. Somit können Vorurteile als Indikator dafür angesehen werden,
dass man nicht als vollwertiges Mitglied der Gruppe angesehen wird. Als dritten Faktor nennt Tyler
(1990) die Vertrauenswürdigkeit der Autorität. Das Vertrauen in die
Autorität wird durch den Glauben an die Intentionen der Autorität geprägt.
An dieser Stelle muss auf den Unterschied zwischen dem tatsächlichen
Verhalten der Autorität (z.B. ob das Verhalten neutral oder ethisch
gerechtfertigt ist) und der Interpretation (Schlussfolgerungen auf die
zugrundeliegenden Motive) des Verhaltens der Autorität hingewiesen
werden. Wie wir aus den Attributionstheorien (Heider, 1958) wissen, wird
vom Verhalten auf dahinterliegende, nicht beobachtbare Persönlichkeitseigenschaften
geschlossen. Mit diesem Ansatz lässt sich ein scheinbarer Widerspruch,
der in der Praxis immer wieder auftritt, auflösen. Tyler (1990) fand
z.B., dass Personen falsche oder unehrliche Verhaltensweisen von
Polizisten oder Richter anprangerten, aber das gesamte Verfahren als
gerecht und fair erlebten. Die interviewten Personen gaben an, dass die
Polizisten und Richter im Grunde motiviert waren, sie gerecht zu
behandeln, und die zugrunde liegende Motivation somit das manifeste
Verhalten entschuldigte. Die Vertrauenswürdigkeit spielt auch deshalb
eine wichtige Rolle, da eine zukünftige Interaktion zwischen den
Konfliktparteien und der Autorität erwartet wird. Aus der Vertrauenswürdigkeit
wird abgeleitet, wie sich die Autorität in Zukunft verhalten wird, ob
weiterhin eine faire Behandlung angewandt wird und ob ähnliche Autoritäten
ebenfalls dieses Verhalten an den Tag legen. Lind, Kanfer und Earley (1990)
demonstrierten mit einem Experiment die nicht-instrumentelle Funktion der
Prozesskontrolle. Die Teilnehmer konnten in einer Arbeitsgruppensituation
entweder vor oder nach der Zielvereinbarung ihre Meinung über das
festzulegende bzw. festgelegte Ziel abgeben. In der
Nachentscheidungs-Bedingung wurde den Teilnehmer mitgeteilt, dass der
Versuchsleiter an ihrer Meinung über das Ziel interessiert sei, auch wenn
das Ziel nun schon festgelegt worden sei und nicht mehr geändert werden könne.
In einer zweiten Bedingung wurden die Teilnehmer vor der Festlegung des
Zieles gebeten, ihre Meinung kundzutun. In der dritten Bedingung hatten
sie überhaupt keine Möglichkeit, sich an einer Diskussion über das Ziel
zu beteiligen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Teilnehmer, die die Möglichkeit
erhielten, ihre Meinung kundzutun, das Verfahren bzw. die Zielvereinbarung
als gerechter beurteilten als jene Teilnehmer, die keine Möglichkeit zur
Meinungsäußerung hatten. Tyler (1987) untersuchte,
welchen Einschränkungen der Einfluss der Prozesskontrolle bei der
Gerechtigkeitsbeurteilung unterliegt. Hierzu wurden vier Hypothesen überprüft:
Der Einfluss sollte sinken, wenn (1) die Autorität als voreingenommen
gilt, (2) oder sie nicht im Interesse der Konfliktparteien nach einer
positiven Lösung sucht, (3) oder die Meinungen der Konfliktparteien
eingeholt, aber zur Entscheidung nicht herangezogen werden, (4) oder die
Ergebnisse sehr wichtig sind. Es zeigte sich, dass nur die dritte
Bedingung eine Einschränkung des Einflusses der Gerechtigkeitsbeurteilung
brachte. Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass die Möglichkeit,
seine eigene Meinung kundzutun ein wichtiger Faktor für die
Gerechtigkeitsbeurteilung darstellt. Wobei es irrelevant zu sein scheint,
ob es vor oder nach der Entscheidung der Autorität passiert.
Die
wahrgenommene Verfahrensgerechtigkeit hat auch einen Einfluss auf das
Wahlverhalten. Rasinski und Tyler (1987) konnten in einer Untersuchung
zeigen, dass die wahrgenommene Gerechtigkeit signifikant mit dem
Wahlverhalten korreliert. D.h. Je höher die wahrgenommene Gerechtigkeit
des Präsidentschaftskandidaten war, desto eher wurde er von der
betreffenden Person gewählt. Rasinski (1988) untersuchte den Zusammenhang
zwischen Gerechtigkeitsorientierung und politischer Partizipation. Er
befragte hierzu 398 Bürger der Stadt Chicago. Die politische
Partizipation wurde einerseits durch die Teilnahme an Wahlveranstaltungen
und am Tragen von Wahlkampf-Aufklebern und andererseits durch die
Kontaktaufnahme mit Politikern und die Teilnahme an Protestveranstaltungen
zur Verbesserung der lokalen Verwaltung gemessen. Es zeigte sich, dass die
prozedurale Gerechtigkeit einen signifikanten Einfluss auf die politische
Partizipation hatte. Die distributive Gerechtigkeit hatte keinen Einfluss
auf die politische Partizipation. Integrative Ansätze Die
folgenden Untersuchungen gehen nicht von einer expliziten
Gerechtigkeitstheorie aus, sie versuchen vielmehr aufgrund von
Laienberichten eine Typologie von Gerechtigkeitsbewertungen zu erstellen.
Die erste Studie, die in diesem Rahmen vorgestellt werden soll, stammt von
Mikula (1993). Er ermittelte durch Interviews die speziellen
Verhaltensweisen, Gewohnheiten und Ereignisse, die Menschen im alltäglichen
Leben als ungerecht empfinden. In seiner Untersuchung konnten insgesamt 16
Ungerechtigkeitstypen, die weiters zu 8 Clustern zusammengefasst wurden,
identifiziert werden. Tabelle 1 gibt diese Ungerechtigkeiten wieder. Wie man aus den Ergebnissen
erkennen kann, lassen sich die Ungerechtigkeiten nicht auf die beiden
Kategorien der Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit reduzieren,
sondern es muss als dritte Kategorie die soziale interpersonelle
Interaktion aufgenommen werden. Zu diesen spezifischen Ungerechtigkeiten zählen
unfreundliche und aggressive Behandlung, die Abwertung der Person durch
andere und all jene Verhaltensweisen, die einen Mangel an Loyalität
erkennen lassen. Lupfer,
Weeks, Doan und Houston (2000) testeten, welche der drei
Gerechtigkeitskategorien (distributiv, prozedural, interpersonal) den größten
Einfluss auf die Gerechtigkeitsbeurteilung hatten. Sie fragten zuerst 50
Vpn nach gerechten und ungerechten Situationen, die sie entweder selbst
erlebt, oder bei anderen Bekannten beobachtet hatten und führten eine
Inhaltsanalyse der Interviews durch. Hierzu wurde ein Kategorienschema
verwendet, das in der nächsten Tabelle abgebildet ist. Wie man daraus
ersehen kann, können einige Variablen der interpersonalen Gerechtigkeit
der prozeduralen Gerechtigkeit zugeordnet werden (dies ist ganz besonders
der Fall, wenn man die Ergebnisse von Lind und Tyler (1992) bei der
Interpretation berücksichtigt). Tabelle
1. Cluster und Ungerechtigkeitstypen.
Tabelle
2. Das verwendete Kategorienschema von Lupfer, Weeks, Doan und Houston
(2000).
Bei
den selbst erlebten Situationen wird zur Gerechtigkeitsbeurteilung ganz
besonders stark die prozedurale Gerechtigkeit herangezogen. Die
distributive und interpersonale Gerechtigkeit haben etwa gleich viel
Einfluss auf das Gerechtigkeitsurteil, aber signifikant weniger als die
prozedurale Gerechtigkeit. Ein
anderes Bild zeigt sich bei der Beurteilung von beobachteten Situationen.
Hier werden sowohl die distributive als auch die prozedurale Gerechtigkeit
zur Beurteilung herangezogen. Die interpersonale Gerechtigkeit spielt
hierbei kaum eine Rolle. Zur
Beurteilung von gerechten Situationen werden zuerst prozedurale Kriterien,
dann distributive und zum Schluss interpersonelle Kriterien von den Vpn
herangezogen. Zur Beurteilung von ungerechten Situationen wird ebenfalls
diese Reihenfolge gewählt, wobei auf distributive Kriterien nun etwas
mehr Wert gelegt wird. Eine
interessante Ergänzung zu den bisherigen Ergebnissen lieferten Van den
Bos, Vermunt und Wilke (1997). Sie zeigten in zwei Experimenten, dass die
Reihenfolge der präsentierten Gerechtigkeitsinformationen bei der
Gerechtigkeitsbeurteilung eine wesentliche Rolle spielt. Wenn zuerst
Informationen zur distributiven Gerechtigkeit und erst danach die
Informationen zur prozeduralen Gerechtigkeit geboten wurden, dann wurden
die Informationen zur distributiven Gerechtigkeit zur
Gerechtigkeitsbeurteilung stärker herangezogen. Bei umgekehrter
Reihenfolge der Präsentation kehrte sich auch der Einfluss der
Informationen um. Das zweite Experiment zeigte außerdem, dass die erlebte
Gerechtigkeit auch wichtig für das generelle Verständnis des sozialen
Verhaltens ist. Wenn die Teilnehmer zuerst prozedurale Informationen
erhielten, so hatte dies Auswirkungen auf ihre Zufriedenheit und ihre
Intention zu protestieren. Dieser Einfluss der prozeduralen Information
wird als fair process effect
definiert. Der fair outcome effect
beschreibt den positiven Einfluss der distributiven Gerechtigkeit auf die
folgende Evaluation und das zukünftige Verhalten. Die Fairness-Heuristik-Theorie Die
Fairness-Heuristik-Theorie entwickelte sich aus den Untersuchungen zur
prozeduralen Gerechtigkeit (Lind, Kulik, Ambrose & De Vera Park, 1993;
Van den Bos, 1996). Sie versucht zu erklären, wie Personen
Gerechtigkeitsurteile generieren und warum sie diese anwenden. Die Theorie
nimmt an, dass die Abgabe von Verantwortlichkeit an eine andere Person
bzw. an eine Autorität dazu führen kann, dass man ausgebeutet werden könnte
und somit eine gewisse Unsicherheit, wie diese Person reagieren wird,
entsteht. Um diese Unsicherheit zu reduzieren, wird man die Handlungen der
Autorität im Hinblick auf Fairness beurteilen. Fairness dient in diesem
Falle als Heuristik zur Vorhersage, wie die Autorität in nächster
Zukunft handeln wird. Drei Elemente sind in der Fairness-Heuristik
ausschlaggebend. Das erste Element ist das Verfahren (die Prozedur).
Dieses gibt Auskunft darüber, wie der Entscheidungsträger zur
betroffenen Person steht und ob diese Mitglied in der Gruppe ist. Das
zweite Element der Heuristik betrifft die Reihenfolge der Informationen.
Wie bereits in der Untersuchung von Van den Bos, Vermunt und Wilke (1997)
gezeigt wurde, spielt jene Information bei der Gerechtigkeitsbeurteilung
die größere Rolle, die zuerst präsentiert wird. Da in den meisten
Verfahren bzw. Situationen zuerst eine prozedurale Information vorliegt,
spielt die prozedurale Gerechtigkeit eine wichtige Rolle (siehe z.B. die
Studie von Lupfer et al. (2000), die im vorigen Abschnitt näher
vorgestellt worden ist). Das dritte Element stellt die Leichtigkeit der
Situationsbeurteilung dar. Es ist oft leichter zu beurteilen, ob man mit
Respekt und freundlich behandelt wurde, als ob das Ergebnis gerecht ist
oder nicht. Zur Ergebnisbeurteilung sind nach der Equity-Theorie
Vergleichsprozesse notwendig. Oft liegen aber keine vergleichbaren
Ergebnisse vor. So ist es z.B. nicht üblich zu wissen, wieviel ein
anderer Mitarbeiter verdient, und wenn dies in unserer Kenntnis liegt,
kennen wir nicht die genaue Arbeitsleistung des Kollegen oder der
Kollegin. Wie kommen wir aber trotzdem zu einem Gerechtigkeitsurteil? Die
Fairness-Heuristik-Theorie argumentiert, dass wir auf jene Informationen
zurückgreifen, die uns vorliegen. D.h. wenn keine Informationen über das
Ergebnis eines Verfahrens vorliegen, werden die prozeduralen
Charakteristiken zur Gerechtigkeitsbeurteilung herangezogen. Wurde die
Person im Verfahren fair behandelt, dann wird sie das Verfahren als
gerecht beurteilen, ist sie jedoch unfair behandelt worden (z.B. nicht mit
Respekt oder unfreundlich), dann wird sie den gesamten Prozess als
ungerecht beurteilen. Liegen sowohl prozedurale als auch ergebnisabhängige
Informationen vor, werden beide Arten der Informationen zur
Gerechtigkeitsbeurteilung herangezogen. Eine erste empirische Überprüfung
wurde von Van den Bos, Lind, Vermunt und Wilke (1997) durchgeführt. Die
Ergebnisse bestätigten, dass man bei alleinigem Vorliegen der
prozeduralen Information die Gerechtigkeitsbeurteilung aufgrund dieser
Information trifft. Der Glaube an eine gerechte Welt Ein
weiteres Phänomen, das seit den 60er Jahren untersucht wird, ist der
Glaube an die gerechte Welt. In einer gerechten Welt bekommt jeder das,
was ihm gebührt. Das „Schicksal“ ist somit vorhersagbar und
kontrollierbar. Wenn man sich „ordentlich“ benimmt, meint es das
Schicksal mit einem gut, wenn man sich schlecht benimmt, dann folgt die
Strafe entweder sofort oder in einem kurzen Zeitabstand (Glaube an eine
immanente Gerechtigkeit) oder beim „jüngsten Gericht“ (Glaube an eine
ultimative Gerechtigkeit). Wenn man nun Zeuge einer ungerechten Situation
wird, gibt es zwei Möglichkeiten, dieser Situation zu begegnen. (1)
Entweder versucht man selbst, diese ungerechte Situation zu ändern oder
(2) wenn man dazu nicht in der Lage ist, deutet man die Situation um.
Diese Umdeutung besteht zumeist in der Abwertung des Opfers, dem die
Ungerechtigkeit wiederfahren ist. Das Opfer ist in diesem Falle an seiner
Lage selbst schuld, ist vielleicht böse (bzw. hat in der Vergangenheit
eine Sünde begangen) oder hat die Situation selbst provoziert. Durch die
Abwertung erfährt der Glaube an die gerechte Welt eine weitere Verstärkung.
Xxx konnten in einem Experiment zeigen, dass der Glaube an die gerechte
Welt nach der Abwertung des Opfers signifikant stärker war als vor der
ungerechten Situation. Ob
das Opfer abgewertet wird, hängt auch von der eigenen Effizienzerwartung
des Beobachters, die ungerechte Situation zu manipulieren, ab. Ist keine
Effizienzerwartung gegeben, so wird das Opfer abgewertet. Eine besonders
starke Abwertung erfährt das Opfer, wenn die Effizienzerwartung niedrig
und der Glaube an die gerechte Welt hoch ist. In zwei Experimenten von
Mohiyeddini und Montada (1998) konnte der Einfluss der Effizienzerwartung
nachgewiesen werden. Arbeitslose und Opfer von Gewaltverbrechen werden
dementsprechend abgewertet.
Warum
sollen sich politische Psychologen mit der Ethik näher beschäftigen? Auf
der einen Seite beschäftigt sich die politische Psychologie mit
politischen Entscheidungsprozessen, d. h. mit den Prozessen, die zu
Regeln, Normen und Gesetzen führen. Die Bewertung dieser Prozesse ist
bereits hochproblematisch. Wird die Bewertung aufgrund der objektiven oder
subjektiven Ergebnisse vorgenommen? Werden die einzelnen Entscheidungsträger
gleich gewertet, oder wirken manche Bewertungen schwerer als andere? Der
wissenschaftliche Prozess muss sich selbst legitimieren und auch kritisch
reflektieren (Tetlock, 1994a,b). Auf der anderen Seite beschäftigt sich
die politische Psychologie besonders häufig mit rechtsextremen, autoritären
und sozial-devianten Persönlichkeiten, sowie mit Politikern, die nicht in
das "normale" Ordnungsschema passen und Truismen (Aussagen, die
von mindestens 75% der Bevölkerung als wahr anerkannt werden, McGuire,
1964) hinterfragen. Diese selektive Auswahl kann zu Ergebnisverzerrungen führen,
die den wissenschaftlichen Formalismen widersprechen und die politische
Voreingenommenheit der Wissenschaftler spiegeln (siehe die Debatte von
Tetlock, Sears, Sniderman, Kroeger & Sapiro in der Zeitschrift
Political Psychology aus dem Jahr 1994). Ein
weiterer Grund, warum sich gerade politische Psychologen mit Ethik und
Moral beschäftigen sollten, ist das Auftreten der Political
Correctness. Ursprünglich wurde dieser Begriff zu Beginn des 20.
Jahrhunderts von den Leninisten verwendet, um Personen zu beschreiben, die
sich parteikonform verhielten. Im Laufe der Zeit wurde der Begriff "Political
Correctness" (kurz: PC) ironisch von liberalen Persönlichkeiten
verwendet, die damit MitstreiterInnen beschrieben, die sich zu sehr mit
moralischen Fragen befassten, extreme parteipolitische Positionen
vertraten und kompromisslos argumentierten. In den 90'er Jahren wandelte
sich die Bedeutung dieses Begriffs abermals. In den USA wurde zunehmend in
Verbindung gebracht. Einige Wissenschaftler wurden als Rassisten, Sexisten
und intolerante Mitbürger beschimpft. "Professors and students who remain outside the [politically correct]
movement have to walk on eggshells, ever reminding themselves to say
"high school women" instead of "high school girls" or
a hundred other politically incorrect phrases." (Berman,
1992, S. 2). Eine Ursache, warum sich Personen politisch korrekt
verhalten, kann in der Überschätzung der Meinungsstärke in einer Gruppe
bzw. Gesellschaft liegen (Prentice & Miller, 1996; Van Boven, 2000).
Das Phänomen der pluralistic
ignorance wurde erstmals von Katz und Allport (1931) untersucht. Eine
interessante Studie führten Prentice und Miller mit Jugendlichen zum
Thema Alkohol durch. Obwohl die Jugendlichen selbst das Trinken als
negativ erlebten, tranken sie weiter, da sie glaubten, dass ihre Freunde
und Bekannte dieses Verhalten gern an den Tag legten und sie durch
Ablehnung von der Gruppe ausgeschlossen oder zumindest in irgendeiner
unangenehmen Form sanktioniert werden würden. Tatsächlich dachten aber
alle Jugendliche dasselbe, sodass durch eine öffentliche Diskussion das
Trinkverhalten drastisch reduziert werden konnte, da ja nun der Grund des
Trinkens bekannt und dieser nicht mit der Realität in Einklang zu bringen
war. Hier spielt auch ein weiterer Fehler eine wesentliche Rolle: der
fundamentale Attributionsfehler (Funder, 1980). Das eigene Verhalten wird
verstärkt auf Situationsvariablen zurückgeführt, während das Verhalten
der Anderen als Ausdruck der Persönlichkeit gesehen wird. Ethische
Richtlinien für Psychologinnen und Psychologen
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