Franz Martin Wimmer

Wie unbedingt gelten Menschenrechte?



In: Stimme von und für Minderheiten Nr. 27/II, 1998, S. 8-9
Wieder veröffentlicht in: Kulturphilosophische Essays 1992-2002

Aus dem Text:

In Thomas Paines Traktat über "The Rights of Man", den er 1792 George Washington, dem ersten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewidmet hat, lesen wir: "Man did not enter into society to become worse than he was before, nor to have fewer rights than he had before, but to have those rights better secured. His natural rights are the foundation of all his civil rights." Der Mensch tritt nach Paines Auffassung nur dann Eigenbestimmung rechtens an die Gesellschaft ab, wenn dies zur Erreichung seiner eigenen Ziele und Zwecke notwendig ist. ...

Spräche man nun aber im Sinn einer "religious correctness" nicht mehr weiter von "Sekten", sondern etwa von "kleinen Religionen" oder in ähnlichen Ausdrücken, so wäre damit das Problem nicht vom Tisch, das mit Thomas Paines Kriterium verbunden ist. Er sagte doch: jene Rechte tritt der Einzelne nicht an die Gesellschaft ab, zu deren Ausübung er vollkommen fähig ist. Diese Selbstbestimmung wird, so hören wir über "Sekten" meist, von diesen jedoch gerade eingeschränkt oder ausgelöscht. Daher müsse der Staat den Einzelnen davor schützen, eine religiöse Orientierung zu wählen, die ihm Schaden zufügen, ihn bei der Verfolgung seiner eigenen Ziele behindern kann. Er müsse ihn vor Verführung schützen.

Eine derartige Lenkung ginge mit Sicherheit zu weit. Der säkulare Staat stellt kein Sinnangebot dar, wie Religionen dies tun. Er kann auch keinen Maßstab für gute oder schlechte Sinnangebote definieren. Er kann und muß allerdings die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger schützen. Die Grenze der freien Religionswahl fällt daher mit der Grenze der Kriminalität zusammen. Jede engere Regelung entmündigt.


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Letzte Ÿnderung Dezember 2002