Herbert
Pribyl
(Folie
1)
Vorlesung
am
Montag,
22. Jänner 2007
Weltethos
und christliche Soziallehre
im
Kontext der Globalisierung
(Im
Rahmen
der Interdisziplinäre Ring-VO „Weltethos und Globalisierung“ im WS
2006/07)
Literaturhinweise
zur VO von Herrn Prof.
Figl:
„Weltethos und die Globalisierte
Welt“ (4. 12. 2006)
Figl, Johann: Universelles Ethos aus
der Sicht
der vergleichenden Religionswissenschaft, in:
Reinalter, Helmut (Hg.): Projekt
Weltethos. Innsbruck
2006, S. 105 ff.
zur VO von Frau Prof.
Gabriel:
„Weltethos in Bewegung zwischen
säkularer und religiöser Moral“ (11. 12. 2006)
Gabriel, Ingeborg: Der Fundamentalistische
Imperativ:
Säkularisierung und Fundamentalismus in der Moderne.
http://wirtges.univie.ac.at/Fuchs/materialien/RV_Fundamentalismus/RV_WS2006_07/Gabriel
und
Gabriel, Ingeborg: Moral in Zeiten der
Globalisierung: Zwischen Säkularität und Religion, in:
Elm, Ralf (Hg.): Ethik, Politik
und Kulturen
im Globalisierungsprozess. Eine interdisziplinäre
Zusammenführung. Bochum 2003,
S. 47 ff.
Herbert
Pribyl
(Folie
2)
Weltethos
und christliche Soziallehre
im
Kontext der Globalisierung
Literaturhinweise
Figl, Johann (Hg.): Handbuch
Religionswissenschaft. Religionen und ihre zentralen Themen. Innsbruck 2003.
Hunold, Gerfried W. (Hg.): Lexikon der
christlichen
Ethik. Bd.1,2. Freiburg/Breisgau 2003.
Klöckner, Michael/Tworuschka,
Udo
(Hg.): Ethik der Religionen – Lehre und Leben. Bd.1-5. München
1984-1986.
Klöckner, Michael/Tworuschka,
Udo
(Hg.): Ethik der Weltreligionen. Ein Handbuch. Darmstadt 2005.
Klöckner, Michael (u.a.): Wörterbuch
der
Weltreligionen: Die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
Gütersloh
1995.
Küng, Hans: Projekt Weltethos.
München1990.
Erklärung zum
Weltethos.
Parlament der Weltreligionen, Chicago,
4. September 1993. München 1993.
Küng; Hans (Hg.): Dokumentation zum
Weltethos.
München 2002.
Herbert
Pribyl
(Folie
3)
Weltethos
und christliche Soziallehre
im
Kontext der Globalisierung
Gliederung
1) Globalisierung und
Weltethos
2) Christliche Soziallehre
a) Sozialverkündigung der Kirchen
b) Christliche Soziallehre
3) Drei gesellschaftliche
Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht
a) Arbeit
1) Hinduismus
2) Buddhismus
3) Konfuzianismus
4) Judentum
5) Christentum
6) Islam
b) Wirtschaft
(Untergliederung wie oben)
c) Umwelt
(Untergliederung wie oben)
4) Sozialer Grundkonsens
und Weltethos
Herbert
Pribyl
(Folie
4)
1) Globalisierung und
Weltethos
Globalisierung bedeutet „die
Kenntnisnahme von fremden Normensystemen, Wertorientierungen
und
Handlungsstilen sowie die Einsicht, dass viele der drängenden
Menschheitsprobleme nur in globaler Kooperation der
verschiedenen
Kulturen Ethostraditionen lösbar erscheinen.“
(Lexikon der christlichen
Ethik,
Bd.1, 2003, Sp. 727).
Zwei Modelle für ein
globales Ethos:
1) Erklärung der
Menschenrechte
durch die Vereinten Nationen (1948)
2) Hans Küng: „Projekt
Weltethos“.
1993 „Erklärung zum Weltethos“
Zwei Grundprinzipien: (Prinzip der
Humanität und Goldene
Regel)
Vier Weisungen: (Kultur der
Gewaltlosigkeit und
Ehrfurcht vor dem Leben; Solidarität und gerechte
Wirtschaftsordnung; Toleranz
und Leben in Wahrhaftigkeit; Gleichberechtigung und Partnerschaft von
Mann und
Frau)
Hans Küng: „In der Tat habe ich
über wenige
Texte so lange brüten müssen, über wenige Dinge so lange
diskutieren und
Meinungen austauschen müssen wie damals, als ich den Entwurf
für die Erklärung
des Parlaments der Weltreligionen 1993 in Chicago zu schreiben hatte.“
(Wozu
Weltethos, Freiburg/Breisgau 2002, S. 31).
Weltethos meint „ein globales,
alle Kulturen überspannendes Korpus moralischer Prinzipien,
Regeln und
Wertvorstellungen“. Dieses Ethos ist seinem Geltungsanspruch
nach universal,
hinsichtlich seiner jeweiligen Begründung aber offen
für die
partikularen Traditionen, in die der einzelne hineingeboren
wird.
(Thomas Hausmanninger,
„Lexikon für
Theologie und Kirche“, Bd. 10, 2006, Sp. 1074)
Herbert
Pribyl
(Folie
5)
2) Christliche Soziallehre
a)
Sozialverkündigung der Kirchen
„Sozialverkündigung“:
konkrete
Aussagen zu gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
ökologischen Problemen.
(Z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, Raubbau an der Umwelt etc.)
Diese Aussagen sind zeitgebunden
und zu
konkreten Anlässen getätigte Verkündigungen der jeweiligen
Kirchen oder
Religionen.
„Sozialverkündigung
der Kirche“
steht für die jeweiligen kirchenamtlichen
Sozialverkündigung.
b) Christliche Soziallehre
„Christliche
Soziallehre“: wissenschaftliche
Beschäftigung mit
der Sozialverkündigung der jeweiligen Kirche. Die Aussagen
der
Sozialverkündigung werden durch theologische (im
Lichte des
Evangeliums) und philosophische Reflexion unter Einbeziehung der
Erkenntnisse der Humanwissenschaften, in ein System gebracht.
Die christliche
Soziallehre beschäftigt sich mit der Umsetzung der
christlichen Botschaft
in gesellschaftliche und politische Strukturen (vgl. Manfred
Spieker).
Literatur:
Sozialwort des
Ökumenischen Rates
der Kirchen in Österreich. Ökumenischen Rates
der Kirchen in Österreich (Hg.). Wien 2003.
Für eine Zukunft in
Solidarität und
Gerechtigkeit. Wort
des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen
Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in
Deutschland.
Hannover 1997.
Herbert
Pribyl
(Folie
6)
3) Drei gesellschaftliche
Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht
1)
Arbeit
(1)
Hinduismus:
Drei
Bedeutungen
von
Arbeit: Arbeit im Sinne von Mühe und Last; Arbeit als neutrale
Bezeichnung für jede menschliche Tätigkeit; Arbeit im
Sinne von aktiver
Lebensgestaltung.
Die vier
klassischen Lebensziele: Moksha („Befreiung“, „Erlösung“),
Dharma
(„Pflicht“), Artha („Besitz“), Kama („Lust“). Vor allem Artha,
im Sinne
des Erlangens von weltlichen Gütern, betrifft auch die Arbeit.
In
der Bhagavadgita wurde der Karma-yoga („Weg der Werke“)
aufgewertet:
„Handeln ist besser als Untätigkeit“.
Mahatma
Gandhi
(1869-1948):
Lebensunterhalt durch körperliche Arbeit. Arbeit zum Wohlergehen
der
Gesellschaft. Der Karma-Yogin erwirbt durch Arbeit wahre Erkenntnis.
(2)
Buddhismus:
Im frühen
Buddhismus ist Arbeit kein zentrales Thema. Arbeit im Sinne
von
Tat und Tatvergeltung hat eher eine negative Bedeutung.
Unter
Arbeit
verstand
Buddha in erster Linie „die rechte Tat“, den „rechten Lebenserwerb“.
Arbeit
ist eine Grundvoraussetzung des menschlichen Lebens. Sie soll
aber den arbeitenden
Menschen nicht versklaven.
Arbeit
schafft die Voraussetzung für bessere Lebensbedingungen.
(3)
Konfuzianismus:
Im
Konfuzianismus tritt Arbeit in erster Linie als Arbeit an sich
selbst auf.
Durch die moralische Vervollkommnung der eigenen Person zur harmonischen
Ordnung der Welt.
Der
Einzelne soll die Interessen der anderen miteinbeziehen. In den Arbeitsbeziehungen
geht
es wesentlich um Gegenseitigkeit
(Shu). Gegenseitigkeit als gegenseitige Rücksichtname wird
mit der „Goldenen
Regel“ ausgedrückt: „Was du selbst nicht wünschest, das
tue auch nicht
anderen“.
Arbeit
als solche,
in der
Landwirtschaft oder im Handwerk, wird jedoch nicht verachtet.
Zum Erwerb
des Lebensunterhaltes notwendig.
Heutige
Vertreter der Konfuzianismus: Arbeit an sich selbst führt
zur Fürsorge
der Firmenleitung für die Angestellten, bringt eine hohe Arbeitsmotivation
mit sich und fördert das Bemühen um Konsensbildung.
Folie
6a
(4)
Judentum:
Das
Judentum in der Arbeit eine dem Menschen von Anfang an von Gott
gestellte
Aufgabe. Arbeit gilt nicht als Folge und Strafe der Sünde.
Ihre
Schwere steht jedoch im Gegensatz zu der Sorglosigkeit des
Paradieses.
Die Rabbinen
schätzten die Arbeit, besonders Landwirtschaft und Handwerk,
hoch.
Aaron
David Gordon
(1856-1922): entwickelte eine Arbeitsethik, um einen Ausweg
aus
der nationalen Not der Juden zu schaffen.
Motto
der religiösen Zionisten: „Tora und Arbeit“,
wobei der Tora Priorität zugebilligt wurde.
In
der Gegenwart:
Nicht „Arbeit um der Arbeit willen“. Arbeit als freudiger,
heiliger
Einsatz für das Gottesreich.
(5)
Christentum:
Die
Arbeit
wird
verstanden als göttliches Mandat. Mühselig
allerdings als Folge
der Sünde: Diese Bestimmung eint Judentum und Christentum.
Jesus
will die Arbeit nicht überbewertet sehen, wendet sich
jedoch nirgends
gegen sie.
Im
Mittelalter:
Die
Arbeit wurde aber immer als notwenig angesehen („ora et
labora“). Martin
Luther (1483-1546): die Arbeit ist „weltlicher
Gottesdienst“
am Nächsten. Protestantische Berufsethik trug wesentlich
zum modernen
westlichen industriellen Aufschwung bei.
Heute
Konsens unter christlichen Konfessionen: Recht auf Arbeit,
Humanisierung
der Arbeitswelt, Herstellung einer weltweit gerechten
Wirtschaftsordnung
und Vorrang der Rechte und Interessen der Arbeitenden
gegenüber den Kapitalinteressen.
Arbeit ist nicht Selbstzweck, sie dient zum Erwerb des Lebensunterhaltes.
(6)
Islam:
Im
Islam ist jede Tätigkeit des Menschen Gottesdienst, sofern
sie nicht
verboten ist und sie in aufrichtige Absicht geleistet wird. Daher
stellt Arbeit
für den klassischen Islam kein religiöses Thema dar.
Der Muslim stellt alle
Aktivitäten in den Dienst des Höchsten.
Schon
in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts propagierten
muslimische
Aktivisten ein Rashid al-Barrawi: Arbeit als Pflicht jedes
Arbeitsfähigen. Arbeit ist ehrenvoll, weil sie die
Würde des
Menschen aufrechterhält.
In
der ägyptischen Literatur Aussagen über: die Wertschätzung
von Zeit und Planung, über den
Ausgleich zwischen Arbeit und Ruhe, über pünktliche
Erledigung und
Gründlichkeit der Arbeit sowie über die Notwendigkeit
zur
Zusammenarbeit.
Herbert
Pribyl
(Folie
7)
3) Drei gesellschaftliche
Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht
2)
Wirtschaft
(1)
Hinduismus:
Jede
Kaste,
auch jede
Unterkaste, also auch jegliche wirtschaftliche Tätigkeit,
hat ihr eigenes
Dharma.
Die dritte
Kaste ist die der Kaufleute und Händler. Für
diese stellt
wirtschaftlicher Gewinn ein wichtiges Ziel dar. Dem Kaufmann
werden als
Eigenschaften sowohl Rajas („Aktivität“) als auch Tamas
(„Trägheit“)
zugeordnet, weil er Besitz nicht nur erwerben, sondern auch
wahren
soll.
Von
den vier Lebenszielen steht Artha, das Streben nach
Nützlichem und
der Erwerb von Wohlstand, in direktem Zusammenhang mit der
Wirtschaft.
Mahatma
Gandhi:
Wirtschaftliche Eigenständigkeit als Voraussetzung für
Selbstbestimmung.
Darum entwickelte Gandhi die Idee des Baumwollspinnens für den
Eigenbedarf.
(2)
Buddhismus:
Die kleinste
wirtschaftliche Einheit im frühen Buddhismus war die Großfamilie.
Es geht um eine von Gerechtigkeit geprägte Beziehung.
Dem Vorstand
eines Hauses soll Reichtum auf ehrliche Weise zu erwerben
und den Bedürftigen
etwas abzugeben. Auch der gerechte Herrscher ist zum Almosengeben
verpflichtet.
Für moderne
buddhistischen Denker muss vor allem der Mönch
den wirtschaftlichen Missständen in der
Gesellschaft
entgegenwirken.
(3)
Konfuzianismus:
Im klassischen
Konfuzianismus ist der Besitz, und deren Erlangung durch
wirtschaftliche
Tätigkeit, kein zentrales Thema.
Der
rechtmäßig erworbene Reichtum ist kein Übel, sondern
nur, wenn dessen Erwerb
die Humanität des Edlen verletzt. Der gerecht
erworbene Reichtum
und Humanität sind miteinander vereinbar. Die Praktizierung
von Humanität kann sogar zu Reichtum führen,
insofern eine humane
Herrschaft erst die Rahmenbedingungen für Fleiß
und Wohlstand
schafft.
Mittels
materieller Güter wir mildtätiges Verhalten erst ermöglicht.
Trotzdem haben die Kaufleute und Geldverleiher einen niedrigen
sozialen
Status.
Der Konfuzianismus
ist aber von der Notwendigkeit ausreichender materieller Ressourcen
für
den einzelnen und die Gesellschaft überzeugt.
Folie
7a
(4)
Judentum:
Das Zusammenleben
der Menschen beruht auf der prinzipiellen Treue des
einzelnen zu
Gott und auf der Wahrhaftigkeit im Verhalten zum Nächsten.
Gott
stellte die Erde den Menschen zur Verfügung:
Besitz und ehrliche Konkurrenz sind anerkannt. Das freie
Wirtschaftsleben wird durch soziale Gesetzgebung
eingeschränkt.
Rabbinen
legten im Talmud die Einzelheiten: Das gesamte Handelsleben
soll
von einem ethischen Geist durchzogen sein.
In der Modeme werden einige
Prinzipien jüdischer Wirtschaftsethik neu interpretiert. Die
früher
bestehende Pflicht zur „Wohltätigkeit“ (Zedakah) wird zum
Teil durch das
staatliche Sozialsystem ersetzt.
(5)
Christentum:
Spezifisch
christliche Vorstellungen von Ordnung und
Gestaltung der Wirtschaft werden heute in der
Gesellschaft reklamieren. Christliche Sozial- und Wirtschaftsethiker
haben
das Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ mit fundiert und
weiterentwickelt.
Die christliche
Soziallehre hat eine gerechte Ordnung des menschlichen
Zusammenlebens als Voraussetzung für richtiges konkretes
Handeln
konzipiert.
Nationale
und internationale sowie individuellen Gefahren des herrschenden kapitalistischen
Wirtschaftssystems werden herausgestellt.
Als christliches
Wirtschaftsethos wird programmatisch betont, dass die ökonomischen
Zwänge
nicht in andere gesellschaftliche Lebensbereiche eindringen
dürfen, in
denen sie störend und zerstörend wirken.
(6)
Islam:
Der
Islam sieht im Streben nach wirtschaftlichem Erfolg etwas
Positives.
Der
Koran enthält folgende Richtlinien: (1) Die Reichtümer
dieser Erde stehen dem Menschen zur
Verfügung. (2) Alles, was auf Erden existiert, gehört
Gott. (3) Vom Menschen
wird kein Leben in Armut verlangt. (4) Gewinnbeteiligung an
Geschäften,
die zu sozialen Konflikten führen können, ist
verboten. (5) Geldverleih
gegen Zinsen ist untersagt.
Seit
dem 19. Jahrhundert hat eine neue Diskussion über
wirtschaftliche Fragen in
der islamischen Welt begonnen. Ausgelöst durch
europäischen Vorstellungen
über Sozialstaatlichkeit, Sozialismus, Kapitalismus.
Herbert
Pribyl
(Folie
8)
3) Drei gesellschaftliche
Grundthemen in religionswissenschaftlicher Sicht
3)
Umwelt
(1)
Hinduismus:
Hinduistisches
Denken macht keinen prinzipiellen Unterschied zwischen dem
Menschen
und der übrigen Schöpfung. Die Natur besitzt
für den
klassischen Hinduismus einen „Mehrwert“, der über eine
rein sachliche
Bedeutung hinausgeht. Die fünf Erscheinungsformen der Materie
werden durch
Gottheiten personifiziert: (1) Die lebenspendende Mutter Erde
(Prithvi).
(2) Der Fluss (Ganga ist die bedeutendste aller Flussgöttinnen).
(3) Agni, der
Gott des „Feuers“, gilt als Quelle aller Energie. (4) Der
„Äther“-Gott Vayu
verleiht dem Menschen Lebenshauch. (5) Gott Indra spendet Regen.
Der
Mensch ist weniger Herrscher als Mitgeschöpf: Gedanken des
„Nichtverletzens“ (Ahimsa) und des „freundlichen Mitgefühls“
(Metta). Ab Mitte des 20. Jahrhunderts bildete sich ein
verstärktes
Umweltbewusstsein, mit der Forderung nach
Selbstbeschränkung im
Sinne von Nachhaltigkeit.
(2)
Buddhismus:
Ein einheitliches
Verständnis und Verhalten zur Umwelt gibt es im
Buddhismus nicht.
Aus
dem „Gesetz vom Entstehen in Abhängigkeit“ folgt eine weltzugewandte
Ethik
der Verantwortung, des Mitleidens und der Güte. Die Ethik des „Mitleidens“ und der
„Güte“ leitet zur Sorge um die Umwelt an.
Grundlegenden
Prinzipien heutiger buddhistischer Umweltethik: (1) Umwelt
bedeutet Mensch,
Tiere, Pflanze, Erde und Wasser. (2) Umweltethik verlangt
kritische Bedachtsamkeit
und eine ethische Lebensführung. (3) Neben dem Recht auf
Überleben
steht das Recht auf die Würde des Menschen, der Tiere
und der
natürlichen Umwelt. (4) Recht auf Besitz für einen
selbst und für andere
(Nachhaltigkeit).
(3)
Konfuzianismus:
Die Umwelt
oder die Welt sind für den Konfuzianismus kein
primäres Thema. Der Mensch
hat in der Welt eine exponierte Ausnahmestellung ein. Er
besitzt eine hohe
Würde, damit aber auch eine hohe Verantwortung.
Konfuzius tritt ein
für die Herausbildung einer spezifisch menschlichen Welt
aus der Welt der
Natur.
Fünf
Grundbeziehungen:1)
Vorgesetzter - Untergebener; 2) Vater – Sohn; 3) Älterer Bruder –
jüngerer
Bruder; 4) Ehemann – Ehefrau; 5) Freund – Freund.
Der
Mensch soll im Einklang mit den Tugenden leben:
„Menschlichkeit“ (Ren),
„Schicklichkeit, Ein- und Unterordnung“ (Li) und „Gegenseitigkeit“
(Shu).
Folie
8a
(4)
Judentum:
Positive
jüdische Grundeinstellung zur Schöpfung.
Neben
dem Reich Gottes gibt es den Bereich der Menschen und der
Natur.
Das Alte Testament anerkennt die Verschiedenheit der
geschaffenen
Arten. Unter den Lebewesen nimmt der Mensch als Gottes
höchstes
Geschöpf den obersten Rang ein.
Der
Mensch soll die Natur bewahren. Gedeihen des Landes hängt
auch ab von
der sorgsamen Haltung gegenüber der Schöpfung. Darum viele
„ökologische“ Vorschriften im AT.
Die
Rabbinen thematisierten die Reinheit des Trinkwassers, die Luftverschmutzung und die Lärmbelästigung. Umweltschädigungen galten als
unerlaubte
Handlungen.
(5)
Christentum:
„Umweltethik“
ist in den letzten Jahrzehnten zu einem Leitbegriff
für ethisch
richtigen Umgang mit der Natur geworden.
Aus christlicher
Sicht ist „Schöpfung“ der zentrale Begriff für Welt
und Erde, für
Umwelt.
Christlichen
Umweltethiker darin
einig, dass verstärkt das verantwortungsvolle
„Bebauen und Bewahren“ der Erde (im Anschluss an Gen 2, 15) betont
werden muss.
Die christliche
Umweltethik besinnt sich heute neu auf verschüttete
christliche,
auch außerchristliche Wurzeln. An die Impulse, die Franz
von Assisi
und Albert Schweitzer für eine Ausdehnung der
christlichen Ethik
der Nächstenliebe auf die außermenschliche Schöpfung,
auf alle Natur und
Kreatur (vgl. „Tierschutz“) gegeben haben, wird angeknüpft.
Die
Kirchen fordern effektive Schritte hin zu einer Umweltpolitik,
die weltweit und vor Ort UmweItverantwortung ernst nimmt.
(6)
Islam:
Im Islam fand erst spät eine Umweltdiskussion statt und deren Verbreitung ist relativ gering.
Der Koran
knüpft den Herrschaftsauftrag des Menschen über
die Schöpfung an
bestimmte Bedingungen. Der Mensch wird auch von Gott
für
seinen Umgang mit der „Umwelt“ zur Rechenschaft gezogen werden.
Übeltaten sind: Verschmutzen von Wasser sowie das Abholzen
von Frucht
tragenden Bäumen genannt.
Islamischen
Gelehrte sehen den Menschen als Herrn und
Nutznießer der Natur, betonen aber auch dessen
Verantwortlichkeit
vor Gott. Ein islamisch motivierter Umweltschutz bewahrt die Erde
nicht nur um des Menschen willen, sondern auch aus Achtung vor
Gottes
Geboten.